RRB Nr. 1325/2021
Gemeindewesen, Zweckverband Wasserversorgung Laubrig, Statuten, Genehmigung
24. November 2021Deutsch2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Zweckverband Wasserversorgung Laubrig, Statuten, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. November 2021
1325. Gemeindewesen (Zweckverband Wasserversorgung Laubrig)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) und § 73 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG, LS 131.1) können sich Gemeinden zur ge- meinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbän- den zusammenschliessen. Die Statuten bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 92 Abs. 4 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkraft- treten der Statuten setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 80 Abs. 2 GG). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politischen Gemeinden Neerach und Steinmaur sind überein- gekommen, einen Zweckverband zur Sicherstellung einer ausreichenden Wasserversorgung zu gründen. Anlässlich der Urnenabstimmung vom 26. September 2021 haben die Stimmberechtigten der beiden Verbands- gemeinden die Statuten beschlossen. Der Bezirksrat Dielsdorf hat be- stätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel eingelegt wurden. Die Statuten des Zweckverbands Wasserversorgung Laubrig enthalten die notwendigen Bestimmungen, die insbesondere die Ver- bandsaufgaben, die Organisation, die Mitwirkung der Stimmberechtig- ten, die Finanzierung und die Beendigung der Zusammenarbeit regeln. Die Statuten treten am 1. Januar 2022 in Kraft.
3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Statuten des Zweckverbands Wasserversorgung Laubrig wer- den genehmigt.
II. Mitteilung an – die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden – Neerach, Binzmühlestrasse 14, 8173 Neerach, – Steinmaur, Hauptstrasse 22, 8162 Steinmaur, – den Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, – die Baudirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli