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Entscheid

RRB Nr. 1319/2013

Strassen Zürich, Dübendorfstrasse RVS ¨ 30044, Projektgenehmigung

27. November 2013Deutsch3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. November 2013

1319. Strassen (Zürich, Dübendorfstrasse RVS 30044)

Erwägungen

Mit Schreiben vom 23. September 2013 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), die Projekte für den behindertengerechten Umbau der Tramhaltestellen Roswiesen und Probstei an der Dübendorfstrasse, Zürich (Bau Nrn. 05 289 und 05 282), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Das Projekt sieht vor, die beiden Tramhaltestellen Roswiesen und Probstei in Seitenlage zur Dübendorfstrasse behindertengerecht um- zubauen. Dadurch sollen der Zugang zu den Haltestellen und die Geh- verbindung zwischen den Haltestellen behindertengerecht und sicher gewährleistet werden. Beide Haltestellen werden an beiden Enden mit flachen Rampen ausgestaltet, sodass die Trampassagierinnen und -passa- giere hindernisfrei die Seiten wechseln können. Im Zuge der Bauarbei- ten werden die Beläge auf dem Tramtrassee erneuert und in der stadt- einwärts führenden Fahrspur die Strassenentwässerung ersetzt. Der Bauarbeiten sind für das Frühjahr 2014 vorgesehen und dauern etwa zwei Monate. Mit Begehrensäusserung vom 28. August 2012 hat das AFV ohne Auf- lagen zum Vorhaben Stellung genommen. Der bestehende Strassenkörper der Dübendorfstrasse wird nicht verändert, weshalb ihre Leistungsfähig- keit durch die geplanten Massnahmen nicht beeinträchtigt wird. Nach der Durchführung des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG wurde das Auflageverfahren nach §§ 16 f. StrG ordnungsgemäss durch- geführt. Innerhalb der Auflagefrist ist gegen das Projekt der Tramhalte- stelle Roswiesen keine Einsprache eingegangen. Es wurde mit Verfügung Nr. 137 vom 13. Mai 2013 vom Tiefbau- und Entsorgungsdepartement der Stadt Zürich festgesetzt. Gegen das Projekt der Tramhaltestelle Probstei ging eine Einsprache ein. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 787 vom 28. August 2013 wurde über die Einsprache entschieden und das Projekt festgesetzt. Beide Festsetzungen sind inzwischen rechtskräftig. Einer Genehmi- gung beider Vorhaben steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Tramhaltestelle Probstei betragen voraus- sichtlich rund Fr. 655 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendungen für den öV-Anteil zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf voraussichtlich rund Fr. 484 000.

Die Gesamtkosten für die Tramhaltestelle Roswiesen betragen voraus- sichtlich rund Fr. 625 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendungen für den öV-Anteil zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf voraussichtlich rund Fr. 448 000. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. a der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (FCV; LS 611.2) den- jenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Projekte der Stadt Zürich für den behindertengerechten Umbau der Tramhaltestellen Roswiesen und Probstei an der Dübendorfstrasse werden im Sinne von § 45 StrG genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi