RRB Nr. 1285/2021
Gemeindewesen, Sicherheitszweckverband Unteres Furttal, neue Statuten, Genehmigung
17. November 2021Deutsch2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Sicherheitszweckverband Unteres Furttal, neue Statuten, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. November 2021
1285. Gemeindewesen (Sicherheitszweckverband Unteres Furttal)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) und § 73 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG, LS 131.1) können sich Gemeinden zur ge- meinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbän- den zusammenschliessen. Die Statuten bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 92 Abs. 4 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkraft- treten der Statuten setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 80 Abs. 2 GG). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politischen Gemeinden Boppelsen, Dänikon, Hüttikon und Otel- fingen bilden seit 1969 einen Zweckverband für den Betrieb einer ge- meinsamen Feuerwehr- und Zivilschutzorganisation (RRB Nr. 72/2004). Anlässlich der Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021 haben die Stimm- berechtigten der Verbandsgemeinden eine Totalrevision der Statuten beschlossen. Der Bezirksrat Dielsdorf hat bestätigt, dass gegen die Ge- meindebeschlüsse keine Rechtsmittel eingelegt wurden. Die neuen Statu- ten des Sicherheitszweckverbands Unteres Furttal enthalten die notwen- digen Anpassungen an das Gemeindegesetz, insbesondere die Einführung eines eigenen Haushalts. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens (am 1. Ja- nuar 2022) ersetzen sie die bis dahin geltenden Statuten vom 24. Juni 2010.
3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Sicherheitsdirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Statuten des Sicherheitszweckverbands Unteres Furttal werden genehmigt.
II. Mitteilung an – den Verbandsvorstand des Sicherheitszweckverbands Unteres Furttal, Gemeindeverwaltung Otelfingen, Vorderdorfstrasse 36, 8112 Otelfingen,
– die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden – Boppelsen, Oberdorfstrasse 2, 8113 Boppelsen, – Dänikon, Oberdorfstrasse 1, 8114 Dänikon, – Hüttikon, Zürcherstrasse 22, 8115 Hüttikon, – Otelfingen, Vorderdorfstrasse 36, 8112 Otelfingen, – den Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, – die Gebäudeversicherung Kanton Zürich, Thurgauerstrasse 56, Postfach, 8050 Zürich, – die Sicherheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli