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Entscheid

RRB Nr. 1258/2020

Bezirksanlage Winterthur, Erweiterung, Generalplanermandat, Vergabeerhöhung

16. Dezember 2020Deutsch2 min

Source zh.ch

Bezirksanlage Winterthur, Erweiterung, Generalplanermandat, Vergabeerhöhung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. Dezember 2020

1258. Bezirksanlage Winterthur Erweiterung

Erwägungen

(Vergabeerhöhung des Generalplanermandats) Der Kantonsrat bewilligte mit Beschluss vom 31. August 2020 einen Ob- jektkredit von Fr. 89 339 000 für den Neubau des Gefängnisses Winter- thur, den Rückbau des alten Gefängnisses und den Umbau der Bezirks- anlage Winterthur (Vorlage 5580). Das Generalmandat für die Projektierungsphase (SIA-Phasen 31–33) wurde mit Beschluss des Regierungsrates vom 8. März 2017 an die ARGE GKMOG Generalplaner GmbH, Zürich, Gewinner des Architekturwett- bewerbs, zum Betrag von Fr. 5 900 000 vergeben. Mit der Bewilligung des Objektkredits kann mit der Ausführungspla- nung und Realisierung des Projektes begonnen werden. Deshalb ist die Vergabe des Generalplanermandats für die Phasen 41 sowie 51–53 gemäss SIA-Ordnung 102 zu erhöhen. Gemäss Angebot der ARGE GKMOG Generalplaner GmbH vom 21. April 2016 sowie der entsprechenden Anpassung an die höheren Inves- titionskosten, basierend auf dem Kostenvoranschlag vom 8. Oktober 2018, beträgt das Generalplanerhonorar für die Erweiterung der Bezirksan- lage Winterthur insgesamt Fr. 18 150 000 einschliesslich MWSt. Gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. g der Submissionsverordnung (LS 720.11) ist die Vergabesumme des Generalplanermandats von Fr. 5 900 000 um Fr. 12 250 000 auf Fr. 18 150 000 zu erhöhen. Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 19 965 000 erhöhen. Die Vergabesumme ist durch den Objektkredit gedeckt und geht zu- lasten der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermö- gen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Betrag der Vergabe an die ARGE GKMOG Generalplaner GmbH, Zürich, gemäss Beschluss des Regierungsrates vom 8. März 2017 wird für die Ausschreibungs-/Ausführungsplanung und Realisierungs- phase von Fr. 5 900 000 auf Fr. 18 150 000 erhöht. Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 19 965 000 erhöhen.

II. Der Betrag geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen.

III. Mitteilung an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli