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Entscheid

RRB Nr. 1308/2012

Sportfonds, Mittelverwendung, Beiträge 2013

12. Dezember 2012Deutsch8 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Dezember 2012

1308. Sportfonds (Beiträge, Mittelverwendung 2013)

Erwägungen

1. Gemäss § 62 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (CRG, LS 611) führt der Kanton einen Sportfonds, der aus Gewinnanteilen der Sport-Toto-Gesellschaft sowie 21% des Ertragsanteils der Genossenschaft Interkantonale Landeslotterie (Swiss- los) gespeist wird. Dem Regierungsrat ist in Abs. 3 die Zuständigkeit übertragen, die Mittel für die Förderung des Jugend-, Breiten- und Amateursports zu verwenden. 2012 wurde der Betrag von Fr. 16 325 388 in den Sportfonds (Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, Konto 4130 0 00000, Ertragsanteile Lotterie, Sport-Toto, Wetten) überwiesen.

2. Einzelheiten zur Verwendung der Mittel des Sportfonds sind in Ziff. 5.2 des Sportpolitischen Konzepts des Kantons Zürich vom 5. April 2006 (RRB Nr. 530/2006) festgehalten. In Ziff. 4.2 des Konzepts ist fest- gelegt, dass der Zürcher Kantonalverband für Sport (ZKS) als Dachver- band der Zürcher Sportverbände im Rahmen eines Leistungsauftrages verschiedene Aufgaben für die Sicherheitsdirektion erfüllt. Besonders erwähnt werden das Mitwirken bei der Verwendung und beim ziel- gerichteten Einsatz der Mittel des kantonalen Sportfonds sowie das Führen des Kantonalen Sportzentrums Kerenzerberg. Gestützt auf eine Leistungsvereinbarung zwischen der Sicherheitsdirektion und dem ZKS ist dieser für die Förderung des organisierten Sports bzw. Verbands- und Vereinssports, für die Führung des Kantonalen Sportzentrums Keren- zerberg und für die Unterstützung des Sportanlagenbaus zuständig. Er wird für seine zu erbringenden Leistungen mit einem jährlichen Pau- schalbetrag entschädigt. Dieser beträgt gemäss Leistungsvereinbarung vom 30. Oktober 2012 Fr. 850 000.

3. Für die Förderung des Verbands- und Vereinssports wird dem ZKS jährlich der sogenannte Verbandsanteil aus dem Sportfonds zur Ver- fügung gestellt (höchstens 5 Mio. Franken). Die Verwendung dieses Verbandsanteils erfolgt in einem verbandsdemokratischen Verfahren. Der ZKS beantragt mit Eingabe vom 28. September 2012 folgende Zuteilung und Verwendung des Verbandsanteils 2013 (Anteil für Sport- verbände und -vereine):

in Franken Beiträge an Sportmaterial von Sportverbänden und -vereinen 990 569 Beiträge an Ausbildung, Kurse und Jugendlager der Sportverbände 900 000 Beiträge an Sportanlagen von Sportverbänden und -vereinen 1 327 600 Grundbeiträge, Infrastrukturbeiträge an Sportverbände 570 000 Dienstleistungen für Sportverbände und -vereine 870 000 Anlässe für Sportverbände und -vereine 340 000 Total Anteil für Sportverbände und -vereine (Verbandsanteil) 4 998 169 Der ZKS hat eine Detailzusammenstellung zur Verwendung des Ver- bandsanteils für 2013 eingereicht. Die beantragte Summe liegt inner- halb des festgelegten Höchstbetrags von 5 Mio. Franken und kann ge- nehmigt werden. Der Verbandsanteil ist der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, Konto 3636 2 00000, Kostenbeitrag an private Organisationen ohne Erwerbszweck, zu belasten. Die nicht beanspruchten Positionen des Verbandsanteils werden dem Sportfonds zurückerstattet. Die Ab- rechnung über den Verbandsanteil 2013 hat der ZKS der Sicherheits- direktion bis Ende April 2014 zur Genehmigung einzureichen.

4. Für den Betrieb des Kantonalen Sportzentrums Kerenzerberg 2013 hat der ZKS gestützt auf die erfolgten bzw. erwarteten Anmeldungen eine Kostenstellenrechnung erstellt. Die Tarife des Zentrums sind auf die Sportförderung ausgerichtet und damit für Sporttreibende nicht kosten- deckend. Der ZKS beantragt Fr. 836 776 für die Kostenunterdeckung des Sportzentrums. Dieser Betrag kann genehmigt werden und ist der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, Konto 3636 2 00000, Kostenbeitrag an private Organisationen ohne Erwerbszweck, zu belasten. Der nicht beanspruchte Betrag wird dem Sportfonds zurückerstattet. Die Betriebs- rechnung 2013 des Kantonalen Sportzentrums Kerenzerberg hat der ZKS der Sicherheitsdirektion bis Ende April 2014 zur Genehmigung einzureichen.

5. a) Gestützt auf das Sportpolitische Konzept sowie auf das mit RRB Nr. 654/2007 festgelegte Kantonale Sportanlagenkonzept (KASAK ZH) werden aus dem Sportfonds Sportanlagen von Städten und Gemeinden sowie anderen Institutionen (insbesondere nicht dem ZKS angeschlos- sene Sportverbände und -vereine) unterstützt. b) Beitragsgesuche für Sportanlagen, die im Katalog des KASAK ZH aufgeführt sind bzw. ein im Katalog ausgewiesenes Manko beheben, werden von der KASAK-ZH-Kommission bearbeitet, die aus je zwei Vertreterinnen und Vertretern der Sicherheitsdirektion (Fachstelle Sport, ab 1. Januar 2013: Sportamt) und des ZKS zusammengesetzt ist. Die Bearbeitung erfolgt gemäss den Ausführungsbestimmungen der Sicherheitsdirektion zum KASAK ZH (AFB KASAK ZH). Die KASAK-ZH-Kommission beantragt mit Beschluss vom 28. Juni 2012,

Bauvorhaben für vier Anlagen mit insgesamt Fr. 502 000 zu unterstützen. Davon wird ein Beitrag von Fr. 450 000 für den Neubau der Freestyle- anlage Allmend Brunau in Zürich zur Behebung eines im Katalog des KASAK ZH aufgeführten Mankos beantragt. Die Beitragsgesuche können gemäss dem Antrag der KASAK-ZH- Kommission berücksichtigt werden. Die entsprechenden Beiträge werden direkt durch die Sicherheitsdirektion ausgerichtet und der Leistungs- gruppe Nr. 3910, Sportfonds, Konto 3636 2 00000, Kostenbeitrag an private Organisationen ohne Erwerbszweck, belastet. c) Beitragsgesuche für Sportanlagen, die nicht im Katalog des KASAK ZH aufgeführt sind, werden vom ZKS im Auftrag der Sicher- heitsdirektion bearbeitet. Die Bearbeitung erfolgt nach den Richtlinien des ZKS (Sportanlagen-Richtlinien für Gemeinden und Dritte). Der ZKS beantragt mit Eingabe vom 28. September 2012 für 25 Bauvorhaben Fr. 818 300. Der höchste Betrag betrifft den Neubau der Mehrzweckhalle Hofacker der Primarschule Rickenbach und beläuft sich auf Fr. 220 000. Die Beitragsgesuche können gemäss dem Antrag des ZKS berück- sichtigt werden. Die entsprechenden Beiträge werden direkt durch die Sicherheitsdirektion ausgerichtet und der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, 3636 2 00000, Kostenbeitrag an private Organisationen ohne Erwerbszweck, belastet.

6. Gemäss bisheriger Praxis werden von der Sicherheitsdirektion ge- stützt auf das Sportpolitische Konzept des Regierungsrates aus Mitteln des Sportfonds besondere Aktivitäten, Veranstaltungen und Projekte des Jugend- und Breitensports unterstützt. Wie im Vorjahr ist für 2013 mit Aufwendungen (Beiträge, Defizitgarantien, Sachaufwand) von höchs- tens Fr. 650 000 zu rechnen. Die entsprechenden Beträge werden gemäss § 39 lit. a der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (FCV, LS 611.2) durch die Sicherheitsdirektion bewilligt und der Leistungs- gruppe Nr. 3910, Sportfonds, Konto 3130 0 00000, Dienstleistungen Drit- ter, oder Konto 3636 2 00000, Kostenbeitrag an private Organisationen ohne Erwerbszweck, belastet.

7. Dem Sportfonds werden 2013 für das Sportzentrum Kerenzerberg (Anlagen/Gebäude) Abschreibungen und Zinsen von Fr. 2 300 000 sowie ein Unterhalts- und Sachaufwand von Fr. 1 319 000 belastet (Gesamt- betrag: Fr. 3 619 000).

8. Für die Förderung des Nachwuchssports setzt die Sicherheits- direktion gemäss RRB Nr. 887/2011 jährlich einen Betrag bis höchstens Fr. 750 000 aus Mitteln des kantonalen Sportfonds ein (Beiträge an die im Kanton Zürich unterstützungsberechtigten Vereine, Verbände und Leistungszentren; kantonaler Beauftragter für Nachwuchsförderung). Einzelheiten der Mittelverwendung werden der Sicherheitsdirektion durch die dafür eingesetzte Kommission beantragt.

9. Aus dem Sportfonds sind für 2013 demnach mit vorliegendem Be- schluss zusammengefasst folgende Mittel zu bewilligen: in Franken Anteil für Sportverbände und -vereine (Verbandsanteil) 4 998 169 Betrieb des Kantonalen Sportzentrums Kerenzerberg 836 776 Beiträge für Sportanlagen im Katalog des KASAK ZH 502 000 Beiträge für übrige Sportanlagen 818 300 Beiträge 2013 7 155 245

Hinzu kommt aus den erwähnten zusätzlichen Aufwendungen ein Betrag von Fr. 5 869 000 (Leistungsvereinbarung mit dem ZKS Fr. 850 000; besondere Aktivitäten, Veranstaltungen und Projekte des Jugend- und Breitensports Fr. 650 000; Förderung des Nachwuchssports Fr. 750 000; Abschreibungen, Zinsaufwand, Unterhalts- und Sachaufwand Anlagen/ Gebäude Sportzentrum Kerenzerberg von Fr. 3 619 000). Der Gesamt- betrag der aus dem Sportfonds für 2013 bewilligten Mittel beläuft sich demnach auf Fr. 13 024 245.

10. Die benötigten Mittel aus dem Sportfonds sind im Budgetentwurf 2013 enthalten.

11. Gestützt auf eine Hochrechnung ist im 2012 mit Erträgen von rund 19,1 Mio. Franken sowie Aufwendungen von rund 17,1 Mio. Franken zu rechnen und damit für Ende 2012 mit einer Fondseinlage von rund 2 Mio. Franken (mutmasslicher Fondsbestand am 31. Dezember 2012: 93,8 Mio. Franken). Beim Fondsbestand zu berücksichtigen ist, dass die- ser per 31. Dezember 2012 mit offenen Verpflichtungen zu bewilligten, noch nicht abgerechneten Baubeiträgen von rund 24,8 Mio. Franken belastet sein wird (einschliesslich Beiträge gemäss vorliegendem RRB) sowie einen Immobilienbestand für das Kantonale Sportzentrum Ke- renzerberg von rund 29 Mio. Franken umfasst (Stand 31. Dezember 2012). Die verfügbaren Mittel Ende 2012 belaufen sich somit auf rund 40,0 Mio. Franken. Unter Berücksichtigung des Budgetentwurfs 2013, der eine Fonds- entnahme von 1,4 Mio. Franken vorsieht, ist per Ende 2013 mit einem Fondsbestand von 92,4 Mio. Franken zu rechnen.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für den Zürcher Kantonalverband für Sport werden gemäss sei- nem Antrag vom 28. September 2012 Fr. 4 998 169 als Verbandsanteil (Anteil für Sportverbände und -vereine) sowie Fr. 836 776 als Betriebs- beitrag Sportzentrum Kerenzerberg (Kostenunterdeckung) zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, bewilligt.

Die Abrechnung über den Verbandsanteil und die Betriebsrechnung 2013 des Kantonalen Sportzentrums Kerenzerberg sind der Sicherheits- direktion bis Ende April 2014 zur Genehmigung vorzulegen.

II. Für die Unterstützung von Sportanlagen von Gemeinden und an- deren Institutionen werden auf Antrag der KASAK-ZH-Kommission vom 28. Juni 2012 Fr. 502 000 und auf Antrag des Zürcher Kantonal- verbandes für Sport vom 28. September 2012 Fr. 818 300 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, bewilligt.

III. Mitteilung an den Zürcher Kantonalverband für Sport, Garten- strasse 10, 8600 Dübendorf, die Direktionen der Sport-Toto-Gesellschaft und der Swisslos, beide Lange Gasse 20, 4002 Basel, sowie an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi