RRB Nr. 1241/2023
Strassen, Winterthur, Rudolfstrasse, 3. Etappe, Projektgenehmigung
1. November 2023Deutsch3 min
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. November 2023
1241. Strassen (Winterthur, Rudolfstrasse, 3. Etappe, Projekt-
genehmigung) Das Tiefbauamt der Stadt Winterthur reichte mit Schreiben vom 19. Sep- tember 2023 das Projekt für die dritte Ausführungsetappe der Neugestal- tung der Rudolfstrasse (Projekt Nr. 11 409), Winterthur, zur Genehmi- gung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassenge- setzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Die Rudolfstrasse ist für den motorisierten Individualverkehr (MIV) kommunal klassiert. Auf ihr verläuft eine regional klassierte Veloroute. Die Paulstrasse und die Personenunterführung Süd sind Teil des regio- nal klassierten Fuss- und Wanderwegnetzes. Diese Verbindungen gelten als überkommunal im Sinne von § 43 StrG, weshalb das Projekt der Ge- nehmigung durch den Regierungsrat unterliegt (§ 45 Abs. 3 StrG). Die Umgestaltung der Rudolfstrasse ist ein wichtiger Teil des «Master- plans Stadtraum Bahnhof», der die Aufwertung für das Quartier und für den Fuss- und Veloverkehr vorsieht. Durch die bereits umgesetzte «Gleis- querung Stadtmitte» und Abklassierung der Rudolfstrasse wird die grund- legende Änderung des Verkehrsregimes möglich. Der MIV verkehrt auf der überkommunal klassierten Neuwiesenstrasse. Die vorliegende dritte und letzte Bauetappe der Rudolfstrasse verläuft über die Abschnitte Stricker-, Gertrud- und Paulstrasse. In diesen Be- reichen wird die Verkehrsführung neu organisiert, die bestehende Fuss- und Velowege aufgewertet und die Rudolfstrasse als Begegnungszone ausgestaltet und signalisiert. Weiter ist der Rückbau der beiden Treppen von der Rudolfstrasse in die Personenunterführung Süd geplant. Die be- stehenden Zugänge werden durch den Neubau einer grosszügigen Trep- penanlage in der Rudolfstrasse mit Ausrichtung gegen Norden ersetzt. Weiter wird der Anschluss der kommunalen Gertrudstrasse in die über- kommunale Neuwiesenstrasse als Trottoirüberfahrt ausgestaltet. Das Amt für Mobilität hat zum vorliegenden Projekt im Rahmen der Begehrensäusserung am 10. Februar 2021 Stellung genommen und dabei keine Anträge gestellt. Das Projekt hat keinen Einfluss auf die praktische Leistungsfähigkeit des überkommunalen Strassennetzes. Insofern ist das Vorhaben vereinbar mit Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung (LS 101). Die Mitwirkungs- und Auflageverfahren nach §§ 13 und 16 StrG wur- den ordnungsgemäss durchgeführt. Das Projekt wurde vom 2. September bis 3. Oktober 2022 öffentlich aufgelegt. Innerhalb der Auflagefrist ging
eine Einsprache ein. Mit Stadtratsbeschluss Nr. SR.23.325-1 vom 10. Mai 2023 wurde über die Einsprache entschieden und das Projekt festgesetzt. Der Festsetzungsbeschluss ist rechtskräftig. Mit Beschluss Nr. 2023.37 vom 28. August 2023 hat das Stadtparlament Winterthur den Verpflich- tungskredit bewilligt. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für das Projekt betragen voraussichtlich Fr. 3 970 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke und Stadtratsreserven). Soweit die Kosten an die Bau- und Unterhaltspauschale angerechnet werden kön- nen, belaufen sie sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf rund Fr. 1 240 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke und Stadtrats- reserven). Nach Vorlage der definitiven Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Winterthur der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für die dritte Ausführungsetappe der Neugestaltung Rudolfstrasse in der Stadt Winterthur wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat Winterthur, Pionierstrasse 7, 8400 Win- terthur, das Tiefbauamt der Stadt Winterthur, Pionierstrasse 7, 8400 Win- terthur, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli