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Entscheid

RRB Nr. 1222/2021

Beteiligung des Kantonsspitals Winterthur an der Gesundheits- und Impfzentrum WIN AG, Zweckerweiterung, Genehmigung

27. Oktober 2021Deutsch2 min

Source zh.ch

Beteiligung des Kantonsspitals Winterthur an der Gesundheits- und Impfzentrum WIN AG, Zweckerweiterung, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Oktober 2021

1222. Beteiligung des Kantonsspitals Winterthur an der Gesundheits-

Erwägungen

und Impfzentrum WIN AG, Zweckerweiterung (Genehmigung)

Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 301/2021 genehmigte der Regierungsrat die Betei- ligung des Kantonsspitals Winterthur (KSW) an der Gesundheits- und Impfzentrum WIN AG in Winterthur (CHE-265.406.992) gemäss § 6 Ziff. 2 des Gesetzes über das Kantonsspital Winterthur (LS 813.16). Zweck der Beteiligung ist der Betrieb eines Impfzentrums im Rahmen der Impf- kampagne zur Bekämpfung der Coronapandemie, die der Kanton Zürich durchzuführen hat. Zweite Aktionärin – ebenfalls zu 50% – ist neben dem KSW die Medbase AG. Das Impfzentrum der WIN AG konnte in der Folge im Frühjahr 2021 seinen Betrieb aufnehmen. Im Aktionärbindungsvertrag zwischen den beiden Aktionärinnen wur- den weitere mögliche Zusammenarbeitsfelder beschrieben, die über den Betrieb eines Impfzentrums hinausgehen. Der Regierungsrat hat jedoch den eingangs angeführten Beschluss mit der Auf‌lage verbunden, dass sich das KSW nur insoweit beteiligen darf, als die WIN AG ihre Tätigkeit auf den Betrieb eines Impfzentrums beschränkt.

Veränderte Rahmenbedingungen Wegen des grossen Bedarfs an Testungen bei gleichzeitig tieferen Aus- lastungszahlen bezüglich der Impfungen hat es sich als vorteilhaft erwie- sen, Impf- und Testzentren teilweise zusammenzulegen. In Anbetracht dieser Entwicklung soll die Zweckformulierung des genannten Regie- rungsratsbeschlusses, «Leistungserbringung im Zusammenhang mit dem Impfzentrum Winterthur gemäss Leistungsvereinbarung mit der Gesund- heitsdirektion» auch auf das Testen und – im Hinblick auf noch nicht vor- hersehbare Entwicklungen – auf weitere, direkt mit der Bekämpfung von Pandemien verbundene Aufgaben ausgeweitet werden. Damit soll der von RRB Nr. 301/2021 aufgespannte Rahmen, der auch spätere Zweckerwei- terungen auf das Impfen beschränkte, etwas weiter gefasst werden; hin- gegen soll der Rahmen der Pandemiebekämpfung nicht verlassen werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Beteiligung des Kantonsspitals Winterthur an der Gesundheits- und Impfzentrum WIN AG wird genehmigt, soweit sich die Tätigkeiten dieser Gesellschaft auf die mit Impfen und Testen sowie weiteren, direkt mit der Bekämpfung von Pandemien verbundenen Aufgaben beschränken.

II. Mitteilung an den Spitalrat des Kantonsspitals Winterthur sowie an die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli