RRB Nr. 1231/2018
Kantonsspital Winterthur, Spitalrat, Amtsdauer 2019-2023, Wahl
12. Dezember 2018Deutsch9 min
Source zh.ch
Kantonsspital Winterthur, Spitalrat, Amtsdauer 2019-2023, Wahl
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Dezember 2018
1231. Kantonsspital Winterthur, Spitalrat, Erneuerungswahl
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit dem Gesetz über das Kantonsspital Winterthur (KSWG, LS 813.16) ist das Kantonsspital Winterthur (KSW) auf den 1. Januar 2007 als An- stalt des kantonalen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlich- keit geschaffen worden. Die oberste Führungsverantwortung des Spitals obliegt dem Spitalrat (§§ 9 f. KSWG). Dieser setzt sich aus sieben bis neun Mitgliedern zusammen (§ 9 Abs. 1 KSWG) und wird vom Regie- rungsrat gewählt (§ 8 Ziff. 6 KSWG); die Wahl ist durch den Kantonsrat zu genehmigen (§ 7 Ziff. 4 KSWG).
B. Aufgabe des Spitalrates und Anforderungsprofil Der Spitalrat legt im Rahmen seiner strategischen Führung die Unter- nehmensstrategie und die Geschäftsfelder des KSW fest und verfügt über die wichtigsten Organisations-, Finanz- und Personalkompetenzen. Er ist verantwortlich für die Erfüllung der staatlichen Leistungsaufträge. Er schliesst Leistungsvereinbarungen mit den zuständigen Direktionen des Regierungsrates ab, stellt Antrag zum Budget, verabschiedet den Ent- wicklungs- und Finanzplan zur Kenntnisnahme an den Regierungsrat und erstellt die Rechenschaftsberichte. Aus der Aufgabenstellung nach dem KSWG ergibt sich das Anforde- rungsprofil für das Gremium als Ganzes, für seine Mitglieder und für die Präsidentin oder den Präsidenten. Im Spitalrat sollten idealerweise Kompetenzen in gesundheitspolitischen Fragestellungen sowie ein pro- fundes Verständnis von betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen und von strategischer und finanzieller Unternehmensführung vorhanden sein. Gesamthaft soll der Spitalrat eine ausgeprägte Fähigkeit zur Strategie- entwicklung und -beurteilung aufweisen. Aus diesen Gründen ist eine ausgewogene Zusammensetzung aus Persönlichkeiten anzustreben, die eine möglichst breite Erfahrung aus den Bereichen Unternehmensfüh- rung und Unternehmensentwicklung, Betriebswirtschaft und Finanzen, Recht, Medizin, Pflege, Personalwesen und Kommunikation einbringen können.
C. Rückblick auf die bisherigen Amtsperioden Für die bisherigen drei Amtsperioden des Spitalrates erarbeitete die Gesundheitsdirektion unter Beachtung des geschilderten Anforderungs- profils jeweils Wahlvorschläge zuhanden des Regierungsrates. Der Re- gierungsrat folgte diesen Vorschlägen 2006, 2011 und 2014 (RRB Nrn. 1216/ 2006, 608/2011 und 1139/2014). Der Kantonsrat genehmigte jeweils die Wahl (Vorlagen 4347, 4802 und 5142). Mit Blick auf seine bisherige Tätigkeit darf gesagt werden, dass der Spitalrat – in wechselnder Zusammensetzung – das KSW kompetent, umsichtig und nachhaltig geführt hat. Er hat die Erfüllung der gesetz- lichen Aufträge jederzeit gewährleistet. Das KSW ist erfolgreich unter- wegs. In der zu Ende gehenden Amtsperiode wurden dem KSW durch eine Änderung des KSWG die Immobilien im Baurecht übertragen (Vor- lage 5391). Der Regierungsrat wählte deshalb ein zusätzliches Mitglied in den Spitalrat: Andreas Diesslin, einen ausgewiesenen Fachmann im Bauwesen (RRB Nr. 293/2018). Zudem musste wegen des Ausscheidens des bisherigen Gemeindevertreters Kurt Roth aus dem Gemeinderat Wie- sendangen auch eine neue Vertreterin der Gemeinden der Spitalregion Winterthur gewählt werden. Dies geschah mit der Wahl von Dr. Bettina Huber, Gemeinderätin in Wiesendangen (RRB Nr. 719/2018). Während der Kantonsrat die Wahl von Andreas Diesslin bereits genehmigte (Vor- lage 5441), steht die Genehmigung der Wahl von Dr. Bettina Huber noch aus (Vorlage 5480). Das KSW ist gut aufgestellt; der Regierungsrat ist überzeugt, dass mit der Erneuerungswahl des Spitalrates der Grundstein gelegt wird, dass das KSW auch in Zukunft erfolgreich unterwegs ist.
D. Erneuerungswahl des Spitalrates Für die am 1. Juli 2019 beginnende vierte Amtsperiode des Spitalrates treten mit Ausnahme von Kurt Roth sämtliche bisherigen Spitalrätinnen und Spitalräte wieder an, darunter der Präsident und die derzeitige Vize- präsidentin. Die Zusammensetzung des Gremiums ist ausgewogen. Ver- treten sind Personen aus den Fachbereichen Betriebswirtschaft, Recht und Compliance, Unternehmertum, Medizin, Pflege, Personalwesen und Kommunikation. Die Verankerung in der Region Winterthur ist durch je eine Vertretung des Stadtrates Winterthur und der Gemeinden der Re- gion Winterthur gewährleistet. Der Spitalrat funktioniert in der derzeiti- gen Zusammensetzung gut; er steht ein für die qualifizierte strategische Führung des KSW.
Als Präsident und als weitere Mitglieder des Spitalrates des Kantons- spitals Winterthur werden vorgeschlagen: Präsident: – Dr. iur. Franz Studer, geboren 1965, studierte Rechtswissenschaft an der Universität Zürich, wo er auch promovierte. Nach der Zulassung als Rechtsanwalt war er zunächst als freischaffender Anwalt tätig. Ab 1999 bekleidete er verschiedene leitende Funktionen in der Industrie. 2007 erwarb er den Executive MBA an der Universität St. Gallen, 2014 das Certificate in Corporate Governance der INSEAD Business School Paris. Derzeit arbeitet Franz Studer hauptberuflich als Investment Director und Mitglied der Geschäftsleitung bei der EGS Beteiligun- gen AG in Zürich, einem Unternehmen der Ernst Göhner Stiftung. Weitere Mitglieder: – Barbara Brühwiler, geboren 1965, absolvierte eine Ausbildung als Pfle- gefachfrau und absolvierte ein Nachdiplomstudium in Management im Gesundheitswesen an der Universität Bern. 2007 erwarb sie einen Master of Health Administration (MHA). Barbara Brühwiler war langjährig im Universitätsspital Zürich (USZ) tätig, zuletzt als Direk- torin Pflege/HRM und Mitglied der Spitaldirektion. Seit 2011 ist sie in der Führungs- und Organisationsberatung selbstständig. Sie ist Ver- waltungsrätin der Solothurner Spitäler AG und Stiftungsrätin im Dia- koniewerk Neumünster – Schweizerische Pflegerinnenschule. Barbara Brühwiler ist Vizepräsidentin des Spitalrates des KSW. – Andreas Diesslin, geboren 1966, ist Architekt, Immobilienökonom und Raumplaner. Er schloss das Studium in St. Gallen als dipl. Architekt FH ab, absolvierte dort ein Nachdiplomstudium in Immobilienökono- mie / Facility Management, erwarb an der Universität St. Gallen einen Mastertitel in General Management, Leadership (Executive MBA- HSG) und schliesslich an der ETH Zürich ein Diplom in Raumpla- nung. Andreas Diesslin arbeitete als Architekt, Bauleiter und Immo- bilienberater, für die Stadt St. Gallen als Projektleiter, Leiter der Fach- stelle Immobilienökonomie und Leiter der Fachstelle Ökologie, für die Stadt Gossau SG als Leiter des Hochbauamtes und Stadtarchitekt, für die Flughafen Zürich AG als Leiter Projektentwicklung und Lei- ter der Hochbauabteilung sowie stellvertretender Leiter Entwicklung. Seit Mai 2017 ist Andreas Diesslin als selbstständiger Berater von privaten und öffentlichen Bauherrschaften und als Projektentwickler in St. Gallen tätig. – Prof. Dr. med. Markus Furrer, geboren 1958, studierte Medizin an der Universität Basel. Er arbeitet seit 1996 am Kantonsspital Graubün- den in Chur und ist dort seit 2003 Chefarzt und Departementsleiter Chirurgie. Gleichzeitig nimmt Markus Furrer am Kantonsspital Grau-
bünden die Funktion des ärztlichen Direktors und des stellvertreten- den Vorsitzenden der Geschäftsleitung wahr. Er verfügt damit neben seinen ausgewiesenen ärztlichen Fähigkeiten über grosse Erfahrung im Spitalmanagement. – Nicolas Galladé, geboren 1975, ist seit 2010 Stadtrat von Winterthur und Vorsteher des Departements Soziales. Nach einer Banklehre und der Matura auf dem zweiten Bildungsweg arbeitete er bei einer Bank und anschliessend als Lokaljournalist. Bis zu seiner Wahl in den Stadt- rat war er bei der SP Schweiz als Mediensprecher, Wahlkampf- und Kampagnenleiter tätig. Erfahrung im Gesundheitswesen bringt er auf- grund der Funktion als Vorsteher des Departements Soziales mit, dem die städtischen Pflegezentren und die Spitex-Dienste sowie die Sucht- prävention und Suchthilfe angehören. Er wird von der Stadt Winterthur in den Spitalrat delegiert (§ 9 Abs. 1 KSWG). – Dr. oec. Bettina Huber, geboren 1970, ist Gemeinderätin von Wiesen- dangen und dort Vorsteherin des Ressorts Hochbau. Bettina Huber studierte Wirtschaftswissenschaften an der Universität Zürich, wo sie auch promovierte. Sie war als Projektleiterin und Produkt- und Mar- keting-Managerin in verschiedenen Unternehmen tätig, bevor sie eine Professur für Betriebswirtschaft an der Berner Fachhochschule Archi- tektur, Holz und Bau in Biel und Burgdorf annahm, wo sie auch den Kompetenzbereich Management und Bauprozesse leitete. Seit 2012 ist sie Leiterin Unternehmensentwicklung in der Spitaldirektion der In- tegrierten Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland. Sie verfügt da- mit über langjährige Management-Erfahrung im Spitalwesen. Bettina Huber wird als Vertreterin der Gemeinden der Spitalregion Winterthur im Spitalrat Einsitz nehmen (§ 9 Abs. 1 KSWG). – Dieter Keusch, geboren 1953, studierte Rechtswissenschaft an der Universität Fribourg. Anschliessend bildete er sich weiter zum Perso- nalmanager IAP und zum eidg. dipl. Sozialversicherungsfachmann. Ab 1988 war er in verschiedenen Funktionen am Kantonsspital Baden tätig, von 2008 bis 2014 als dessen CEO. Heute ist er Senior Consul- tant bei der Keller Unternehmensberatung AG in Baden. Zudem ist er Verwaltungsratspräsident der Klinik im Hasel AG in Gontenschwil und Stiftungsrat von deren Trägerin, der Von Effinger-Stiftung in Brugg sowie Verwaltungsrat der Medizinisches Zentrum Brugg AG. – Dr. phil. Barbara Meili, geboren 1957, promovierte an der Universität Zürich in deutscher Literaturgeschichte. Nach einer Tätigkeit als Lek- torin in einem Buchverlag war sie PR-Redaktorin und Leiterin Unter- nehmenspublizistik bei der Zürcher Kantonalbank und anschliessend Leiterin der Konzernkommunikation bei Rieter, Winterthur. Seit 2001 ist Barbara Meili als selbstständige Unternehmensberaterin für Kom- munikation tätig. Zudem ist sie Präsidentin der SRG Zürich-Schaff- hausen und Delegierte SRG SSR.
D. Amtsdauer Die Amtsdauer des Spitalrates beträgt vier Jahre (§ 9 Abs. 2 KSWG). Die vierte Amtsperiode beginnt am 1. Juli 2019 und endet am 30. Juni 2023.
E. Entschädigung Die Entschädigung der Präsidentin oder des Präsidenten und der wei- teren Mitglieder des Spitalrates wird als Jahrespauschale ausgerichtet. Sie beträgt gemäss RRB Nr. 812/2018 Fr. 60 000 für die Präsidentin oder den Präsidenten und Fr. 20 000 für die weiteren Mitglieder, wobei dieses Honorar für Aufgaben, die über das Pflichtenheft einer ordentlichen Spitalrätin oder eines ordentlichen Spitalrates hinausgehen, um höchstens Fr. 10 000 pro Mitglied und Jahr erhöht werden kann. Der Entscheid da- rüber liegt bei der Spitalratspräsidentin oder dem Spitalratspräsidenten. Es stehen ihr oder ihm dafür höchstens Fr. 20 000 pro Jahr zur Verfügung. Die Abgeltung der Spesen ist vom Spitalrat zu regeln.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Vom Rücktritt von Kurt Roth wird unter Verdankung der geleiste- ten Dienste Kenntnis genommen.
II. Als Präsident des Spitalrates des Kantonsspitals Winterthur wird für die Amtsdauer vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2023 gewählt: – Franz Studer, Dr. iur., geboren 1965, Winterthur
III. Als weitere Mitglieder des Spitalrates des Kantonsspitals Winter- thur werden für die Amtsdauer vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2023 ge- wählt: – Barbara Brühwiler, geboren 1957, Zürich; – Andreas Diesslin, geboren 1966, Wil; – Markus Furrer, Prof. Dr. med., geboren 1958, Felsberg; – Nicolas Galladé, geboren 1975, Winterthur; – Bettina Huber, Dr. oec., geboren 1970, Wiesendangen; – Dieter Keusch, geboren 1953, Villigen; – Barbara Meili, Dr. phil., geboren 1957, Zürich.
IV. Das Amt des Präsidenten des Spitalrates wird mit pauschal Fr. 60 000 pro Jahr entschädigt. Das Amt einer stimmberechtigten Spitalrätin oder eines stimmberechtigten Spitalrates wird mit pauschal Fr. 20 000 pro Jahr entschädigt. Aufgaben, die über das Pflichtenheft eines ordentlichen Spitalratsmitglieds hinausgehen, kann die Spitalratspräsidentin oder der Spitalratspräsident mit zusätzlich maximal Fr. 10 000 pro Spitalratsmit- glied und Jahr honorieren. Dazu stehen der Präsidentin oder dem Präsi- denten total Fr. 20 000 pro Jahr zur Verfügung.
V. Die Entschädigungen gemäss Dispositiv IV gehen zulasten der Spi- talrechnung.
VI. Die Wahl des Präsidenten und der weiteren stimmberechtigten Mitglieder des Spitalrates des Kantonsspitals Winterthur bedarf der Ge- nehmigung durch den Kantonsrat.
VII. Mitteilung an die Gewählten sowie an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli