Lexipedia

Entscheid

RRB Nr. 1230/2010

Anfrage Ruedi Menzi, Rüti, betreffend Staumanagement, Beantwortung

25. August 2010Deutsch4 min

Source zh.ch

Anfrage Ruedi Menzi, Rüti, betreffend Staumanagement, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 168/2010

Sitzung vom 25. August 2010

1230. Anfrage (Staumanagement) Kantonsrat Ruedi Menzi, Rüti, hat am 7. Juni 2010 folgende Anfrage eingereicht: Bei Unfällen auf Autobahnen und Autostrassen werden die Fahrbah- nen meistens total gesperrt. Die Folge davon sind kilometerlange Staus mit Wartezeiten, die mehrere Stunden dauern können. Für die Ver- kehrsteilnehmer, im Speziellen für die Liefer- und Lastwagen, ist dies ein unhaltbarer Zustand, entstehen ihnen wegen den fixen Anliefe- rungsterminen (just in time) grössere Kosten. In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um Beant- wortung der folgenden Fragen:

Erwägungen

1. Was sind die genauen Gründe, eine Totalsperrung anzuordnen?

2. Warum dauern diese Sperrungen so lange?

3. Warum wird nicht ein kurzfristiges Staumanagement eingerichtet?

4. Welche Gründe sprechen gegen eine kurzfristige Verkehrsregelung?

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Ruedi Menzi, Rüti, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Ziel der Kantonspolizei ist, jegliche Störungen und Beeinträch- tigungen des Verkehrs auf Hochleistungsstrassen (Autobahnen und Autostrassen) zu vermeiden oder diese so rasch wie möglich zu besei- tigen. Gestützt auf diese Einsatzdoktrin wird bei den meisten Unfällen auf Hochleistungsstrassen auf das Anzeichnen bzw. Ausmessen von Spuren und Fahrzeugendlagen verzichtet. Nach dem Fotografieren der Unfallsituation durch die ausgerückte Polizeipatrouille werden – sofern noch möglich – die Unfallfahrzeuge auf die Seite gefahren oder gescho- ben. Gründe für (ungeplante) Total- oder Vollsperrungen von Hochleis- tungsstrassen durch die Verkehrspolizei sind in erster Linie die Tat- bestandsaufnahmen bei Unfällen mit Schwerverletzten/Toten sowie Ereignisse mit mehreren beteiligten Fahrzeugen und unklarer Unfall-

ursache. Die Blockierung aller Fahrstreifen einer Fahrtrichtung durch Unfallfahrzeuge oder herumliegende Trümmer- bzw. Ladungsteile sowie sehr starke Verunreinigungen der Fahrbahn durch auslaufende Treibstoffe oder flüssige Ladungen sind weitere Gründe für eine Sper- rung. Bei Fahrzeugbränden kann aus Sicherheitsgründen (Explosionsge- fahr, Löscharbeiten) ebenfalls eine vollständige Sperrung notwendig werden. Sodann führen vor allem in Tunnels Beschädigungen von wichtigen Sicherheitseinrichtungen oder die Überprüfung baulicher Tunnelstruk- turen nach Fahrzeugbränden zu Sperrungen. Eher selten sind Sperrungen aus meteorologischen Gründen (z. B. Glatteis), wegen nicht unfallbedingten Austretens bzw. Auslaufens ge- fährlicher Gase und Flüssigkeiten oder weil ein Fahrzeug, das ein Ge- fahrgut transportiert, seine Ladung verloren hat. Zu Frage 2: Die Bewältigung grösserer Schadenereignisse ist vielfach mit einem grossem Personal-, Material- und Zeitaufwand verbunden. Das Bergen und Aufladen von Unfallfahrzeugen, insbesondere von um- oder abge- stürzten Schwerfahrzeugen, das Umladen von Ladungen (z. B. grosse Stückgüter, Schüttgut) oder das Umpumpen von Flüssigkeiten bei Zisternenfahrzeugen sowie das Auffangen von ausgelaufenen Flüssig- keiten einschliesslich Reinigen der Fahrbahn kann auch beim Einsatz von gut ausgerüsteten Bergungsfirmen mehrere Stunden dauern. Zudem sind im Anschluss an die Aufräumarbeiten eventuell noch un- aufschiebbare Notreparaturen an Sicherheitseinrichtungen nötig, bevor die Unfallstelle durch den polizeilichen Einsatzleiter wieder freigege- ben werden kann. Einen grossen zeitlichen Aufwand, der einen direkten Einfluss auf die Dauer der Sperrung hat, können auch Tatbestandsaufnahmen für die gerichtsverwertbare Spuren- und Beweissicherung verursachen. Zu Fragen 3 und 4: Die Verkehrspolizei richtet auch kurzfristige Staumanagements ein. Im Bedarfsfall werden je nach Lage alle zur Verfügung stehenden Ver- kehrsbeeinflussungsanlagen eingesetzt. Ist der betroffene Abschnitt einer Hochleistungsstrasse mit der notwendigen Technik ausgerüstet, aktiviert die Verkehrsleitzentrale Letten der Verkehrspolizei unverzüg- lich die Verkehrsbeeinflussungsanlagen für Stauwarnung, Geschwindig- keitssenkung und allenfalls Fahrstreifensperrung. Mit den Wechseltext- anzeigen auf den Autobahnen werden die Verkehrsteilnehmenden informiert, und es werden – im Idealfall – Ausweichrouten angezeigt.

Zusätzlich erstellt die Verkehrsleitzentrale bei jedem Ereignis auf einer Hochleistungsstrasse eine Verkehrsmeldung und übermittelt diese an Viasuisse (nationale Verkehrsinformationszentrale), die schweizweit für die Verbreitung der Verkehrsmeldung via Radio zuständig ist. Über die Navigationsgeräte in ihren Fahrzeugen können die Verkehrsteil- nehmenden die Verkehrsmeldungen ebenfalls empfangen, sofern die Geräte dafür ausgerüstet sind. Sind Lichtsignalsteuerungen vorhanden, kann bei Stausituationen der zu- bzw. abfliessende Verkehr bei Anschlussbauwerken aktiv dosiert werden. Allerdings schränken im Kanton Zürich das mehrheitlich aus- gelastete Strassennetz und fehlende leistungsfähige Ausweichrouten die Möglichkeiten einer Verkehrslenkung erheblich ein. Es hat deshalb in vielen Fällen keinen Sinn, den Verkehr von den Hochleistungsstrassen auf das untergeordnete Strassennetz abzuleiten. Erfahrungsgemäss kommt es dadurch innert kurzer Zeit zu grossflächigen Verkehrszusam- menbrüchen auf dem Haupt- und Nebenstrassennetz sowie in den um- liegenden Ortschaften – mit entsprechend negativen Reaktionen der betroffenen Bevölkerung. Der technische Ausbaustandard wird stetig erweitert. Das Verkehrs- managementsystem Zürich-West (A3, Westumfahrung Zürich) steht bereits erfolgreich in Betrieb. Vergleichbare Systeme auf weiteren Au- tobahnabschnitten sind in Entwicklung. Zuständig für den Bau und Un- terhalt von Nationalstrassen ist allerdings das Bundesamt für Strassen, das auch den Zeitpunkt der technischen Aufrüstung bestimmt.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi