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Entscheid

RRB Nr. 1263/2012

Kantonale Volksabstimmung vom 3. März 2013, Anordnung

4. Dezember 2012Deutsch3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Dezember 2012

1263. Beschluss des Regierungsrates über die Anordnung der kantonalen Volksabstimmung vom 3. März 2013

Dispositiv

Der Regierungsrat beschliesst: I. Die kantonale Volksabstimmung über die Vorlagen

1.

A. Beschluss des Kantonsrates Gesetz über die Anpassung des Personalrechts bei Lehrpersonen an der Volksschule (vom 6. Februar 2012) (ABl 2012, 266) B. Gegenvorschlag von Stimmberechtigten (ABl 2012, 1170)

2.

Steuergesetz (Änderung vom 2. April 2012; Steuersätze der Grundstückgewinnsteuer) (ABl 2012, 1172)

3.

Mittelschulgesetz (Änderung vom 27. August 2012; Hauswirtschaftskurse an Mittelschulen) (ABl 2012-08-31, Meldung Nr. 10461)

4.

Beschluss des Kantonsrates über die Behandlung der Einmaleinlage und der Arbeitgeber-Beiträge zur Sanierung der Versicherungskasse für das Staatspersonal beim mittelfristigen Ausgleich (vom 2. April 2012) (ABl 2012, 725) wird auf Sonntag, den 3. März 2013, angesetzt. II. Den Stimmberechtigten werden die nachstehenden Fragen zur Beantwortung mit Ja oder Nein bzw. durch Ankreuzen vorgelegt: Stimmzettel 1 Stimmen Sie folgenden Vorlagen zu? A. Beschluss des Kantonsrates Gesetz über die Anpassung des Personalrechts bei Lehrpersonen an der Volksschule (vom 6. Februar 2012) B. Gegenvorschlag von Stimmberechtigten Die Fragen A und B können beide mit Ja oder Nein beantwortet werden; es ist auch gestattet, nur für oder gegen eine der Vorlagen zu stimmen oder überhaupt auf eine Stimmabgabe zu verzichten. C. Stichfrage: Welche der beiden Vorlagen soll in Kraft treten, falls so- wohl der Beschluss des Kantonsrates als auch der Gegenvorschlag von den Stimmberechtigten angenommen werden? Zutreffendes ankreuzen: Vorlage A (Beschluss des Kantonsrates) Vorlage B (Gegenvorschlag von Stimmberechtigten)

Sie können die Frage C auch dann beantworten, wenn Sie bei den Fragen A und B mit Nein gestimmt oder auf eine Stimmabgabe verzich- tet haben. Stimmzettel 2 Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Steuergesetz (Änderung vom 2. April 2012; Steuersätze der Grundstückgewinnsteuer) Stimmzettel 3 Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Mittelschulgesetz (Änderung vom 27. August 2012; Hauswirtschaftskurse an Mittelschulen) Stimmzettel 4 Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Beschluss des Kantonsrates über die Behandlung der Einmaleinlage und der Arbeitgeber-Beiträge zur Sanierung der Versicherungskasse für das Staatspersonal beim mittelfristigen Ausgleich (vom 2. April 2012) III. Die Staatskanzlei wird beauftragt, die Beleuchtenden Berichte zu den Vorlagen sowie diesen Beschluss im Amtsblatt zu veröffentlichen. IV. Die Wahlbüros übermitteln die Abstimmungsergebnisse am Ab- stimmungstag ab 10.00 Uhr bis spätestens 15.30 Uhr dem kantonalen Ab- stimmungsbüro mit der Wahl- und Abstimmungssoftware WABSTI II. V. Das Statistische Amt wird beauftragt, diesen Beschluss in beson- deren Abzügen den Präsidentinnen und Präsidenten der Stadt- und Gemeinderäte als Vorstehende der Wahlbüros mitzuteilen. VI. Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen nach seiner Ver- öffentlichung im Amtsblatt schriftlich Einsprache beim Regierungsrat erhoben werden (§ 10d Verwaltungsrechtspflegegesetz vom 24. Mai 1959). VII. Veröffentlichung im Amtsblatt. VIII. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, das Sta- tistische Amt als kantonales Abstimmungsbüro sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi