RRB Nr. 126/2012
Kloster Rheinau, Festland, Sanierung, Kosten, Bewilligung
8. Februar 2012Deutsch3 min
Source zh.ch
Kloster Rheinau, Festland, Sanierung, Kosten, Bewilligung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Februar 2012
126. Rheinau, Festland (Sanierung der Klostermauern)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die Festlandmauern des ehemaligen Klosters Rheinau sind in ihrer gesamten Ausdehnung von ungefähr 1,6 km von denkmalpflegerischer Bedeutung und ortsbildprägend. Die Klostermauern wurden in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts instand gesetzt. Dabei wurden die ursprünglichen Mauerabdeckungen aus Stein durch die damals übli- chen Zementplatten ersetzt. Diese sind in weiten Teilen beschädigt. Das eindringende Regenwasser führte zu Folgeschäden im Gefüge des Mau- erwerks. Zudem wurde ein Grossteil der Mauern ohne Fundationen erstellt, was aufgrund von Geländeaufschüttungen in angrenzenden privaten Grundstücken in weiten Bereichen zu starken und gefähr- lichen Neigungen geführt hat.
B. Ziele und Massnahmen Die Klostermauern werden soweit instand gesetzt, dass deren gefähr- deter Bestand gewahrt und die Gefährdung von Personen und Sach- objekten ausgeschlossen werden kann. Dazu werden die defekten Mauerabdeckungen ersetzt, die losen Verputzteile im Mauerwerk ent- fernt und ergänzt und notwendige Fundationen erstellt. Die Mauer- werksanierung wird durch die Denkmalpflege begleitet.
C. Erforderliche Mittel Für die Sanierung der Klostermauern, Festland Rheinau, sind ge- mäss Projektdokumentation mit Kostenvoranschlag (Kostengenauig- keit von +/–10%) des Hochbauamtes vom 17. Oktober 2011 Kosten von Fr. 1 436 000 ausgewiesen. Diese setzen sich wie folgt zusammen: in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 36 500 2 Gebäude 1 203 000 5 Baunebenkosten 40 500 6 Reserve 156 000 Total einschliesslich MWSt 1 436 000
Das Kloster Rheinau und auch die Klostermauern befinden sich im Finanzvermögen des Kantons Zürich. Bauliche Massnahmen an Bauten des Finanzvermögens sind keine Ausgaben im Sinne von § 34 des Ge- setzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG). Die Zuständig- keit für die Bewilligung baulicher Massnahmen an Bauten des Finanz- vermögens richtet sich nach den Ausgabenkompetenzen für gebundene Ausgaben (§ 45 Abs. 1 Finanzcontrollingverordnung in Verbindung mit § 36 CRG). Die vorliegend zu bewilligende Sanierung ist über die Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8710, Liegenschaftenerfolg, Konto 3430 0 00000, Unterhalt Liegenschaften, allgemeines Finanz- vermögen, abzuwickeln. Sie erfolgt in Etappen. Die entsprechenden Beträge sind im Budget 2012 mit Fr. 400 000 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2012–2015, Planjahr 2013 mit Fr. 400 000 und Planjahr 2014 mit Fr. 450 000, eingestellt. In den Kosten von insgesamt Fr. 1 436 000 sind Projektierungskosten von Fr. 66 000, die das Immobilienamt am 9. April 2010 bewilligte, und Kosten für Sofortmassnahmen und Bemusterung von Fr. 120 000, die das Immobilienamt am 24. Juni 2011 bewilligte, enthalten. Diese Bewil- ligungen sind aufzuheben.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Sanierung der Klostermauern, Festland Rheinau, mit Kosten von Fr. 1 436 000 wird bewilligt und über die Erfolgsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 8710, Liegenschaftenerfolg, abgewickelt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohn- baupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Kosten × Zielindex ÷ Startindex (Stand Oktober 2011)
III. Die Bewilligungen des Immobilienamtes vom 9. April 2010 und vom 24. Juni 2011 betreffend Kosten für Projektierung, Sofortmassnah- men und Bemusterung werden aufgehoben.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi