RRB Nr. 133/2021
Kantonale Volksabstimmung vom 13. Juni 2021, Anordnung
24. Februar 2021Deutsch2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Februar 2021
133. Beschluss des Regierungsrates über die Anordnung
Erwägungen
der kantonalen Volksabstimmung vom 13. Juni 2021
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die kantonale Volksabstimmung über die Vorlagen 1. Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (EG BGS) (vom 16. November 2020) (ABl 2020-11-20) 2. Kantonale Volksinitiative «Raus aus der Prämienfalle» (ABl 2018-09-21) 3. Kantonale Volksinitiative «Mehr Geld für Familien» (ABl 2018-09-28) wird auf Sonntag, den 13. Juni 2021, angesetzt.
II. Den Stimmberechtigten werden die nachstehenden Fragen zur Be- antwortung mit Ja oder Nein vorgelegt: Stimmzettel 1 Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (EG BGS) (vom 16. November 2020) Stimmzettel 2 Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Kantonale Volksinitiative «Raus aus der Prämienfalle» Stimmzettel 3 Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Kantonale Volksinitiative «Mehr Geld für Familien»
III. Die Wahlbüros übermitteln die Abstimmungsergebnisse am Ab- stimmungstag bis spätestens 16.00 Uhr dem kantonalen Abstimmungs- büro mit der Wahl- und Abstimmungssoftware WABSTI.
IV. Das Statistische Amt wird beauftragt, diesen Beschluss den Präsi- dentinnen und Präsidenten der Stadt- und Gemeinderäte als Vorstehende der Wahlbüros mitzuteilen.
V. Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen nach seiner Veröf- fentlichung im Amtsblatt schriftlich Einsprache beim Regierungsrat er- hoben werden (§ 10d Verwaltungsrechtspflegegesetz vom 24. Mai 1959). VI. Veröffentlichung im Amtsblatt.
VII. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, das Statis- tische Amt als kantonales Abstimmungsbüro sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli