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Entscheid

RRB Nr. 1319/2022

Leitbild Nachhaltige Ernährung und Massnahmen zur Umsetzung, Festsetzung

5. Oktober 2022Deutsch9 min

Source zh.ch

Leitbild Nachhaltige Ernährung und Massnahmen zur Umsetzung, Festsetzung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Oktober 2022

1319. Leitbild Nachhaltige Ernährung und Massnahmen zur Umsetzung (Festsetzung)

Erwägungen

A. Bezugspunkte zur Ernährung im Kanton Zürich Der Kanton Zürich weist eine Reihe von Bezügen zu Themen rund um die Ernährung auf. So unterhält er mehrere Gastronomiebetriebe zur Verpflegung von kantonalen Angestellten, von Schülerinnen und Schülern sowie von Personen im Strafvollzug und beschafft Lebensmittel für Veranstaltungen und für kantonale Cafeterias. Mit dem Strickhof, dem kantonalen Kompetenzzentrum in Agrar-, Lebensmittel- und Haus- wirtschaft, führt er unterschiedliche Bildungsangebote mit Bezug zur Ernährung. Zudem kann er entsprechende Rahmenbedingungen zur Vermittlung des Themas in Volks-, Mittel- und Berufsfachschulen setzen. Der Kanton ist im Weiteren verantwortlich für den Vollzug der Agrar- politik des Bundes. Er unterstützt über die Prävention und Gesundheits- förderung bewährte Angebote, die zu einer ausgewogenen Ernährung beitragen. Er überwacht mit dem Kantonalen Labor die Lebensmittel- sicherheit und fordert von den Betrieben eine nachhaltige Lagerbewirt- schaftung. Damit setzt sich der Kanton für die Verringerung von vermeid- baren Lebensmittelverlusten (Food Waste) ein und leistet einen Bei- trag, um die ökologischen Auswirkungen der Ernährung zu vermindern (vgl. dazu auch Vorlage 5740 vom 25. August 2021 zum Postulat Food- waste verringern II). Die Berührungspunkte des Kantons zur Ernäh- rung sind also äusserst vielfältig, und es wird bereits heute einiges im Bereich Food Waste unternommen. Ein gemeinsames und ganzheitliches Verständnis aller kantonalen Stellen mit Bezug zur Ernährung ist für eine abgestimmte Ausgestaltung der damit zusammenhängenden Tätig- keiten, namentlich der nachstehend aufgeführten Massnahmen, wichtig.

B. Bedeutung der Ernährung Die Ernährung ist Teil unserer kulturellen Identität und ein wesent- licher Faktor für Gesundheit und Wohlbefinden. Gleichzeitig ist die Ernährung für mehr als einen Viertel der Umweltbelastungen der Schweiz verantwortlich. Der Umgang mit Lebensmitteln bietet grossen Hand- lungsspielraum, um zu einer nachhaltigeren Entwicklung beizutragen. Das Thema beschäftigt Politik, Wirtschaft und Gesellschaft gleicher- massen. Dies zeigt sich in den unterschiedlichen Fragestellungen und

Anliegen, die zum Beispiel über den Kantonsrat an den Regierungsrat herangetragen werden. Der Regierungsrat hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach mit Aspekten der nachhaltigen Ernährung befasst und sich dazu geäussert, so in den Beantwortungen der Anfragen KR- Nrn. 222/2014, 158/2015, 266/2015 und 319/2019 und in den Berichterstat- tungen zu den beiden Postulaten betreffend Foodwaste verringern I und II (Vorlage 5470 und KR-Nr. 185a/2019). Darin hat er aufgezeigt, in welchen Bereichen der Kanton bereits aktiv ist. Mit dem Bericht und Antrag zum Postulat Foodwaste verringern II hat der Regierungsrat angekündigt, das Thema umfassend anzugehen. Zudem ist in der lang- fristigen Klimastrategie ein Handlungsschwerpunkt zur klimaschonen- den Ernährung und zur Verringerung von Lebensmittelverlusten enthal- ten (vgl. RRB Nr. 128/2022). Die rechtlichen Grundlagen zur Ausarbei- tung eines Leitbilds und von Massnahmen mit Bezug zu nachhaltiger Ernährung lassen sich aus der Bundes- wie auch aus der Kantonsver- fassung ableiten, in denen die Nachhaltigkeit, eine nachhaltige Land- und Forstwirtschaft sowie der Umweltschutz verankert sind (Art. 73 und 74 Bundesverfassung [SR 101], Art. 102 und 108 Kantonsverfassung [LS 101]). Hinzu kommen die Vollzugsaufträge zu Emissionsbegrenzun- gen und zur Vermeidung von Abfällen gemäss Umweltschutzgesetz (Art. 11 Abs. 1, Art. 30 Abs. 1 USG [SR 814.01]), Luftreinhalte-Verord- nung (Art. 7 in Verbindung mit Art. 4 LRV [SR 814.318.142.1]) und Ab- fallgesetz (§§ 6 lit. a, 26 Abs. 1 AbfG [LS 712.1]) sowie aus dem Auftrag zur Förderung umweltschonender Produktionsformen gemäss Land- wirtschaftsgesetz (§ 168a LG [LS 910.1]). Mit dem vorliegenden Leitbild Nachhaltige Ernährung Kanton Zürich wird das Thema ganzheitlich betrachtet. Das Leitbild fasst die grund- legenden Anliegen und Ziele der kantonalen Verwaltung im Hinblick auf die Förderung einer vermehrt auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Ernährung zusammen und schafft ein gemeinsames Verständnis. Die kantonale Verwaltung und die angegliederten Betriebe können bei der Umsetzung ihrer Aufgaben einen Beitrag leisten, um die Ernährung nachhaltiger auszugestalten und die Klimaziele zu erreichen. Wichtig ist dabei aber, festzuhalten, dass die Vermeidung von Food Waste die Auf- gabe aller beteiligten Branchen und Betriebe über die gesamte Wert- schöpfungskette hinweg ist. Das Leitbild zielt auf diejenigen Bereiche ab, in denen der Kanton Handlungsspielraum hat und bereits heute ver- schiedenste Anstrengungen unternimmt. Die Festsetzung bestimmter gesetzlicher Rahmenbedingungen in Bezug auf Ernährung liegt in der Kompetenz des Bundes, und viele Vorgaben ergeben auch nur Sinn, wenn diese auf nationaler Ebene geregelt werden. Auf Ebene des Bundes be- stehen zudem Massnahmen für eine ressourcenschonende, zukunftsfä- hige Schweiz (Grüne Wirtschaft), die unter anderem den Bereich ressour-

censchonende Ernährung umfassen. Auch wurde im April 2022 ein nationaler Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung (Food Waste) erarbeitet, der die Verringerung von Lebensmittelverlusten be- schleunigen soll und Massnahmen entlang der Liefer- und Wertschöp- fungskette sowie auf rechtlicher Ebene umfassen.

C. Vorgehen bei der Erarbeitung des Leitbilds und Aufbau Die Grundlage für das vorliegende Leitbild wurde in einem ausführ- lichen und moderierten Prozess mit Vertreterinnen und Vertretern der kantonalen Stellen mit Bezug zu Ernährungsthemen ausgearbeitet. Daraus entstand ein Leitbild, das aus drei Teilen besteht: ein übergeord- netes Ziel, Leitsätze und Handlungsbereiche, in denen der Kanton etwas bewirken kann. Das übergeordnete Ziel umschreibt das Zukunftsbild einer nachhaltigen Ernährung. Die Leitsätze konkretisieren das Ziel und zeigen auf, was ein nachhaltiges Ernährungssystem umfasst.

D. Inhalt des Leitbilds Das Leitbild Nachhaltige Ernährung Kanton Zürich lautet: Ziel Der Kanton Zürich trägt zu einem nachhaltigen Ernährungssystem bei. Dieses umfasst die ganze Wertschöpfungskette von der Produktion bis zum Konsum. Dabei orientiert er sich an folgenden Leitsätzen, die gemeinsam ein nachhaltiges, zukunftsfähiges Ernährungssystem beschreiben: Leitsätze – Die Ernährung ist ausgewogen, vielfältig, voller Genuss, ein Teil unse- rer kulturellen Identität und ein wesentlicher Faktor für Gesundheit und Wohlbefinden. – Die Art der Ernährung ist von der Produktion bis zum Konsum und zur Entsorgung umweltverträglich und trägt damit massgeblich zum Klimaschutz und zur Ressourcenschonung bei. Die Erhöhung des Anteils pflanzlicher Proteine nimmt dabei einen zentralen Stellenwert ein. Tierische Produkte werden standortverträglich und mit hohen Anforderungen an das Tierwohl produziert. – Innovation, geschickte Nutzung moderner Technologien (Food-Tech) und Zusammenarbeit auf allen Stufen der Wertschöpfungskette sind Schlüsselfaktoren für ein nachhaltiges Ernährungssystem. – Die Lebensmittel sind von hoher Qualität und gesundheitlich unbe- denklich. Food Waste wird vermieden.

– Bildungsangebote vermitteln Kompetenzen rund um eine nachhaltige Ernährung und fördern Wertschätzung für Nahrungsmittel und land- wirtschaftliche Produktion. Für die aktive Mitgestaltung eines nachhaltigen Ernährungssystems gemäss den Leitsätzen legt der Kanton ein besonderes Gewicht auf fol- gende Handlungsbereiche: Handlungsbereiche des Kantons a. Der Kanton setzt ein nachhaltiges Ernährungssystem in den eigenen Verpflegungs- und Landwirtschaftsbetrieben um. Er arbeitet hierzu direktionsübergreifend zusammen und lädt die Städte und Gemeinden ein, die kantonalen Leitsätze gemäss ihren Bedürfnissen zu überneh- men. b. Der Kanton fördert eine Produktion von Lebensmitteln, die zu einer nachhaltigen Ernährung beiträgt und die natürlichen Bedingungen be- rücksichtigt. c. Der Kanton richtet Angebote und Vorgaben in der schulischen und beruf‌lichen Aus- und Weiterbildung auf allen Stufen an den Zielen einer nachhaltigen Ernährung aus. d. Der Kanton unterstützt Forschung und Innovation im Bereich nach- haltiger Ernährung. e. Der Kanton arbeitet mit Akteurinnen und Akteuren auf allen Stufen der Wertschöpfungskette von der Produktion bis zum Konsum zusam- men und stärkt die regionale Wertschöpfung, um eine nachhaltige Ernährung voranzutreiben. f. Der Kanton trägt mit zielgruppenspezifischer Information und Sensi- bilisierung zur nachhaltigen Ernährung bei und unterstützt entspre- chende Angebote von Dritten.

E. Massnahmen zur Umsetzung des Leitbilds Das Leitbild legt den Grundstein für ein Massnahmenbündel, das auf die beiden Schwerpunkte Klima und Food Waste (vermeidbare Lebens- mittelverluste) fokussiert. Dieses wurde unter Mitwirkung betroffener kantonaler Stellen und privater Akteurinnen und Akteure der gesamten Lebensmittelwertschöpfungskette, also von der landwirtschaftlichen Produktion über die Lebensmittelproduktion, den Handel bis zur Gastro- nomie, erarbeitet. Das Massnahmenbündel enthält vier konkret formu- lierte und direkt umsetzbare Massnahmen, die einen Beitrag dazu leisten, das Ernährungssystem klimaschonender zu gestalten und Food Waste zu verringern. Es handelt sich um folgende Massnahmen:

Nr. Massnahme Zuständige bzw. Umset- Bezug zum umsetzende zungs- Handlungs- Direktionen zeitraum bereich 1 Kantonale Verpflegungsbetriebe – Direktion der ab 2022 a, c, e Umsetzung einer verpflichtenden Richtlinie für eine Justiz und nachhaltige Gastronomie in den kantonseigenen des Innern Gastronomiebetrieben und Zielerreichung bis 2030: – Sicherheits- – Adaptierung existierender Richtlinien für nach- direktion haltige Gastronomie für kantonale Gastronomie- – Bildungs- betriebe / Beschaffung direktion – Umsetzung der Richtlinie in allen kantonseigenen – Baudirektion Betrieben – Messbare Ziele und Monitoring in den Bereichen Food Waste und Reduktion von Treibhausgas- emissionen – Zur Verfügung stellen der Richtlinie und Erfahrungs- austausch mit weiteren Gastronomiebetrieben – Unterstützung von Weiterbildungen 2 Bildungsangebote – Bildungs- 2022 bis c Klimaschonendes alltägliches Ernährungshandeln direktion 2025 als Schulthema in der Weiterbildung von Lehrper- – Baudirektion sonen anbieten: (Einbezug) – Konzipierung eines Weiterbildungsangebots unter Einbezug der Pädagogischen Hochschule Zürich und des Strickhofs – Umsetzung an den Volksschulen und der Sekundarstufe II 3 Zielgruppenspezifische Sensibilisierung – Direktion 2023 bis e,f und Information der Justiz 2025 Bevölkerung und des – Bestehende Kampagnen, Ausstellungen oder Innern Plattformen zu Food Waste nutzen und bekannt (Einbezug) machen – Sicherheits- – Planung und Durchführung attraktiver Veranstal- direktion tungen zur Thematik gemeinsam mit geeigneten (Einbezug) Partnerinnen und Partnern – Gesundheits- direktion Gastronomie (Einbezug) – Forderung einer nachhaltigen Lagerbewirtschaf- – Baudirektion tung in Lebensmittelbetrieben anlässlich der Betriebskontrollen durch das Kantonale Labor – Kontingent an Weiterbildungen im Bereich klimaschonender Ernährung und Verringerung von Food Waste für Gastrobetriebe – Teilen von Erfahrungen aus Massnahme 1 oder weiteren Erkenntnissen Mitarbeitende der Kantonsverwaltung – Bereits bestehende Gefässe und Formate greifen Ernährungsthemen auf – Sensibilisierungs- und Mitmachaktivitäten für alle Mitarbeitenden 4 Impulse setzen – Baudirektion 2022 bis b – Unterstützung besonders nachhaltiger landwirt- 2025 schaftlicher Produktionssysteme prüfen – Ausweitung der Weiterverteilung von Lebens- mittelspenden mittels Leistungsvereinbarung mit einer oder mehreren Non-Profit-Organisationen

Mit den beschriebenen Massnahmen wird – in Ergänzung zu den be- reits heute umgesetzten Massnahmen und zum Aktionsplan des Bun- des – ein wichtiger Beitrag zu einem nachhaltigeren Ernährungssystem gemäss dem Leitbild geleistet. Die Massnahmen werden von den zu- ständigen Fachstellen in den nächsten vier Jahren umgesetzt. Die bei der Umsetzung von Massnahmen anfallenden Aufwendungen werden im Rahmen des ordentlichen Budgetierungsprozesses durch die verantwort- lichen Amtsstellen eingeplant und sind im Rahmen der entsprechenden Finanzkompetenzen zu beantragen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Leitbild Nachhaltige Ernährung Kanton Zürich wird festge- setzt.

II. Die Direktionen werden beauftragt, die in ihrer Zuständigkeit lie- genden Massnahmen zu planen und umzusetzen.

III. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli