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Entscheid

RRB Nr. 1262/2024

Gemeindeordnung, Politische Gemeinde Niederweningen, Änderung, Genehmigung

11. Dezember 2024Deutsch2 min

Source zh.ch

Gemeindeordnung, Politische Gemeinde Niederweningen, Änderung, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Dezember 2024

1262. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Niederweningen, Änderung, Genehmigung)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Ge- meindegesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Geneh- migung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Niederweningen haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 22. September 2024 die Teilrevision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Nieder- weningen beschlossen. Die Änderungen umfassen die Senkung der Fi- nanzkompetenzen des Gemeinderates. Die Änderungen der Gemeinde- ordnung treten am 1. Juni 2025 in Kraft.

3. Die geänderten Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen An- lass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Nieder- weningen am 22. September 2024 beschlossene Änderung der Gemein- deordnung wird genehmigt.

II. Mitteilung an den Gemeinderat Niederweningen, Alte Stations- strasse 19, 8166 Niederweningen, den Bezirksrat Dielsdorf, Geissacker- strasse 24, 8157 Dielsdorf, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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