RRB Nr. 1256/2022
Änderung des Bundesgesetzes über Regionalpolitik, Schreiben an das WBF
21. September 2022Deutsch4 min
Source zh.ch
Änderung des Bundesgesetzes über Regionalpolitik, Schreiben an das WBF
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. September 2022
1256. Änderung des Bundesgesetzes über Regionalpolitik
Erwägungen
(Vernehmlassung) Mit Schreiben vom 22. Juni 2022 hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung die Kantonsregierungen eingeladen, zur Änderung des Bundesgesetzes über Regionalpolitik vom 6. Okto- ber 2006 (SR 901.0) und zu den Ausführungen im erläuternden Bericht Stellung zu nehmen. Die Finanzierung von Infrastrukturen, die Wertschöpfung in die Regionen bringt, ist für die wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Regionen und der Berggebiete von zentraler Bedeutung und daher ein Kernelement der Neuen Regionalpolitik (NRP). Der Kanton Zürich verfügt mit dem Zürcher Berggebiet und dem Zürcher Weinland über zwei Regionen, welche die Voraussetzungen für die Gewährung von Fördergeldern erfüllen. Heute sind für die Finanzierung von Kleininfra- strukturen ausschliesslich Darlehen möglich. Die Erfahrungen zeigen, dass Darlehen nicht das richtige Instrument sind, um Kleininfrastruktu- ren, die für den investierenden Projektträger keine oder nur marginale direkte Cashflows generieren, zu unterstützen. Gemäss Vorlage sind solche Kleininfrastrukturen von regionalwirtschaftlicher Bedeutung, wenn sie von anderen wirtschaftlichen Akteuren kommerziell genutzt werden können. Sie sollen daher neu in beschränktem Masse mit nicht rückzahlbaren Beiträgen (A-Fonds-perdu) unterstützt werden können. Der Bundesbeitrag pro Projekt ist auf Fr. 50 000 beschränkt. Voraus- setzung für Bundesbeiträge ist, dass die Kantone im gleichen Ausmass mitfinanzieren. In 16 Kantonen wurde dieser Ansatz seit 2020 als Pilot- massnahme erfolgreich getestet. Die Höhe der Fonds bleibt unverän- dert, weshalb die Änderung keinen Einfluss auf den Bundeshaushalt hat. Auch für den Kanton Zürich besteht Bedarf nach der Förderung von Kleininfrastrukturprojekten. Zudem ist der administrative Aufwand kleiner als die teilweise langjährige Bewirtschaftung von Darlehen. Ausdrücklich begrüsst wird, dass die Projekte regionalwirtschaftliche Impulse setzen müssen, die Projektträgerschaft Betrieb und Unterhalt der Infrastruktur sicherstellen können muss und Mitnahmeeffekte soweit möglich auszuschliessen sind. Die Projekte müssen in ihrer Wirkung überbetrieblich sein. Bestehende Befürchtungen einer Verstärkung der Mitnahmeeffekte sollen durch entsprechende Ausführungen in den Materialien zuhanden der NRP-Fachstellen entkräftet werden (Arbeitshilfen mit klaren Krite- rien o. Ä.).
Art. 7 Abs. 3 der Vorlage sieht vor, die Kriterien für die Gewährung und den Höchstbeitrag der A-Fonds-perdu-Beiträge unter Berücksich- tigung der Teuerung festzulegen. Von einer automatischen Teuerungs- anpassung der Darlehen und Beiträge ist aber abzusehen, zumal bei der Rückzahlung der Darlehen in Zeiten von Inflation und steigenden Zin- sen die Realverluste zulasten des Gläubigers (Bund) gehen.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bil- dung und Forschung, 3003 Bern (Zustelladresse: Staatssekretariat für Wirtschaft, Holzikofenweg 36, 3003 Bern; Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an bela.filep@seco.admin.ch): Mit Schreiben vom 22. Juni 2022 haben Sie uns eingeladen, zur Ände- rung des Bundesgesetzes über die Regionalpolitik und zu den Ausfüh- rungen im erläuternden Bericht Stellung zu nehmen. Wir danken für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt: Wir begrüssen die Änderungen mit dem Ziel der vereinfachten Förde- rungen von Kleininfrastrukturen mittels A-Fonds-perdu-Beiträgen, da auch im Kanton Zürich ein Bedarf besteht und dadurch regionalwirt- schaftliche Impulse gesetzt werden können. Nicht unterstützt wird die vorgeschlagene Anpassung von Art. 7 Abs. 3 des Gesetzes, die vorsieht, dass der Bundesrat die Kriterien für die Gewährung und den Höchstbeitrag der A-Fonds-perdu-Beiträge unter Berücksichtigung der Teuerung festlegt. Von einer automatischen Teuerungsanpassung der Darlehen und Beiträge ist abzusehen, zumal bei der Rückzahlung der Darlehen in Zeiten von Inflation und steigenden Zinsen die Realverluste zulasten des Gläubigers (Bund) gehen. Zusätzlich sollen zuhanden der NRP-Fachstellen klare Kriterien zum Ausschluss von Mitnahmeeffekten im Sinne einer Arbeitshilfe zur Verfü- gung gestellt werden.
II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli