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Entscheid

RRB Nr. 1330/2021

Gemeindewesen, Primarschulgemeinde Aesch, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

24. November 2021Deutsch2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. November 2021

1330. Gemeindeordnung (Primarschulgemeinde Aesch)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Ge- meindegesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmi- gung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde Aesch haben an- lässlich der Urnenabstimmung vom 26. September 2021 die Totalrevision der Gemeindeordnung der Primarschulgemeinde Aesch beschlossen. Die Schulpflege bestimmt das Datum des Inkrafttretens der Gemeinde- ordnung, welche die notwendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz enthält. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gemeindeordnung wird die bis dahin geltende Gemeindeordnung der Primarschulgemeinde Aesch aufgehoben.

3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde Aesch am 26. September 2021 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.

II. Mitteilung an die Schulpflege Aesch, Lielistrasse 12, 8904 Aesch, den Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, Postfach, 8953 Dietikon, so- wie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli