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Entscheid

RRB Nr. 1232/2016

Lotteriefonds, Allgemeine Mittel, Beiträge 2016, 5. Serie

14. Dezember 2016Deutsch18 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. Dezember 2016

1232. Lotteriefonds des Kantons Zürich (Allgemeine Fondsmittel, Beiträge 2016, 5. Serie) Gemäss § 61 Abs. 3 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung kann der Regierungsrat in eigener Zuständigkeit aus den allgemeinen Mit- teln des Lotteriefonds pro Jahr Beiträge bis 20 Mio. Franken bewilligen. Der einzelne Beitrag darf dabei Fr. 500 000 nicht übersteigen. Zulasten der Quote 2016 wurden bis anhin Beiträge im Betrag von Fr. 8 490 700 bewilligt. Somit stehen dem Regierungsrat zulasten der Quote 2016 noch Fr. 11 509 300 zur Verfügung. Die Finanzdirektion beantragt im Einvernehmen mit den zuständigen Fachdirektionen im Rahmen einer 5. Serie 2016 die folgenden Beitrags- leistungen aus dem Lotteriefonds:

1. «Help-Center Hören» Bereiche Gesundheit, Soziales Gesuchstellende Verein Pro Audito Schweiz: Der Verein besteht Organisation seit 1919. Er vertritt die Interessen von Men- schen mit einer Hörbehinderung und bezweckt die Gleichstellung der Betroffenen in allen Le- benslagen. Ausgangslage Beim Themenbereich Hörbeeinträchtigung, Hörprobleme und Versorgung mit Hörsystemen gibt es, trotz eines grossen Angebots von Hör- systemen, grossen Aufklärungsbedarf. Insbeson- dere fehlt eine unabhängige, nationale Informa- tions- und Beratungsstelle. Projektziel Einrichten einer unabhängigen Erstberatungs- stelle zum Thema Hörbeeinträchtigung. Projektbeschrieb Pro Audito Schweiz beabsichtigt, eine Bera- tungsstelle aufzubauen und als Pilotprojekt bis Ende 2018 zu betreiben. Zielgruppe sind Men- schen mit Hörproblemen sowie deren Angehö- rige und deren berufliches und privates Um- feld. In einem ersten Schritt soll das Beratungs- angebot für die Deutschschweiz aufgebaut wer- den. Es umfasst Online-Informationen, Kurz- beratungen durch Fachpersonen zum Thema Hörbeeinträchtigung sowie eine Experten-

sprechstunde mit der Einbindung von Ärztin- nen und Ärzten (auch vom Zürcher Universi- tätsspital). Kosten Fr. 778 000 Gewünschter Beitrag Fr. 46 345 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 428 000. Die Leis- tungen von Stiftungen und Privaten sind mit Fr. 160 000 budgetiert. Von den anderen Kanto- nen wird ein Beitrag von Fr. 143 655 erwartet. Der Restbetrag soll durch den Kanton Zürich gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Im Kanton Zürich leben viele Menschen mit einer Hörbeeinträchtigung. Der Hörversorgungsmarkt ist unübersichtlich. So ist es sinnvoll, ein niederschwelliges Angebot zu schaffen, das den Betroffenen hilft, einfach und rasch einen Überblick sowie Informationen und eine Beratung zum Thema Hörbeeinträch- tigung zu erhalten. Darüber hinaus kann die Be- ratungsstelle mithelfen, der Vereinsamung und Depressionen von Betroffenen entgegenzuwir- ken. Bewilligter Beitrag Fr. 46 000 Auflage Die Auszahlung des Beitrages ist an die Auflage gebunden, dass andere Kantone sich mindestens mit Fr. 100 000 am Vorhaben beteiligen. Fällt die Leistung der anderen Kantone geringer aus, wird der Beitrag des Kantons Zürich entspre- chend gekürzt.

2. Erhalt und Pflege des Kulturgutes Ufnau, Restaurierung Haus «Zu den zwei Raben» Bereiche Denkmalpflege Gesuchstellende Verein der Freunde der Insel Ufnau: Der Ver- Organisation ein besteht seit 2004. Er bezweckt die ideelle und finanzielle Unterstützung der Bestrebungen des Klosters Einsiedeln auf der Insel Ufenau. Ausgangslage Neben den beiden Sakralbauten steht auf der Insel Ufenau auch das barocke, 1681 erbaute Haus «Zu den zwei Raben», das ursprünglich für den Pächter der Insel errichtet worden war. Seit dem 19. Jahrhundert dient es der Bewir-

tung von Ausflugsgästen. Es wurde mehrfach umgebaut. Nun muss das Gebäude saniert wer- den. Projektziel Sanierung des Hauses zwecks baulicher Siche- rung, Wiederherstellung der barocken Wirkung und Verbesserung der Gastwirtschaftsinfra- struktur Projektbeschrieb Das vorliegende Projekt umfasst eine vollstän- dige Sanierung des gesamten Gebäudes. Die Be- triebs- und Sanitärräume, heute im Erdgeschoss des Altbaus, werden verlegt. Die Küche wird in den mittlerweile geschützten Anbau von 1939 verschoben. Die Kühlräume kommen in den nördlichen Stallanbau, die Toilettenanlagen in einen neuen Schopf. Die Arbeiten umfassen auch die vollständige Erneuerung der Infra- struktur für die Ver- und Entsorgung auf der Insel (Wasser, Abwasser, Strom, Kommunika- tion). Kosten Fr. 6 946 300 Hinweis Die Sanierung des Gebäudes ist mit rund 4,7 Mio. Franken budgetiert, rund 2,2 Mio. Fran- ken sind für die Erschliessung und Erneuerung der Gasthausinfrastruktur veranschlagt. Gewünschter Beitrag Fr. 300 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des Klosters beträgt Fr. 2 500 000. Der Standortkanton Schwyz leis- tet einen Beitrag von Fr. 743 400. Vom Kanton St. Gallen wird eine Leistung von Fr. 250 000 ge- wünscht, vom Bund ein Beitrag von Fr. 150 000. Die Korporation Pfäffikon beteiligt sich mit Fr. 500 000. Der offene Restbetrag muss durch Sponsoren und Private gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds, allerdings dürfen nur die denk- malpflegerisch bedingten Arbeiten unterstützt werden, also keine Massnahmen, die dem be- trieblichen oder dem touristischen Bereich die- nen. Die vorgesehenen Restaurierungsmassnah- men sind angemessen. Sie entsprechen auch den Erhaltungszielen, welche die eidgenössischen Kommissionen für Natur- und Heimatschutz

bzw. für Denkmalpflege für das Haus «Zu den zwei Raben» in ihren Gutachten formuliert ha- ben. Aufgrund des kloster- und tourismusge- schichtlichen Bezugs von Kanton und Insel Ufe- nau und aufgrund des hohen Stellenwerts be- treffend Erholung und Kultur, der die Ufenau bei den Einwohnerinnen und Einwohnern des Kantons Zürich hat, ist eine Beitragsleistung ge- rechtfertigt. Ebenso ist eine Kürzung am nach- gesuchten Beitrag angebracht, da es sich beim Vorhaben um ein ausserkantonales Projekt han- delt. Bewilligter Beitrag Fr. 200 000

3. Dauerausstellung Museum für Gestaltung Bereiche Bildung/Kultur Gesuchstellende Museum für Gestaltung Zürich: Das Museum Organisation ist Teil der Zürcher Hochschule der Künste ZHdK und somit eine kantonale Institution. Als wichtigstes Haus für angewandte Kunst in der Schweiz führt das Museum eine internatio- nal bedeutende Sammlung vor allem für die Be- reiche Plakat, Grafik, Design und Kunstgewerbe mit rund 500 000 Objekten. Ausgangslage Mit der Eröffnung des Sammlungszentrums «Schaudepot» im Toni-Areal, dem neuen Stand- ort der ZHdK, konnte das Museum für Gestal- tung Zürich seine Sammlungsbestände an einem Standort lagern und nutzt sie dort für Lehre, Forschung und Wechselausstellungen. Vorgese- hen ist auch eine Dauerausstellung mit direk- tem Bezug zur Hochschule. Es fehlt jedoch eine klassische Dauerausstellung, die dem Publikum zu regulären Museumsöffnungszeiten Einblick in die Sammlungsbestände gibt. An der Ausstel- lungsstrasse 60 sollen nun die Höhepunkte der Sammlung einem breiten und internationalen Publikum im Rahmen einer Dauerausstellung gezeigt werden. Projektziel Klassische Dauerausstellung mit den bedeu- tendsten Exponaten der Sammlung des Muse- ums für Gestaltung

Projektbeschrieb Die neue Dauerausstellung umfasst insgesamt vier Teile: – Im Untergeschoss entsteht die eigentliche «Schatzkammer» des Museums, in der dem Publikum ein Querschnitt durch die Höhe- punkte der Sammlungen des Museums ge- zeigt wird. Zu sehen sind Werkgruppen aus der Schweizer Designgeschichte, Marionet- tenensembles, Glaskunst, Mode und Textilien. – Im Erdgeschoss werden Interieurs (Raum- einheiten) mit Möblierung, Beleuchtung, Wandschmuck und Accessoires nachgebaut. – In der Galerie wird eine Studiensammlung mit heute noch produzierten Schweizer De- signklassikern aufgebaut. Die Besucherinnen und Besucher haben die Möglichkeit, die Objekte in die Hand zu nehmen und auszu- probieren. – Im Plakatgang werden in losem Rhythmus wechselnde Ausstellungen zur Plakatge- schichte gezeigt. In allen vier Ausstellungsteilen kann das Pub- likum über das Smartphone in mehreren Spra- chen Hintergrundinformationen zu den Expo- naten abrufen. Das Museum rechnet mit rund 50 000 Besuchenden pro Jahr. Kosten Fr. 3 250 000 Gewünschter Beitrag Fr. 450 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des Museums beträgt Fr. 1 950 000. Von der Stadt Zürich werden Fr. 80 000 erwartet. Die Beiträge von Stiftun- gen und Privaten sind mit Fr. 770 000 budge- tiert. Die offenen Kosten sollen über den Lot- teriefonds gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die Schweiz ist für ihre heraus- ragende Grafik und als Designland bekannt. Zü- rich wiederum ist Standort einer der führen- den Hochschulen der Künste in Europa. Ent- sprechend ist es ein Bedürfnis des lokalen Pub- likums, aber auch von Touristinnen und Tou-

risten, die Bestände der Sammlungen des Mu- seums besichtigen zu können. Ein grosser Teil der Sammlungsobjekte hat einen direkten Be- zug zu Zürich. Mit der geplanten Dauerausstel- lung stärkt Zürich seinen Ruf als Kulturstand- ort und macht zudem auf sein kulturelles Erbe aufmerksam. Dem Projekt kommt insgesamt kantonale Bedeutung zu. Bewilligter Beitrag Fr. 450 000

4. Wässerwiesen im Hundig, Glattfelden Bereich Ökologie Gesuchstellende Verein Wässerwiesen im Hundig: Der Verein Organisation besteht seit 2013. Er wurde gegründet mit dem Ziel, das Vorhaben «Wässerwiesen im Hundig» (Wiederherstellung, Erhaltung, Aufwertung so- wie den Betrieb von Wässerwiesen einschliess- lich der dazu notwendigen traditionellen Bewäs- serungssysteme) zu verwirklichen. Ausgangslage Das Wässern von Wiesen war über Jahrhun- derte eine der wichtigsten landwirtschaftlichen Kulturformen in Mitteleuropa. Hauptziel war damals die Steigerung des Heuertrages durch das Einschwemmen von Nährstoffen und die Bewässerung von Trockenwiesen. Seit der Ver- fügbarkeit von Kunstdüngern und der landwirt- schaftlichen Mechanisierung verschwanden die Wässerwiesen. Die letzte grosse Wässerwiesen- landschaft im Kanton Zürich bestand entlang der Glatt zwischen Hochfelden, Bülach und Glattfelden, wo teilweise bis in die 1970er-Jahre eine Wiesenwässerung erfolgte. Im Gebiet Hundig werden ökologische Ersatz- massnahmen für Aus- und Umbauvorhaben der Flughafen Zürich AG verwirklicht. Diese Er- satzmassnahmen sind Teil eines Gesamtkonzepts zur Aufwertung der gesamten Landschaftskam- mer. Das Eidgenössische Departement für Um- welt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat das entsprechende Konzept «Um- setzung ökologischer Ersatzmassnahmen für verschiedene Bauvorhaben am Flughafen Zü-

rich im Gebiet Hundig» am 6. Juni 2014 bewil- ligt. Der Bau eines Kanalsystems für die Bewäs- serung der Wässerwiesen, das für die angestreb- ten Ziele von grosser Bedeutung ist, wird im Rahmen der Ersatzmassnahmen durch den Flughafen jedoch nur zu einem Teil finanziert. Projektziel Wiederherstellung eines Teils der über Jahr- hunderte wichtigen, ökologisch wertvollen und heute verschwundenen Bewirtschaftungsform der Wiesenwässerung und dadurch gleichzeitig Förderung von seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten Projektbeschrieb Das Gebiet Hundig weist aufgrund der beson- deren Standortfaktoren (Wärme, Trockengebiet, Kiesböden, Flussraum usw.) ein Potenzial für eine besonders grosse Biodiversität auf. Im Hun- dig sind 8 ha Mager- und 6 ha Trockenwiesen am Entstehen. Das vorliegende Projekt des Ver- eins soll zusätzlich 2,8 ha der früheren gebiets- typischen Wässerwiesen ermöglichen, womit auch ökologisch wertvolle Wiesenbiotope und Kleingewässer entstehen. Das Projekt umfasst Bau, Unterhalt und Be- trieb der für die Wässerwiesen notwendigen Ka- näle, Gräben und Bauwerke. Die Integration der Wässerwiesen in das Mosaik dieser ökolo- gisch wertvollen Lebensräume bewirkt einer- seits die Förderung der gebietstypischen Flora und Fauna, anderseits eine Wiederbelebung und den Erhalt der kulturhistorisch und für die Re- gion typischen, jedoch nahezu vergessenen land- wirtschaftlichen Bewirtschaftungsmethode Wäs- sern von Wiesen. Es ist vorgesehen, die Besucherinnen und Be- sucher der Wässerwiesen (insbesondere Schul- klassen) auf verschiedene Weise über die Wäs- serwiesen und ihre historische Bedeutung zu in- formieren (Info-Posten vor Ort, Internet, Lehr- mittel). Der Verein Wässerwiesen im Hundig erarbeitet mit externen Fachleuten ein didak- tisches Konzept.

Der Verein gründet zusammen mit dem Amt für Landschaft und Natur der Baudirektion (ALN) und der Gemeinde Glattfelden eine Be- triebsgruppe (Eigentümer, Bewirtschafter, Wäs- sermeister, Fachpersonen). Dadurch sollen Be- trieb und Pflege der Wässerwiesen sowie die In- formationsangebote sichergestellt werden. Kosten Fr. 3 281 040 Hinweis Die Kosten umfassen auch die Aufwendungen für den Unterhalt über rund 25 Jahre (Fr. 25 000 pro Jahr). Gewünschter Beitrag Fr. 480 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des Vereins beträgt Fr. 122 980. Von der Standortgemeinde wird ein Beitrag von Fr. 176 500 erwartet. Der Bund soll sich über den Fonds Landschaft Schweiz mit Fr. 200 000 beteiligen. Von Stiftungen und Priva- ten werden Fr. 2 301 566 erwartet. Der offene Restbetrag soll durch den Lotteriefonds ge- deckt werden. Hinweis Die Richtlinien des Lotteriefonds verlangen, damit eine Beitragsleistung grundsätzlich mög- lich wird, einen Leistungsausweis der gesuch- stellenden Organisation von in der Regel fünf Jahren. Bei Vorhaben überregionaler Bedeu- tung, an deren Umsetzung der Kanton über- durchschnittlich stark interessiert ist, erlauben die Richtlinien einen Verzicht auf diesen Leis- tungsausweis. Das vorliegende Projekt erfüllt die Kriterien für eine Ausnahme. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. In der Baudirektion wurde in Zusammenarbeit mit der Flughafen Zürich AG ein Aufwertungs- konzept erarbeitet, das allerdings nur verwirk- licht werden kann, wenn auch die Umsetzung der Wässerwiesen mit den zugehörigen Zufuhr- kanälen und der Wasserfassung erfolgt, die nicht über Flughafenbeiträge finanziert werden. Die Umsetzung aller Elemente des Gesamtkon- zepts ist für die Landschaftskammer Hundig von besonderer ökologischer, kulturhistorischer und landschaftlicher Bedeutung. Der Hundig

ist der einzige Ort im Kanton, an dem ein sol- ches Vorhaben noch umgesetzt werden kann. Die Wiederherstellung von Wässerwiesen hat dabei Pioniercharakter für die gesamte Nord- schweiz. Zudem erlauben die einmaligen Stand- ortbedingungen und die Bewirtschaftungsge- schichte des Projektgebietes ein für die Nord- schweiz einzigartiges Nebeneinander einer grossen Vielfalt landwirtschaftlich geprägter, ökologisch wertvoller Lebensräume (Trocken- wiesen, Magerwiesen, Wässerwiesen, kleine Still- gewässer, Kanäle) auf kleinem Raum. Dies ent- spricht der traditionellen, gebietstypischen, mosaikartigen Kulturlandschaft mit vielfälti- gen und ökologisch wertvollen Übergangsfor- men zwischen den einzelnen Lebensräumen, die ideale Voraussetzungen für eine sehr gros- se Biodiversität und das Vorkommen zahlrei- cher seltener, zum Teil stark gefährdeter Tier- und Pflanzenarten schaffen. Die Umsetzung des Gesamtkonzepts entspricht dem übergeord- neten, 1995 durch den Regierungsrat festge- setzten kantonalen Naturschutzkonzept. Eine möglichst baldige Umsetzung der durch den Ver- ein geplanten Massnahmen ist dabei wichtig, da die durch den Flughafen finanzierten Mass- nahmen zum grössten Teil bereits umgesetzt wurden. In der Folge kann dieser neuen Kul- tur- und Naturlandschaft bereits in den nächs- ten Jahren eine ungestörte Entwicklung erlaubt werden, was insbesondere mit Blick auf die lo- kalen Vorkommen stark gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter Pflanzenarten von gros- ser Bedeutung ist. Zudem sind einzelne für die Umsetzung des Projekts erfolgte Beitragszu- sicherungen zeitlich begrenzt. Die budgetierten Kosten sind hoch. Ursache dafür sind die hohen Kosten für das lange Ka- nalsystem der Wasserzufuhr. Die Baukosten sind realistisch geschätzt. Bewilligter Beitrag Fr. 480 000

Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist an folgende Auflagen gebunden: – Zur besseren Kontrolle der Baukosten ist eine Umsetzung in drei Etappen zu prüfen. – Für die Detailprojektierung der Wasserfas- sung (Zulaufbereich Schöpfrad) sind die Sek- tion Bau der Abteilung Wasserbau des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft sowie die Fischerei- und Jagdverwaltung des ALN eng einzubeziehen. – Die Wässerwiesen sind Bestandteil der vom Bund verfügten ökologischen Ersatzmassnah- men, die durch den Kanton langfristig mit- tels einer kantonalen Schutzverordnung zu schützen sind. Alle Vorhaben müssen dieser Festlegung entsprechen. – Das Informationskonzept und insbesondere die Informationsstandorte sind in Abstim- mung mit einer künftigen Glattrevitalisierung mit der entsprechend angepassten Wegfüh- rung zu planen und umzusetzen. – Es ist eine Besucherlenkung und eine Besu- cherinformation erforderlich, die zusammen mit den geplanten Angeboten für die Erho- lungsnutzung durch die Fachstelle Natur- schutz des ALN zu genehmigen sind. – Es ist eine Vereinbarung mit der Fachstelle Naturschutz des ALN bezüglich zielgemäs- ser Bewirtschaftung der Kanäle und Wässer- wiesen, Bewässerungsregime sowie Unterhalt und Pflege der Kanäle und Bewässerungsan- lagen abzuschliessen. – Die Auflagen der Fischerei- und Jagdverwal- tung vom Frühjahr 2013 müssen eingehal- ten werden. – Alle Massnahmen auf Waldareal sind früh- zeitig mit dem kantonalen Forstdienst zu ko- ordinieren. – Den Schulen bzw. Schulklassen ist didakti- sches Material zur Verfügung zu stellen. – Im Budget des Vereins sind für die Finan- zierung des Unterhalts der Gräben und Ka- näle bis 2020 rund Fr. 4000 pro Jahr vorge- sehen (Fr. 2.60 pro Laufmeter). Der Verein hat abzuklären, ob dieser Betrag genügt, und das ALN darüber zu informieren.

5. Erneuerung Industriepfad Zürcher Oberland Bereich Denkmalpflege Gesuchstellende Verein zur Erhaltung alter Handwerks- und In- Organisation dustrieanlagen im Zürcher Oberland (VEHI). Der VEHI besteht seit 1979. Er bezweckt den Erhalt von gewerblichen und industriellen Ge- räten und Betriebsanlagen als Zeugen der Kul- tur des Zürcher Oberlandes. Er verfolgt diese Ziele in Zusammenarbeit mit den Eigentüme- rinnen und Eigentümern der Liegenschaften und mit der kantonalen Denkmalpflege. Neben ver- schiedenen historischen Museumsbetrieben wurde insbesondere das Industrieensemble im Neuthal bei Bäretswil zu einem eigentlichen Schwerpunkt der Aktivitäten des Vereins. Ausgangslage 1985 veranlasste der VEHI den «Industrielehr- pfad» – heute «Industriepfad» genannt. Der Weg wurde rasch einer breiten Öffentlichkeit bekannt und ist heute fester Bestandteil der Ver- mittlung der industriellen Vergangenheit des Zürcher Oberlandes. Mit zahlreichen Schauta- feln entlang des Weges wird auf die industriel- len Anlagen aus dem 18. bis ins 20. Jahrhun- dert hingewiesen und werden deren Hinter- gründe erläutert. Das nun vorliegende Projekt betrifft die Erneuerung des Industriepfades. Projektziel Der nie systematisch erneuerte Industriepfad wird konzeptionell und gestalterisch erneuert und in eine zeitgemässe Form gebracht. Der Pfad wird durchgehend einheitlich signalisiert. Projektbeschrieb Nach rund 30 Jahren sind die heutigen Infor- mationstafeln ausgebleicht und unansehnlich. Dies wird zum Anlass genommen, den Indus- triepfad konzeptionell, didaktisch und gestal- terisch zu überarbeiten. Dazu ist vorgesehen, neue Stelen zu errichten und mit einer neu zu schaffenden webbasierten Anwendung zu ver- binden. Damit ist es möglich, an Ort und Stelle via Internet ausführliche Hintergrundinforma- tionen zum jeweiligen Objekt abzurufen. Das Projekt wurde in enger Zusammenarbeit zwi- schen VEHI und der kantonalen Denkmal- pflege ausgearbeitet.

Kosten Fr. 564 179 Gewünschter Beitrag Fr. 290 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des VEHI beträgt Fr. 144 000. Von den Standortgemeinden sind bis anhin Fr. 40 000 zugesichert. Von Dritten wird ein Bei- trag von Fr. 90 179 erwartet. Der offene Restbe- trag soll über den Lotteriefonds gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Der Industriepfad ist im Zür- cher Oberland einer breiten Öffentlichkeit be- kannt und ein gut akzeptiertes Mittel zur Ver- mittlung der industriellen Vergangenheit. Er hat seit über 30 Jahren dazu beigetragen, das Verständnis für die geschichtliche, wirtschaft- liche und kulturelle Entwicklung der Region zu fördern. Die vorgeschlagene Erneuerung berücksichtigt die seit den 1980er-Jahren ver- änderten Lebensgewohnheiten. Eine webba- sierte Anwendung ermöglicht zudem die Ver- mittlung von zusätzlichem Hintergrundwissen. Zudem lassen sich Synergien mit verwandten Projekten auf lokaler und regionaler Ebene nutzen (Projekt «Sanierung der Wasserkraft- werke am Aabach»). Die Neugestaltung der über 100 Stelen ist zwar mit grossem Aufwand und bedeutenden Kosten verbunden. Um den Aktualitätsbezug und die Akzeptanz des In- dustriepfades auch in Zukunft sicherzustellen, ist diese Investition jedoch sinnvoll. Der Bei- trag der Gemeinden (Fr. 40 000) ist gering. Auf- grund der regionalen Bedeutung des Vorhabens ist eine grosszügige Leistung des Kantons an- gemessen. Allerdings führt das vergleichsweise geringe Engagement der Standortgemeinden zu einer Kürzung am nachgesuchten Beitrag. Bewilligter Beitrag Fr. 270 000 Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist an folgende Auflagen gebunden: – Die weitere Bearbeitung des Projekts hat in enger Zusammenarbeit mit der kantonalen Denkmalpflege zu erfolgen. Dies gilt insbe- sondere für die Gestaltung der Stelen sowie für die Inhalte der Stelen und der Internet- Anwendung.

– Die Finanzierung der Projektfortsetzung ist mit der Kulturkommission Zürcher Ober- land zu koordinieren. Dem Lotteriefonds ist darüber spätestens bis Ende 2017 unauf- gefordert Bericht zu erstatten.

6. Umzug Swissjazzorama Bereich Kultur Gesuchstellende Verein Swissjazzorama, Uster: Der Verein be- Organisation steht seit 1989. Er bezweckt das Sammeln, Be- arbeiten und Verbreiten von Informationen aller Art zur Gegenwart und Geschichte des Jazz bzw. jazzverwandter Musik, namentlich in der Schweiz. Das Gesammelte soll interessier- ten Kreisen und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Ab 1. Januar 2017 wird der Verein von der Fachstelle Kultur der Direktion der Justiz und des Innern mit einem jährlichen Betriebsbeitrag von Fr. 30 000 un- terstützt. Ausgangslage Seit 1998 betreibt der Verein in Uster unter dem Namen Swissjazzorama ein Jazzmuseum und Jazzarchiv. Für seine rasch wachsende Ar- chivsammlung (auch aus Schenkungen und Erb- schaften), die bisher in verschiedenen Räum- lichkeiten in der Stadt Uster gelagert sind, be- nötigt er einen besseren Standort. An der Acker- strasse 45 in Uster konnte er ein geeignetes Mietobjekt finden. Projektziel Das Swissjazzorama soll durch einen Ausbau zur führenden Schweizer Dokumentations- stelle und zum internationalen Forschungsin- stitut für Jazz werden. Projektbeschrieb Am neuen Standort verfügt der Verein über einen Lagerraum von rund 330 m2 und einen grosszügigen Büroraum. Der neue Standort muss eingerichtet werden, Mobiliar und Teile der Informatik müssen ergänzt werden. Vorge- sehen sind Anschaffungen (Büromöbel, Scan- ner, Drucker, Etiketten) im Betrag von Fr. 33400. Die Kosten für bauliche Investitionen betragen Fr. 45 500. Hinzu kommen Reparaturarbeiten von Fr. 10 500, Personalkosten von Fr. 26 000 und Mietkosten von Fr. 5000.

Gleichzeitig mit dem Umzug in die neuen Ar- chivräumlichkeiten wird das Swissjazzorama nicht mehr direkt durch den Verein geführt, son- dern auf eine 50%-Geschäftsführung übertra- gen. Dadurch wird die Organisation stabiler. Dies steht u. a. im Zusammenhang mit mögli- chen Betriebsbeiträgen des Bundes, der ange- zeigt hat, bei der Vergabe seiner Mittel stabile Organisationen zu bevorzugen. Kosten Fr. 120 400 Gewünschter Beitrag Fr. 60 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 10 000. Von Stif- tungen und Privaten wird ein Beitrag von Fr. 50 400 erwartet. Die Stadt Uster leistet kei- nen Beitrag an die Neueinrichtung. Die offe- nen Restkosten sollen über den Lotteriefonds gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Allerdings leistet der Lotterie- fonds keine Beiträge an Mietkosten. Der Umzug und die damit verbundene Einrichtung bzw. Ausstattung neuer Räumlichkeiten sind not- wendig. Die Kosten für die Anschaffungen bzw. Investitionen scheinen angemessen. Dem Vor- haben kommt eine gewisse nationale Bedeu- tung zu. Aus diesem Grund ist es gerechtfer- tigt, das Vorhaben zu unterstützen, auch wenn sich die Standortgemeinde nicht am Vorhaben beteiligt. Die ausbleibende Leistung der Stadt Uster führt jedoch zu einer Kürzung am nach- gesuchten Beitrag. Bewilligter Beitrag Fr. 45 000

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, folgende Beiträge zulasten des Lotteriefonds auszurichten (Konto 3636 3 00000): in Franken

1. Verein Pro Audito Schweiz Investitionsbeitrag «Help-Center Hören» 46 000

2. Verein der Freunde der Insel Ufnau Investitionsbeitrag für denkmalpflegerische Sanierung Haus «Zu den zwei Raben», Ufenau 200 000

3. Museum für Gestaltung Zürich Investitionsbeitrag für Dauerausstellung Ausstellungsstrasse 450 000

4. Verein Wässerwiesen im Hundig Aufwertung von Wässerwiesen 480 000 5 Verein zur Erhaltung alter Handwerks- und Industrieanlagen im Zürcher Oberland Investitionsbeitrag 270 000 6 Verein Swissjazzorama Investitionen 45 000 Total 1 491 000

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates und die Finanz- direktion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi