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Entscheid

RRB Nr. 1293/2021

Strassen, Winterthur, Schaffhauserstrasse, Projektgenehmigung

17. November 2021Deutsch3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. November 2021

1293. Strassen (Winterthur, Schaffhauserstrasse)

Erwägungen

Das Tiefbauamt der Stadt Winterthur reichte mit Schreiben vom 14. Sep- tember 2021 das Projekt für den Ausbau der regionalen Veloroute im Be- reich des Esse-Areals (Bau Nr. 11 631), Winterthur, zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der An- rechenbarkeit an die Baupauschale. Die Schaffhauserstrasse ist kommunal klassiert. Auf ihr verläuft eine regional klassierte Veloroute. Diese Veloroute gilt als überkommunale Verbindung im Sinne von § 43 Abs. 1 StrG in Verbindung mit § 1 StrG. Auf dem Esse-Areal in Winterthur entsteht ein neues Logistikzent- rum der SBB für die Ver- und Entsorgung der Verkaufsläden in der Per- sonenunterführung Nord und weiterer Teile des Hauptbahnhofs Winter- thur. Im ersten Obergeschoss des Logistikzentrums wird eine öffentlich zugängliche Velostation mit rund 570 Plätzen errichtet, die den Zufahr- ten aus den nordwestlichen Stadtquartieren her dienen wird. Für eine optimale Erschliessung der neuen Velostation soll der kombinierte Fuss- und Veloweg von der neu gestalteten Rudolfstrasse bis zur Schaffhauser- strasse verlängert werden. Der Fuss- und Veloweg wird über die bestehende Brücke geführt, wobei das Brückenprofil auf eine Breite von rund 3,5 m erweitert sowie mit neuen und normgerechten Geländern ausgestattet wird. Für einen ebenerdigen Anschluss an die Schaffhauserstrasse wird ein neuer Weg über das angrenzende Privatareal geführt. Der Baubeginn ist für Frühjahr 2022 geplant. Das Amt für Mobilität hat zum vorliegenden Projekt im Rahmen der Begehrensäusserung vom 8. Februar 2021 Stellung genommen. Die darin angebrachten Anträge gelten als bereinigt. Das Projekt hat keinen Ein- fluss auf die Leistungsfähigkeit von überkommunalen Strassen. Die Mitwirkungs- und Auf‌lageverfahren nach §§ 13 und 16 StrG wur- den ordnungsgemäss durchgeführt, und das Projekt vom 28. Mai bis 28. Juni 2021 öffentlich aufgelegt. Innerhalb der Auf‌lagefrist gingen keine Ein- sprachen ein. Mit dem Stadtratsbeschluss Nr. SR.21.676-1 vom 8. Septem- ber 2021 wurde das Strassenbauprojekt festgesetzt. Der Beschluss ist rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen.

Die Gesamtkosten für den Ausbau der regionalen Veloroute im Bereich des Esse-Areals betragen voraussichtlich Fr. 4 300 000 (einschliesslich Ver- waltungskosten Werke und Stadtratsreserven). Die Aufwendungen zu- lasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Er- mittlung auf rund Fr. 1 150 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke und Stadtratsreserven). Die Inanspruchnahme der Stadtratsreserven für überkommunale Zwecke bedarf der vorgängigen Zustimmung des Am- tes für Mobilität. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Ver- bindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Winterthur der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt für den Ausbau der regionalen Veloroute im Bereich des Esse-Areals in der Stadt Winterthur wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat Winterthur, Pionierstrasse 7, 8400 Win- terthur, das Tiefbauamt der Stadt Winterthur, Pionierstrasse 7, 8400 Win- terthur, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli