RRB Nr. 126/2022
Berufsbildungskommission, Amtsdauer 2019–2023, Ersatzwahl
26. Januar 2022Deutsch2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Januar 2022
126. Berufsbildungskommission (Ersatzwahl)
Erwägungen
Die Berufsbildungskommission entscheidet gemäss § 26d Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 14. Januar 2008 (EG BBG, LS 413.31) über die Verwendung der Mittel des kantonalen Berufsbildungsfonds. Ihr gehören Vertretungen der Or- ganisationen der Arbeitswelt, des Bildungsrates und der Bildungsdirek- tion an (§ 26d Abs. 2 EG BBG). Die Aufgaben der Berufsbildungskom- mission sind im Einzelnen in § 2 der Verordnung über den Berufsbildungs- fonds vom 22. Dezember 2010 (LS 413.313) festgelegt. Die neun Mitglieder der Berufsbildungskommission werden vom Re- gierungsrat gewählt. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre; Wiederwahl ist zweimal möglich. Die Wahl bedarf der Genehmigung durch den Kantons- rat (§ 26d Abs. 1 EG BBG). Ladina Gapp, Vertreterin der Bildungsdirektion, erklärte ihren Aus- tritt aus der Berufsbildungskommission auf Ende März 2022. Für den Rest der Amtsdauer 2019–2023 wird Jonas Schudel, Leiter Betriebliche Bildung, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, als Nachfolger von Ladina Gapp als neues Mitglied nominiert.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Ladina Gapp wird unter Verdankung der geleisteten Dienste auf den 31. März 2022 aus der Berufsbildungskommission entlassen.
II. Als Mitglied der Berufsbildungskommission ab 1. April 2022 wird Jonas Schudel, geboren 1977, Leiter Betriebliche Bildung, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, für den Rest der Amtsdauer 2019–2023 gewählt.
III. Die Wahl bedarf der Genehmigung durch den Kantonsrat.
IV. Mitteilung an Ladina Gapp, Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich, und den Gewählten sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli