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Entscheid

RRB Nr. 1306/2021

Sanitätsdienstliche Einsatzleitzentrale, Alarmzentrale und Katastrophenmaterial, Vergabe, gebundene Ausgabe

17. November 2021Deutsch12 min

Source zh.ch

Sanitätsdienstliche Einsatzleitzentrale, Alarmzentrale und Katastrophenmaterial, Vergabe, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. November 2021

1306. Sanitätsdienstliche Einsatzleitzentrale (Alarmzentrale) und Katastrophenmaterial, Vergabe, gebundene Ausgabe

Erwägungen

A. Ausgangslage Gemäss § 44 Abs. 3 des Gesundheitsgesetzes (GesG; LS 810.1) stellt die Gesundheitsdirektion (GD) die Vermittlung der Krankentransport- dienste und die Alarmierung der Rettungsdienste durch eine oder meh- rere vernetzte Alarmzentralen sicher. Sie beschafft und unterhält zu- dem die für die Grossereignisse notwendige Ausrüstung. Die GD kann die Aufgaben gemäss § 44 Abs. 3 GesG selber erfüllen oder Dritte damit beauftragen. Die Gemeinden wiederum gewährleisten die Kranken- und Rettungstransporte im Gemeindegebiet (vgl. § 44 Abs. 1 GesG). Mit RRB Nr. 1692/2009 wurde die Dienstabteilung Schutz & Rettung der Stadt Zürich (SRZ) mit der Leistungserbringung beauftragt. Gemäss der Leistungsvereinbarung vom 19. Dezember 2016 erbringt SRZ fol- gende Aufgaben im Auftrag der GD: – Betrieb sanitätsdienstliche Einsatzleitzentrale (Alarmzentrale) – Gewährleistung der jederzeitigen Erreichbarkeit der sanitätsdienst- lichen Einsatzleitzentrale über die Notrufnummer 144 – Führen einer redundanten Einsatzleitzentrale – Sanitätsdienstliche Führung bei normalen, besonderen und ausser- ordentlichen Lagen in Absprache mit der zuständigen Führungsorga- nisation: Anrufannahme, Anleitung zu medizinischen Erste Hilfe- Massnahmen, Alarmierung und Disposition der notwendigen Organi- sationen – Abschluss von Zusammenarbeitsvereinbarungen mit den Rettungs- transportdiensten – Bewältigung und Führung von sanitätsdienstlichen Grossereignissen – Befähigung der an den sanitätsdienstlichen Grossereignissen beteilig- ten Rettungsdienste mittels Übungen und Schulungen – Sanitätsdienstliche Führung bei Grossanlässen im Auftragsverhältnis – Qualitätssicherung der Leistungen (u. a. ISO-9001-Zertifizierung) – Beschaffung, Lagerung, Unterhalt, Einsatz und Betrieb des Katastro- phenmaterials Die Vergütung der Leistungserbringung setzt sich bisher aus pauscha- len Beiträgen für die sanitätsdienstliche Einsatzleitzentrale und das Ka- tastrophenmaterial zusammen. 2010 betrugen die Beiträge rund 7,6 Mio. Franken für die sanitätsdienstliche Einsatzleitzentrale und rund 0,8 Mio. Franken für das Katastrophenmaterial (Kostenstand 2008). Gemäss RRB

Nr. 1692/2009 können die pauschalen Vergütungen bei einer Erhöhung oder Senkung der Vollkosten von SRZ unter den in der Leistungsverein- barung definierten Rahmenbedingungen angepasst werden. Vorausset- zungen für eine Vergütungsanpassung sind gemäss Leistungsvereinba- rung, dass die Kostenentwicklung anhand eines detaillierten Kosten- und Leistungsnachweises ausgewiesen wird, sich die Rahmenbedingungen ver- ändert haben und es sich um Kosten handelt, die bei einer wirtschaftli- chen Leistungserbringung anfallen. Letztmals wurde die Vergütung 2018 angepasst. Neu soll nun nicht nur die Höhe der Vergütung, sondern mit Wirkung ab 2021 auch der Vergütungsmechanismus angepasst werden, wobei von einer pauschalen Abgeltung zu einer jährlich beruhend auf den Kosten- und Leistungszahlen des jeweiligen Jahres berechneten Abgel- tung gewechselt werden soll. Die entsprechenden Ausgaben sollen mit vorliegendem Beschluss für fünf Jahre bewilligt werden.

B. Auftragsvergabe Die GD hat 2009 entschieden, auf den aufwendigen, kostspieligen und langwierigen Aufbau einer eigenen Organisation für die Alarmierung der Rettungsdienste und die Vermittlung der Krankentransportdienste zu verzichten und stattdessen bereits vorhandene Strukturen zu nutzen. Da der Auftrag an SRZ, einer Dienstabteilung der Stadt Zürich und damit einem Gemeinwesen, erteilt wird, ist vorliegend das Beschaffungsrecht nicht anwendbar (Instate-Vergabe). SRZ stellt die modernste und grösste Einrichtung dieser Art in der Schweiz dar. Sie hat die zur Auftragserfül- lung notwendige sehr spezifische Infrastruktur, die IT-Systeme sowie das Knowhow aufgebaut und das Personal entsprechend geschult. Um Infra- struktur, Systeme und Knowhow weiterhin nutzen zu können, ist eine Ver- gabe an SRZ zwingend notwendig. SRZ erbringt den Sanitätsnotruf zudem für die Kantone Schaffhausen, Schwyz und Zug und den Feuerwehrnot- ruf für die Gebäudeversicherung Kanton Zürich. Durch die Auftrags- erfüllung durch SRZ können Synergien aufgrund der kantons- und be- reichsübergreifenden Leistungserbringung genutzt werden.

C. Leistungs- und Kostenentwicklung der sanitätsdienstlichen Einsatzleitzentrale Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Leistungs- und Kostenentwick- lung der sanitätsdienstlichen Einsatzleitzentrale für den Kanton Zürich im Zeitraum 2015 bis 2020. Die Zahlen stammen aus der im Rahmen der Leistungsvereinbarung vom 19. Dezember 2016 definierten Bericht- erstattung. Für den Zeitraum davor liegen keine entsprechenden Zah- len vor, bzw. die Zahlen sind aufgrund der Ende 2012 erfolgten Zusam- menlegung und Vereinheitlichung der damaligen Sanitätsnotrufzentra-

len Winterthur und Flughafen in einer neuen Zentrale am Standort Flug- hafen nicht vergleichbar. Tabelle 1 zeigt, dass die sanitätsdienstlichen Anruf- und Dispositionszahlen im Kanton Zürich über den betrachteten Zeitraum gestiegen sind. Die Anrufe haben sich um rund 3% und die Dispositionen um rund 11% erhöht. Tabelle 1: Entwicklung der Anzahl sanitätsdienstlicher Anrufe und Dis- positionen im Kanton Zürich im Zeitraum 2015 bis 2020 Werte auf 100 gerundet 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Anrufe 86 300 80 300 82 500 86 100 88 900 88 500 Dispositionen 86 800 92 200 91 700 93 900 95 600 96 200

In Tabelle 2 ist die Kostenentwicklung der sanitätsdienstlichen Ein- satzleitzentrale für den Kanton Zürich im Zeitraum 2015 bis 2020 abge- bildet. Zur Berechnung der den Sanitätsnotruf Kanton Zürich betreffen- den Kosten wurden die Gesamtkosten der Einsatzleitzentrale anhand der Anruf- und Dispositionszahlen aufgeschlüsselt. Die Personal- und Sach- kosten sind um 15% bzw. 24% gestiegen. Infolge der getätigten Investi- tionen sind Abschreibungen und Zinsen um rund 31% gestiegen. Gesamt- haft resultiert ein Kostenwachstum von 20%. Des Weiteren zeigt Tabelle 2, dass die in den Jahren 2018 bis 2020 ausgerichtete pauschale Vergütung der GD für die sanitätsdienstliche Einsatzleitzentrale von 8,0 Mio. Fran- ken nicht kostendeckend war. Das entsprechende Defizit wurde von der Stadt Zürich getragen. Tabelle 2: Entwicklung der Kosten und der Vergütung der GD für die sanitätsdienstliche Einsatzleitzentrale Kanton Zürich 2015–2020 (Kos- tenschlüsselung anhand Anruf- und Dispositionszahlen) Werte auf Fr. 100 gerundet 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Personalkosten 3 817 700 3 993 700 4 114 900 4 244 200 4 253 500 4 376 800 Sachkosten 2 670 700 2 932 000 3 181 400 3 408 800 2 975 500 3 300 600 Abschreibungen und Zinsen 1 141 100 1 195 600 1 299 100 1 361 000 1 383 200 1 493 500 Gesamtkosten 7 629 400 8 121 300 8 595 400 9 013 900 8 612 100 9 171 000 Vergütung GD 8 257 500 8 257 500 8 257 500 8 000 000 8 000 000 8 000 000

Die Kosten der sanitätsdienstlichen Einsatzleitzentrale werden zum einen durch die Anruf- und Dispositionszahlen beeinflusst. Zum ande- ren ist die Entwicklung der gesetzlichen, technischen und qualitativen An- forderungen ein bedeutender Kostentreiber. In den letzten fünf Jahren hat SRZ unter anderem das Projekt «Optimierung Rettungswesen» um- gesetzt, mit dem der Grundstein für die heute etablierte Nächst-Best- Strategie gelegt wurde. Zusammen mit dem ersten umfassenden System- wechsel 2018, bei dem grosse Teile der Hard- und Software ersetzt wurden, erfolgte die technologische Einführung der Vorgaben der Nächst-Best-­ Strategie und deren operative Umsetzung. Neben der dadurch bedingten

Verwendung von Online-Kartenmaterial und einer automatisierten Be- rechnung der prognostizierten Eintreffzeit der Rettungsfahrzeuge wur- den auch die Systeme in den Fahrzeugen erneuert und mit einer optimier- ten Routingsoftware ausgerüstet. Auch hatten die technologischen Ver- änderungen in der Telekommunikation – insbesondere der Wechsel von analoger auf digitale Telefonie – umfassende Umrüstungen der Notruf- und Alarmierungssysteme zur Folge. 2020 erfolgte die Erweiterung der Funkanlagen um eine zusätzliche Frequenz für den Rettungskanal («R- Kanal») mit dem Ziel, die Kommunikation mit den disponierten Rettungs- helikoptern sicherzustellen. Zudem wurde zur Bewältigung der Corona- pandemie ein Klinikdisplay eingeführt, das die Kapazitäten der Kliniken ersichtlich macht und eine Koordination der Spitalzuweisungen durch die sanitätsdienstliche Einsatzleitzentrale und die Rettungsdienste ermöglicht.

D. Anpassung Vergütungsmechanismus Die Einsatzleitzentrale von SRZ betreibt den Sanitätsnotruf 144 auch für die Kantone Schaffhausen, Schwyz und Zug. Zudem führt sie im Auf- trag der Gebäudeversicherung Kanton Zürich den Feuerwehrnotruf 118 und koordiniert im Auftrag der Stadt Zürich Transporte von kranken und betagten Personen im Rahmen von Zivilschutz AKTIV plus. Um die an- fallenden Kosten verursachergerecht auf die einzelnen Kostenträger auf- zuteilen, hat SRZ mit seinen Vertragspartnern vereinbart, dass die effek- tiv angefallenen Kosten anhand der Anruf- und Dispositionszahlen des jeweiligen Jahres auf die einzelnen Kostenträger aufgeteilt werden sollen. In der Leistungsvereinbarung mit der GD vom 19. Dezember 2016 ist fest- gehalten, dass dieser kosten- und leistungsbezogene Vergütungsmechanis- mus ab 2021 angewendet wird. Der Wechsel des Vergütungsmechanismus ist konform mit RRB Nr. 1692/2009, da die definierten Voraussetzungen an eine Vergütungsanpassung weiterhin erfüllt sind. Die Einführung führt zu einer verursachergerechten Kostenaufteilung und sorgt dafür, dass die Vergütungen der einzelnen Kostenträger und die Gesamtkosten im Be- triebsjahr übereinstimmen. Im Unterschied zur bisherigen pauschalen Vergütung variiert die Vergütung der GD zukünftig jedoch jährlich. Bei- spielsweise berechnet sich die Vergütung für das Jahr 2021 anhand der effektiven Kosten und der Leistungszahlen des Jahres 2021. Leistungs- erbringung und Vergütung sind periodengleich. Die Kosten und Leis- tungszahlen werden der GD zusammen mit der Investitionsplanung für die Folgejahre im Rahmen der Jahresberichterstattung vorgelegt. Die GD prüft, ob die angefallenen Kosten im Jahr 2021 sowie die geplanten Inves- titionen für einen wirtschaftlichen und qualitativ einwandfreien Betrieb notwendig sind. Die von der GD geprüften und genehmigten Zahlen bil-

den die Grundlage für die Schlussrechnung der Vergütung des Jahres 2021. Von der GD nicht genehmigte Ausgaben oder Investitionen der SRZ werden rausgerechnet und fliessen nicht in die Vergütung der GD ein. Pro- zesse zur Differenzbereinigung sind in der Leistungsvereinbarung vom 19. Dezember 2016 definiert.

E. Kostenprognose Grosse Teile der Ende 2012 bezogenen neuen Einsatzleitzentrale am Flughafen Zürich wurden 2020 vollständig abgeschrieben. Aus diesem Grund fallen die Kosten der sanitätsdienstlichen Einsatzleitzentrale im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr voraussichtlich deutlich tiefer aus. Pro- gnostiziert sind Kosten von 8,1 Mio. Franken. Die IT-Systeme sind einem stetigen Erneuerungsprozess unterworfen. Aufgrund der komplexen und teuren Infrastruktur erfolgen grössere Systemwechsel jedoch nur etwa alle fünf Jahre. Die bestehende Einsatzleit- und Sprachsystemsoft- ware ist bereits rund zehn Jahre in Betrieb, und der Ersatz mittels Neu- beschaffung soll nun 2022 bis 2024 erfolgen. Ausserdem führen der Tech- nologiewechsel im Notrufumfeld gemäss der am 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Teilrevision des Fernmeldegesetzes (SR 784.10) sowie des Bundesprojekts Polycom 2030 dazu, dass die Systeme nachgerüstet und auf die neuen Anforderungen ausgerichtet werden müssen. Aufgrund der beschriebenen betriebsnotwendigen Investitionen für den Systemersatz mit «state of the art»-Technologien und zur Erfüllung der Vorgaben von Gesetzgeber und Bund steigen die Kosten im Zeitraum 2022 bis 2025 an. Gemäss heutiger Finanzplanung betragen die Kosten der sanitäts- dienstlichen Einsatzleitzentrale 2022 8,7 Mio. Franken, 2023 9,4 Mio. Fran- ken und 2024 und 2025 je rund 10,0 Mio. Franken. Danach ist nach heu- tigem Wissensstand aufgrund der relativ kurzen Abschreibungsdauern der IT-Systeme mit etwas sinkenden Kosten zu rechnen.

F. Katastrophenmaterial Das Katastrophenmaterial besteht aus Fahrzeugen und Materialien wie Sanitätshilfsstellen oder Behandlungszelten. SRZ ist für die Beschaf- fung und Wartung der Materialien zuständig und sorgt dafür, dass sie ständig einsatzbereit sind. Zusätzlich werden die Kosten für Schulungen und Weiterbildungen im Umgang mit dem Katastrophenmaterial aus- gewiesen. Die Gesamtkosten haben in den letzten Jahren der pauscha- len Vergütung von Fr. 829 000 entsprochen. Da der Materialbedarf und die resultierenden Kosten relativ stabil sind, soll an der pauschalen Ver- gütungsform und der Vergütungshöhe festgehalten werden. Bei Kosten- veränderungen aufgrund noch nicht absehbarer Entwicklungen besteht gemäss Leistungsvereinbarung vom 19. Dezember 2016 grundsätzlich die Möglichkeit einer Vergütungsanpassung.

G. Finanzielle Auswirkung Die Vergütung der GD für die sanitätsdienstliche Einsatzleitzentrale und das Katastrophenmaterial beruht auf den jährlich von der GD ge- prüften und genehmigten Leistungs- und Kostendaten. In Tabelle 3 ist die prognostizierte Kostenentwicklung abgebildet. Die Prognose umfasst die Abschreibungen aufgrund der absehbaren betriebsnotwendigen Inves- titionen. Die Personal- und Sachkosten sowie die Aufteilung der Anruf- und Dispositionszahlen entsprechen dem Stand des Jahres 2020. Um eine allfällige Erhöhung der Personal- und Sachkosten, ein überproportiona- les Wachstum der Anruf- und Dispositionszahlen oder Unsicherheiten in der Projektumsetzung zu berücksichtigen, sind zusätzlich Reserven von 5% der Kosten einzuberechnen. Tabelle 3: Ausgaben für die sanitätsdienstliche Einsatzleitzentrale und das Katastrophenmaterial für den Kanton Zürich 2021–2025 Werte in Franken 2021 2022 2023 2024 2025 2021–2025 Einsatzleitzentrale 8 100 000 8 700 000 9 400 000 9 950 000 9 950 000 46 100 000 Katastrophenmaterial 829 000 829 000 829 000 829 000 829 000 4 145 000 Reserven 446 000 476 000 511 000 539 000 539 000 2 511 000 Total 9 375 000 10 005 000 10 740 000 11 318 000 11 318 000 52 756 000

Zur Vergütung der Leistungen von SRZ sind jährliche Ausgaben in der Höhe der prognostizierten Kosten (einschliesslich Reserven) zu be- willigen. Gesamthaft betragen die zu bewilligenden Ausgaben an SRZ für den Zeitraum 2021 bis 2025 Fr. 52 756 000. Mit den Ausgaben wird der gesetzliche Auftrag zur Alarmierung der Rettungsdienste und der Ver- mittlung der Krankentransportdienste durch eine Alarmzentrale sowie die Beschaffung und der Unterhalt der notwendigen Ausrüstung für Grossereignisse gemäss § 44 Abs. 3 GesG sichergestellt. Weil die Aus- gaben zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben zwingend erforderlich sind, handelt es sich gemäss § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) um gebundene Ausgaben. Die Ausgaben betreffen die Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation. Im Budget 2021, dem Bud- getentwurf 2022 und dem Konsolidierten Entwicklungs- und Finanz- plan (KEF) 2022–2025 wurden Mittel in der Höhe der bisherigen pau- schalen Vergütungen für die sanitätsdienstliche Einsatzleitzentrale und das Katastrophenmaterial von Fr. 8 829 000 pro Jahr eingestellt. Die Mehr- ausgaben in den Jahren 2021 und 2022 von höchstens Fr. 546 000 bzw. Fr. 1 176 000 können innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 6300 kompen- siert werden. Hinsichtlich der Jahre 2023 bis 2025 werden die Mehraus- gaben im KEF 2023–2026 berücksichtigt. Es ist nicht mit betrieblichen und personellen Folgekosten bzw. -erträgen zu rechnen.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Leistungsauftrag gemäss § 44 Abs. 3 des Gesundheitsgesetzes wird an die Dienstabteilung Schutz & Rettung der Stadt Zürich vergeben.

II. Zur Vergütung der Leistungserbringung der Dienstabteilung Schutz & Rettung der Stadt Zürich wird für die Jahre 2021 bis 2025 eine gebun- dene Ausgabe von Fr. 52 756 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation, bewilligt.

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli