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Entscheid

RRB Nr. 1309/2011

Rechtsinformationssystem der Direktion der Justiz und des Innern, Gesamtüberarbeitung, zusätzliche gebundene Ausgabe

2. November 2011Deutsch6 min

Source zh.ch

Rechtsinformationssystem der Direktion der Justiz und des Innern, Gesamtüberarbeitung, zusätzliche gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. November 2011

1309. Rechtsinformationssystem der Direktion der Justiz und des Innern (Gesamtüberarbeitung, zusätzliche Ausgabe)

Erwägungen

A. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 461/2010 hat der Regierungsrat für den technolo- gischen Um- und Ausbau des seit 1988 in Betrieb stehenden Rechts- informationssystems (RIS) eine gebundene Ausgabe von Fr. 4 200 000 bewilligt. Im Mai 2010 erfolgte der Start der Umsetzungsphase A für die Geschäftskontrolle der beiden Bereiche Strafuntersuchung Erwach- sene und Strafuntersuchung Jugendliche. Die Anforderungen stützten sich auf die Detailkonzeptunterlagen der beiden Bereiche und der Soll- Zustandsprotokolle vom März 2010. Die Entwicklungsarbeiten wurden ab Mitte 2010 unter Zuhilfenahme externer Programmierer intensiv vorangetrieben und gemäss Terminplan hätten die Untersuchungs- behörden ab Januar 2012 die ersten Teile der neu überarbeiteten Ge- schäftskontrolle in Betrieb nehmen sollen. Ein entscheidender Faktor hat aber die Arbeit im Strafuntersuchungs- bereich inzwischen sehr stark verändert: Anfang dieses Jahres wurde die neue Strafprozessordnung eingeführt, welche die Verantwortlichkei- ten der Strafuntersuchungsbehörden und der Kantonspolizei neu regelt und damit den Arbeitsablauf der Strafuntersuchungsbehörden erheb- lich beeinflusst. An das Projektteam RIS wurden deshalb im Mai 2011 neue Anforderungen in Form eines Datenmodells herangetragen. Aus diesen neuen Forderungen der Strafuntersuchungsbehörden ging her- vor, dass die bisherige Geschäftskontrolle RIS nicht bloss einem einfa- chen und auch budgetierten Re-Design mit elektronischer Übermittlung von Daten unterzogen werden soll. Das bisherige RIS soll vollständig neue Funktionalitäten enthalten. Als wichtiges und grundlegendes Ele- ment in der Arbeit der Strafuntersuchungsbehörden wird neu eine so- genannte «Tat-Box» vorgesehen. Sie enthält eine eindeutige Kombina- tion aus Delikt, Ort/Zeit und Täterin oder Täter. Diese Tat-Box ist das neue Grundelement für alle weiteren Funktionen im RIS. Beispiels- weise kann über einen Subset-Manager eine Auswahl von Tat-Boxen dazu verwendet werden, verschiedene Dokumente wie Einvernahmen oder Verfügungen abzumischen. Fehleranfällige Handeingaben werden

durch den Einsatz von Scannern verhindert und in den betreffenden Geschäften werden automatisiert Termine bzw. Erledigungen gesetzt und die Fallplanung wird wesentlich verbessert. Die bisherigen Unterscheidungen in den Dosssiers und Nebendos- siers wird damit durch eine Struktur gleichwertiger Dossiers ersetzt. Mittels der Tat-Boxen soll zudem sichergestellt werden, dass das System durchgängige Prozesse besser unterstützen kann und über eCH-Schnitt- stellen zu Partnersystemen wie POLIS der elektronische Datenaus- tausch via SiDAP/SEDEX künftig vollumfänglich und automatisiert unterstützt wird. Dadurch wird auch die Datenqualität in allen Berei- chen erhöht und schliesslich die kriminalstatistische Auswertbarkeit erheblich verbessert. Insgesamt 133 neue Anforderungen der Strafuntersuchungsbehör- den und viele sich daraus ergebende technische Änderungen führten dazu, dass die Entwicklungsarbeiten an der Geschäftskontrolle vorüber- gehend eingestellt werden mussten. Einzig die Module Personen- und Benutzerverwaltung konnten in der geplanten Form weiterbearbeitet werden. In einer Impact-Analyse wurden die neuen Herausforderun- gen zusammengefasst, mit den übrigen Bereichen der Direktion abge- stimmt und dann in einer Aufwandschätzung für die Geschäftskontrolle der Untersuchungsbehörden und die nachfolgenden Phasen B, C und D (Amt für Justizvollzug: Bewährungs- und Vollzugsdienste sowie Gefäng- nisse und Anstalten und das Gemeindeamt) bewertet.

B. Weiteres Vorgehen und Kosten Die Abklärungen haben ergeben, dass Teile der bisherigen Entwick- lung überarbeitet werden müssen. Vom neuen Datenmodell der Straf- untersuchungsbehörden profitieren aber neben der Kantonspolizei und der Stadtpolizei Zürich sowie den Gerichten auch alle Anwenderinnen und Anwender im Amt für Justizvollzug (Bewährungs- und Vollzugs- dienste sowie Gefängnisse und Anstalten). Die Entwicklungsarbeiten an der Geschäftskontrolle werden inzwischen fortgesetzt, aber es zeigt sich, dass auch die Einführungstermine den geänderten Anforderungen angepasst werden müssen. Die vorab erwähnten Anpassungen generie- ren Mehraufwand und schlagen sich entsprechend auch in der Projekt- planung nieder. Unter anderem muss auch die Synchronisation aller Daten zwischen RIS 1 und RIS 2 in der gesamten Entwicklungszeit online sichergestellt werden, was nur aufgrund der gleichen System- architektur und Datenbanksoftware gewährleistet ist. Unter Berück-

sichtigung, dass während der Impact-Analyse de facto nicht weiterent- wickelt werden konnte, sieht die Projektplanung aus heutiger Sicht wie folgt aus: – Entwicklung bisheriger Module September 2011 – April 2012 – Neue Anforderungen SVE September 2011 – Dezember 2012 – Schulungen November 2012 – Dezember 2012 – Ausbreitungstermin 31. Dezember 2012 RIS 2 Phase A Die Phasen B und C (Amt für Justizvollzug mit den Hauptabtei- lungen Bewährungs- und Vollzugsdienste, Gefängnisse und Anstalten) sowie D (Gemeindeamt) waren ursprünglich für den Zeitraum 1. Ja- nuar 2012 – 1. Januar 2014 vorgesehen und verzögern sich nun um min- destens acht Monate, womit die letzten Module Ende 2014 fertiggestellt werden. Der Entwicklungsaufwand erhöht sich um rund 2700 Entwick- lungstage. Mit RRB Nr. 461/2010 wurden Fr. 4 200 000 für die Gesamt- überarbeitung bewilligt. Die Mittel wurden aber damals lediglich auf der Grundlage einer einfachen Überarbeitung der Applikation und auf- grund von Erfahrungswerten geschätzt. Für das nun wesentlich komplexere Vorhaben sind deshalb zusätz- liche Ausgaben von Fr. 4 100 000 für die Phasen A–D zu bewilligen, die im Sinne von § 37 Abs. 2 lit a des Gesetzes über Controlling und Rech- nungslegung als gebunden gelten. Die notwendigen Mittel erhöhen sich somit auf insgesamt Fr. 8 300 000, die im KEF 2012–2015 noch nicht ent- halten sind und in den KEF 2013–2016 eingestellt werden. Erste Teile des alten Rechtsinformationssystems wurden bereits 1988 ausgeliefert und sind heute noch in leicht angepasster Form in Betrieb. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass die nun grundlegende Überarbeitung der Applikation die Bedürfnisse der rund 1200 Anwen- derinnen und Anwender in allen Bereichen und Ämtern sicher weitere 15 Jahre abdecken wird, sodass für die Zukunft eine wesentlich effizien- tere und modernere, aber dennoch wirtschaftliche Lösung zur Verfü- gung steht. Der Parallelbetrieb der beiden RIS-Applikationen 1 und 2 verursacht 2013–2015 geringe betriebliche Mehrkosten, die im KEF 2012–2015 enthalten sind. Nach Abschluss der Migrationsarbeiten und Stilllegung der Applikation RIS 1 entstehen im Vergleich zur bisherigen Lösung keine finanziellen Mehraufwendungen. Das KITT wurde an der Sitzung vom 9. September 2011 informiert. Es verzichtete auf eine erneute Vorlage des Projektes.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Gesamtüberarbeitung des Rechtsinformationssystems der Direktion der Justiz und des Innern wird zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 461/2010 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 4 100 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2201, Generalsekretariat JI, Führungsunterstützung / Zentrale Dienste, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgaben- summe beträgt Fr. 8 300 000.

II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi