RRB Nr. 1255/2011
Waffenplatz Zürich-Reppischtal, WaffenplatzFinanzvertrag, Nachtrag Nr. 7, Genehmigung
26. Oktober 2011Deutsch3 min
Source zh.ch
Waffenplatz Zürich-Reppischtal, WaffenplatzFinanzvertrag, Nachtrag Nr. 7, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Oktober 2011
1255. Waffenplatz Zürich-Reppischtal
Erwägungen
(Waffenplatz-Finanzvertrag, Nachtrag Nr. 7) Der Waffenplatz Zürich-Reppischtal wird gestützt auf den Waffenplatz- benützungsvertrag vom 6. Januar 1981 als kantonaler Waffenplatz durch den Kanton Zürich betrieben und unterhalten. Seit 2006 sind auf dem Waffenplatz die Militärakademie an der ETH Zürich (MILAK) und die Infanterie-Durchdienerschulen 14 stationiert. Der Waffenplatz- Finanzvertrag vom 10. Februar 1983 erhielt bisher sechs Nachträge. Auch ein Nachtrag Nr. 7 konnte erfolgreich verhandelt werden. Er bringt dem Kanton Zürich Mehrerträge von jährlich rund Fr. 250 000. Mit dem Nachtrag Nr. 7 wird die Entschädigung für die Instandhal- tung der Infrastrukturen ab 1. Januar 2011 von bisher 1,7% auf neu 2% des Gebäudeversicherungswertes (Stand 31. Dezember 2007) festge- setzt. Damit bezahlt der Bund dem Kanton jährlich rund 2,61 Mio. Fran- ken. Das sind rund Fr. 250 000 mehr pro Jahr als bisher. Der Nachtrag Nr. 7 gilt bis 31. Dezember 2013. Auf den 1. Januar 2014 ist vorgesehen, das heute bestehende sogenannte Entschädigungsmodell durch ein neues Modell abzulösen. Ebenfalls mit diesem Nachtrag konnte vereinbart werden, den Stras- senplan so zu ergänzen, dass er den heutigen Gegebenheiten entspricht, nachdem sich seit Inbetriebnahme des Waffenplatzes die Nutzung durch die Truppe erheblich verändert hat (z. B. Radschützenpanzer an- stelle von Kleinfahrzeugen). Schliesslich erklärt sich der Bund einver- standen, die anstehende Sanierung einer Brücke über die Reppisch auf seine Kosten vorzunehmen bzw. sich an einem allfälligen Neubau in der Grössenordnung der Sanierungskosten zu beteiligen. Die Mehrerträge gehen zugunsten der Erfolgsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 3400, Amt für Militär und Zivilschutz, Konto 4472 0 00000, Vergütung für Benützungen Liegenschaften VV. Der Nachtrag Nr. 7 wurde durch den Bund (armasuisse Immobilien) am 14. Juni 2011 und durch die Sicherheitsdirektion am 7. Juli 2011 unterzeichnet, unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die zu- ständige Stelle des Bundes und den Regierungsrat. Am 4. August 2011 wurde der Nachtrag vom Leiter der armasuisse Immobilien genehmigt. Die Genehmigung des Regierungsrates kann ebenfalls erteilt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Nachtrag Nr. 7 vom 14. Juni 2011 / 7. Juli 2011 zum Waffenplatz- Finanzvertrag vom 10. Februar 1983 über die Finanzierung und Reali- sierung eines Waffenplatzes im Reppischtal wird genehmigt.
II. Mitteilung an Armasuisse Immobilien, Facility Management, 3003 Bern, sowie an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Sicher- heitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi