RRB Nr. 1246/2020
Gemeindewesen, Zweckverband Zivilschutz Egg-Mönchaltdorf-Oetwil am See, neue Statuten, Genehmigung
16. Dezember 2020Deutsch2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Zweckverband Zivilschutz Egg-Mönchaltdorf-Oetwil am See, neue Statuten, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. Dezember 2020
1246. Gemeindewesen (Zweckverband Zivilschutz Egg- Mönchaltdorf-Oetwil am See, ZSO)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) und § 73 Abs. 1 des Gemeindegesetzes vom 20. April 2015 (GG, LS 131.1) können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Die Statuten bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 92 Abs. 4 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Statuten setzt die Genehmigung des Regierungs- rates voraus (vgl. § 80 Abs. 2 GG). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politischen Gemeinden Egg und Mönchaltdorf bilden seit 2005 einen Zweckverband für den Betrieb einer regional tätigen Zivilschutz- organisation (RRB Nr. 13/2005). 2009 wurde die Politische Gemeinde Oetwil a. S. in den Zweckverband aufgenommen (RRB Nr. 1559/2009). Anlässlich der Urnenabstimmung vom 27. September 2020 haben die Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden eine Totalrevision der Sta- tuten beschlossen. Der Zweckverband hat seinen Sitz in Egg (Art. 1 Abs. 2 Statuten). Der Bezirksrat Uster hat bestätigt, dass gegen die Ge- meindebeschlüsse keine Rechtsmittel eingelegt wurden. Die neuen Sta- tuten des Zweckverbands Zivilschutz Egg-Mönchaltdorf-Oetwil am See enthalten die notwendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz, ins- besondere die Einführung eines eigenen Haushalts. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens (am 1. Januar 2021) ersetzen sie die bis dahin gelten- den Statuten vom 22. Juni 2009.
3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Statuten des Zweckverbands Zivilschutz Egg-Mönchaltdorf- Oetwil am See werden genehmigt.
II. Mitteilung an – den Verbandsvorstand Zivilschutz Egg-Mönchaltdorf-Oetwil am See, Gemeindeverwaltung Egg, Postfach, Forchstrasse 145, 8132 Egg, – die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden – Egg, Gemeinderatskanzlei, Postfach, Forchstrasse 145, 8132 Egg, – Mönchaltdorf, Esslingerstrasse 2, 8617 Mönchaltdorf, – Oetwil am See, Gemeinderatskanzlei, Willikonerstrasse 11, 8618 Oetwil am See, – den Bezirksrat, Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, – die Sicherheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli