RRB Nr. 1287/2021
Statthalterämter, Anpassung Stellvertretungen 2021-2025
17. November 2021Deutsch2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. November 2021
1287. Statthalterämter (Anpassung Stellvertretungen 2021–2025)
Erwägungen
Gemäss § 11 des Bezirksverwaltungsgesetzes vom 10. März 1985 (LS 173.1) bestimmt die Statthalterin oder der Statthalter mit Genehmigung des Regierungsrates einen oder mehrere Stellvertreter. Die Statthalterinnen und Statthalter ernennen für die jeweilige Amtsdauer ordentliche oder ausserordentliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Mit RRB Nr. 701/2021 wurde die Ernennung der Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Statthalterinnen bzw. der Statthalter für die Amts- dauer 2021–2025 genehmigt. Der Statthalter des Bezirks Dielsdorf hat für den Rest der Amtsdauer 2021–2025 aufgrund von personellen Änderungen eine weitere ausser- ordentliche Stellvertretende ernannt. Die ernannte ausserordentliche Stellvertretende ist Angestellte des Statthalteramts. Gegen die Ernennung bestehen keine Einwände und sie kann genehmigt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Ernennung der nachfolgend aufgeführten ausserordentlichen Stellvertreterin für den Rest der Amtsdauer 2021–2025 wird genehmigt. Statthalter des Bezirks Dielsdorf Ausserordentliche Stellvertretende: – Juristische Sekretärin Milena Gisin, lic. iur.
II. Mitteilung an Milena Gisin (Versand durch die Direktion der Justiz und des Innern), an die Statthalterämter sowie an die Direktion der Jus- tiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli