RRB Nr. 1243/2024
Strassen, Wildberg/Wila, 818 Dorf-/Schalchenstrasse, Instandsetzung, gebundene Ausgabe
4. Dezember 2024Deutsch3 min
Source zh.ch
Strassen, Wildberg/Wila, 818 Dorf-/Schalchenstrasse, Instandsetzung, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Dezember 2024
1243. Strassen (Wildberg/Wila, 818 Dorf-/Schalchenstrasse,
Erwägungen
Instandsetzung, gebundene Ausgabe) Die Dorf-/Schalchenstrasse auf dem Gebiet der Gemeinden Wildberg und Wila zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Ka- taster als regionale Verbindungsstrasse Nr. 818 geführt. Die Dorf-/Schal- chenstrasse im Abschnitt Schalchen bis eingangs Wila wurde in den 1960er- und Anfang der 70er-Jahre ausgebaut. Als letzte Massnahme wurde die Strasse 1995 bis 2004 abschnittsweise verstärkt und mit einem Deckbelag sowie einer Oberflächenbehandlung versehen. Die Fahrbahnoberfläche ist ausgemagert und weist leichte Spurrin- nen in der gesamten Fahrbahnlänge auf. Zudem sind viele Risse und Grabenflicke vorhanden. Zur Erhaltung des noch intakten Strassen- unterbaus und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit muss die Fahr- bahn saniert werden (§§ 25 f. Strassengesetz [LS 722.1]). Aufgrund um- fangreicher Laboruntersuchungen und in Absprache mit der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes wird auf dem Teilstück km 1.560–2.250 der bestehende Belag abgefräst und durch eine neue Binder- und Deckschicht ersetzt. Im Teilstück km 2.250–3.890 wird der gesamte Belag ausgebaut bzw. abgefräst und durch eine neue Trag-, Bin- der- und Deckschicht ersetzt. In den Teilstücken km 2.250–2.475 (halb- seitig) und km 3.350–3.575 (vollflächig) muss die Fundationsschicht er- setzt werden. Einzelne schadhafte Haltungen der Entwässerungsleitun- gen und Schächte sind zu ersetzen oder anzupassen. Die bestehenden Randabschlüsse werden gesamtheitlich erneuert und örtlich ergänzt. Im Zuge der Instandsetzung wird die bestehende Strassenbeleuchtung in Schalchen den geltenden Standards angepasst und die vorhandenen Rohranlagen überprüft. Zusätzlich wird eingangs Wila die bestehende Verkehrsmessstelle ausgebaut. Gleichzeitig mit der Strasseninstandsetzung erneuert die Gemeinde Wildberg einige Haltungen ihrer Entwässerungsleitungen. Zudem über- prüfen und erweitern die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich ihr Versorgungsnetz. Die Absprache und Koordination mit den Gemeinden, dem Verkehrsbetrieb und allen Werkeigentümern hat stattgefunden.
Für die Strasseninstandsetzungsarbeiten ist gemäss Finanzplan vom 11. November 2024 mit folgenden Kosten zu rechnen: in Franken Bauarbeiten 4 250 000 Nebenarbeiten 300 000 Technische Arbeiten 250 000 Total 4 800 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) ge- bundene Ausgabe von Fr. 4 800 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Kon- to 8400.31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-30666), zu bewilligen. Der Betrag ist im Budgetentwurf 2025 mit einem Ausgaben- anteil von Fr. 1 900 000 enthalten. Die restlichen Ausgaben sind im Kon- solidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2025–2028 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Instandsetzung der 818 Dorf-/Schalchenstrasse in den Gemeinden Wildberg und Wila wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 4 800 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2024)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli