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Entscheid

RRB Nr. 1331/2009

Kantonspolizei, Nachfahrmessanlagen und Videokameras, Kreditabrechnung, Genehmigung

26. August 2009Deutsch1 min

Source zh.ch

Kantonspolizei, Nachfahrmessanlagen und Videokameras, Kreditabrechnung, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. August 2009

1331. Kantonspolizei (Nachfahrmessanlagen mit Videokameras)

Erwägungen

Mit Beschluss Nr. 997/2006 bewilligte der Regierungsrat für Nachfahr- messanlagen mit Videokameras einen Objektkredit von Fr. 1 993 000. Aufgrund der Kreditabrechnung ergibt sich folgende Situation: Kredit Fr. 1 993 000 Abrechnung Fr. 1 767 791 Kreditunterschreitung Fr. 225 209

Die Kosten von Fr. 1 767 791 wurden dem Buchungskreis Nr. 3100, Kantonspolizei, Konto 5061 0000, Anschaffung von Maschinen, Geräten und Fahrzeugen über Fr. 100 000, belastet. Die Kreditunterschreitung ergab sich hauptsächlich durch einen optimalen Projektverlauf. Die Abrechnung stimmt mit der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, überein. Die Kreditabrechnung kann genehmigt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Kreditabrechnung für die Nachfahrmessanlagen mit Video- kameras der Kantonspolizei von Fr. 1 767 791 wird genehmigt.

II. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Finanzkontrolle und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi