Lexipedia

Entscheid

RRB Nr. 1283/2009

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Meilen, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

19. August 2009Deutsch2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Meilen, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. August 2009

1283. Gemeindeordnung (Meilen)

Erwägungen

1. Nach Art. 84 Abs. 2 der Kantonsverfassung (KV) können sich Schulgemeinden mit Zustimmung der Mehrheit der Stimmenden dieser Gemeinde auflösen. Die Aufgaben der aufgelösten Schulgemeinde nimmt die politische Gemeinde wahr (vgl. Art. 83 Abs. 1 und 2 KV). Sie regelt ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe gemäss Art. 89 Abs. 1 der KV in der Gemeindeordnung (GO). Gemeindeord- nungen bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Der Regie- rungsrat prüft die Gemeindeordnungen auf ihre Rechtmässigkeit (vgl. Art. 89 Abs. 3 KV). Die Genehmigung durch den Regierungsrat hat konstitutive Wirkung, d. h., die entsprechenden Gemeindebeschlüsse werden erst nach der Genehmigung wirksam. Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde sowie der Schul- gemeinde Meilen haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 17. Mai 2009 eine Totalrevision der Gemeindeordnung (Einheitsgemeinde) der Politischen Gemeinde Meilen und damit die Auflösung der Schulge- meinde Meilen beschlossen (Art. 84 Abs. 2 und 3 KV). Die Neuerungen treten auf den Beginn der Amtsdauer 2010–2014 in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt hin werden die Gemeindeordnungen der Politischen Ge- meinde Meilen vom 26. November 2000 sowie der Schulgemeinde Meilen vom 26. November 1989 aufgehoben. Die Präsidentin oder der Präsi- dent der Schulpflege nimmt mit Schuljahresbeginn 2010 von Amtes wegen im Gemeinderat Einsitz. Die Schulpflege erhält die Stellung einer Kommission mit selbstständigen Verwaltungsbefugnissen. Die Bestimmungen geben zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Meilen am 17. Mai 2009 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.

II. Mitteilung an den Gemeinderat Meilen, Dorfstrasse 100, 8706 Mei- len, die Schulpflege Meilen, Dorfstrasse 100, 8706 Meilen, den Bezirks- rat Meilen, Dorfstrasse 38, 8706 Meilen, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi