RRB Nr. 1330/2009
Anfrage Peter Roesler, Greifensee, betreffend See- und Dorfstrasse in Greifensee, ein Unfallschwerpunkt, Beantwortung
26. August 2009Deutsch3 min
Source zh.ch
Anfrage Peter Roesler, Greifensee, betreffend See- und Dorfstrasse in Greifensee, ein Unfallschwerpunkt, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 195/2009
Sitzung vom 26. August 2009
1330. Anfrage (See- und Dorfstrasse in Greifensee, ein Unfallschwerpunkt) Kantonsrat Peter Roesler, Greifensee, hat am 15. Juni 2009 folgende Anfrage eingereicht: Eine Unterschriftensammlung in Greifensee behauptet, dass auf dem Rad- und Gehweg entlang der See- und Dorfstrasse in Greifensee viele Radfahrerinnen und -fahrer und Inline-Skaterinnen und -skater zu überrissen hohen Geschwindigkeiten, ja sogar zum Veranstalten von privaten Rennen verführt werden. Diese Situation soll praktisch täglich zu vielen Beinahekollisionen führen. Kleinere Unfälle seien bereits passiert. Der Weg stelle eine nicht länger hinnehmbare Unfallgefahr dar. Man habe, wird weiter angeführt, mehrmalige nützliche Lösungs- vorschläge der Gemeindebehörde nicht beachtet und der Kanton sei zu keinen «Gegenmassnahmen» bereit gewesen. Der Regierungsrat wird eingeladen, in diesem Zusammenhang die folgenden Fragen zu beantworten:
Erwägungen
1. Haben die zuständigen Stellen von entsprechenden Unfällen auf dem Gebiet der Gemeinde Greifensee Kenntnis?
2. Wenn ja, was waren die Ursachen solcher Unfälle? 3. Sind Gegenmassnahmen angezeigt? 4. Wenn ja, wie könnten diese aussehen?
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Peter Roesler, Greifensee, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 2: Der Rad- und Gehweg durch den Ortskern von Greifensee ist Teil der Radwegstrecke rund um den Greifensee. Wegen der engen räumlichen Verhältnisse mussten bei der Erstellung dieses Teilstückes im Interesse aller Verkehrsteilnehmenden Kompromisse eingegangen werden. Die sehr hohen Benutzungsfrequenzen in Verbindung mit den knappen Rad- und Gehwegbreiten, den unterschiedlichen Mobilitätsformen (Zufussgehende, Inline-Skaterinnen und -Skater, Radfahrerinnen und -fahrer) sowie der Topografie können zu heiklen Situationen auf dieser Verkehrsfläche führen.
Seit der Inbetriebnahme des Rad- und Gehweges durch den Orts- kern von Greifensee Ende August 2008 hat sich jedoch kein polizeilich registrierter Verkehrsunfall ereignet. Zu Fragen 3 und 4: Die Verhältnisse entlang des Rad- und Gehwegs in Greifensee sind den Vertretern der Gemeinde Greifensee, der Baudirektion und der Ver- kehrstechnischen Abteilung der Kantonspolizei bekannt. Sie führten seit der Inbetriebnahme des Rad- und Gehweges Gespräche mit dem Ziel, in einem partnerschaftlichen Prozess die Situation im Rahmen der gesetzlichen und technischen Möglichkeiten zu verbessern. Im Juni 2009 verfügte die Sicherheitsdirektion (Verkehrstechnische Abteilung) die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h im Ortskern Greifensee. Die Ausschreibung erfolgte im Amts- blatt des Kantons Zürich Nr. 27 vom 3. Juli 2009. Sobald die Signalisation rechtskräftig ist, werden die notwendigen Signaltafeln angebracht. Mitte Juli 2009 fand ein weiteres Gespräch zwischen Vertretern der Gemeinde, der Baudirektion und der Verkehrstechnischen Abteilung der Kantonspolizei statt. Da wirksame bauliche Massnahmen zur Senkung der zu hohen Geschwindigkeiten auf dem Rad- und Gehweg nicht mög- lich sind – derartige Massnahmen führen bei Radfahrerinnen und -fahrern sowie Skaterinnen und -skatern erfahrungsgemäss zu gefährlichen Aus- weichmanövern auf die Strasse – wurden ergänzende Markierungen und das Aufstellen von Plakaten zur Sensibilisierung der Benutzerinnen und Benutzer des Rad- und Gehweges beschlossen. Damit soll das Ge- schwindigkeitsniveau auf dem Rad- und Gehweg gesenkt werden, ohne neue Gefahrenquellen zu schaffen. Die Verkehrstechnische Abteilung der Kantonspolizei wird die Situa- tion weiterhin beobachten und – sollte der Erfolg nicht eintreten – ge- meinsam mit der Gemeinde Greifensee und der Baudirektion weitere Massnahmen prüfen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi