RRB Nr. 1293/2024
Internationale Bodensee-Konferenz, Regierungschefkonferenz vom 13. Dezember 2024, Ermächtigung
11. Dezember 2024Deutsch8 min
Source zh.ch
Internationale Bodensee-Konferenz, Regierungschefkonferenz vom 13. Dezember 2024, Ermächtigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Dezember 2024
1293. Internationale Bodensee-Konferenz, Regierungschefkonferenz
Erwägungen
vom 13. Dezember 2024, Ermächtigung Die Regierungschefs und Regierungsvertreterinnen und -vertreter der Internationalen Bodensee-Konferenz (IBK) treffen sich zweimal im Jahr zu Diskussion, Beschlussfassung und Verabschiedung von Empfehlun- gen – zur Regierungschefkonferenz jeweils im Dezember und zum Stra- tegiegespräch im Sommer. Der Ständige Ausschuss, in dem die Kantone von ihren Staatsschreiberinnen und Staatsschreibern vertreten werden, besorgt die laufenden Geschäfte und begleitet die Arbeit der sieben Fachkommissionen. Der vorliegende Beschluss erfolgt im Hinblick auf die Regierungschefkonferenz vom 13. Dezember 2024. Dazu liegen Be- schlussanträge des Ständigen Ausschusses an die Regierungschefs und Regierungsvertreterinnen und -vertreter zur «Delegationsreise der Re- gierungschefs nach Bern», zu Anträgen der Internationalen Parlamen- tarischen Bodensee-Konferenz (IPBK) und zur Leistungsvereinbarung mit dem IBK-Wissenschaftsverbund Vierländerregion Bodensee 2026– 2029 vor. Bei den restlichen Traktanden handelt es sich um Geschäfte, die kei- ner Bemerkungen oder Stellungnahme bedürfen.
«Delegationsreise der Regierungschefs nach Bern» 2026 (Unterlage A 6) Im Strategiegespräch der Regierungsvertreterinnen und -vertreter am 28. Juni 2024 in Berlin hat die Schweizer Botschafterin Livia Leu die Möglichkeit einer Delegationsreise nach Bern aufgebracht. Das Eid genössische Departement für auswärtige Angelegenheiten hat mittler- weile die Bereitschaft signalisiert, die IBK-Regierungsdelegation zu empfangen und wünscht ein offizielles Schreiben der IBK. Der Kanton Zürich, der den Vorsitz der IBK für das Jahr 2026 übernehmen wird, soll die Delegationsreise nach Bern im Jahr 2026 organisatorisch vor- bereiten und leiten. Als Themenschwerpunkt vorgesehen sind Energie- versorgung und Wasserstoffinfrastruktur. Der Kanton St. Gallen hat die Federführung für diesen Themenbereich in der IBK übernommen (vgl. auch Unterlage B 2) und wird die inhaltliche Vorbereitung in Ab- sprache mit dem Kanton Zürich übernehmen. Haltung Kanton Zürich Den Anträgen kann zugestimmt werden.
Anträge der Internationalen Parlamentarischen Bodensee- Konferenz (Unterlage B 4) Die IPBK übermittelte mit Schreiben vom 20. und 23. September 2024 zwei Anliegen an die IBK. Zum Thema «Grenzüberschreitende Wasser- flüsse und -verbräuche im Bodenseeraum» gelangte die IPBK mit der dringlichen Bitte an die IBK, eine Bestandesaufnahme über die Wasser- flüsse und -verbräuche im Bodenseeraum an die Hand zu nehmen. Neben den Wasserentnahmen aus dem See stehen die Entnahmen im grenz- nahen Raum entlang des Alpen- und Hochrheins im Vordergrund. Es geht dabei um die Auswirkungen von Entwicklungen im Zuge der globa- len Klimaerwärmung: Die Wasserflüsse und -verbräuche im Bodensee- raum haben sich geändert, die Pegelstände liegen während des Sommers regelmässig deutlich unter den Normalständen, die durchschnittlichen Wassertemperaturen sind gestiegen und der Trinkwasser- und Bewäs- serungsbedarf dürfte ebenfalls weiter steigen. Der Ständige Ausschuss hat die Kommission Umwelt gebeten, sich mit dem Anliegen einer Be- standesaufnahme über die Wasserflüsse und -verbräuche im Bodensee- raum zu befassen, mit den dazu befähigten Organisationen Kontakt aufzunehmen und danach Bericht zu erstatten. In einem zweiten Anliegen beantragte die IPBK eine Ergänzung zur gemeinsamen Erklärung von IBK und IPBK vom Dezember 2018. In dieser Erklärung wurde die Absicht unterstrichen, sich gemeinsam für die Umsetzung der Ziele des Leitbilds der IBK für die Bodenseeregion einzusetzen. Die gemeinsame Erklärung hat sich im Zusammenwirken der beiden Konferenzen grundsätzlich bewährt, aber zur weiteren Stär- kung der Zusammenarbeit schlägt die IPBK eine gemeinsame jährliche Sitzung der Troika der IBK und des Steuerungsausschusses der IPBK sowie weitere Massnahmen zum gegenseitigen Einbringen von Anliegen oder zur Beteiligung in Projekten vor. Haltung Kanton Zürich Den Anträgen kann zugestimmt werden.
Leistungsvereinbarung 2026–2029 mit dem Wissenschaftsverbund Vierländerregion Bodensee (Unterlage C 7) Der Wissenschaftsverbund Vierländerregion Bodensee (W4) ist der grösste hochschulartenübergreifende Verbund Europas. Er organisiert und unterstützt die Kooperation der Hochschulen in der Vierländerre- gion Bodensee: 25 Hochschulen aus Deutschland, Liechtenstein, Öster- reich und der Schweiz arbeiten unter seinem Dach zusammen, darunter auch die Universität Zürich, die Pädagogische Hochschule Zürich, die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften und die Zürcher
Hochschule der Künste. Bis 2022 war der W4 unter dem Namen Inter- nationale Bodensee-Hochschule (IBH) ein Projekt der IBK. Nachdem die IBH unter der Verantwortung der IBK aufgebaut und konsolidiert worden war, wurde sie Ende 2022 in die Selbstständigkeit entlassen – durch die Überführung in einen Europäischen Verbund für Territoriale Zusammenarbeit mit beschränkter Haftung mit eigener Rechtspersön- lichkeit und mit dem Namen Wissenschaftsverbund Vierländerregion Bodensee. Die enge Verbindung zur IBK blieb auch mit der Überführung der IBH in den W4 bestehen. Die Grundlagen der Zusammenarbeit zwi- schen der IBK und dem W4 werden mit einer Kooperationsvereinbarung geregelt, die am 10. Oktober 2022 von beiden Partnern unterzeichnet wurde. Die Kooperationsvereinbarung legt unter anderem die generelle Ausgestaltung der Partnerschaft sowie die Rahmenbedingungen für die Leistungsvereinbarungen fest. Der W4 bzw. die IBH wird seit Beginn von der IBK finanziell geför- dert, seit 2006 durch die Bereitstellung eines jährlichen Budgets. Zurzeit unterstützen die Partnerländer und Kantone den Wissenschaftsverbund im Rahmen der 6. Leistungsvereinbarung 2022–2025. Die Kommission Bildung Wissenschaft und Forschung der IBK (IBK-BWF) begleitet die Umsetzung der Leistungsvereinbarungen und stellt Beschlussanträge zum W4. Beschlussantrag: Leistungsvereinbarung IBK-Wissenschafts verbund Vierländerregion Bodensee 2026–2029 Um dem W4 Planungssicherheit zu gewähren, soll die Leistungsver- einbarung 2026–2029 an der Regierungschefkonferenz vom 13. Dezem- ber 2024 genehmigt und unterzeichnet werden (vgl. S. 6 ff. der Unterla- ge). Dies erlaubt den IBK-Mitgliedsländern und -kantonen zudem die notwendige Budgeteinstellung für 2026. Die Gremien des W4 haben die Leistungsvereinbarung genehmigt. Massgebend für die Umsetzung der Leistungsvereinbarung 2026–2029 ist die «Strategie 2026–2029» des W4 (S. 12 ff.) mit folgenden sechs Zie- len: Ziel 1: Er begleitet die Vierländerregion bei der Bewältigung der konkreten regionalen Herausforderungen des globalen nachhaltigen und ökologischen Wandels. Ziel 2: Er trägt dazu bei, das Vertrauen der Bevölkerung in der Vierländerregion für die Arbeit der Hochschulen zu stärken. Ziel 3: Er stärkt die Transformationskompetenzen von Stu- dierenden, Forschenden und Mitarbeitenden seiner Mitglieder sowie von Organisationen in der Vierländerregion. Ziel 4: Er entwickelt im Verbund Zukunftsbilder für die Organisationform Hochschule, fördert Innovationen in der Hochschulentwicklung und unterstützt seine Mit- glieder bei der Ausgestaltung ihrer Zukunftsfähigkeit. Ziel 5: Er schafft die internen Grundlagen, damit der W4 zu einem zukunftsorientierten,
integrativen und inklusiven Modell internationaler Hochschulkoopera- tion und grenzübergreifender Zusammenarbeit zwischen Politik, Wis- senschaft und Gesellschaft wird. Ziel 6: Er trägt dazu bei, die interna- tionale Sichtbarkeit der Vierländerregion als Innovations- und Trans- formationsregion und ihr besonderes Modell von grenzübergreifender Wissenschaftskooperation in Politik, Wissenschaft und Gesellschaft zu erhöhen. Bezüglich Finanzrahmen schlägt die IBK-BWF für die neue Leis- tungsperiode IBK-Beiträge an den W4 in bisheriger Höhe vor (jährlich zwei Teilbeträge € 520 000 und Fr. 520 000). Der Ständige Ausschuss unterstützt diesen Vorschlag. Auf den Kanton Zürich entfallen bei einem Finanzierungsanteil von 11,45% für 2026–2029 jährliche Teilbeträge von € 59 540 und Fr. 59 540. Es sind vorliegend somit für die ganze Laufzeit 2026–2029 neue Aus- gaben von € 238 160 und Fr. 238 160 zu bewilligen. Die entsprechenden Beträge sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2025– 2028 eingestellt. Haltung Kanton Zürich Der Leistungsvereinbarung 2026–2029 zwischen der IBK und dem W4 sowie dem beantragten Finanzrahmen für die neue Leistungsperio- de (keine Erhöhung der Mittel) kann zugestimmt werden.
«Europäischer Weinsommer 2025» in Brüssel (Kenntnisnahme; Unterlage A 5) Am 30. Juni 2025 findet auf Einladung von Staatssekretär Florian Hassler in der Vertretung des Landes Baden-Württemberg bei der Euro- päischen Union in Brüssel der «Europäische Weinsommer» statt. Tradi- tionell wird dieser Vernetzungs- und Austauschanlass mit rund 500 Gäs- ten mit Partnerregionen des Landes Baden-Württemberg durchgeführt. Aufgrund des badenwürttembergischen IBK-Vorsitzes 2025 sollen die Mitglieder der IBK Partner des «Europäischen Weinsommers 2025» sein. Die Partner können sich beim Weinsommer mit kulinarischen, touristischen und kulturellen Höhepunkten präsentieren. Die Veran- staltung richtet sich an Vertreterinnen und Vertreter der Europäischen Kommission, an Mitglieder und Mitarbeitende des Europäischen Parla- ments, des Deutschen Bundestags und des Landtags von Baden-Würt- temberg sowie an Vertreterinnen und Vertreter des diplomatischen Corps. Eingeladen werden auch Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden, Wirtschaft und Medien sowie Gäste aus Forschung, Wissenschaft und Nichtregierungsorganisationen. Der Kanton Zürich wird im Rahmen seiner Mitgliedschaft in der IBK als Partner am «Europäischen Wein- sommer 2025» vertreten sein.
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Vertreter des Regierungsrates in der Internationalen Boden- see-Konferenz (IBK) wird ermächtigt, an der Regierungschefkonferenz vom 13. Dezember 2024 im Sinne der Erwägungen Stellung zu beziehen.
II. Für die Beiträge an den Wissenschaftsverbund Vierländerregion Bodensee im Rahmen der Leistungsvereinbarung der IBK mit dem Wissenschaftsverbund Vierländerregion Bodensee 2026–2029 werden neue Ausgaben von € 238 160 und Fr. 238 160 zulasten der Erfolgsrech- nung der Leistungsgruppe Nr. 1000, Regierungsrat und Staatskanzlei, bewilligt.
III. Dieser Beschluss ist bis zur Regierungschefkonferenz der IBK vom 13. Dezember 2024 nicht öffentlich.
IV. Mitteilung an den Finanzdirektor, die Direktionen des Regierungs- rates sowie an die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli