RRB Nr. 1285/2009
Gemeindewesen, Primarschulgemeinde Affoltern a.A., neue Gemeindeordnung, Genehmigung
19. August 2009Deutsch2 min
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. August 2009
1285. Gemeindeordnung (Primarschulgemeinde Affoltern a. A.)
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV) regeln die poli- tischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Gemeinde- ordnungen bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Der Regie- rungsrat prüft die Gemeindeordnungen auf ihre Rechtmässigkeit (vgl. Art. 89 Abs. 3 KV). Die Genehmigung durch den Regierungsrat hat konstitutive Wirkung, d. h., die entsprechenden Gemeindebeschlüsse werden erst nach der Genehmigung wirksam. Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde Affoltern a. A. haben am 17. Mai 2009 an der Urne einer Totalrevision der Gemeinde- ordnung zugestimmt. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen An- passungen an die Kantonsverfassung, das Gesetz über die politischen Rechte sowie an die neue Volksschulgesetzgebung. Mit Beginn der Amts- dauer 2010–2014 umfasst die Schulpflege neu neun (bisher elf) Mitglie- der. Die Bestimmungen geben zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde Affoltern a. A. am 17. Mai 2009 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.
II. Mitteilung an die Primarschulpflege Affoltern a. A., Schulsekre- tariat, Breitenstrasse 18, Postfach 677, 8910 Affoltern am Albis, den Be- zirksrat Affoltern, Bezirksgebäude, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi