RRB Nr. 1296/2014
World Economic Forum 2015, interkantonaler Polizeieinsatz, Schreiben an die GIP und KKJPD
10. Dezember 2014Deutsch3 min
Source zh.ch
World Economic Forum 2015, interkantonaler Polizeieinsatz, Schreiben an die GIP und KKJPD
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Dezember 2014
1296. World Economic Forum 2015 (interkantonaler Polizeieinsatz)
Erwägungen
Vom 20. bis 25. Januar 2015 findet in Davos das Jahrestreffen des World Economic Forum (WEF) statt. Der Regierungsrat des Kantons Graubün- den ist mit einem Gesuch um Unterstützung durch einen interkantonalen Polizeieinsatz an die Arbeitsgruppe Operationen (AGOP) gelangt. Diese hat das Gesuch geprüft und der Arbeitsgruppe Gesamtschweizerische Interkantonale Polizeizusammenarbeit bei besonderen Ereignissen (GIP) zum Entscheid unterbreitet. Die GIP hat sich am 14. November 2014 mit dem Gesuch befasst und festgestellt, dass das Unterstützungsgesuch des Kantons Graubünden begründet ist und dessen Polizeikräfte auf die Unterstützung der Polizeikorps aus der ganzen Schweiz und auf einen subsidiären Einsatz der Armee angewiesen sind. Die eidgenössischen Räte haben die subsidiäre Unterstützung des Anlasses durch die Armee eben- falls bewilligt. Da es für eine endgültige Lagebeurteilung noch zu früh ist, stützt die GIP den bewilligten Kräfteeinsatz auf die Erfahrungen der Vorjahre und auf eine Bedrohungseinschätzung des Nachrichtendienstes des Bundes ab, die sich gegenüber dem WEF 2014 nicht wesentlich ver- ändert hat. Wie in den letzten Jahren wird der interkantonale Polizeiein- satz nicht nur dem Schutz des WEF selbst gelten, sondern bei Bedarf auch der Kontrolle von Protestveranstaltungen in andern Regionen der Schweiz. Die GIP hat im Sinne einer Richtgrösse 906 polizeiliche Einsatzkräfte, davon 88 der Kantonspolizei Zürich, bewilligt. Sie lädt die Regierung des Kantons Zürich ein, die für den interkantonalen Polizeieinsatz notwen- digen Polizeikräfte zur Verfügung zu stellen, und weist darauf hin, dass die genauen Anteile der einzelnen Kantone innerhalb der Polizeikonkor- date festzulegen sein werden. Weil sich beim Personenschutz je nach An- zahl politisch exponierter Gäste nach Bekanntwerden der Gästeliste ein Zusatzbedarf ergeben kann, hat die GIP den Präsidenten AGOP ermäch- tigt, auf Antrag der Bündner Einsatzleitung bei veränderter Lage und ausgewiesenem Bedarf zusätzlich eine Reserve von 70 Polizistinnen und Polizisten aus der ganzen Schweiz abzurufen. Die Aufteilung wird der Präsident AGOP in Absprache mit den Präsidenten der Polizeikonkor- date vornehmen. Die Entschädigung der Einsatzkräfte erfolgt nach der IKAPOL-Vereinbarung. Gemäss § 30 Abs. 1 des Polizeiorganisationsgesetzes (POG; LS 551.1) bewilligt der Regierungsrat den ausserkantonalen Einsatz bedeutender Kräfte der Kantonspolizei.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an den Präsidenten GIP und KKJPD (Zustelladresse: Generalsekretariat KKJPD, Haus der Kantone, Speichergasse 6, Postfach, 3000 Bern 7): Mit Schreiben vom 24. November 2014 laden Sie die Kantonsregierun- gen ein, dem Gesuch des Kantons Graubünden um Unterstützung durch einen interkantonalen Polizeieinsatz für das World Economic Forum (WEF) 2015 stattzugeben. Angesichts der grossen Bedeutung des WEF auch für den Kanton Zürich kann Ihrem Ersuchen grundsätzlich ent- sprochen werden. Da die polizeiliche Unterstützung durch den Kanton Zürich traditio- nell grosses Gewicht hat, ist das Zürcher Polizeikommando frühzeitig in die Vorbereitung des Einsatzes einzubeziehen. Ein besonderes Augen- merk ist wiederum auf das Risiko von Ausschreitungen ausserhalb des Kantons Graubünden zu richten. Die Unterstützung durch die Kantons- polizei Zürich darf keinesfalls zu einer Sicherheitslücke in unserem Kan- ton führen. Die Entschädigung der Einsatzkräfte hat nach der IKAPOL-Verein- barung vom 14. März 2006 zu erfolgen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates und die Sicher- heitsdirektion sowie durch Zustellung einer Kopie der Zuschrift an den Regierungsrat des Kantons Graubünden, den Stadtrat von Zürich sowie die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz KKPKS (Generalsekretariat, Speichergasse 6, Postfach, 3000 Bern 7).
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi