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Entscheid

RRB Nr. 1325/2024

Kantonsspital Winterthur, Beteiligung an der Radiologie Win AG, Genehmigung

18. Dezember 2024Deutsch6 min

Source zh.ch

Kantonsspital Winterthur, Beteiligung an der Radiologie Win AG, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. Dezember 2024

1325. Beteiligung des Kantonsspitals Winterthur an der Radiologie Win AG (Genehmigung)

Erwägungen

1. Ausgangslage Die Radiologie Win AG ist zu 100% Tochtergesellschaft der Med- base AG. Sie wurde 2020 gegründet und erbringt radiologische Dienst- leistungen am Standort WIN4 in Winterthur und ist integraler Bestand- teil des Sports Medical Center der Medbase. Seit ihrer Gründung wird die Radiologie Win AG im Rahmen eines Kooperationsvertrags von der Medbase AG und dem Kantonsspital Win- terthur (KSW) betrieben: – Das KSW erbringt sämtliche medizinischen Dienstleistungen durch radiologische Spezialärztinnen und -ärzte sowie diplomierte Radio- logiefachpersonen, übernimmt die ärztliche Leitung, unterstützt im Bereich Betriebswirtschaft und Verrechnung der Dienstleistungen und überwacht Unterhalt und Wartung der Geräte. – Die Medbase AG übernimmt die strategische Führung. Zusätzlich hat sich das KSW eine Beteiligungsoption von 49,99% an der Radiologie Win AG gesichert. In der Radiologie Win AG am Standort WIN4 werden neben Röntgen- und MRI-Untersuchungen auch durchleuchtungsgesteuerte MR-Arthro- graphien der Gelenke sowie diagnostische und therapeutische Gelenks- infiltrationen durchgeführt. Die Diagnostik wird mittels Zuweisung zentral durch Fachärztinnen und Fachärzte im KSW durchgeführt. Spe- zialisiert ist die Radiologie Win AG auf Untersuchungen des Bewegungs- apparats. Die radiologischen Dienstleistungen ergänzen ein umfassendes sport- medizinisches Angebot des KSW und der Medbase AG, das unter an- derem Sportmedizin, muskuloskelettale Chirurgie, Rheumatologie und Leistungsdiagnostik umfasst. Das Angebot richtet sich an Spitzen- und Breitensportlerinnen und -sportler in der Region Winterthur. Zudem nutzt das KSW die Radiologie Win AG, um die Kapazität der eigenen Radiologie zu entlasten und Wartezeiten für Patientinnen und Patienten zu verkürzen. Die Radiologie Win AG hat sich während der ersten Betriebsjahre finanziell solid entwickelt. Die Nettoerlöse waren über die letzten Jahre positiv. Gemäss Businessplan wird auch weiterhin eine positive finan- zielle Entwicklung erwartet, sodass das KSW dadurch eine Rendite auf dem eingesetzten Kapital erzielen dürfte.

2. Antrag des Kantonsspitals Winterthur Der Spitalrat hat an seiner Sitzung vom 2. Juli 2024 beschlossen, dass sich das KSW durch Nutzung der Beteiligungsoption mit 49,99% zum Kaufpreis von Fr. 64 247 und der Übernahme eines Eigentümerdarlehens ohne Rangrücktritt von Fr. 749 850 an der Radiologie Win AG beteiligt. Gemäss § 6 Ziff. 2 des Gesetzes über das Kantonsspital Winterthur (KSWG; LS 813.16) erfordern Beteiligungen des KSW an anderen Ge- sellschaften die Genehmigung des Regierungsrates. Der Spitalrat des KSW hat den Antrag auf Genehmigung der Beteili- gung an der Radiologie Win AG am 30. August 2024 bei der Gesund- heitsdirektion eingereicht. Die Radiologie Win AG wird als wirtschaft- lich und strategisch bedeutendes Kerngeschäftsfeld betrachtet, das zur patientenzentrierten Versorgung beiträgt. Das KSW begründet die Be- teiligung an der Radiologie Win AG wie folgt: – Strategische Bedeutung der Partnerschaft zur Stärkung der Markt- stellung und Erweiterung des Angebots – Integration der ambulanten Radiologie als wichtiger Bestandteil der sportmedizinischen Behandlungen am KSW – Sicherung des Unternehmenserfolgs und finanzielle Vorteile durch eine Beteiligung – Stärkung der Position des KSW als Hauptzuweiser und aktiver Mit- gestalter des Radiologiemarktes in Winterthur

3. Beurteilung Gemäss § 6 Ziff. 2 KSWG bedürfen Beteiligungen des KSW an ande- ren Unternehmen der Genehmigung des Regierungsrates. Dafür bean- tragt das KSW die Genehmigung bei der Gesundheitsdirektion, welche nach ihrer Prüfung eine Empfehlung an den Regierungsrat abgibt. Für die Beurteilung wurden die folgenden Kriterien geprüft: – Corporate Governance – finanzielle Auswirkungen auf den Kanton – Erfüllung der kantonalen Leistungsaufträge (§ 6 in Verbindung mit § 3 Abs. 3 KSWG) a) Corporate Governance Die vertraglichen Regelungen im Aktionärbindungsvertrag bieten dem KSW trotz Minderheitsbeteiligung eine gleichberechtigte Kontrolle und strategische Mitbestimmung: – Das Einstimmigkeitsprinzip und der Verzicht auf einen Stichentscheid der Präsidentin oder des Präsidenten sichern eine gleichberechtigte Entscheidungsfindung. – Die Pro-rata-Teilnahme an Kapitalerhöhungen schützt vor Verwässe- rung.

Die Vereinbarungen schaffen somit eine stabile Grundlage für die angestrebte strategische Partnerschaft mit der Medbase AG und sichern die langfristigen Interessen des KSW. b) Finanzielle Auswirkungen auf den Kanton Der Businessplan sowie die darauf beruhenden Bewertungsüberle- gungen der Radiologie Win AG wurden im Auftrag des KSW durch KPMG geprüft. Die getroffenen Planungsannahmen wurden sowohl hinsichtlich der Kosten als auch der Erträge von KPMG analysiert und als plausibel bewertet. Zudem wurde das Risikoprofil des Investments auf die Rentabilität betrachtet. Gemäss KPMG ergibt sich das wesent- liche finanzielle Risiko aus den tariflichen Entwicklungen im TARMED und TARDOC. Aus der KPMG-Beurteilung ergibt sich, dass: – der Kaufpreis von Fr. 64 247 für 49,99% der Aktien unter der ermittel- ten Bewertungsbandbreite liegt, – eine positive finanzielle Entwicklung erwartet werden kann und – die Begrenzung der Fremdkapitalquote auf 70% die finanziellen Risi- ken für das KSW bzw. den Kanton reduzieren. Zudem werden die Leistungen des KSW für den Betrieb der Radio- logie Win AG, das Personal, das Fachwissen und die Sicherstellung der medizinischen Versorgung durch einen Dienstleistungsvertrag mit einem positiven Deckungsbeitrag an das KSW abgegolten. Durch die Beteiligung an der Radiologie Win AG kann das KSW am finanziellen Erfolg des Unternehmens partizipieren. Gemäss dem Busi- nessplan und der KPMG-Beurteilung wird eine positive finanzielle Ent- wicklung erwartet, von der 49,99% direkt in das Ergebnis des KSW ein- fliessen. Dadurch wird das Ergebnis des KSW gestärkt, was sich über die Konsolidierung positiv auf den Kantonshaushalt auswirkt. c) Erfüllung der kantonalen Leistungsaufträge Durch eine Beteiligung des KSW an der Radiologie wird die Erfüllung der kantonalen Leistungsaufträge nicht beeinträchtigt (§ 3 Abs. 3 KSWG). Sie ermöglicht dem KSW, seine strategische Position zu sichern und den Einfluss auf relevante Zuweisungsströme zu maximieren, ohne die Er- füllung der originären Aufgaben zu beeinträchtigen. Zudem hat das KSW die ärztliche Leitung der Radiologie Win AG inne und kann somit eine hohe medizinische Qualität und Ausrichtung gewährleisten. d) Fazit Der Antrag des Spitalrates des KSW, die Beteiligung an der Radio- logie Win AG zu genehmigen, ist gutzuheissen. Wie dargelegt, eröffnet die Beteiligung dem KSW strategische Vorteile in der radiologischen

Versorgung. Die gleichberechtigte Einbindung des KSW in die Ent- scheidungsprozesse ist sichergestellt. Eine Beteiligung stärkt die Position des KSW in der Region Winterthur und sichert die Zuweisungsströme. Das KSW profitiert finanziell von der Beteiligung. Das finanzielle Ri- siko wird als gering eingeschätzt. Hinsichtlich der kantonalen Leistungsaufträge ist keine Beeinträch- tigung zu erwarten.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Beteiligung des Kantonsspitals Winterthur an der Radiologie Win AG, Winterthur, wird genehmigt.

II. Mitteilung an den Spitalrat des Kantonsspitals Winterthur, Brau- erstrasse 15, Postfach 834, 8401 Winterthur, sowie an die Gesundheits- direktion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli