RRB Nr. 1267/2012
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Oberweningen, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
4. Dezember 2012Deutsch2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Oberweningen, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Dezember 2012
1267. Gemeindeordnung (Oberweningen)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV) regeln die poli- tischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Gemeinde- ordnungen bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Der Re- gierungsrat prüft die Gemeindeordnungen auf ihre Rechtmässigkeit (vgl. Art. 89 Abs. 3 KV). Die Genehmigung durch den Regierungsrat hat konstitutive Wirkung, d. h., die entsprechenden Gemeindebeschlüsse werden erst nach der Genehmigung wirksam. Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Oberweningen haben am 11. März 2012 an der Urne einer Totalrevision der Gemein- deordnung zugestimmt. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen das Wohnsitzerfordernis in der Gemeinde Oberweningen für die Mitglieder der Sozialbehörde, den Wechsel des Wahlverfahrens bei Erneuerungs- wahlen zur Wahl mit leeren Wahlzetteln, die Aufhebung der beratenden Gesundheits-/Umweltkommission, die Wahl der Mitglieder des Wahl- büros durch die Gemeindevorsteherschaft, die teilweise Zuständigkeit der Gemeindeversammlung für die Genehmigung von Anschluss- und Zusammenarbeitsverträgen, die Zuständigkeit der Gemeindeversamm- lung für die Unterstützung des Gemeindereferendums, die Anpassung von einzelnen Finanzbefugnissen von Gemeindeversammlung und Ge- meindevorsteherschaft sowie die Zuständigkeit der kantonalen Ombuds- stelle für kommunale Angelegenheiten. Die Bestimmungen geben zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu geneh- migen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Ober- weningen am 11. März 2012 beschlossene Gemeindeordnung wird ge- nehmigt.
II. Mitteilung an den Gemeinderat Oberweningen, Gemeinderats- kanzlei, Dorfstrasse 6, 8165 Oberweningen, den Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, sowie die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi