RRB Nr. 128/2022
Langfristige Klimastrategie, Festsetzung
26. Januar 2022Deutsch5 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Januar 2022
128. Langfristige Klimastrategie, Festsetzung
Erwägungen
A. Ausgangslage Der Regierungsrat nahm 2019 das langfristige Ziel LFZ 7.6 in seine Richtlinien der Regierungspolitik 2019–2023 (RRB Nr. 670/2019) auf: «Der Ausstoss der Treibhausgase ist im Rahmen des Pariser Abkommens so weit gesenkt, dass ein Beitrag zur notwendigen Begrenzung des glo- balen Klimawandels geleistet wird.» Um seiner Verantwortung gerecht zu werden und seinen Beitrag zu diesen Zielen zu leisten, setzte sich der Regierungsrat das Ziel, in der Legislaturperiode 2019–2023 eine lang- fristige Klimastrategie und ein Vorgehen zur Dekarbonisierung zu definie- ren (Richtlinien der Regierungspolitik 2019–2023, RRZ 7a). Dabei wird angestrebt, die Treibhausgasemissionen möglichst rasch, aber spätestens bis 2050 auf Netto-Null zu senken (vgl. RRB Nr. 403/2020, Vorlage 5613). «Netto-Null» heisst, dass nur so viel Treibhausgase ausgestossen werden, wie durch natürliche oder technische Senken auch wieder aus der Atmo- sphäre entnommen und sicher gelagert werden können. Mit dem vorliegenden Beschluss wird die langfristige Klimastrategie des Kantons Zürich festgesetzt.
B. Langfristige Klimastrategie des Kantons Zürich Der Regierungsrat legt mit der langfristigen Klimastrategie die Ziele in den Bereichen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel fest. Mit den strategischen Handlungsbereichen und Handlungsschwerpunk- ten definiert er sein Vorgehen zur Dekarbonisierung. Damit werden auch die Forderungen der Motion KR-Nr. 228/2018 betreffend Klimaschutz: Masterplan Dekarbonisierung – Ausstieg aus den fossilen Energien er- füllt. Die vorliegende langfristige Klimastrategie dient als übergeordneter Rahmen und Orientierungshilfe für die zukünftigen Tätigkeiten und Ent- scheide der kantonalen Verwaltung, die einen Einfluss auf den Klima- wandel haben. Durch die definierten strategischen Handlungsbereiche und Handlungsschwerpunkte werden direktions- und ämterübergrei- fende Stossrichtungen für den Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel festgelegt, die zu einem zielorientierten, wirksamen und effizienten Handeln sowie zu einer Abstimmung in der Zusammenarbeit der Direktionen und Ämter beitragen.
Die Eckwerte der langfristigen Klimastrategie lassen sich wie folgt zu- sammenfassen: Der Kanton Zürich geht im Klimaschutz voran und strebt an, Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2040, spätestens 2050 zu erreichen. Als Re- gion mit vielen importierten Konsumgütern, hohem Dienstleistungsan- teil und innovativer Wirtschaft weist er überdurchschnittlich gute Vor- aussetzungen für die Dekarbonisierung auf. Die kantonale Verwaltung übernimmt eine Vorbildrolle und setzt sich zum Ziel, zeitnah keine Treibhausgase durch fossile Heizungen und ihre Fahrzeugflotte mehr auszustossen. Blaulichtorganisationen sind von der vollständigen Umstellung ihrer Einsatzfahrzeuge auf fossilfreie Antriebe ausgenommen, soweit dies die Einsatzbereitschaft erfordert. Die Umsetzung der langfristigen Klimastrategie orientiert sich an acht Leitsätzen und den strategischen Handlungsbereichen. Vorrangig wer- den in den relevanten Bereichen Gebäude und Mobilität Handlungs- schwerpunkte festgelegt. Diese werden durch Handlungsschwerpunkte aus weiteren Bereichen (u. a. Energieproduktion und -versorgung, Indus- trie und Gewerbe, Landwirtschaft, negative Emissionen) ergänzt. Die Zürcher Städte und Gemeinden sind wichtige Akteurinnen bei der erfolgreichen Umsetzung der Klimastrategie. Der Regierungsrat begrüsst Massnahmen und Anstrengungen der Städte und Gemeinden, die im Sinne der langfristigen Klimastrategie auf kommunaler Ebene geplant und umgesetzt werden. Die langfristige Klimastrategie weist auf die notwendigen Mehrin- vestitionen in eine fortschrittliche Infrastruktur hin, die vielfach über die Lebensdauer durch Kosteneinsparungen amortisiert werden. Zudem wer- den die Chancen und Risiken der Dekarbonisierung im Kanton Zürich erläutert.
C. Umsetzung der langfristigen Klimastrategie Die konkreten Massnahmen zur schrittweisen Umsetzung der Stra- tegie werden von den jeweils zuständigen Direktionen erarbeitet und um- gesetzt. Die Koordination liegt bei der Abteilung Luft, Klima und Strah- lung des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL). Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen im kantonalen Energie- gesetz vom 19. Juni 1983 (EnerG, LS 730.1) reichen nicht aus, um die vorne genannten Ziele zu verfolgen. Aus diesem Grund wird eine Teilrevision des EnerG angestrebt, mit der die oben aufgeführten Ziele zum Klima- schutz gesetzlich verankert werden und die dem Regierungsrat die not- wendigen Handlungsmöglichkeiten gibt, um einen nachhaltig wirksamen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und die notwendige Anpassung an den Klimawandel voranzutreiben.
Die Abteilung Luft, Klima und Strahlung des AWEL verfügt zur Be- arbeitung des Themenkomplexes «Klima» über 1,5 Stellen. Ab 2022 sind zur Umsetzung der langfristigen Klimastrategie zusätzliche Aufgaben zu erfüllen. Um die Klimaziele zu erreichen und die Dekarbonisierung vo- ranzutreiben, sind rasch Fortschritte in allen Handlungsbereichen erfor- derlich. Um diese Aktivitäten verfolgen zu können, wird der Mehrauf- wand auf drei Stellen (Vollzeitäquivalent) geschätzt. Im Stellenplan des AWEL sind deshalb mit Wirkung ab 1. April 2022 folgende Stellen zu schaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 3,0 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 19 Im Stellenplan des AWEL bestehen bereits identische Stellen. Es han- delt sich daher um eine ordentliche Stellenaufstockung; eine Überprü- fung der Einreihung der neuen Stellen erübrigt sich. Die Kosten für die neuen Stellen belaufen sich jährlich auf Fr. 450 000. Die entsprechenden Mittel sind im Budget 2022 in der Leistungsgruppe Nr. 8500, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, eingestellt. In den wei- teren Planjahren des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans (KEF) 2022–2025 sind die Finanzmittel nicht eingestellt und können nicht kompensiert werden. Für die weiteren Planjahre werden die Mittel im KEF 2023–2026 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die langfristige Klimastrategie wird festgesetzt.
II. Die Direktionen des Regierungsrates werden beauftragt, die in ihrer Zuständigkeit liegenden Massnahmen zu planen und umzusetzen.
III. Die Baudirektion wird beauftragt, die Umsetzung direktionsüber- greifend zu koordinieren.
IV. Die Städte und Gemeinden werden über die Strategie informiert und eingeladen, Massnahmen im Sinne der langfristigen Klimastrate- gie auf kommunaler Ebene umzusetzen.
V. Die Baudirektion wird beauftragt, dem Regierungsrat jeweils am Ende der Legislaturperiode Bericht über die Umsetzung der langfristi- gen Klimastrategie zu erstatten und in Absprache mit den zuständigen Organisationseinheiten allfällige Steuerungsmassnahmen zu beantragen.
VI. Im Stellenplan des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft wer- den mit Wirkung ab 1. April 2022 folgende unbefristeten Stellen geschaf- fen: Stellen Richtposition Klasse VVO 3,0 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 19
VII. Dieser Beschluss ist bis zur Medienkonferenz nicht öffentlich.
VIII. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli