RRB Nr. 1263/2025
Internationale Bodensee-Konferenz, Konferenz der Regierungschefinnen und -chefs vom 5. Dezember 2025, Ermächtigung
3. Dezember 2025Deutsch8 min
Source zh.ch
Internationale Bodensee-Konferenz, Konferenz der Regierungschefinnen und -chefs vom 5. Dezember 2025, Ermächtigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. Dezember 2025
1263. Internationale Bodensee-Konferenz, Konferenz der
Erwägungen
Regierungschefinnen und -chefs vom 5. Dezember 2025, Ermächtigung Die Regierungschefinnen und Regierungschefs sowie die Regierungs- vertreterinnen und -vertreter der Internationalen Bodensee-Konferenz (IBK) treffen sich zweimal im Jahr zu Diskussion, Beschlussfassung und Verabschiedung von Empfehlungen – zur Konferenz der Regierungs- chefinnen und -chefs jeweils im Dezember und zum Strategiegespräch im Sommer. Der Ständige Ausschuss, in dem die Kantone von ihren Staatsschreiberinnen und Staatsschreibern vertreten werden, besorgt die laufenden Geschäfte und begleitet die Arbeit der sieben Fachkom- missionen. Der vorliegende Beschluss erfolgt im Hinblick auf die Kon- ferenz der Regierungschefinnen und -chefs vom 5. Dezember 2025. Dazu liegen Beschlussanträge des Ständigen Ausschusses an die Regierungs- chefin und die Regierungschefs sowie die Regierungsvertreterinnen und -vertreter zur mittelfristigen strategischen Planung der IBK, zur Fort- führung der IBK-Verwaltungsakademie Vierländerregion Bodensee, zur Delegationsreise Bern 2026 und zur Stärkung der grenzüberschrei- tenden Zusammenarbeit vor. Bei den restlichen Traktanden handelt es sich um Geschäfte, die keiner Bemerkungen oder Stellungnahme bedürfen.
Mittelfristige strategische Planung der IBK (Unterlage B 1) Mit dem Beschluss der IBK-Strategie 2023–2027 an der Regierungs- chefkonferenz vom 9. Dezember 2022 wurde das Leitbild mit seinen vier Leitsätzen und den bisherigen acht Strategieschwerpunkten als Grund- auftrag für die IBK bestätigt. Zusätzlich wurde für 2022–2025 das Fokus- thema «Nachhaltige Mobilität über Grenzen» aufgenommen. Das IBK- Leitbild hat eine Laufzeit bis 2030. Eine neue IBK-Strategie ist ab 2028 erforderlich, idealweise für einen Zeitraum von vier Jahren. Deshalb wird eine Synchronisierung von Leitbild und Strategie beantragt. Einer- seits soll die Laufzeit des Leitbildes bis 2032 verlängert werden. Dieses stellt weiterhin einen guten Kompass für die Arbeit der IBK dar. Ander- seits sollen vorbereitende Beschlüsse für eine IBK-Strategie 2028–2032 gefasst werden. Zudem soll das Fokusthema «Nachhaltige Mobilität über Grenzen» für die verbleibende Laufzeit der Strategie bis Ende 2027 weitergeführt werden. Das Thema ist weiterhin relevant, zumal lang- fristig angelegte Umsetzungsprojekte bestehen (vgl. Anlage 1).
Für die Gesamtfinanzierung der IBK ist ab 2028 eine neue Grundlage erforderlich. Beschlüsse für die Finanzierungsperiode 2028–2034 mit Kostenschätzung und Finanzierungsanteilen gemäss IBK-Schlüssel sollen schon an der Regierungschefkonferenz im Dezember 2026 gefasst wer- den, damit die Länder und Kantone den Finanzbedarf rechtzeitig in ihrem Budgetprozess anmelden können. Haltung Kanton Zürich Den Anträgen kann zugestimmt werden.
IBK-Verwaltungsakademie Vierländerregion Bodensee (Unterlage B 3) Im Rahmen der Strategie der IBK 2023–2027 hat die Regierungschef- konferenz einer dreijährigen Pilotphase für eine Verwaltungsakademie Vierländerregion Bodensee (IBK-Akademie) zur Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Verwaltungsstellen durch Förderung ihrer Zusammenarbeit auf den Gebieten Recht und Verwaltung zugestimmt. Damit wurde auf Initiative des Fürstentums Liechtenstein eine Platt- form für eine IBK-bezogene Wissensvermittlung errichtet. Das Fürsten- tum Liechtenstein hat die IBK-Akademie als Kümmerer bis 2025 mit personellem und finanziellem Einsatz geführt. Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Evaluation der Pilotphase schlägt der Ständige Ausschuss ein angepasstes Konzept für 2026–2029 vor. Die drei bewähr- ten Standardmodule (Einführung, Hauptkurs, Zertifikatsmodul) wer- den als Basismodule weiterhin angeboten, jedoch im Zwei-Jahres-Rhyth- mus (2027, 2029). In den Jahren zwischen den Standardmodulen (2026, 2028) werden jährlich zwei bis drei Spezialmodule zu Impulsthemen angeboten. Diese können aus dem Ständigen Ausschuss, den IBK-Kom- missionen oder von den Mitgliedern selbst vorgeschlagen werden, mit flexiblen Formaten (Workshops, Vorträge, Podiumsdiskussionen usw.). Die Spezialmodule dienen der vertieften Auseinandersetzung mit aktu- ellen Herausforderungen sowie strategischen Zukunftsthemen und för- dern die Vernetzung über Grenzen hinweg. Der Finanzierungsantrag für die Laufzeit 2026–2029 beläuft sich auf jährliche Durchschnittskosten von € 25 000 (Jahre mit Standardmodulen € 35 000; Jahre mit Spezialmodulen € 15 000). Das Fürstentum Liechten- stein stellt einen jährlichen Sockelbeitrag von € 10 000 bereit; € 15 000 werden gemäss IBK-Schlüssel auf die Mitglieder aufgeteilt. Haltung Kanton Zürich Den Anträgen kann zugestimmt werden. Für die Bewilligung der notwendigen Ausgabe ist die Staatskanzlei zuständig (§ 39 lit. a Finanzcontrollingverordnung, LS 611.2). Für die Rechnungsjahre 2026–2029 fallen im Durchschnitt jährlich € 1717.50 an. Dieser Betrag ist im Budget 2026 der Staatskanzlei (Leistungsgruppe Nr. 1000, Regierungsrat und Staatskanzlei) enthalten.
Delegationsreise Bern 2026 (Unterlage B 5) Anlässlich der IBK-Regierungschefkonferenz vom 1. Dezember 2023 in München bekräftigten die Regierungschefs und Regierungsvertrete- rinnen und -vertreter den Wunsch, die Anliegen der IBK in Bezug auf konkrete Herausforderungen vermehrt in die Hauptstädte bzw. nach Brüssel zu tragen. Die Schweizer Botschafterin in Berlin, Livia Leu, sprach anlässlich einer Delegationsreise der IBK nach Berlin am 28. Juni 2024 – mit Treffen mit Vertretungen des Verkehrsministeriums und der Deutschen Bahn zum Thema «grenzüberschreitender Verkehr» – eine Einladung für eine IBK-Delegationsreise nach Bern aus. Die Regierungs- chefkonferenz vom 13. Dezember 2024 legte als Themenschwerpunkt für eine solche Delegationsreise nach Bern die grenzüberschreitende Energieversorgung sowie die Wasserstoffinfrastruktur fest und bezeich- nete den Kanton St. Gallen sowie den Kanton Zürich, der den IBK-Vor- sitz 2026 innehat, als Kümmerer. Die Delegationsreise nach Bern findet unter dem Zürcher Vorsitz am 26. November 2026 statt. Die Treffen mit Bundesrat Ignazio Cassis und mit Bundesrat Albert Rösti sind bestätigt. Am Vorabend findet ein Empfang mit Abendessen bei der Botschafterin des Fürstentums Liech- tenstein in Bern, Dr. Doris Frick, statt. Die Staatskanzlei des Kantons St. Gallen beauftragte in Absprache mit dem Kanton Zürich das Forschungs- und Beratungsunternehmen INFRAS, einen Kurzbericht mit Fokus auf die Themenbereiche «Abbau von regulatorischen Hürden und Vertiefung von Marktintegration» sowie «Austausch Netzausbauplanung und Digitalisierung» zu erstellen. Der Entwurf des Positionspapiers bündelt politische Erwartungen und For- derungen der IBK-Mitgliedsländer und -kantone an den Schweizer Bund, die sich aus den Fachgesprächen und Analysen ergeben haben. In den Entwurf flossen der Input der Plattform Klimaschutz und Energie sowie der Kommission Verkehr der IBK ein. Die Baudirektion und die Volks- wirtschaftsdirektion des Kantons Zürich wurden auf Fachebene eng in den Prozess einbezogen. Der Entwurf «Grenzüberschreitende Verkehrs- und Energieinfra- struktur» liegt zur Kenntnisnahme vor. Die finalen Dokumente für die Delegationsreise werden am Ständigen Ausschuss vom 7. Mai 2026 zu- handen des Strategiegesprächs am 26. Juni 2026 verabschiedet. Haltung Kanton Zürich Den Anträgen kann zugestimmt werden.
Stärkung der Grenzüberschreitenden Zusammenarbeit (Unterlage B 6) In der Säntis-Gipfelerklärung 2022 haben die Regierungschefs zu- letzt den Wert einer stabilen und vertrauensvollen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ausdrücklich betont. Die seither eingetretenen Ent- wicklungen – geopolitische Spannungen, wirtschaftliche Unsicherheiten, technologische Umbrüche und energiepolitische Herausforderungen – heben den Wert einer engen, vertrauensvollen und regelbasierten Zusam- menarbeit in besonderem Masse hervor. Vor diesem Hintergrund halten es die Regierungschefinnen und Regierungschefs für besonders wichtig, ihr gegenseitiges Bekenntnis zur IBK als gemeinsames politisches Dach zu bekräftigen und sich der verlässlichen und kontinuierlichen grenz- überschreitende Zusammenarbeit in der Bodenseeregion gegenseitig zu versichern, um den Bodenseeraum auch zukünftig als attraktiven Le- bens- und Wirtschaftsraum zu erhalten und weiterzuentwickeln. Mit der «Friedrichshafener Erklärung der Internationalen Bodensee- Konferenz 2025» wird somit an die Säntis-Erklärung angeknüpft und der gemeinsame Wille bekräftigt, die Zusammenarbeit im Bodensee- raum unter den aktuellen Rahmenbedingungen weiter zu vertiefen. Die bestehende Kooperation soll insbesondere in den folgenden zentralen Bereichen gestärkt werden: eine bewährte Partnerschaft als Fundament; Wissen und Innovation als gemeinsame Stärke; den Internationalen Bodenseeraum sichtbar und zukunftsfest gestalten; nachhaltig und ver- netzt: Klima und Naturschutz sowie Mobilität voranbringen; die IBK als starke Stimme gegenüber den nationalen Regierungen und der Euro- päischen Union. Haltung Kanton Zürich Dem Antrag kann zugestimmt werden.
Vertretungen des Regierungsrates, Amtsdauer 2023–2027 (Änderung) Mit Beschluss Nr. 874/2023 legte der Regierungsrat seine Vertretungen für die Amtsdauer 2023–2027 fest. Mariel Baumann, stv. Generalsekre- tärin, Leiterin Abteilung Politik, Generalsekretariat, Gesundheits- direktion, wurde damit in die ständige Kommission Gesundheit und Soziales der IBK abgeordnet. Per 1. Januar 2026 wechselt die Zustän- digkeit für die ständige Kommission Gesundheit und Soziales der IBK innerhalb der Gesundheitsdirektion aus organisatorischen Gründen zu Dr. med. Franziska Kluschke, Kantonsärztin, stv. Chefin des Amtes für Gesundheit, weshalb die Abordnung per 1. Januar 2026 neu zu beschlies- sen ist.
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Vertreter des Regierungsrates in der Internationalen Bodensee- Konferenz wird ermächtigt, an der Konferenz der Regierungschefinnen und -chefs vom 5. Dezember 2025 im Sinne der Erwägungen Stellung zu beziehen.
II. Mariel Baumann wird unter Verdankung der geleisteten Dienste aus der ständigen Kommission Gesundheit und Soziales der Internatio- nalen Bodensee-Konferenz per 31. Dezember 2025 abberufen.
III. Als Mitglied der ständigen Kommission Gesundheit und Soziales der Internationalen Bodensee-Konferenz wird Dr. med. Franziska Kluschke, Kantonsärztin, stv. Chefin des Amtes für Gesundheit, Gesund- heitsdirektion, ab 1. Januar 2026 für den Rest der Amtsdauer 2023–2027 abgeordnet.
IV. Dieser Beschluss ist bis zur Konferenz der Regierungschefinnen und -chefs der IBK vom 5. Dezember 2025 nicht öffentlich.
V. Mitteilung an Mariel Baumann und Dr. med. Franziska Kluschke (beide Gesundheitsdirektion), die Internationale Bodensee-Konferenz (Dispositiv II und III), den Finanzdirektor, die übrigen Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli