RRB Nr. 1268/2010
Gemeindewesen, Zweckverband Schulgesundheitspflege Uster-Greifensee, neue Statuten, Genehmigung
1. September 2010Deutsch2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Zweckverband Schulgesundheitspflege Uster-Greifensee, neue Statuten, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. September 2010
1268. Gemeindewesen (Zweckverband Schulgesundheitspflege Uster-Greifensee)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Genehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatu- ten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politische Gemeinde Uster, die Primarschulgemeinde Greifen- see, die Sekundarschulgemeinde Uster und die Oberstufenschulgemein- de Nänikon-Greifensee bilden seit 1968 unter dem Namen Zweckver- band Schulgesundheitspflege Uster-Greifensee einen Zweckverband zur Erbringung der schulärztlichen und schulzahnärztlichen Leistun- gen. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgabe, Zweckverbände demokratisch zu organisieren, sind die Verbandsgemeinden überein- gekommen, die Zweckverbandsstatuten einer Totalrevision zu unter- ziehen. Zwischen dem 21. September 2009 und dem 25. Januar 2010 haben die vier Verbandsgemeinden den neuen Statuten zugestimmt. Der Bezirksrat Uster hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen die demokratische Aus- gestaltung der Zweckverbandsstatuten, insbesondere die Einführung des Initiativrechts, des obligatorischen und fakultativen Referendums. Im Weiteren werden die allgemeinen Bestimmungen zur Verbandsorga- nisation revidiert, die Verbandsorgane neu strukturiert und die Finanz- befugnisse neu geordnet. Die Bestimmungen geben zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Bildungsdirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Statuten des Zweckverbands Schulgesundheitspflege Uster- Greifensee werden genehmigt.
II. Mitteilung an die Betriebskommission des Zweckverbands Schul- gesundheitspflege Uster-Greifensee, c/o Silvia Fuchs, Feldhofstrasse 4, 8610 Uster, den Gemeinderat Uster, Bahnhofstrasse 17, 8610 Uster, die Sekundarschulpflege Uster, Poststrasse 13, 8610 Uster, die Primarschul- pflege Greifensee, Breitistrasse 13, 8606 Greifensee, die Oberstufen- schulgemeinde Nänikon-Greifensee, Stationsstrasse 49, Postfach 184, 8606 Nänikon, den Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi