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Entscheid

RRB Nr. 1331/2022

Digitalisierung und digitale Transformation, Stellenpläne

5. Oktober 2022Deutsch80 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Oktober 2022

1331. Digitalisierung und digitale Transformation, Stellenpläne

Erwägungen

A. Ausgangslage Der digitale Wandel verändert den Alltag und stellt Anforderungen an die Gesellschaft, die Wirtschaft und nicht zuletzt an den Staat. Um mit den gesellschaftlichen Erwartungen und den technologisch getriebenen Entwicklungen auch künftig Schritt halten zu können, beabsichtigt der Regierungsrat, die jährlichen Mittel für die Digitalisierung und die digi- tale Transformation ab 2023 um zusätzliche 20 Mio. Franken zu erhö- hen (im Budgetentwurf 2023 in der Leistungsgruppe Nr. 4950, Sammel- positionen, eingestellt). Damit soll die Verwaltung nach aussen konse- quent «digital first» und nach innen «digital only» handeln. Diese Ziel- setzung wird mit zwei verschiedenen Arten von Vorhaben umgesetzt: Einerseits mit Vorhaben der Direktionen, anderseits mittels fünf stra- tegischen Initiativen mit Querschnittcharakter, mit welchen die digitale Transformation der kantonalen Verwaltung ganzheitlich angegangen wird. Die zusätzlichen Mittel stärken die Positionierung des Kantons Zürich im interkantonalen Vergleich und leisten einen wichtigen Bei- trag im Bereich der Arbeitgeberattraktivität.

B. Umsetzung der Leitsätze «gemeinsam digital unterwegs», strategische Initiativen 1. Strategie Digitale Verwaltung und Leitsätze «gemeinsam digital unterwegs» Mit Beschluss Nr. 390/2018 hat der Regierungsrat die Strategie Digi- tale Verwaltung 2018–2023 festgesetzt. Das darin verankerte Leitbild beschreibt die kantonale Verwaltung als eine «offene, digital vernetzte Organisation, die sowohl nach innen als auch nach aussen bedürfnis- gerecht, sicher und durchgängig digital agiert». Mit Beschluss Nr. 1362/2021 hat der Regierungsrat die Leitsätze «ge- meinsam digital unterwegs» festgelegt. Sie bilden die Grundlage für eine gezielte und koordinierte Umsetzung der Strategie Digitale Ver- waltung. Die Leitsätze werden in fünf Themenbereiche gegliedert: Leistungen, Recht, Organisation, Daten und IKT-Infrastruktur. Diese Bereiche sind aus fachlicher Sicht, im Zusammenspiel untereinander sowie aus betrieblicher Sicht zentral, um die digitale Transformation ganzheitlich zu gestalten und digitale Leistungen zu erbringen. Die Um-

setzung der Leitsätze erfolgt im Rahmen von strategischen Initiativen, die sich an diesen fünf Themenbereichen orientieren und die vorgese- henen Aktivitäten bündeln. Mit Beschluss Nr. 297/2022 hat der Regie- rungsrat die fachlichen Zuständigkeiten für die Konkretisierung und Umsetzung der strategischen Initiativen festgelegt. 2. Ambition Mit Beschluss Nr. 1362/2021 hat der Regierungsrat die Ambition festgelegt, dass der Kanton Zürich seinen Einwohnerinnen und Ein- wohnern sowie Unternehmen ermöglicht, ihre Rechte und Pflichten einfach, durchgängig und sicher wahrzunehmen. Auch in der digitalen Welt ist das kantonale Leistungsangebot konsequent auf die Kunden- bedürfnisse ausgerichtet. Diese Ambition setzt voraus, dass die kantonale Verwaltung ge- meinsam rechtliche, organisatorische und technische Rahmenbedin- gungen erarbeitet, damit digitale Leistungen erbracht werden können. Die kantonale Verwaltung handelt nach aussen «digital first» und nach innen «digital only». Dazu braucht es in der kantonalen Verwaltung eine umfassendere gemeinsame Sicht auf das jetzt Nötige und Mögliche. Es gilt, sowohl den dezentralen Vorhaben in den Direktionen und der Staatskanzlei Rech- nung zu tragen und diese zu unterstützen als auch eine übergreifende und abgestimmte Entwicklung der digitalen Transformation zu fördern. So kann die nötige Kohäsion zwischen der Strategie Digitale Verwaltung und den direktionalen Strategien geschaffen werden. Einerseits werden die dezentralen Strukturen berücksichtigt und anderseits die Absicht, mehr Effizienz sowie Kundennutzen durch ein synchronisiertes Vor- gehen zu erzeugen. 3. Umsetzung mittels strategischer Initiativen Mit Beschluss Nr. 1362/2021 hat der Regierungsrat den Nutzen einer digitalen Verwaltung für Bevölkerung und Wirtschaft und das bereits Erreichte in diesem Bereich dokumentiert sowie den Bedarf der zu er- bringenden Leistungen nach einem neuen Vorgehensansatz festgelegt. Mit den strategischen Initiativen soll das Thema digitale Transforma- tion in der kantonalen Verwaltung ganzheitlicher und stärker vernetzt angegangen werden, um eine höhere Effektivität und bessere Effizienz zu erreichen. Gemeinsam sollen künftig diejenigen Vorhaben priori- siert werden, die Querschnittcharakter aufweisen und darum für die Umsetzung der Strategie Digitale Verwaltung in ihrer Gesamtheit eine starke Hebelwirkung entfalten können. Die Direktionen und die Staats- kanzlei treiben weiterhin IKT- und Digitalisierungsvorhaben eigen- ständig voran.

Diese direktionalen Vorhaben werden mit den Querschnittvorhaben aus den strategischen Initiativen über geeignete Prozesse und Strukturen abgestimmt. So wird sichergestellt, dass die direktionalen Vorhaben vom fachlichen Wissen und von weiteren Synergien profitieren, und gleichzeitig wird ermöglicht, dass nach aussen Kundinnen und Kunden Leistungen einfach, durchgängig und sicher abwickeln können. Mit der Umsetzung der Leitsätze «gemeinsam digital unterwegs» verfolgt der Regierungsrat das Ziel, im Bereich der digitalen Transfor- mation ökonomisch nachhaltiger und im Resultat seines Handelns qua- litativ besser zu werden. 4. Die fünf strategischen Initiativen Die strategische Initiative Leistungen steht im Zentrum und legt den Fokus in erster Linie nach aussen. Die strategischen Initiativen Recht, Organisation, Daten und IKT-Infrastruktur unterstützen diese vorrangig mit einem Blick nach innen. Diese vier Felder sind in ihrem Zusammen- spiel nötig, um attraktive Leistungen für Bevölkerung, Institutionen und Wirtschaft zu erbringen. Für jede strategische Initiative wurde eine Ambition erarbeitet und Handlungsfelder definiert. a. Strategische Initiative Leistungen Die digitale Verwaltung erarbeitet und erbringt ihre Leistungen elektronisch. Mit Beschluss Nr. 1362/2021 hat der Regierungsrat fest- gelegt, dass Einwohnerinnen und Einwohner sowie Unternehmen über einen Einstiegspunkt auf eine breite Palette digitaler Services aus unterschiedlichen Politikbereichen zugreifen können. Die Leistungen sind durchgängig, beruhen auf einer gemeinsamen Architektur und maschinenlesbaren Daten. Mit der strategischen Initiative Leistungen werden die Grundlagen geschaffen, damit die Direktionen und Ämter ihre Leistungen möglichst einfach, abgestimmt und harmonisiert digi- tal anbieten können. Ambition Einwohnerinnen und Einwohner sowie Unternehmen wickeln Ver- waltungsgeschäfte einfach, thematisch gebündelt und durchgängig ab. Interne Basisleistungen sichern die Durchgängigkeit der Prozesse und ermöglichen der Verwaltung, sämtliche Leistungen effektiv und voll- ständig digital zu erbringen. Dabei handelt die kantonale Verwaltung nach aussen «digital first» und nach innen «digital only».

Handlungsfelder Handlungsfeld 1: Leistungen für externe Leistungsbezügerinnen und Leistungsbezüger Mit dem Begriff «Leistung» wird das Handeln der öffentlichen Ver- waltung bezeichnet, das nach aussen auf eine bestimmbare Adressatin oder einen bestimmbaren Adressaten gerichtet ist und der Bevölkerung, den Unternehmen sowie weiteren Anspruchsgruppen ermöglicht, ihre Rechte und Pflichten wahrzunehmen. Die Leistungen der kantonalen Verwaltung werden identifiziert, kata- logisiert sowie beschrieben, um anschliessend eine Priorisierung der di- gitalen Umsetzung vorzunehmen. Unter Berücksichtigung vielfältiger Anspruchsgruppen (Einwohnerinnen und Einwohner, Unternehmen und Organisationen, Institutionen wie z. B. Schulen und Spitäler) soll eine gemeinsame strategische Planung für die Umsetzung erfolgen. Durch diese Bündelung der Aktivitäten über Direktionen und Ämter hinweg können die Leistungen besser synchronisiert werden. Städte und Gemeinden nehmen eine besondere Rolle ein. Einerseits weil sie Leistungsbezügerinnen sind, anderseits weil sie in verschiedenen Bereichen an der Leistungserbringung beteiligt sind. Über eine enge Zusammenarbeit mit egovpartner werden bestehende Kanäle genutzt und wo nötig ausgebaut. Handlungsfeld 2: Basis für die digitale Leistungserbringung Damit Leistungen effektiv und effizient erbracht werden können, sind innerhalb der Verwaltung übergreifende Vorgaben und Hilfsmittel nötig, die Synergien nutzbar machen und Standards einführen. Die Ver- waltung soll gemeinsam an unterschiedlichen Bereichen arbeiten: – Funktionierende und datenbasierte Basisleistungen bilden die Grundlage für eine optimierte Leistungserbringung. Diese werden gemeinsam konzipiert und entwickelt sowie zentral angeboten, damit alle Direktionen und Ämter darauf zugreifen können. Ein Beispiel dafür ist das Zürikonto, das den Nutzenden einen zentralen Einstieg für den Bezug von digitalen Leistungen aus allen Themenbereichen bieten wird. – Eine gemeinsame Geschäftsarchitektur E-Government ermöglicht eine Einordnung der Leistungen im kantonalen und föderalen Kon- text. Während die strategische Initiative IKT-Infrastruktur die Archi- tektur aus Sicht der Infrastruktur vorgibt, bringt die strategische Ini- tiative Leistungen über die Geschäftsarchitektur E-Government die Anliegen aus prozessualer und fachlicher Sicht ein. Das stellt die Ver- bindung zwischen Geschäftsanforderungen und Infrastruktur sicher.

– Weiter wird im Rahmen des Handlungsfeldes ein Framework für die Serviceentwicklung erarbeitet. Damit wird eine Orientierungshilfe geschaffen, die es allen Verwaltungseinheiten ermöglicht, ihre Leis- tungen anhand eines harmonisierten Vorgehens zu digitalisieren. Das Framework wird etablierte Standards, bestehende Vorgaben und Hilfsmittel berücksichtigen. – Damit Leistungen konsequent auf die Bedürfnisse der Nutzenden ausgerichtet werden können, sind neue Kompetenzen nötig. So sollen methodische Fertigkeiten wie die Business-Analyse oder der Umgang mit Themen wie Customer Journeys oder User Experience gefördert werden. Die Initiative bündelt diese Kompetenzen und stellt der stra- tegischen Initiative Organisation Lerninhalte für einen Lernpfad zur Verfügung. Handlungsfeld 3: Querschnittthemen für die Leistungserbringung Die ideale Leistungserbringung an externe Zielgruppen bedingt, dass Aktivitäten im föderalen Umfeld verfolgt, abgestimmt und mitge- staltet werden. Nur so können Synergien für eine medienbruchfreie End- to-End-Digitalisierung genutzt und Doppelspurigkeiten vermieden werden. Der Kanton Zürich soll gegenüber Entwicklungen auf Bundes- ebene eine aktive Rolle einnehmen und diese mit der kommunalen Ebene über egovpartner abstimmen. Der Einbezug der Nutzenden in die Ge- staltung der Leistungen soll über etablierte Partizipationsprozesse erfol- gen (vgl. Ergebnisse aus dem Projekt IP 4.3 «Partizipation neu denken»). b. Strategische Initiative Recht Für die Erreichung der vom Regierungsrat festgelegten Ambition (RRB Nr. 1362/2021) sind rechtliche Voraussetzungen erforderlich: Einerseits geht es in erster Linie um die Erarbeitung rechtlicher Grund- lagen für den elektronischen Geschäftsverkehr, anderseits um die Um- setzung des «once only»-Prinzips kantonsweit und darüber hinaus. Es sind die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um die digitale Trans- formation direktionsübergreifend, effizient und nutzendenzentriert an- gehen zu können. Ambition Das kantonale Recht fördert und gestaltet die digitale Transforma- tion. Rechtliche Aspekte der digitalen Transformation werden proaktiv und mit Blick auf die Bedürfnisse der Einwohnerinnen und Einwohner sowie Unternehmen angegangen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen im Kanton tragen technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung.

Handlungsfelder Handlungsfeld 1: Elektronischer Geschäftsverkehr Das Recht soll die elektronische und medienbruchfreie Abwicklung von Geschäften ermöglichen. Die Verwaltungsbehörden auf kantonaler und kommunaler Ebene sollen untereinander vollumfänglich elektro- nisch verkehren. Der elektronische Geschäftsverkehr zwischen staatli- chen Akteurinnen bzw. Akteuren soll sukzessive zum Standard werden. Mit dem Projekt IP 2.1 «DigiLex: Rechtliche Grundlagen für elektro- nischen Geschäftsverkehr» sollen die Grundlagen für die elektronische Vornahme von Verfahrenshandlungen auf Gesetzes- und Verordnungs- stufe geschaffen werden (vgl. Antrag des Regierungsrates an den Kan- tonsrat vom 13. Juli 2022 betreffend Verwaltungsrechtspflegegesetz, Änderung, Elektronische Verfahrenshandlungen, Vorlage 5853). Im Hin- blick auf eine inhaltliche Kohärenz mit dem Projekt «Justitia 4.0» des Bundes sind zudem die Verpflichtung zur elektronischen Aktenfüh- rung sowie die elektronische Akteneinsicht vorgesehen (Vorlage 5853). Damit die im Rahmen von «DigiLex» vorgesehenen Regelungen in der Praxis mit entsprechenden Lösungen umgesetzt werden können, ist ein Umsetzungsprojekt als Teil der strategischen Initiative Leistungen vor- gesehen. Handlungsfeld 2: Digitale Basisdienste Digitale Basisdienste sind von entscheidender Bedeutung, um staat- liche Leistungen nutzendenfreundlich anzubieten und effizient abzu- wickeln. Um diese rechtssicher einsetzen zu können, bedarf es eines sach- gemäss ausgestalteten Rechtsrahmens. Wichtige Themen sind dabei die elektronische Identität bzw. Identifikation und Authentifikation, das Be- hördenportal für Einwohnerinnen und Einwohner sowie Unternehmen (single point of entry) und die Cloud. Ebenfalls in die Überlegungen einfliessen sollen grundlegende Themen wie die digitale Souveränität. Handlungsbedarf besteht zunächst darin, umfassend zu klären, welche Funktionalitäten die Basisdienste im Hinblick auf die Umsetzung der strategischen Initiativen erfüllen sollen und welchen Rechtsrahmen es hierfür braucht (Analyse des Regelungsbedarfs). Gestützt auf diese Analyse können der konkrete Regulierungsbedarf eingeschätzt und ent- sprechende Rechtsetzungsprojekte initiiert werden. Entscheidend ist, dass das mit der Rechtsanalyse aufgebaute Wissen in der Verwaltung erhalten bleibt. Handlungsfeld 3: Offene Behördendaten Das Potenzial der Daten als strategische Ressource soll durch geeig- nete rechtliche Grundlagen besser ausgeschöpft werden. Der Kanton soll alle vorhandenen nicht schützenswerten Daten in maschinenlesbarer

Form der Öffentlichkeit zur freien Nutzung zur Verfügung stellen (Open Government Data [OGD]) und fördern, dass diese auch von öffentlichen Organen ausserhalb der kantonalen Verwaltung veröffentlicht werden. Damit unterstützt er die Innovationskraft des Forschungs- und Wirt- schaftsstandorts Zürich sowie die datenbasierte Entscheidungsfindung in Politik und Verwaltung. Der Vernehmlassungsentwurf zur Totalre- vision des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG, LS 170.4) sieht vor, dass neu auch offene Behördendaten im IDG gere- gelt werden sollen. Durch die ausdrückliche Nennung der Förderung von OGD soll das Verständnis von Daten als Ressourcen zum Aus- druck gebracht werden (Vernehmlassungsvorlage; RRB Nr. 841/2022). Handlungsfeld 4: Effiziente Nutzung von Daten Die kantonale Rechtsordnung soll dem Prinzip der Einmalerfassung (once only) folgen. Das Recht soll für einen einfachen Zugang zu den vom Kanton gespeicherten Daten und für eine transparente Bearbeitung dieser Daten sorgen. Verwaltungsintern gilt es auch, rechtlich sicherzu- stellen, dass geteilte Daten zu einer effektiveren, sparsamen und sicheren Datenbewirtschaftung im Interesse der natürlichen und juristischen Personen führen. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 13 Abs. 2 Bundesverfassung [SR 101]) ist zu gewährleisten. Trans- parenz und Nachvollziehbarkeit der Datenbearbeitung durch die Be- hörden gilt es sicherzustellen. Im ersten Schritt ist umfassend zu klären, welchen Rechtsrahmen es für die Einführung des Prinzips der Einmalerfassung braucht. Gestützt auf diese Analyse kann der Regulierungsbedarf eingeschätzt und Recht- setzungsprojekte initiiert werden. Handlungsfeld 5: Umgang mit automatisierten Entscheidungssystemen Es ist davon auszugehen, dass der Einsatz von automatisierten Ent- scheidungssystemen bzw. von künstlicher Intelligenz (KI) in der Ver- waltung eine zunehmend grössere Rolle spielen wird. Die rechtlichen und ethischen Aspekte des Einsatzes von künstlicher Intelligenz sollen bei neuen Vorhaben berücksichtigt werden. Der Einsatz von künstli- cher Intelligenz erfolgt unter Wahrung der Grundrechte und ethischer Grundsätze. Den Grundsätzen der Transparenz und Nachvollziehbar- keit wird Rechnung getragen. Auch wenn derzeit (noch) kein Regulierungsbedarf von KI-Anwen- dungen besteht, soll für die Akzeptanz des staatlichen Handelns und das Vertrauen der Bevölkerung in staatliche Entscheidungen ein Register zu automatisierten Entscheidungssystemen betrieben werden.

Handlungsfeld 6: Direktionsübergreifende und interdisziplinäre Zusammenarbeit Die rechtlichen Fragen, die sich im Rahmen der digitalen Transforma- tion stellen, sind komplex. Deren Beurteilung erfordert ein hohes Mass an technischem Fachwissen sowie ein Verständnis für die angestrebten Lösungen und Prozesse. Für die Umsetzung der genannten Handlungsfelder ist eine enge Koordination aller Direktionen und der Staatskanzlei erforderlich. Be- strebungen aller Staatsebenen sowie der EU sind, wo sinnvoll, zu be- rücksichtigen. Die rechtlichen Lösungen in den einzelnen Fachgebieten sollen einer einheitlichen Ambition folgen und dahingehend abge- stimmt werden. Es ist ein Kompetenzzentrum zu schaffen, das den Überblick über die laufenden Vorhaben der digitalen Transformation mit rechtlichem Bezug in der kantonalen Verwaltung sowie aller Staatsebenen behält und den Wissenstransfer sichert. Das Kompetenzzentrum begleitet und berät die laufenden Vorhaben der Direktionen und der Staatskanzlei im Hinblick auf die strategischen Ziele. Zudem wird mit dem im Rahmen der strategischen Initiative Organisation geplanten Programm «Digitale Transformation» ein optimales Instrument zur Verfügung stehen, um die juristischen Kompetenzen von Mitarbeitenden zu stärken. Es sind zudem dezentrale Stellen als Bindeglied zwischen dem Kompetenz- zentrum und der Verwaltungstätigkeit in den Direktionen und der Staatskanzlei zu schaffen. Diese stellen den Wissenstransfer sicher und unterstützen alle Projektbeteiligten juristisch. c. Strategische Initiative Organisation Die übergeordnete Ambition der Leitsätze setzt voraus, dass Pro- zesse, Verwaltungsstrukturen, Organisationskultur sowie vorhandene Kompetenzen die Zusammenarbeit und das ganzheitliche Denken bei der Leistungserbringung fördern (RRB Nr. 1362/2021). Um künftig «digital first» und nach innen «digital only» umzusetzen, bedarf es aus organisatorischer Sicht Weiterentwicklungen. Ambition Die kantonale Verwaltung ist so organisiert, dass sie Durchlässigkeit ermöglicht, Raum für Innovation bietet und den Kanton Zürich als Arbeitgeber attraktiv hält. Handlungsfelder Handlungsfeld 1: Arbeitswelten Das Thema Arbeitswelt betrachtet Fragen zu Raum, Technologie, Organisation und Arbeitsmodellen integriert und vernetzt. Ziel ist es, eine umfassende Vision für die zukünftige Zusammenarbeit zu entwi-

ckeln, die eine effektive und effiziente Leistungserbringung im Sinne der Ambition unterstützt und gleichzeitig attraktive Arbeitswelten für Talente schafft. Dieses Handlungsfeld wird durch das Vorhaben Er- neuerung engere Zentralverwaltung abgedeckt. Handlungsfeld 2: Digitale Arbeitsinstrumente Die Weiterentwicklung der digitalen Arbeitsinstrumente soll koor- diniert, bedarfs- und bedürfnisgerecht erfolgen. Dazu sollen die Bedarfe aus den Direktionen und der Staatskanzlei gesammelt, priorisiert und anschliessend die fachliche Zuständigkeit geklärt werden. Beispiel für gemeinsam genutzte Fachanwendungen sind Geschäftsverwaltungs- tools, E-Vernehmlassungen, Veranstaltungstools. Handlungsfeld 3: Kompetenzen Digitale Transformation Gestützt auf das Kompetenzmodell Digitale Transformation wird ein Programm «Digitale Transformation» entwickelt, das unterschiedliche Lernpfade umfasst. Es besteht aus Lerninhalten, Praxiserfahrungen (Stages z. B. in Zusammenarbeit mit der Internationalen Bodensee- Konferenz), sozialem Lernen (z. B. Communities of Practice) und der An- wendung in der eigenen Arbeitssituation. Lerninhalte zu ausgewählten Kompetenzen wie Daten, Recht, Service- und Organisationsentwick- lung sollen von den strategischen Initiativen bereitgestellt werden, da dies zur Verankerung dieser Fähigkeiten in der kantonalen Verwaltung beiträgt. Um Effizienz und Effektivität zu steigern und eine durchgängige Lernerfahrung zu schaffen, soll das Kompetenzzentrum «New Lear- ning» ausgebaut werden. Handlungsfeld 4: Transformation der Verwaltung Die digitale Transformation bringt verschiedene Veränderungsvor- haben mit sich. Es ist wichtig, dass die kantonale Verwaltung ihre Mit- arbeitenden auf diesem Weg mitnimmt. Dazu bedarf es einerseits einer übergeordneten Herangehensweise und koordinierten Umsetzung der internen Kommunikation, die auch auf der Empfehlung des Evalua- tionsberichts zur Coronapandemie beruht (RRB Nr. 172/2021). Ander- seits sollen zukünftig alle Veränderungsvorhaben und Projekte der di- gitalen Transformation durch ein angemessenes Change Management begleitet werden. d. Strategische Initiative Daten Die koordinierte Datenbewirtschaftung ist eine Voraussetzung für die digitale Verwaltung und ermöglicht Verbesserungen in den Bereichen Effizienz, Effektivität, Qualität, Transparenz und Innovation (RRB Nr. 1362/2021).

Erste Grundlagen wurden im Projekt IP 3.1 «Strategie Datenma- nagement und Data-Governance» erarbeitet. Der Kanton bündelt seine Mittel, um koordiniert und zielgerichtet die wesentlichen Elemente der Ambition zu erfüllen und die gemeinsame Datenbewirtschaftung über die föderalen Ebenen hinweg mitgestalten zu können. Ambition Die kantonale Verwaltung nutzt die Behördendaten als strategische Ressource für die interne und externe Leistungserbringung und die Unterstützung von Entscheidungen. Sie strebt die Umsetzung des Prin- zips der Einmalerfassung (once only) im kantonalen Umfeld an. Handlungsfelder Handlungsfeld 1: Regulatorischer Rahmen Die regulatorischen Aspekte der Leitsätze «gemeinsam digital unter- wegs» werden in der strategischen Initiative Recht gebündelt. Dank der Revision des IDG und des Gesetzes über die Organisation des Regie- rungsrates und der kantonalen Verwaltung (LS 172.1) gemäss Vernehm- lassungsentwurf (RRB Nr. 841/2022) können wichtige Voraussetzungen für die digitale Verwaltung sichergestellt werden. Für das Erreichen einer einheitlichen Datenbewirtschaftung bedarf es eines staatsebenen- übergreifenden Ansatzes. Bis diese Koordination erfolgt und die dafür nötige Harmonisierung erreicht ist, soll auf kantonaler Ebene der regu- latorische Rahmen für die Wiederverwendung von Daten geprüft und ausgebaut werden. Handlungsfeld 2: Datenbewirtschaftung und Standardisierung im föderalen Kontext In Absprache mit den Vertretungen der Direktionen sorgt die strate- gische Initiative Daten für die Konkretisierung, Weiterentwicklung und Umsetzung der kantonalen Datenbewirtschaftung entlang gemeinsamer Prinzipien und Regeln (RRB Nr. 297/2022). Instrumente zur behörden- übergreifenden Datennutzung bzw. datenbasierten Zusammenarbeit sind zu erarbeiten. Im Rahmen dieses Handlungsfeldes sind Abstimmungen über die föderalen Ebenen sowie über verschiedene fachliche Themen zu führen. Für die Gewährleistung der Interoperabilität und Anschlussfähigkeit des Kantons muss eine enge Kooperation mit der Digitalen Verwaltung Schweiz sowie der Nationalen Datenbewirtschaftung im Bundesamt für Statistik gepflegt werden. Zudem wird in einem weiteren Schritt ein Geschäftsorganisations- konzept für die Datenbewirtschaftung im Kanton erarbeitet, das die praktische Umsetzung ermöglicht und sowohl die Governance (Steue- rung) als auch das Management (Bewirtschaftung) umfasst.

Handlungsfeld 3: Gemeinsame Nutzung von Daten Die Mehrfachnutzung von Daten zur Umsetzung des Prinzips der Einmalerfassung (once only) wird ausgebaut. Für das Teilen von schützenswerten Daten mit berechtigten Stellen wird eine Datendrehscheibe geschaffen. Die strategische Initiative Daten sichert die Interoperabilität, Harmonisierung und Standardisierung der zu teilenden Daten, die strategische Initiative IKT-Infrastruktur sorgt für den Betrieb der Infrastruktur. Die Beschreibungen der zur Verfügung stehenden Daten werden über den Metadatenkatalog (siehe nachfolgend) zugänglich und auffindbar gemacht. Für die nicht schützenswerten Daten hat der Regierungsrat be- schlossen, diese der Öffentlichkeit maschinenlesbar zur freien Nutzung zur Verfügung zu stellen (RRB Nr. 1362/2021). Damit Nutzende die Daten finden, werden die Metadaten im kantonalen Metadatenkatalog der Fach- und Koordinationsstelle OGD veröffentlicht. Handlungsfeld 4: Metadatenkatalog und Register für automatisierte Entscheidsysteme Der Metadatenkatalog bildet die Grundlage für die Mehrfachnutzung von Stammdaten und die Harmonisierung der Referenzdaten. Dieser ermöglicht einen Überblick der Datenlandschaft, trägt zur Verbesserung der Transparenz und der Effizienz bei, fördert behördenübergreifende Zusammenarbeit und erhöht die Qualität der Leistungen. Der Einsatz von KI im Sinne von automatisierten Entscheidsystemen findet in der Verwaltung immer breitere Anwendung. Für die Akzeptanz des staatlichen Handelns und das Vertrauen der Bevölkerung in staat- liche Entscheidungen soll ein Register zu automatisierten Entscheid- systemen betrieben werden, das analog zum Datenkatalog für die breite Öffentlichkeit zugänglich ist. Die Anforderungen an das Register werden mit den relevanten Akteuren erarbeitet. Handlungsfeld 5: Datenkompetenz und Nutzung von Daten als strategische Ressource Für das Erreichen der Ambition sind Datenkompetenzen zentral. Diese umfassen ein breites Spektrum von Fertigkeiten einer Organisation und ihrer Mitarbeitenden. Zur Förderung der Datenkompetenz wird gemeinsam mit der strategischen Initiative Organisation ein Curriculum aufgebaut. Bestehende Kompetenzzentren, z. B. im Objektwesen, sollen mit Instrumenten und Produkten unterstützt werden. Um die Verwal- tungseinheiten in Fragen zur Erhebung, Bewirtschaftung, Verarbeitung und Analyse von Daten zu unterstützen und sie zu befähigen, Daten als strategische Ressource zu nutzen, wird im Kanton ein Kompetenzzen- trum für Datenwissenschaft geschaffen. Das Kompetenzzentrum Daten- wissenschaft stellt den anderen strategischen Initiativen Wissen und

Fertigkeiten zu Daten und KI zur Verfügung. Die strategische Initiative IKT-Infrastruktur unterstützt das Handlungsfeld mit einer zeitgemässen Infrastruktur. e. Strategische Initiative IKT-Infrastruktur Seit 2018 wird die IT-Grundversorgung der kantonalen Verwaltung durch das Amt für Informatik (AFI) bereitgestellt und betrieben. In der strategischen Initiative IKT-Infrastruktur werden technische Aspekte, die Querschnitt- und Innovationscharakter für die Umsetzung der digi- talen Verwaltung haben, gemeinsam erforscht, pilotiert und realisiert. Ambition Die kantonale Verwaltung verfügt über eine sichere, stabile und zeit- gemässe digitale Infrastruktur. Sie trägt damit dazu bei, dass Bevölke- rung und Unternehmen mit dem digitalen Staat vertrauensvoll agieren. Sie handelt als treibende Kraft und Innovator, baut neue Komponenten auf, während sie gleichzeitig für einen stabilen Betrieb, sinnvolle Er- weiterungen und Optimierungen bestehender Services sorgt. Handlungsfelder Handlungsfeld 1: Authentisierung und Autorisierung Bei den kantonalen Leistungsbezügen sollen sich Nutzerinnen und Nutzer homogen registrieren und anmelden können. Dazu werden die Vorhaben E-ID für den Kanton Zürich (E-ID ZH) und Zürikonto zu- sammengeführt und mit weiteren Identifikationslösungen (z. B. Bildungs- ID) abgestimmt. Weiter soll evaluiert werden, in welchen Anwendungsfällen eine digi- tale Unterschrift entsprechenden Mehrwert schafft und im Anschluss eine Lösung etabliert werden. Das heutige Identity- und Access-Manage- ment soll mit dem Zürikonto und der E-ID kombiniert werden, damit die Lösung nicht nur verwaltungsintern, sondern auch von Einwohne- rinnen und Einwohnern sowie Unternehmen sicher genutzt werden kann. Handlungsfeld 2: Cloud-Computing Moderne Technologien wie Cloud-Computing eröffnen der Verwal- tung neue Horizonte und entwickeln sich zum Wettbewerbsfaktor. Der Kanton Zürich setzt bewusst auf den Einsatz von Cloud Services, um deren Vorteile unter Einhaltung der Vorgaben in den Bereichen Infor- mationssicherheit und Datenschutz zu nutzen. Die bestehende «Hybrid- Cloud», eine Kombination von Privat- und Public-Cloud, soll zu einer «Hybrid-Multi-Cloud» ausgebaut werden. Notwendige rechtliche Grund- lagen dazu werden in der strategischen Initiative Recht geprüft und er- arbeitet.

Handlungsfeld 3: IT-Architekturmanagement Damit die kantonale Verwaltung effektiv und effizient arbeiten kann, sind Richtlinien und Instrumente nötig, welche die Zusammenarbeit in der IKT-Planung und -Steuerung regeln und die Erkennung von Syn- ergien erleichtern. Die Verwaltung soll gemeinsam an unterschiedlichen Bereichen arbeiten: – Geschäfts-, Informationssystem- und Technologiearchitektur: Eine Architektur-Governance soll einen formellen Rahmen schaffen, um Digitalisierungsprojekte im Kanton Zürich in eine Richtung zu steu- ern, wozu kantonsweite abgestimmte Vorgaben eine Voraussetzung sind. Dazu werden in Abstimmung mit Bundesvorgaben Schnittstellen definiert sowie Designgrundsätze und Standardisierungsvorgaben erarbeitet. – Systematische Architektur-Dokumentation für Transparenz und Übersicht: Durch systematische Dokumentation und Darstellung der Architekturlandschaften in einem Architektur-Tool werden die Leistungen an Bevölkerung und Unternehmen, Geschäftsprozesse auf Applikations- und Datenverbindungen bis zur Infrastruktur transparent und nachvollziehbar abgebildet. Die Übersicht über alle Architekturebenen hinweg hilft, einheitliche und standardisierte Lösungen optimal zu planen und umzusetzen. – Governance Schnittstellendefinitionen, Standardisierung Fach- applikationen: Über das Projekt IP 7.5 «ArchitekturmanagementZH» schafft die Verwaltung aus architektonischer Sicht gute Vorausset- zungen für Digitalisierungsvorhaben. Das Projekt aus dem Impuls- programm wird in die strategische Initiative IKT-Infrastruktur inte- griert und geht folgende Punkte an: Architekturinstrumente einfüh- ren, Ist- und Soll-Bebauungspläne erstellen, Architektur-Governance stufengerecht einführen, Definitionen, Zuständigkeiten, Werkzeuge, gemeinsame Begriff klären usw. Handlungsfeld 4: Cybersicherheit Um die Verwaltung vor Cyberangriffen wirkungsvoll zu schützen, braucht es den Aufbau einer kantonalen Cyberorganisation, die mit vor- handenen Organisationen in den Direktionen eng zusammenarbeitet und folgende Aspekte berücksichtigt: Anwendungssicherheit, Cloud- Sicherheit, Datensicherheit, Endpunktsicherheit, Infrastruktur- und Datenbanksicherheit, mobile Sicherheit, Netzwerksicherheit, betrieb- liche Sicherheit sowie Abstimmung für Desaster- und Kontinuitätspla- nung. Handlungsfeld 5: Service Center «Digitale Innovation» Die Verwaltung ist gefordert, über modernsten Technologieeinsatz wie bespielweise KI, Robotics, Internet of Things zu innovieren. Mit der

Schaffung eines Service Center «Digitale Innovation» kommt der Kanton Zürich diesem Bedürfnis nach, indem er die nötigen Fähigkeiten für den erfolgreichen Einsatz modernster Technologien bündelt und deren Transfer in die Verwaltungseinheiten sicherstellt. Im Service Center werden neue Technologien gemeinsam erforscht, pilotiert und realisiert. Die strategische Initiative IKT-Infrastruktur definiert Services, die mit spezifischer Infrastruktur unterstützt werden sollen, und stellt sicher, dass diese nötige Infrastruktur als Grundlage für Umsetzungen zeit- gerecht bereit ist. Handlungsfeld 6: Datenaustausch zwischen Verwaltungseinheiten Es werden Mechanismen ermittelt, um den Datenaustausch zwischen Verwaltungseinheiten technisch zu unterstützen. Die Interoperabilität verwaltungsintern soll durch die Realisierung und Koordination von Schnittstellen verbessert werden. Zudem sollen Daten sicher und integer ausgetauscht werden können. 5. Mittelbedarf Nachfolgend werden Stellenbedarf und weitere benötigte Mittel der strategischen Initiativen aufgezeigt, welche die vorliegend formulierten Themenbereiche als kantonale Querschnittthemen etablieren sollen. Für die Erfüllung der dargelegten zusätzlichen Aufgaben werden 2023 42,0 Stellen benötigt. Die Stellen mit Aufbaucharakter und Querschnitt- aufgaben wurden priorisiert. Um mittelfristig erfolgreich zu sein, werden ab 2024 zusätzliche Stellen für die direktionalen Umsetzungen sowie Weiterentwicklungen benötigt. Die Realisierung der strategischen Initiativen bedarf insgesamt Fr. 12 700 000 (Personalkosten Fr. 10 850 000 und weitere finanzielle Mittel Fr. 1 850 000). Für 2023 werden für die Umsetzung der strategischen Initiativen ausschliesslich Personalkosten beantragt: Fr. 3 675 000‬per 1. Januar 2023 und Fr. 3 675 000 per 1. Juli 2023. a. Personelle Mittel Der Stellenbedarf für die Umsetzung der strategischen Initiative Leistungen setzt sich wie folgt zusammen: Stellen Richtposition Klasse VVO 3,0 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mbA 21 5,5 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 20 Die 8,5 Stellen sind für Querschnittaufgaben vorgesehen. 5,0 Stellen sind mit Wirkung ab 1. Januar 2023 zu schaffen und 3,5 Stellen ab 1. Juli 2023. 5,5 Stellen werden für die Aktivitäten im Handlungsfeld «Leistun- gen für externe Leistungsbezügerinnen und Leistungsbezüger» benötigt

(davon 3,0 Stellen in der Staatskanzlei, 1,0 Stellen in der Volkswirtschafts- direktion, Generalsekretariat, 1,0 Stellen in der Volkswirtschaftsdirek- tion, Amt für Wirtschaft und Arbeit, 0,5 Stellen in der Direktion der Justiz und des Innern, Handelsregisteramt). Für die neuen Aufgaben, die im Rahmen des Handlungsfeldes «Basis für die digitale Leistungs- erbringung» anfallen, werden 2023 neu 3,0 Stellen geschaffen (davon 1,0 Stellen in der Volkswirtschaftsdirektion, Generalsekretariat, und 2,0 Stellen in der Staatskanzlei). Die Mittel für die Aktivitäten im Hand- lungsfeld «Querschnittthemen für die Leistungserbringung» werden ab 2024 benötigt. Der Stellenbedarf für die Umsetzung der strategischen Initiative Recht setzt sich wie folgt zusammen: Stellen Richtposition Klasse VVO 2,0 Juristische/r Sekretär/in mbA 21 3,0 Juristische/r Sekretär/in 20 Die 5,0 Stellen sind für Querschnittaufgaben vorgesehen. 3,0 Stellen sind mit Wirkung ab 1. Januar 2023 zu schaffen und 2,0 Stellen ab 1. Juli 2023. 1,0 Stellen werden für die Aktivitäten im Handlungsfeld «Rechtliche Grundlagen für digitale Basisdienste» (Staatskanzlei) und 1,0 Stellen für die Tätigkeiten im Handlungsfeld «Effiziente Nutzung von Daten» (Direktion der Justiz und des Innern, Generalsekretariat) benötigt. Für die neuen Aufgaben, die im Rahmen des Handlungsfeldes «Direktions- übergreifende und interdisziplinäre Zusammenarbeit» anfallen, werden 2023 neu 3,0 Stellen geschaffen (davon 2,0 Stellen in der Staatskanzlei und 1,0 Stellen in der Direktion der Justiz und des Innern, Generalse- kretariat). Der Stellenbedarf für die Umsetzung der strategischen Initiative Or- ganisation setzt sich wie folgt zusammen: Stellen Richtposition Klasse VVO 7,0 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mbA 21 4,0 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 20 Von den geplanten 11,0 Stellen sind 7,5 für Querschnittaufgaben und 3,5 für direktionale Umsetzungen vorgesehen. 4,0 Stellen sind mit Wirkung ab 1. Januar 2023 zu schaffen und 7,0 Stellen ab 1. Juli 2023. 1,5 Stellen werden für die Aktivitäten im Handlungsfeld «Digitale Arbeitsinstrumente» benötigt (davon 1,5 Stellen in der Staatskanzlei und 0,5 Stellen in der Direktion der Justiz und des Innern, Staatsarchiv). Für die Vorhaben im Bereich «Kompetenzen Digitale Transformation» werden 2,5 Stellen geschaffen (davon 1,5 Stellen in der Finanzdirektion, Personalamt, und 1,0 Stellen in der Staatskanzlei). Für die neuen Auf- gaben, die im Rahmen des Handlungsfeldes «Transformation der Ver-

waltung» anfallen, werden 2023 7,0 Stellen benötigt (davon je 0,5 Stellen pro Direktion, 1,5 Stellen in der Finanzdirektion, Personalamt, und 1,0 Stellen in der Staatskanzlei). Der Stellenbedarf für die Umsetzung der strategischen Initiative Daten setzt sich wie folgt zusammen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Hauptabteilungschef/in 24 1,0 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mbA 21 6,0 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 20 1,0 Organisator/in 20 Die 9,0 Stellen sind für Querschnittaufgaben vorgesehen. 4,0 Stellen sind mit Wirkung ab 1. Januar 2023 zu schaffen und 5,0 Stellen ab 1. Juli 2023. 8,0 Stellen sind in der Direktion der Justiz und des Innern, Statis- tisches Amt, anzusiedeln (2,0 Stellen für Aktivitäten im Handlungsfeld «Datenbewirtschaftung und Standardisierung im föderalen System», 1,0 Stellen für den Bereich «Gemeinsame Nutzung von Daten», 2,0 Stel- len im Handlungsfeld «Metadatenkatalog und Register für automati- sierte Entscheidsysteme» sowie 3,0 Stellen im Handlungsfeld «Daten- kompetenz und Nutzung von Daten als strategischer Ressource»). Für die neuen Aufgaben, die im Rahmen des Handlungsfeldes «Datenbe- wirtschaftung und Standardisierung im föderalen System» anfallen, werden zusätzlich 1,0 Stellen in der Staatskanzlei geschaffen. Der Stellenbedarf für die Umsetzung der strategischen Initiative IKT-Infrastruktur setzt sich wie folgt zusammen: Stellen Richtposition Klasse VVO 8,5 Informatikspezialist/in mbA 21 Die 8,5 Stellen sind für Querschnittaufgaben vorgesehen. 5,0 Stellen sind mit Wirkung ab 1. Januar 2023 zu schaffen und 3,5 Stellen ab 1. Juli 2023. 2,0 Stellen werden für die Aktivitäten im Handlungsfeld «Authen- tisierung und Autorisierung» benötigt (davon 1,0 Stellen in der Finanz- direktion, AFI, und 1,0 Stellen in der Staatskanzlei). Für die Aktivitäten im Bereich «Cloud-Computing» werden 1,0 Stellen geschaffen. Für die neuen Aufgaben, die im Rahmen des Handlungsfeldes «IT-Architektur- management» anfallen, werden 2023 1,0 Stellen benötigt. Für die Akti- vitäten im Service Center «Digitale Innovation» werden 3,5 Stellen ge- schaffen. 1,0 Stellen werden für die Aktivitäten im Handlungsfeld «Datenaustausch zwischen Verwaltungseinheiten» benötigt (7,5 Stellen in der Finanzdirektion, AFI).

Die anfallenden Personalkosten lassen sich wie folgt zusammenfassen: Zusätzliche Stellen ab 1. Januar 2023* ab 1. Juli 2023* Total LG Nr. 1000, Regierungsrat und Fr. 1 575 000 Fr. 875 000 Fr. 2 450 000 Staatskanzlei LG Nr. 2201, Generalsekretariat Fr. 175 000 Fr. 175 000 Fr. 350 000 LG Nr. 2221, Handelsregisteramt Fr. 0 Fr. 87 500 Fr. 87 500 LG Nr. 2223, Statistisches Amt Fr. 525 000 Fr. 875 000 Fr. 1 400 000 LG Nr. 2224, Staatsarchiv Fr. 0 Fr. 87 500 Fr. 87 500 LG Nr. 4500, Personalamt Fr. 350 000 Fr. 175 000 Fr. 525 000 LG Nr. 4610, Amt für Informatik Fr. 700 000 Fr. 612 500 Fr. 1 312 500 LG Nr. 5000, Generalsekretariat Fr. 175 000 Fr. 175 000 Fr. 350 000 LG Nr. 5300, Amt für Arbeit und Fr. 175 000 Fr. 0 Fr. 175 000 Wirtschaft Direktionen, (noch keiner LG Fr. 0 Fr. 612 500 Fr. 612 500 zugeordnet) Fr. 3 675 000 Fr. 3 675 000 Fr. 7 350 000 * Für die Schätzung wurden Fr. 175 000 pro Vollzeitstelle berechnet, unabhängig der Lohnklasse.

Die erwähnten Personalkosten sind im Budgetentwurf 2023 in der Leistungsgruppe Nr. 4950, Sammelpositionen, eingestellt. Die Kosten sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2024–2027 in den jeweiligen Leistungsgruppen einzustellen. Es handelt sich bei sämtlichen Stellen um Stellenaufstockungen, weshalb es keiner weiteren Einreihungsprüfung bedarf. b. Finanzielle Mittel Für die Umsetzung der strategischen Initiativen werden erst ab 1. Ja- nuar 2024 einmalige und wiederkehrende Mittelbedarfe (Sachkosten und Kosten externer Dienstleistungen) entstehen. 6. Management der strategischen Initiativen Das Gremium «Steuerung Digitale Verwaltung und IKT» (SDI) steuert die digitale Transformation des Kantons über die strategischen Initiativen. Die taktisch-operative Gesamtführung wird von der Leitung des AFI und der Leitung der Abteilung Digitale Verwaltung und E-Go- vernment der Staatskanzlei wahrgenommen. Mit Beschluss Nr. 297/2022 hat der Regierungsrat die Zuständigkeiten der Tandems und der Ver- tretungen der Direktionen in den Kernteams festgelegt.

Mit dem vorliegenden Beschluss werden nur diejenigen Stellen ge- schaffen, die zur Umsetzung der fünf strategischen Initiativen zwingend erforderlich sind. So wurden fachliche Prioritäten zeitlich gestaffelt ge- setzt. Entsprechend dem Leitsatz «unterwegs» (RRB Nr. 1362/2021) wird die Planung laufend überprüft und aktualisiert. Dies ermöglicht eine bedarfsgerechte Agilität in der Umsetzung bei gleichzeitig klarer strategischer Ausrichtung. Der künftige Bedarf wird aufbauend auf den initiierten Handlungsfeldern festgelegt, evaluiert und beantragt. Das Impulsprogramm Digitale Verwaltung wird per 31. Dezember 2022 mit einem letzten Reportbericht abgeschlossen; laufende Vorhaben werden einer der fünf strategischen Initiativen zugeordnet (vgl. RRB Nr. 1362/2021).

C. Digitalisierungsvorhaben der Direktionen und der Staatskanzlei

1. Staatskanzlei a. Ausgangslage Im Rahmen der Umsetzung der kantonalen IKT-Strategie wurden in verschiedenen Projekten Vorgaben und Massnahmen getroffen, die vom AFI im Bereich der IKT-Grundversorgung und von den Direktionen und der Staatskanzlei im Bereich der digitalen Leistungen umgesetzt werden müssen. Wesentlich sind dabei einerseits das «Handbuch IKT- Governance», in dem die Rollen und Prozesse im Bereich der IKT und der Digitalisierung zwecks Sicherstellung der effizienten und effektiven Zusammenarbeit zwischen dem AFI und den Direktionen und der Staatskanzlei bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der IKT und der digitalen Leistungen festgelegt sind. Anderseits wurden die Besonderen Informationssicherheitsrichtlinien (BISR) erlassen, in denen die Vor- gaben zum Schutz der IKT-Grundversorgung und der digitalen Lösungen (Fach- und Kantonsapplikationen) festgelegt sind. Die Umsetzung dieser Vorgaben und die Wahrnehmung der zusätzlichen Rollen bedingen entsprechende personelle Mittel. Diese werden auch für die Mitarbeit in verschiedenen direktionsübergreifenden Digitalisierungsprojekten, wie beispielsweise der Ablösung des Personalmanagement-Systems (Projekt Aurora), der Bereitstellung des Mitarbeitendenportals und dem Auf- und Ausbau von weiteren Basisdienstleistungen wie der kantonalen E-ID und dem Züri-Konto benötigt.

In der Staatskanzlei ist hauptsächlich die Abteilung Stab für den Be- trieb und die Weiterentwicklung der Fach- und Kantonsapplikationen zuständig und arbeitet dazu mit den entsprechenden Fachbereichen zu- sammen. Sie nimmt zudem die Schnittstelle zum AFI im Bereich der IKT-Grundversorgung wahr und stellt sicher, dass diese den Anforde- rungen und Bedürfnissen der Staatskanzlei entspricht. Das Applika- tionsportfolio der Staatskanzlei umfasst derzeit über 50 Fach- und Kan- tonsapplikationen, unter anderem die Geschäftsverwaltungslösungen des Regierungsrates (axiomaRR) und der Staatskanzlei (axiomaSK), die Terminverwaltung des Regierungsrates (RR-Kalender) sowie digi- tale Lösungen für die Verwaltung der Gesetzessammlung (ZHLex), den KEF und den Geschäftsbericht. Mehrere Applikationen sind ver- altet und müssen in den nächsten Jahren erneuert oder ersetzt werden. Die Applikationen müssen zudem hinsichtlich der Erfüllung der BISR überprüft und wo nötig müssen entsprechende Massnahmen definiert und umgesetzt werden. Was die in den Applikationen bearbeiteten Daten betrifft, so wird ein Konzept benötigt, wie diese Daten verwaltet werden sollen, und zwar von der Erstellung bis zur digitalen Archivie- rung. Im Stab gibt es zurzeit insgesamt 1,8 Stellen für die Informatikauf- gaben. Diese personellen Mittel sind nicht ausreichend, um die genann- ten Vorgaben und Aufgaben zeitgerecht umzusetzen bzw. zu erfüllen und den Betrieb und die Weiterentwicklung der Applikationen sicher- zustellen. b. Stellenbedarf Damit die beschriebenen Vorgaben und Aufgaben zeitgerecht umge- setzt bzw. erfüllt werden können, benötigt die Staatskanzlei zusätzlich zwei unbefristete Stellen: – 1,0 Stellen Business Analyst/in bzw. Projektleiter/in (Organisator/in, Lohnklasse 20) Analyse von bestehenden Geschäftsprozessen, Modellierung von neuen bzw. optimierten Prozessen, Erhebung der diesbezüglichen An- forderungen, Erstellung der entsprechenden Konzepte und Umset- zung in bestehenden bzw. erneuerten Fachapplikationen im Rahmen von Projekten in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachbe- reichen. Mitarbeit in direktionsübergreifenden Projekten. – 1,0 Stellen Datenbeauftragte/r (Informatikspezialist/in, Lohnklasse 20) Erstellung und Pflege des Datenmanagementkonzepts für die gesamte Staatskanzlei und dessen Umsetzung in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen. Analyse der Funktionen und der Datenverwaltung in bestehenden Applikationen hinsichtlich der Erfüllung der Informa- tionssicherheitsrichtlinien sowie Konzipierung und Umsetzung ent-

sprechender Massnahmen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Applikationsverantwortlichen und dem Informationssicherheitsbe- auftragten. Die 1,0 Stellen Organisator/in, Lohnklasse 20, werden ab 1. Januar 2023 geschaffen. Die 1,0 Stellen Informatikspezialist/in, Lohnklasse 20, werden im März 2023 beantragt. Das Personalamt hat die Einreihung der Stellen geprüft und als nach- vollziehbar beurteilt. c. Finanzen Für die Stelle wird mit Lohn- und Lohnnebenkosten von jährlich Fr. 175 000 gerechnet. Die benötigten finanziellen Mittel für 2023 sind im Budgetentwurf 2023 der Leistungsgruppe Nr. 1000, Regierungsrat und Staatskanzlei, nicht enthalten und werden über die von der Finanz- direktion zentral in der Leistungsgruppe Nr. 4950, Sammelpositionen, eingestellten 10 Mio. Franken finanziert. Die benötigten finanziellen Mittel ab 2024 sind in den KEF 2024–2027, Leistungsgruppe Nr. 1000, Regierungsrat und Staatskanzlei, einzustellen. 2. Direktion der Justiz und des Innern a. Organisation IKT und Digitalisierung in der Direktion der Justiz und des Innern Die Hauptabteilung Digital Solutions stellt alle IKT-Dienstleistungen für die Direktion der Justiz und des Innern (JI) zentral sicher und agiert als Kompetenzzentrum für die JI-Digitalisierung. Mit Beschluss Nr. 1336/2022 bewilligte der Regierungsrat die Überführung von 16,4 befristeten Stellen in unbefristete Stellen im Stellenplan des General- sekretariats der JI für die Hauptabteilung Digital Solutions. Diese ver- fügt damit über 45,8 Stellen. Zur Organisation der Hauptabteilung und zur Begründung der Überführung dieser befristeten Stellen kann auf RRB Nr. 1336/2022 verwiesen werden. Für Digitalisierungsvorhaben der JI sind im Stellenplan des General- sekretariats der JI für die Hauptabteilung Digital Solutions zusätzlich folgende neue Stellen zu schaffen: Mit Wirkung ab 1. Januar 2023: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Informatikspezialist/in (ICT-Projektleiter/in 20 1,0 Informatikspezialist/in (ICT-Businessanalyst/in) 20 2,0 Total

Mit Wirkung ab 1. Juli 2023: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Informatikspezialist/in (ICT-Applikationsmanager/in) 16 1,0 Informatikspezialist/in (ICT-Applikationsmanager/in Senior) 18 1,0 Informatikspezialist/in (ICT-Businessanalyst/in) 20 3,0 Total Es handelt sich bei sämtlichen Stellen um Stellenaufstockungen, wes- halb es keiner weiteren Einreihungsprüfung bedarf. b. Finanzen Für die 5,0 Stellen wird mit Kosten von Fr. 612 500 im Jahr 2023 ge- rechnet. Die benötigten finanziellen Mittel für 2023 sind im Budgetent- wurf 2023 der Leistungsgruppe Nr. 2201, Generalsekretariat, nicht ent- halten und werden über die von der Finanzdirektion zentral in der Leis- tungsgruppe Nr. 4950, Sammelpositionen, eingestellten 10 Mio. Franken finanziert. Die benötigten finanziellen Mittel ab 2024 sind in den KEF 2024–2027, Leistungsgruppe Nr. 2201, Generalsekretariat, einzustellen. 3. Sicherheitsdirektion a. Ausbau Security Operation Center der Kantonspolizei für einen 7x24-Betrieb Die Kantonspolizei muss als Betreiberin einer sicherheitsrelevanten Infrastruktur für einsatz- und geschäftskritische Services rund um die Uhr eine angemessene Cyberabwehr in der Form eines Security Ope- ration Center (SOC) sicherstellen können. Diese Services unterliegen strengen Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen und müssen auch in Krisenlagen jederzeit verfügbar sein. Um die Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe aufrecht zu erhalten und weiter zu stärken, muss ein erweiterter SOC-Betrieb durch eigene Kräfte der Kantonspolizei sichergestellt und durch ein 7x24-Stunden-Pikett unterstützt werden können. b. Stellenbedarf Um die vorgenannten Aufgaben ausreichend erfüllen zu können, sind im Zivilstellenplan der Kantonspolizei Zürich auf den 1. Januar 2023 zwei zusätzliche Vollzeitstellen in der Richtposition Informatikspezia- list/in, Lohnklasse 20, zu schaffen. Bei diesen beiden Stellen handelt es sich um eine Stellenaufstockung, weshalb es keiner weiteren Einrei- hungsprüfung bedarf.

c. Finanzen Für die beiden Stellen wird mit Lohn- und Lohnnebenkosten von jährlich Fr. 350 000 gerechnet. Die benötigten finanziellen Mittel sind im Budgetentwurf 2023 der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, nicht enthalten und werden über die von der Finanzdirektion zentral in der Leistungsgruppe Nr. 4950, Sammelpositionen, eingestellten 10 Mio. Franken finanziert. Die benötigten finanziellen Mittel ab 2024 sind in den KEF 2024–2027, Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, einzu- stellen. 4. Finanzdirektion a. IT-Service-Management, Amt für Informatik aa. Stellenbedarf Um die ServiceNow-Plattform mit dem IT-Servicemanagement- (ITSM-)Tool effektiv betreiben, supporten und weiterentwickeln zu können, wird im AFI eine Gruppe Business Services IT aufgebaut. Ser- viceNow stellt ein Tool für die Ermittlung des Personalbedarfs zur Ver- fügung (ServiceNow-Plattform Team Estimator). Damit wurde für den Kanton Zürich, einschliesslich für die IKT-Grundversorgung der SEK II, ein Personalbedarf von mindestens zehn Personen ermittelt. Dieser «mathematisch» ermittelte Personalbedarf wurde durch die ServiceNow Schweiz anhand ihrer Erfahrungswerte als unterste Grenze bestätigt. Für den Aufbau, Betrieb und Support sowie die Weiterentwicklung der ServiceNow-Plattform und das ITSM sind im AFI die folgenden Stellen zu schaffen: Mit Wirkung ab 1. Januar 2023: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Applikationsmanager/in (Richtposition Informatikspezialist/in mbA 21 1,0 Applikationsengineer/Applikationsbetreiber/in 20 (Richtposition Informatikspezialist/in Mit Wirkung ab 1. Juli 2023: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Teamleiter/in und Plattform Owner 22 (Richtposition Informatikspezialist/in mbA 1,0 Applikationsmanager/in (Richtposition Informatikspezialist/in mbA 21

Weitere 3,0 Stellen Applikationsengineer/Applikationsbetreiber/in, Lohnklasse 20, werden später beantragt und sind nicht Teil des vorliegen- den Beschlusses. Damit werden insgesamt sieben der zehn ermittelten Stellen geschaffen. Die restlichen drei Stellen stehen direkt im Zusam- menhang mit der IKT-Grundversorgung Sek II und sind mit der IKT- Grundversorgung der Sek II geschaffen worden (vgl. RRB Nr. 260/2019). bb. Finanzen Für die 4,0 Stellen wird mit Lohn- und Lohnnebenkosten von Fr. 525 000 im Jahr 2023 gerechnet. Die benötigten finanziellen Mittel für 2023 sind im Budgetentwurf 2023 der Leistungsgruppe Nr. 4610, Amt für Informa- tik, nicht enthalten und werden über die zentral in der Leistungsgruppe Nr. 4950, Sammelpositionen, eingestellten 10 Mio. Franken finanziert. Die benötigten finanziellen Mittel ab 2024 sind in den KEF 2024–2027, Leistungsgruppe Nr. 4610, Amt für Informatik, einzustellen. b. IKT-Governance in der Finanzdirektion aa. Stellenbedarf Für die Umsetzung der IKT-Governance in der Finanzdirektion wurde der entsprechende Stellenbedarf erhoben. Insbesondere wurde für die finanziellen und personellen SAP-Systeme einschliesslich der Vor- und Nebensysteme die Rollentrennung zwischen der fachlichen Applikationsverantwortung der Finanzverwaltung bzw. des Personal- amtes und der technischen Applikationsverantwortung des AFI detail- liert festgelegt und die für die entsprechenden Arbeiten notwendigen Mittel kalkuliert. Damit wurde ein langjähriges Anliegen nach genauer definierten Verantwortungsbereichen der drei Ämter im Systembetrieb gelöst, wie dies 2020 auch von der Finanzkontrolle im Rahmen einer Aufsichtsprüfung aufgegriffen wurde. Finanzverwaltung Für die fachliche Applikationsverantwortung wurde ein Stellenbe- darf von insgesamt 13,05 Stellen berechnet. Davon abgezogen wurden die für die entsprechenden Aufgaben im Stellenplan bereits vorhandenen 5,25 Stellen sowie Rundungen von 0,5 Stellen. Zusätzlich abgezogen wurden 3,9 Stellen aufgrund von zu erwartenden internen Effizienz- steigerungen und Automatisierungen. Des Weiteren teilte die Finanz- direktion 1,0 Stellen, die gemäss RRB Nr. 675/2022 geschaffen wurden, der Finanzverwaltung zu. Es verbleibt ein Bedarf von 2,4 Stellen, der durch eine ordentliche Aufstockung von im Stellenplan der Finanzverwaltung bereits bestehen- den Stellen wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mbA, Lohnklasse 21, ge- deckt werden kann. Davon werden 1,4 Stellen per 1. Januar 2023 benötigt.

1,0 weitere Stellen wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in, Lohnklasse 21, wer- den später beantragt und sind nicht Teil des vorliegenden Beschlusses. Personalamt Für die fachliche Applikationsverantwortung wurde ein Stellenbedarf von 5,35 Stellen berechnet. Davon abgezogen wurden die für die entspre- chenden Aufgaben im Stellenplan bereits vorhandenen 0,85 Stellen so- wie Rundungen von 0,05 Stellen. Es verbleibt ein Bedarf von 4,45 Stellen. Diese Stellen werden in Übereinstimmung mit den mit RRB Nr. 675/2022 geschaffenen Stellen als Informatikspezialist/in mbA in die Lohnklasse 21 eingereiht. Davon werden 1,0 Stellen per 1. Januar 2023 und 1,45 Stellen Informatikspezialist/in mbA Lohnklasse 21 per 1. Juli 2023 benötigt. 2,0 weitere Stellen Informatikspezialist/in mbA, Lohnklasse 21, werden später beantragt und sind nicht Teil des vorliegenden Beschlusses. Steueramt Für die Aufgaben im Bereich der IKT-Governance bzw. der fachlichen Applikationsverantwortung wurde ein Stellenbedarf von 7,5 Stellen be- rechnet. Dem Steueramt wurden von der Finanzdirektion 1,0 Stellen, die gemäss RRB Nr. 675/2022 geschaffen wurden, zugeteilt. Damit be- läuft sich der Bedarf noch auf 6,5 Stellen. Bei den zu schaffenden Stellen handelt es sich um eine ordentliche Aufstockung von im Stellenplan des Steueramtes bereits bestehenden Stellen Informatikspezialist/in mbA, Lohnklasse 21. Davon werden 2,0 Stellen per 1. Januar 2023 und 1,5 Stellen per 1. Juli 2023 benötigt. 3,0 weitere Stellen Informatikspezialist/in mbA, Lohnklasse 21, werden später beantragt und sind nicht Teil des vor- liegenden Beschlusses. Amt für Informatik Mit dem Aufbau des 2018 gegründeten AFI wurde die ehemals in der Finanzverwaltung angesiedelte Abteilung CC SAP im Umfang von 29,8 Stellen vollumfänglich in das neue Amt integriert. Damit die tech- nische Applikationsverantwortung im Bereich der SAP- und SAP-nahen Applikationen entsprechend den Vorgaben wahrgenommen werden kann, ergeben die Berechnungen jedoch einen Stellenbedarf von ins- gesamt 45,8 Stellen. Die zusätzlich notwendigen 16,0 Stellen für die technische Applikationsverantwortung im Bereich der SAP- und SAP- nahen Applikationen ergeben sich hauptsächlich aus dem Nachholbe- darf für neu eingeführte oder personell ungenügend ausgestattete Appli- kationen sowie Rollouts von bestehenden und neuen Applikationen. Im Einzelnen ergibt sich der zusätzliche Bedarf wie folgt:

Bedarf Stellen Covid19-Härtefallprogramm: Einführung der zusätzlichen Lösung SAP 1,0 Social Protection (CRM-Lösung) einschliesslich SAP Public Services Collection & Disbursement sowie der SAP-Business-Technology-Plattform Covid19-Härtefallprogramm: Darlehensverwaltung 0,5 Betreiberfaktura im Immobilienamt 0,2 Facility Management der Kantonspolizei, Anbindung des Polizei- und 0,2 Justizzentrums Kreditoren- und Sachkontenworkflow MaxFlow (Ablösung dipsIN) 1,0 SAP-Einführung in den Notariaten (46 neue Buchungskreise, 1,5 einschliesslich Realtime-Integration in die Fachapplikationen, neue Benutzeroberfläche SAP Fiori) Aufbau, Einführung sowie Betrieb und Support eines neuen Planungs- 1,5 und Budgetierungstools Neue Webshops, Limetec- und ARCAPOS-Kassenlösungen, Software­ 0,5 kassen und mobile Kassenterminals, vor allem in der Direktion der Justiz und des Innern einschliesslich neuer Zahlarten Betrieb und Support im Rahmen der Verselbstständigung der Spitäler 0,4 Psychiatrische Universitätsklinik Zürich und Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland getrennten SAP-Systeme (wurden vor der Verselbstständigung in einem gemeinsamen Mandanten geführt). Integration der IV-Betriebe in das zentrale Finanz-ERP-System 0,2 einschliesslich Integration eines KISS Zusätzliche Benutzerinnen und Benutzer und höhere Anforderungen 1,0 an die Berechtigungen Anbindung der neuen Cloud-Lösungen (Business Technology Platform, 1,0 SuccessFactors) Zusätzliche Benutzeroberfläche, Vereinheitlichungen, Integration 1,0 in andere Plattformen (Mitarbeitendenportal), Single Sign-On (zur Rechts- pflege, den selbstständigen Anstalten sowie den Schulgemeinden) Betriebsmanagement, insbesondere im Bereich Security-Patches 1,0 und Monitoring Operatives, zentrales Change Management 1,0 Unterstützung/Automatisierung des Testings bei Updates und Upgrades 1,0 (Entlastung der nutzenden Verwaltungseinheiten) Flächendeckender Rollout von ProTime in der Baudirektion, in der 0,5 Rechtspflege und in der Direktion der Justiz und des Innern Volksschulamt elektronischer Vikariatsrapport für 7000 Vikarinnen und 1,5 Vikare sowie 1000 Schulleitende (siehe Verfügung Elektronischer Vikariatsrapport – Einführung mit ProTime; Projektauftrag und Ausgaben­ bewilligung der Bildungsdirektion vom 19. April 2022) Höhere Anforderungen ans IKS, insbesondere im Bereich SAP 1,0 Security und der damit verbunden Berichterstattung an die nutzenden Verwaltungseinheiten. Total 16,0

Bei einem Verzicht würde die technische Applikationsverantwortung für die SAP- und SAP-nahen Applikationen nicht, wie von den Anwen- derinnen und Anwendern und insbesondere auch von der Finanzkont- rolle gefordert, wahrgenommen werden. Zudem würden noch mehr Auf- gaben verschoben und nicht erledigt. Dabei handelt es sich beispielsweise um Lösungsdokumentationen, neue vereinfachte Benutzeroberfläche mit SAP Fiori, Systemoptimierungen, Vereinfachungen insbesondere im Bereich Schnittstellen, Reduktion und Redesign Schnittstellentools, Archivierung, Bereitstellung Online-Bezahl-Service, Erarbeitung ISDS-Konzept und Aufbau IKS-Kontrollen, Ausbau SAP-Business- Rollen, Bereinigung BW-Systeme oder Betriebsdokumentationen SAP- und SAP-nahe Systemlandschaft. Mit dem Ausbau des digitalen Leistungsangebotes im Kanton Zürich nimmt die Zahl der Kantons- und Fachapplikationen und der Bedarf des applikationsübergreifenden Datenaustausches weiter zu. Eine Ge- samtsicht bzw. ein Applikationsportfolio über die in den Ämtern und Direktionen eingesetzten Kantons- und Fachapplikationen ist mit dem Ausrollen des Digitalen Arbeitsplatzes (DAP) am Entstehen. Die Pflege dieser Informationen und die Aufbereitung eines einheitlichen tiefer- gehenden Gesamtwissens über die Funktionalitäten und Architekturen muss mit internen personellen Mitteln erbracht werden, damit eine kon- solidierte Basis für die Steuerung der Kantons- und Fachapplikationen vorhanden ist. Um in diesem Bereich die IKT-Governance und auch die Digitalisierung weiter zu unterstützen und voranzubringen, wird ein Applikationsportfolio für Standard-, Fach- und Kantonsapplikationen im AFI aufgebaut. Für diese übergreifenden und zentralen Aufgaben werden zusätzlich 2,0 Stellen benötigt. Bei den zu schaffenden Stellen handelt es sich um eine ordentliche Auf- stockung von im Stellenplan des Amtes für Informatik bereits bestehen- den Stellen Applikationsmanager/in (5,0 Informatikspezialist/in mbA, Lohnklasse 21), Applikationsengineer (3,0 Informatikspezialist/in, Lohn- klasse 20), Applikationsbetreiber/in (8,0 Informatikspezialist/in, Lohn- klasse 20) und 2,0 Informatikspezialist/in mbA, Lohnklasse 21: – Per 1. Januar 2023 werden 1,0 Stellen und per 1. Juli 2023 2,0 Stellen Informatikspezialist/in mbA, Lohnklasse 21, benötigt. 4,0 weitere Stellen Informatikspezialist/in mbA, Lohnklasse 21, werden später beantragt und sind nicht Teil des vorliegenden Beschlusses. – Zudem werden per 1. Januar 2023 3,0 Stellen und per 1. Juli 2023 3,0 Stellen Informatikspezialist/in, Lohnklasse 20, benötigt. 5,0 wei- tere Stellen Informatikspezialist/in, Lohnklasse 20, werden später beantragt und sind nicht Teil des vorliegenden Beschlusses.

bb. Finanzen Pro Stelle wird von Kosten von Fr. 175 000 ausgegangen, somit für die Ämter Finanzverwaltung, Steueramt und Personalamt insgesamt Fr. 1 028 125. Dieser Betrag ist im Budgetentwurf 2023 der Sammelposition in der Leistungsgruppe Nr. 4950, Sammelpositionen, zu belasten. Die Belastung des tatsächlichen Aufwands für 2023 erfolgt in den Leistungs- gruppen Nr. 4100, Finanzverwaltung, mit Fr. 245 000, Nr. 4500, Personal- amt, mit Fr. 301 875 und Nr. 4400, Steuern Betriebsteil, mit Fr. 481 250. In den Planjahren 2024–2026 sind die Beträge im KEF 2023–2026 noch nicht enthalten und müssen mit dem KEF 2024–2027 dezentral einge- stellt werden. Amt Stellen per Stellen per Personalaufwand 1. Januar 2023 1. Juli 2023 in Mio. Franken LG Nr. 4100, Finanzverwaltung 1.4 0.25 LG Nr. 4500, Personalamt 1.0 1.45 0.30 LG Nr. 4400, Steuern Betriebsteil 2.0 1.5 0.48 Total 4.4 2.95 1.03 Die Leistungen des AFI werden den nutzenden Verwaltungseinheiten gemäss RRB Nr. 1233/2020 verrechnet. Im AFI bewirken die 2023 zu schaffenden 9,0 Stellen einen Mehraufwand von 1,14 Mio. Franken. Da- mit können jedoch extern erbrachte Beratungsleistungen ab 2023 um 0,4 Mio. Franken vermindert werden. 5. Volkswirtschaftsdirektion a. Umsetzung der digitalen Transformation im Zürcher Verkehrsverbund Der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) befindet sich, wie auch die gesamte Branche des öffentlichen Verkehrs, schon seit einigen Jahren in der digitalen Transformation. Der ZVV verfolgt schon seit geraumer Zeit eine konsequente Digitalisierungsstrategie, namentlich im Bereich des Vertriebs und der Fahrgastinformation (vgl. Vorlage 5730). Der Be- trieb und Unterhalt der Produkte, deren notwendige Weiterentwicklung und der zunehmende Datenaustausch führen zu personellem Mehrauf- wand. Auch bei der Koordination unter den Zürcher Verkehrsunter- nehmen sowie mit den SBB und der Branche als Ganzes führt die Digi- talisierung zu mehr Aufwand, weil vermehrt anspruchsvolle Integrations- vorhaben im Fokus stehen. Die Dynamik nimmt dabei ständig zu. Der ZVV als grösster Verkehrsverbund der Schweiz ist in diese Arbeiten aktiv eingebunden und kann sich so auch dafür einsetzen, dass die Auf- träge der Zürcher Politik erfüllt und die Interessen des Kantons Zürich und seiner Bevölkerung gewahrt werden.

b. Stellenbedarf Für die Bewältigung dieser Aufgaben werden im ZVV die folgenden 4,0 Stellen zusätzlich benötigt: – Projektleiter/in Informatik (Informatikspezialist/in): Vereinfachen des Zugangs zum öffentlichen Verkehr durch Weiterentwicklung von digitalen Vertriebs-, Tarif- und Kommunikationslösungen. – Projektleiter/in Marketing – Fachbereich Tarif (Informatikspezia- list/in): Vereinfachen des Zugangs zum öffentlichen Verkehr durch Entwicklung, Evaluierung und Umsetzung von neuen einfachen digi- talen Angeboten. – Projektleiter/in Marketing – Fachbereich Vertrieb (Informatikspe- zialist/in): Vereinfachen des Zugangs zum öffentlichen Verkehr durch Weiterentwicklung und Optimierung der bestehenden Vertriebskanäle und des eigenen Backend-E-Ticketing und der notwendigen Hinter- grundsysteme. – Produktmanager/in Fahrgastinformation (Wissenschaftliche/r Mit- arbeiter/in): Verantwortlich für die Weiterentwicklung, Koordination und Pflege der Fahrgastinformation. Der Stellenplan des ZVV ist daher für 2023 um folgende unbefristeten Stellen zu erweitern: Mit Wirkung ab 1. Januar 2023: Stellen Richtposition Klasse VVO 2,0 Informatikspezialist/in 20 Mit Wirkung ab 1. Juli 2023: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 19 Eine weitere Stelle Informatikspezialist/in, Lohnklasse 20, wird 2023 beantragt. Das Personalamt, Fachstelle Lohn, hat die Einreihung der Stellen geprüft und erachtet diese als nachvollziehbar. c. Finanzen Für die vorliegend zu schaffenden 3,0 Stellen ist mit jährlichen Kosten von rund Fr. 525 000 zu rechnen. Die Mittel für 2,0 Stellen (rund Fr. 350 000) sind im Budgetentwurf 2023 der Leistungsgruppe Nr. 9300, Zürcher Ver- kehrsverbund, enthalten. Die Mittel für die per 1. Juli 2023 zu schaffenden 1,0 Stellen (Fr. 87 500 im Jahr 2023) sind im Budgetentwurf 2023 der Leistungsgruppe Nr. 9300, Zürcher Verkehrversbund, nicht enthalten und werden über die zentral in der Leistungsgruppe Nr. 4950, Sammel- positionen, eingestellten 10 Mio. Franken finanziert. Die benötigten fi- nanziellen Mittel ab 2024 sind in den KEF 2024–2027, Leistungsgruppe Nr. 9300, Zürcher Verkehrsverbund, einzustellen.

6. Gesundheitsdirektion a. IKT und Digitalisierung Umsetzung der IKT-Governance-Rollen und Sicherstellung IT-Support Zur Umsetzung der IKT-Governance gemäss Handbuch IKT-Gover- nance, das die in den Direktionen erforderlichen Rollen definiert, sind zusätzliche Stellen notwendig. Diese Rollen sind neu und im Rahmen der Aufgabenteilung zwischen dem AFI und der Direktion zwingend zu besetzen. Da es sich um zahlreiche Rollen im Umfang eines Teilzeit- pensums handelt, können diese personell auch gebündelt werden, so- lange dadurch nicht Rollenkonflikte entstehen. Der zeitliche Bedarf wurde ausgehend von der Rollendefinition gemäss Handbuch IKT-Go- vernance geschätzt. Der Stellenbedarf sieht wie folgt aus: – 1,0 Stellen Informatikspezialist/in mbA, Lohnklasse 21, für die Wahr- nehmung der zentralen direktionalen Rollen gemäss Vorgaben zur IKT-Governance. Der IT-Support in der Gesundheitsdirektion wird zentral erbracht. Nur für das Kantonale Labor und die Kantonsapotheke wird aufgrund der besonderen Infrastruktur die IKT separat bereitgestellt. Das Volumen und die Anforderungen für den zentralen IT-Support sind in den letzten Jahren stark angewachsen. Bis zur Übergabe der Verantwortung für die Grundversorgung an das AFI wurde eine befristete Stelle geschaffen. Aufgrund von Verzögerungen bei der Einführung des DAP können die Befristungen nicht mehr weitergeführt werden. Weil der Bedarf nach Support auch langfristig besteht, soll daher eine unbefristete Stelle ge- schaffen werden. Deren langfristige Zuordnung ist im Kontext der Zen- tralisierung der Grundversorgung mit dem AFI zu diskutieren. Zurzeit hat die Gesundheitsdirektion für den zentralen IT-Support 1,0 Stellen für 245 Arbeitsplätze. Dazu kommt eine befristete Stelle. Das Betreuungsverhältnis liegt damit weit über den üblichen 70 bis 90 Benutzerinnen und Benutzer pro Support-Stelle. Gleichwohl wird die Überbrückung bis zur Zentralisierung der Grundversorgung auf eine Stelle beschränkt. Der Stellenbedarf beträgt daher: – 1,0 Stellen Informatiker/in mbA, Lohnklasse 15, zur Sicherstellung der IT-Supportleistungen. Insgesamt werden zur Stärkung der Wahrnehmung der IKT-Gover- nance-Rollen und zur Sicherstellung des IT-Supports in der Direktion 2,0 Stellen benötigt. Dabei handelt es sich um Stellenaufstockungen.

Stärkung der Digitalisierungskapazitäten Die Kräfte sollen mit Blick auf die Herausforderungen in der Digi- talisierung gebündelt werden. Zu diesem Zweck wird, ausgehend vom bestehenden Ressort Digitalisierung, im Generalsekretariat eine eigen- ständige Abteilung geschaffen. In dieser neuen Abteilung wird die Ge- samtsteuerung der Digitalisierung und der IKT der Gesundheitsdirek- tion vorgenommen. Die Abteilung erbringt Dienstleistungen in den Querschnittbereichen Digital Management und IKT. Sie ist das Kom- petenzzentrum der Gesundheitsdirektion für Digitalisierungsfragen. Die Abteilungsleitung sorgt für das Gestalten und Vorantreiben der digitalen Transformation. Zudem soll die Geschäftsverwaltung des Generalsekretariats, die bereits heute weitestgehend ausschliesslich elektronisch geführt wird, systematisch durch eine Workflowsteuerung ergänzt werden. Neben der Einführung ist die Workflowsteuerung zu betreuen und kontinuierlich weiterzuentwickeln. Insgesamt sind dazu folgende zusätzliche Stellen erforderlich: – 1,0 Stellen Wissenschaftlicher/r Mitarbeiter/in mbA, Lohnklasse 23, für die Leitung der Abteilung Digitalisierung. Dabei handelt es sich um eine neu zu schaffende Stelle. Die Stellen- einreihung wurde vom Personalamt, Fachstelle Lohn, geprüft und als nachvollziehbar beurteilt. – 0,2 Stellen Dokumentalist/in mbA, Lohnklasse 14, zur Weiterentwick- lung und Betreuung der umfassenden Workflowlösung der Direk- tion und als Fachverantwortliche/r Projektleiter/in für die GEVER- Lösung der Direktion. Dabei handelt es sich um eine Stellenaufstockung. Das Veterinäramt nutzt umfangreiche Bundes- und interkantonale Applikationen. Für deren Weiterentwicklung und für die interne Um- setzung, aber auch für die Mitarbeit in den entsprechenden Gremien, bei denen der Kanton Zürich von der Grösse her eine wichtige Rolle einnimmt, ist eine zusätzliche Stelle zu schaffen: – 1,0 Stellen Organisator/in, Lohnklasse 20, für die Projektleitung zur Begleitung der Weiterentwicklung von Bundes- und interkantonalen Applikationen. Dabei handelt es sich um eine Stellenaufstockung. Insgesamt werden zur Stärkung der Digitalisierungskompetenzen der Direktion und zur Umsetzung der entsprechenden Projekte 2,2 Stellen benötigt. Total beträgt der Stellenbedarf der Gesundheitsdirektion 4,2 Stellen.

b. Stellenbedarf Zur Deckung des personellen Mittelbedarfs gemäss den voranste- henden Ausführungen ist der Stellenplan des Generalsekretariats auf den 1. Januar 2023 wie folgt um 3,2 Stellen zu ergänzen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mbA 23 1,0 Informatikspezialist/in mbA 21 1,0 Informatiker/in mbA 15 0,2 Dokumentalist/in mbA 14 Zur Deckung des personellen Mittelbedarfs gemäss den voranste- henden Ausführungen ist der Stellenplan des Veterinäramtes auf den 1. Januar 2023 wie folgt um 1,0 Stellen zu ergänzen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Organisator/in 20

c. Finanzen Für die Stellen wird mit Lohn- und Lohnnebenkosten von jährlich Fr. 175 000 pro Stelle gerechnet. Der Aufwand für die 3,2 Stellen im Ge- neralsekretariat fällt in der Leistungsgruppe Nr. 6000, Generalsekreta- riat, an. Der Lohnaufwand beträgt rund Fr. 560 000 pro Jahr. Der Aufwand für die Stelle im Veterinäramt fällt in der Leistungs- gruppe Nr. 6100, Kantonale Heilmittelkontrolle, Kantonales Labor, Vete- rinäramt, an. Der Lohnaufwand beläuft sich auf rund Fr. 175 000 pro Jahr. Insgesamt wird für die 4,2 Stellen mit Lohn- und Lohnnebenkosten von jährlich Fr. 735 000 gerechnet. Die benötigten finanziellen Mittel für 2023 sind im Budgetentwurf 2023 der genannten Leistungsgruppen Nrn. 6000 und 6100 nicht enthalten und werden über die von der Finanz- direktion zentral in der Leistungsgruppe Nr. 4950, Sammelpositionen, eingestellten Mittel finanziert. Die benötigten finanziellen Mittel ab 2024 sind in den KEF 2024–2027 in den genannten Leistungsgruppen Nrn. 6000 und 6100 einzustellen. Zusätzliche Arbeitsplatzkosten fallen aufgrund der vorhandenen Kapa- zitäten nicht an bzw. können durch Priorisierungen aufgefangen werden. Weitere 1,0 Stellen werden später beantragt und sind nicht Teil des vorliegenden Beschlusses. 7. Bildungsdirektion a. Digitalisierungsstrategie Die neu entwickelte Digitalisierungsstrategie der Bildungsdirektion hat zum Ziel, in den nächsten Jahren den Anspruchsgruppen in der Bildung die wichtigsten Leistungen über ein kantonales Portal digital anzubieten

und intern medienbruchfrei und ohne Doppelspurigkeiten zu arbeiten. Sie stützt sich dabei auf die kantonalen Standardisierungsbestrebungen der Systemlandschaft ab, um Verlässlichkeit, Anschlussfähigkeit und Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten. Das Vorgehen ist abgestimmt mit den Ambitionen der Leitsätze «gemeinsam digital unterwegs» wie auch mit der kantonalen IKT-Strategie. In einem Umsetzungsplan mit vier Massnahmenpaketen wurde festgelegt, wie die Ziele der digitalen Trans- formation in den nächsten Jahren erreicht werden sollen. Das Massnahmenpaket 1 betrifft Organisation und Governance: Für die digitale Transformation müssen Kompetenzen aufgebaut werden, die durch bestehende und neue Rollen abzudecken sind. Das schafft die Voraussetzungen, die Bildungsdirektion und ihre Ämter in Richtung der neu definierten Digitalstrategie auszurichten. Das Massnahmenpaket 2 betrifft die Prozesse und Leistungen und hat zum Ziel, die Services der Bildungsdirektion zu analysieren, zu moder- nisieren und zu digitalisieren. So sind in den kommenden Jahren die An- stellungen der gut 20 000 Volksschullehrkräfte mit digitalen Anstellungs- verfügungen durchgängig und medienbruchfrei abzuwickeln und die Digi- talisierungsbestrebungen im Rahmen der jährlich rund 15 000 Beratungen in den Bildungszentren weiter zu automatisieren. Das Massnahmenpaket 3 betrifft die Nutzung neuer Technologien. Dazu gehören die Einführung und der Rollout des DAP in der Bildungs- direktion, der Einsatz von Bot-Lösungen für häufig wiederkehrende Anfragen und die Harmonisierung der Applikationsarchitektur mit der Etablierung von MS Dynamics als Entwicklungsplattform für die Ab- lösung zahlreicher Notes- und anderer Fachapplikationen. Mit Massnahmenpaket 4 soll das Management der Bildungsdaten zentral koordiniert und diese Daten als Quelle von künftigen digitalen Services analysiert, aufbereitet und genutzt werden. Dazu gehören bil- dungsstatistische Daten im Sinne des Bundesstatistikgesetzes (SR 431.01), systemrelevante Verwaltungsdaten, Daten aus der Bildungsforschung und Applikationsdaten digitaler Dienstleistungsanbieter (Lehrmittel- verlage). Das IKT-Projektportfolio der Bildungsdirektion umfasst gegenwärtig über 30 Projekte und Vorhaben in Fachbereichen wie dem Stipendien- wesen, den Personalprozessen im Volksschulbereich, der Berufs- und Laufbahnberatung, der Plattform der Bildungsstatistik, der Befragungs- und Auswertungsapplikation im Schulbeurteilungsbereich oder bei Fall- führungsanwendungen im Heimbereich. Diese Vorhaben sind in Abstimmung mit dem kantonalen IKT-Pro- gramm, den strategischen Initiativen und der Digitalisierungsstrategie der Bildungsdirektion nahe an den Geschäftsfeldern und zusammen mit den Ämtern der Bildungsdirektion anzugehen und umzusetzen.

Die Business-Analystinnen und -Analysten und Projektleiterinnen und Projektleiter müssen daher in der Bildungsdirektion angestellt und können so für Direktions- oder Amtsvorhaben eingesetzt werden. b. Stellenbedarf Um die Anforderungen gemäss den eingangs erwähnten Beschlüssen des Regierungsrates zu erfüllen, die digitale Transformation in der Bil- dungsdirektion voranzubringen und die IKT-Projekte gemäss Projekt- portfolio Fachapplikationen umzusetzen, werden in der Bildungsver- waltung zusätzlich 6,0 Stellen benötigt. Diese werden aufgrund von Ab- hängigkeiten der Verfügbarkeit übergeordneter Services wie beispiels- weise dem Zürikonto oder dem Einführungszeitplan des AFI für den DAP und aus internen organisatorischen Gründen gestaffelt aufgebaut: Mit Wirkung ab 1. Januar 2023: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Chief Data Officer / Datenbeauftragte/r (Informatikspezialist/in) 20 Aufbau einer koordinierten Datenbewirtschaftung in der Direktion einschliesslich Erhebung, Speicherung, Aufbereitung, Analyse und Pu- blikation von Bildungsdaten, Beratung von Ämtern in Datenprozessen und im verantwortungsvollen Umgang mit Daten. Mit Wirkung ab 1. Juli 2023: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Projektleiter/in (Organisator/in) 20 Leitung von Gesamtprojekten, vorerst bei der Umsetzung des kantonalen IKT-Programms und der BISR, später bei der digitalen Transformation und der damit verbundenen Weiterentwicklungen von direktionalen oder amtsspezifischen Fachapplikationen zur Sicherstellung der Direktions- und Amtsleistungen. 2023 sollen zudem mit Wirkung ab dem 1. Januar 2024 und dem 1. Juli 2024 vier weitere Stellen für die Leitung von Projekten der digi- talen Transformation sowie für die Geschäftsprozessanalyse (Business Analyse) beantragt werden. Die Einreihung dieser Funktionen wurde mittels vereinfachter Funktionsanalyse überprüft und vom Personalamt als nachvollziehbar erachtet. c. Finanzen Für die Stellen wird mit Lohn- und Lohnnebenkosten von jährlich Fr. 175 000 pro Stelle gerechnet. Der Aufwand für die 2,0 Stellen fällt in der Leistungsgruppe Nr. 7000, Bildungsverwaltung, an. Der Lohnauf- wand beträgt 2023 rund Fr. 262 500. Die benötigten finanziellen Mittel für 2023 sind nicht im Budgetentwurf 2023 der Leistungsgruppe Nr. 7000,

Bildungsverwaltung, nicht enthalten und werden über die zentral in der Leistungsgruppe Nr. 4950, Sammelpositionen, eingestellten 10 Mio. Fran- ken finanziert. Die benötigten finanziellen Mittel ab 2024 sind in den KEF 2024–2027, Leistungsgruppe Nr. 7000, Bildungsverwaltung, ein- zustellen. Es fallen keine weiteren betrieblichen, personellen oder indirekten Folgekosten an. 8. Baudirektion a. Anpassungen des Dokumentenmanagementsystems aa. Rollenbesetzung Dokumentenmanagement Aufgrund der Verbreitung und Komplexität und zur Sicherstellung eines möglichst störungsfreien Betriebes und der Ausführung an zukünf- tige Bedürfnisse ausgerichtete Weiterentwicklungen (Funktionalitäten, Integration weiterer Fachapplikationen usw.) sind in der Baudirektion weiterführende Rollen wie Datenverantwortliche/r, Changemanager/ in, fachliche/r Applikationsverantwortliche/r (FAV) und technische/r Applikationsverantwortliche/r (TAV), gemäss Geschäftsorganisations- handbuch des Kantons Zürich zu schaffen. Die bzw. der Datenverant- wortliche stellt sicher, dass die Rollen- und Zugriffsberechtigungen sowie das Datenqualitätsmanagement und die Datenklassifikation definiert und eingehalten werden. Die Changemanagerin bzw. der Changemanager ist für eine bedürfnisgerechte Weiterentwicklung und Anpassungen an künftige Vorgaben verantwortlich und koordiniert die entsprechenden Aufträge. Die oder der FAV trägt die Gesamtverantwortung aus fach- licher Sicht, nimmt Anforderungen auf, priorisiert diese, plant und testet die Weiterentwicklungen. Zudem übernimmt sie oder er die Betreuung und Schulung der Anwendenden und bei Bedarf die Abstimmung mit den weiteren Direktionen und der Staatskanzlei. Die oder der TAV trägt die technische Gesamtverantwortung, unterstützt bei Bedarfs- analysen, setzt technische Schutzmassnahmen um und verantwortet das Update- und Upgrade-Management. bb. Nutzen In der kantonalen Verwaltung ist eine rechtskonforme und ordnungs- gemässe Ablage der geschäftsrelevanten Dokumente sehr zentral, um die Vorgaben gemäss der Archivgesetzgebung einhalten zu können. Mit dem eingesetzten Dokumentenmanagement (DMS) und der Betreuung durch eine Applikationsverantwortliche bzw. einen Applikationsver- antwortlichen werden die voranstehend erläuterten Aufgaben sicher- gestellt. Mit der Einführung des neuen DAP werden sich weitere Her- ausforderung ergeben. Es geht darum, die Schnittstelle des DMS zu den

Applikationen von Microsoft 365 (insbesondere Teams als Kollaborations- lösung in Bezug auf Dokumente) so auszugestalten, dass auch in diesem Bereich eine ordnungsgemässe Ablage sichergestellt werden kann. cc. Stellenbedarf Die grosse Aufgabenvielfalt der Baudirektion spiegelt sich in den Anspruchsgruppen, Prozessen und Fachapplikationen wider, was sich wiederum auf das DMS auswirkt. Der Aufwand für den laufenden Be- trieb sowie für Pflege, Wartungen und Weiterentwicklungen ist ent- sprechend hoch. Weil alle geschäftsrelevanten Dokumente im DMS ab- gelegt sind, handelt es sich um eine betriebskritische Applikation. Dem- entsprechend ist eine sehr gute Verfügbarkeit zu gewährleisten. Mit dem DMS werden zudem die Vorgaben aus dem Projekt «Geschäfts- architektur» aus dem Impulsprogramm umgesetzt. Im Rahmen der Weiterführung der Digitalisierungsbestrebungen des Kantons Zürich ist davon auszugehen, dass die geschäftsrelevanten Dokumente und Daten eine zunehmende «strategische» Bedeutung erfahren. Durch die gestiegenen Anforderungen und Vorgaben bezüglich Datenschutz und Datensicherheit sowie IT Security erhöht sich der Aufwand für die Pflege und Weiterentwicklung. Im AFI ist in Abklärung, ob das DMS als mögliche Kantonsapplika- tion geführt werden soll. Entsprechend haben auch andere Direktionen Interesse an dieser Lösung. Aufgrund dieser Ausgangslage, Problemstellung und Komplexität sowie der Erfahrungen aus dem laufenden Betrieb ist in der Baudirektion eine neue Stelle Applikationsverantwortliche/r zu schaffen. Damit wird sichergestellt, dass das DMS im Sinne der erwähnten Vorgaben korrekt, beständig und nachhaltig genutzt werden kann. Der Stellenplan der Baudirektion, Leistungsgruppe Nr. 8000, Gene- ralsekretariat, ist ab 1. Januar 2023 um folgende unbefristete Stelle zu erweitern. Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Informatikspezialist/in 20 Es handelt sich um eine Stellenaufstockung, weshalb es keiner weiteren Einreihungsüberprüfung bedarf. dd. Finanzen Ab Januar 2023 ist für diese Stelle mit jährlichen Kosten für Personal- aufwand von rund Fr. 175 000 zu rechnen. Die benötigten finanziellen Mittel für 2023 sind im Budgetentwurf 2023 der Leistungsgruppe Nr. 8000, Generalsekretariat, nicht enthalten und werden über die zen- tral in der Leistungsgruppe Nr. 4950, Sammelpositionen, eingestellten 10 Mio. Franken finanziert. Die benötigten finanziellen Mittel ab 2024 sind in den KEF 2024–2027, Leistungsgruppe Nr. 8000, Generalsekre- tariat, einzustellen.

b. Einführung Building Information Modeling aa. Vorhaben Das Projekt zur Einführung des Building Information Modeling (BIM) BIM@BD soll rasch vorangetrieben werden, damit die Baudi- rektion von den Möglichkeiten der digitalen Kollaboration und den neuen IT-Modellen profitieren kann. Dazu müssen das Datenmanage- ment sowie die Arbeitsprozesse digital ausgerichtet und entsprechend modelliert werden. Zudem ist eine grösstmögliche Standardisierung der eingesetzten Lösungen und Schnittstellen anzustreben. Die Studie BIM@BD beschreibt die Anforderungen und zeigt mögliche Lösungs- varianten auf. Insgesamt müssen die folgenden fünf Themenfelder grundlegend und in enger Koordination mit allen sechs betroffenen Ämtern entwickelt werden:

Abbildung 1: Themenfelder BIM@BD

Während der Studie wurde das Projektumfeld analysiert, um mög- liche Wechselwirkungen und Abhängigkeiten zu anderen Projekten der kantonalen Verwaltung zu beurteilen. Die nachstehende Grafik stellt die für BIM@BD relevanten Umfeld- projekte dar.

Abbildung 2: Identifizierte, relevante Umfeldprojekte

Das Projekt BIM@BD soll in zwei aufeinander folgenden Schritten umgesetzt werden: Schritt 1: Phase «Konzept» Die vorgeschlagenen Lösungen aus der Studie werden von 2023 bis 2024 in der Projektphase Konzept weiter detailliert ausgearbeitet. Die dafür benötigten Stellen sind Gegenstand des vorliegenden Beschlusses. Die Themenfelder Prozesse, Betriebsorganisation, rechtliche Aspekte und Datengrundlagen werden in der Phase Konzept bereits vertieft be- arbeitet. Als Ergebnis liefert sie die Fachdatenkataloge, angepasste Weg- leitungen, Weisungen, BIM-spezifische rechtliche Grundlagen und die Konzepte für die IT-Systeme. Schritt 2: Phase «Realisation» Mit der zweiten Projektphase Realisation erfolgt die vollumfängliche Umsetzung der Projektergebnisse einschliesslich der IT-Systeme. Für die Phase Realisation werden Investitionskosten von ungefähr Fr. 5 000 000 erwartet. Es handelt sich hierbei um eine erste grobe Schätzung der Kosten. Die Kosten werden in der Phase Konzept vertiefter ermittelt. Die Ausgaben für die Phase Realisation werden separat, in einem zweiten Schritt, beantragt. Nach Abschluss der Phase Realisation kann mit der Umsetzung der benötigten IT-Systeme das volle Potenzial des Projekts BIM@BD aus- geschöpft werden. Die Phase Konzept vertieft die Lösungsansätze aus der Studie. Viele wichtige Grundlagen für die Anwendung der BIM-Methodik werden in dieser Phase weiter ausgearbeitet. So werden die Datenstrukturen und eine entsprechend standardisierte Objektbibliothek für die Ämter erstellt, damit künftig strukturierte Daten bestellt und in der Planung, der Rea- lisation und im Betrieb der Immobilien und Bauwerke genutzt werden können. Die Konzepte und Pflichtenhefte für die IT-Lösungen werden erarbeitet und die Betriebsorganisation durch neue digitale Prozesse optimiert und durch den Aufbau eines stetigen BIM-Kompetenzteams unterstützt. Diese Massnahmen führen bereits zu ersten Erfolgen in Form höherer Datenqualitäten und somit zur Verringerung von Risiken in den Bauprojekten. bb. Stellenbedarf In der Baudirektion nimmt die Abteilung Projekte und Informatik des Generalsekretariats (GS, P&I) die Aufgaben, die sich aus der digitalen Transformation ergeben, zusammen mit den IKT-Verantwortlichen der Ämter wahr. Der Wechsel auf den DAP, die Operationalisierung der BISR und die neue Dateiablage D3 (DMS) binden erhebliche Mittel, um die Vorgaben innerhalb des gesetzten Zeitrahmens zu erreichen.

Für die Einführung der BIM-Methodik stehen in der Baudirektion zur- zeit nicht genügend Stellen zur Verfügung. Insgesamt werden im Generalsekretariat und in den Ämtern der Baudirektion folgende 7,0 Stellen zusätzlich benötigt: – 1,0 Stellen Projektleiter/in BIM@BD (Informatikspezialist/in mbA), GS P&I, Einführung von BIM in der Baudirektion, spätere Leitung des BIM-Kompetenzzentrums: Als Projektleiter/in verantwortlich für die flächendeckende Einfüh- rung von BIM in der Baudirektion, Berücksichtigung von bereichs- übergreifenden Projekten zur digitalen Transformation und Organi- sationsentwicklung, amtsübergreifende Koordination der Datenka- taloge, Prozesse und Fachapplikationen, Verankerung und Operatio- nalisierung der neuen Arbeits- und Organisationsformen in sämtlichen Direktionsprozessen, Durchführung von Informationssicherheits- Aufgaben (Gap-Analyse, Schutzbedarfsanalyse, ISDS-Konzept usw.) in den Ämtern, Führen des BIM-bezogenen Changemanagements, der Kommunikation (intern/extern) und organisieren der nötigen Weiterbildungen und Schulungen, Führen der Teilprojektleitenden und externen Spezialistinnen und Spezialisten; – 4,0 Stellen Digital Transformation Change Officer / Business Prozess Analyst/in Organisator/in, GS, Hochbauamt, Tiefbauamt, Immobi- lienamt: Prozessanalyse von bestehenden Prozessen, Prozessmodellierung und Lösungsvorschläge für neue/geänderte Prozesse, Entwicklung von digitalen Dienstleistungen. Erarbeiten und digitalisieren der amts- spezifischen Informations- und Datenkatalogen. Koordination von Spezialistinnen und Spezialisten sowie Unterstützung von Führungs- kräften im Bereich «Arbeiten in der digitalen Verwaltung». Einfüh- rung und Koordination amtsspezifischer Fachapplikationen, Veranke- rung und Operationalisierung der neuen Arbeits- und Organisations- formen in sämtlichen amtsspezifischen Prozessen, Teilprojektleitung BIM@BD und Unterstützung der amtsübergreifenden Koordination; – 2,0 Stellen Informatikspezialist/in ARE (GIS) und IMA: Prozessanalyse von bestehenden Prozessen im GIS-BIM-Umfeld, Prozessmodellierung und Lösungsvorschläge für neue/geänderte Prozesse, Entwicklung von digitalen Dienstleistungen. Erarbeiten und digitalisieren der GIS-spezifischen Informations- und Datenka- taloge als Grundlage für BIM-Anwendungen. Bereitstellung von GIS-spezifischen Informationen als Grundlage für BIM-Anwen- dungen, Konzeption und Umsetzung einer Plattform für die Haltung von BIM-Daten-Konzeption und Umsetzung einer Plattform für Vi- sualisierung von GIS- und BIM-Daten. Koordination von Spezialis- tinnen und Spezialisten sowie Unterstützung von Führungskräften

im Bereich «Arbeiten in der digitalen Verwaltung». Einführung und Koordination von GIS-Modulen. Mitarbeit und Teilprojektleitung BIM@BD und Unterstützung der amtsübergreifenden Koordination. Die im Folgenden gelisteten neuen Stellen decken den gegenwärtig bekannten Bedarf ab. Allfällige zusätzliche personelle Mittel werden in Zukunft nach Bedarf beantragt. Die folgenden Stellenpläne sind um folgende unbefristete Stellen zu erweitern: Mit Wirkung ab 1. Januar 2023: Stellenplan Generalsekretariat: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Informatikspezialist/in mbA 21 1,0 Organisator/in 20 Stellenplan Hochbauamt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Organisator/in 20

Mit Wirkung ab 1. Juli 2023: Stellenplan Amt für Raumentwicklung: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Informatikspezialist/in 20 Stellenplan Tiefbauamt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Organisator/in 20 Stellenplan Immobilienamt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Organisator/in 20 Das Personalamt, Fachstelle Lohn, hat die Einreihung der Stellen ge- prüft und erachtet diese als nachvollziehbar. cc. Finanzen Ab 2023 ist für die insgesamt 6,0 Stellen mit jährlichen Kosten für Personalaufwand von rund Fr. 1 225 000 zu rechnen. Dieser Mehrauf- wand ist wie folgt verteilt: Leistungsgruppe Aufwand pro Jahr ab 2023 Nr. 8000, Generalsekretariat Fr. 350 000 Nr. 8100, Hochbauamt Fr. 175 000 Nr. 8300, Amt für Raumentwicklung Fr. 175 000 Nr. 8400, Tiefbauamt Fr. 175 000 Nr. 8700, Immobilienamt Fr. 175 000 Total Fr. 1 050 000

Die benötigten finanziellen Mittel für 2023 sind im Budgetentwurf 2023 der genannten Leistungsgruppen nicht enthalten und werden über die zentral in der Leistungsgruppe Nr. 4950, Sammelpositionen, einge- stellten 10 Mio. Franken finanziert. Die benötigten finanziellen Mittel ab 2024 sind in den KEF 2024–2027 in die genannten Leistungsgruppen einzustellen. c. Erweiterung des Competence Centers Projektmanagement aa. Erweiterung Der Fokus bei der Erweiterung des Competence Centers Projektma- nagement (CC PM) liegt auf der Verbesserung des Projektmanagement- reifegrades im Kanton Zürich und nicht auf der Erbringung von Service- leistungen. Bei Bedarf kann dies in einem weiteren Ausbauschritt er- folgen. Bei der strategischen Initiative Organisation sollen Fragen rund um das Projekt- bzw. Projektportfoliomanagement sowie das CC PM geklärt werden. Damit soll eine effiziente Verzahnung der Linien- und Projektorganisation sichergestellt werden. Die Erfahrungen des CC PM haben gezeigt, dass für eine Sicherstellung eines professionellen Pro- jektmanagements im Kanton Zürich und die Erweiterung des CC PM neue Stellen notwendig sind. Mit zwei Stellen können die in der Aus- gangslage geschilderten Tätigkeiten sichergestellt werden und zusätz- lich folgende Leistungserweiterungen erbracht werden. Fachliche Entwicklung – Ausbau des agilen Projektmanagements entsprechend den Bedürf- nissen der Direktionen. – Verbesserung des Reifegrades im Projektmanagement des Kantons Zürich mit Blick auf eine noch grössere Verbreitung von HERMES sowie weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Projektmanage- ment-Rollen. – Aufnahme von aktuellen Trends und Integration ins Projektmanage- ment innerhalb des Kantons Zürich. Aus- und Weiterbildung – Weiterentwicklung des Konzeptes «Projektmanagementakademie» mit dem Personalamt (Aus und Weiterbildung). – Ausbau des Aus- und Weiterbildungsangebots. Beratung und Qualitätssicherung – Zusätzliche Angebote für Beratungen und Qualitätssicherung im Auftrag des Regierungsrates, der Generalsekretärenkonferenz, des SDI, des Gremiums Operative Informatiksteuerung und der Koor- dinationsgruppe Digitale Verwaltung; dies ist ein wesentlicher Er- folgsfaktor für Projekte, insbesondere in der Projektinitialisierung.

– Vermittlung von externen Servicepartnerinnen und -partnern bei Bedürfnissen der Direktionen und der Staatskanzlei nach Service- leistungen. Veranstaltungen, Kommunikation – Lunchveranstaltung, Projektleiter/innen-Zirkel und Publikationen zu Themen aus dem Projektmanagement sind wichtige Elemente, um das Projektmanagement transparent darzustellen und einen aktiven Er- fahrungs- und Wissensaustausch der Projektbeteiligten zu fördern. – Aktive Mitarbeit in Gremien und Arbeitsgruppen im Umfeld des Projektmanagements (z. B. eCH HERMES). – Zur Sicherstellung des Wissenstransfers ist eine ERFA-Gruppe eta- bliert. Die Vertreterinnen und Vertreter der Direktionen und der Staatskanzlei koordinieren ihre Bedürfnisse und sorgen für eine ent- sprechende interne Kommunikation. Die Leiterin oder der Leiter des CC PM informiert bei Bedarf gegenüber den verschiedenen Gremien. Projektmanagement-Tool – Klärung der Frage, ob eine Kantonsapplikation «Projektmanagement» zur Führung von Einzelprojekten und zur Projektportfoliobildung evaluiert werden soll. – Anpassungen an HERMES KTZH, Koordination mit dem Soft- warelieferanten bei Aufbau und Weiterentwicklungen von direk- tionsspezifischen Mandanten. bb. Nutzen Das CC PM leistet einen Beitrag zu einer gemeinsamen Projektsprache und einer einheitlichen Projektvorgehensweise mit der Projektmanage- ment Methode HERMES. Es ergeben sich vielseitige Synergien, indem Lösungen einmal entwickelt, aber mehrfach angewendet werden. Dieser Nutzen betrifft nicht nur den IKT-Bereich, sondern auch die Digitali- sierungsvorhaben. Aufbauend darauf kann sich der Kanton Zürich mit dem «Karrieremodell Projektleiter/in» als attraktiver Arbeitgeber posi- tionieren. Erfahrungsgewinn und Kompetenzentwicklung der Projektbeteiligten In Zusammenarbeit mit dem Personalamt, der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften und weiteren Weiterbildungsdienst- leistern wird ein abgestimmtes Aus- und Weiterbildungsangebot sicher- gestellt, mit dem die im Kanton Zürich gestellten Vorgaben aus dem Projektmanagement vermittelt werden. Dies ermöglicht es, interne Mitarbeitende im Projektmanagement zu fördern und damit vermehrt auf externe Projektbeteiligte zu verzichten. Damit können Kosten ein-

gespart werden. Ausserdem verbleibt das Projektmanagement-Know- how so in der Verwaltung. Mittels Steuerung von Projekten Ressourcen managen Durch die einheitliche Anwendung der Projektmanagementmethodik wird das gesamte Projektmanagement systematisiert und die Projekt- terminologie vereinheitlicht. Auftraggebende und Entscheidungsträge- rinnen und -träger arbeiten mit den gleichen Entscheidungsgrundlagen. Insbesondere im Projektportfoliobereich und im Reporting sind grosse Synergien und Vereinfachungen zu identifizieren. Damit werden eine erfolgreichere, effizientere und raschere Projektabwicklung sowie be- darfsgerechtere und günstigere Lösungen erreicht. Kantonsapplikation Projektmanagement Bei Bedarf kann eine einheitliche Projektmanagementsoftware eva- luiert werden. Diese vermindert den Medienbruch und ermöglicht bei konsequenter Anwendung aktuelle Auswertungen. cc. Stellenbedarf Der Stellenplan des Generalsekretariats der Baudirektion wird auf den 1. Juli 2023 um folgende unbefristete Stelle erweitert: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Informatikspezialist/in mbA 21 Es ist abzusehen, dass ab 2024 eine weitere Stelle (Informatikspezia- list/in, Lohnklasse 20) benötigt wird. Diese Stelle wird separat bean- tragt und ist nicht Gegenstand dieses Beschlusses. Es handelt sich um eine Stellenaufstockung. dd. Finanzen Ab 1. Juli 2023 ist für diese Stelle mit jährlichen Kosten von rund Fr. 175 000 zu rechnen. Die benötigten finanziellen Mittel für 2023 sind im Budgetentwurf 2023 der Leistungsgruppe Nr. 8000, Generalsekretariat, nicht enthalten und werden über die zentral in der Leistungsgruppe Nr. 4950, Sammelpositionen, eingestellten 10 Mio. Franken finanziert. Die benötigten finanziellen Mittel ab 2024 sind in den KEF 2024–2027, Leistungsgruppe Nr. 8000, Generalsekretariat, einzustellen. d. Gebäudeleitsystem-Cockpit aa. Projekt Gebäudeleitsystem-Cockpit Damit kantonale Gebäude bzw. deren technische Anlagen zeitge- mäss, sicher und effizient betrieben werden können, soll ein Gebäude- leitsystem- (GLS-)Cockpit aufgebaut werden. Das GLS-Cockpit fasst die technischen Anlagen mehrerer Gebäude zusammen. Überwachung

und Steuerung sowie Darstellung und Meldungen funktionieren so bei allen erfassten Gebäuden immer gleich. Alarme werden zusammenge- fasst und über ein System verarbeitet. Damit können Kosten für externe Alarmzentralen verringert oder ganz vermieden werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass das GLS-Cockpit Daten auswerten kann. So alarmiert die Software selbstständig, wenn sich beispielsweise der Wasserver- brauch gegenüber der Vorperiode erhöht hat. Mit einem zentralen GLS-Cockpit kann eine Betreiberorganisation alle von ihr betreuten Liegenschaften gesamthaft und einheitlich überwachen, analysieren lassen und bei Bedarf von extern zugreifen, statt stets vor Ort sein zu müssen. Ziel des Projekts GLS-Cockpit ist ein zentrales GLS-Cockpit auf einem sicheren, vom AFI betreuten Server, welches das Immobilienamt (IMA) den kantonalen Betreiberorganisationen im Mietermodell zur Verfügung stellt. Dazu soll im IMA ein Kompetenzzentrum GLS auf- gebaut werden, welches das GLS-Cockpit zunächst im Rahmen des Projekts entwickelt und implementiert sowie nachfolgend Betrieb und Beratung sicherstellt und die Einführung für weitere Betreiberorgani- sationen begleitet. Im Rahmen des Projekts werden die vom IMA selbst betriebenen Gebäude sowie in einer nächsten Phase die vom Amt für Mittelschul- und Berufsbildung (MBA) genutzten Gebäude im GLS-Cockpit er- fasst. In einer späteren Phase ist es möglich, dass sich weitere Betreiber- organisationen anschliessen. Voraussetzung ist, dass die Gebäude über entsprechende Installationen der Gebäudeautomation verfügen. Dem- entsprechend betrifft das Projekt in der ersten Phase 50 durch das IMA betriebene Gebäude mit 22 bestehenden Leitsystemen, über 300 lokale Controller (Steuerungen) und rund 4000 Datenpunkte (Sensoren, Ak- toren usw.). Beim MBA betrifft es 60 Gebäude mit einem schätzungs- weise analogen Umfang an Leitsystemen, Steuerungen und Daten- punkten. Diese historisch gewachsene technische Infrastruktur ist sehr heterogen und sehr aufwendig im Betrieb, insbesondere auch durch den fehlenden bzw. ungeschützten Fernzugriff bei den Mittelschulen. Der Betrieb der letztgenannten obliegt weiterhin der Betreiberorganisation der Bildungsdirektion. An den bestehenden Zuständigkeiten der Be- treiber ändert sich mit einer Aufschaltung im GLS-Cockpit nichts. Das IMA stellt dieses lediglich zur Verfügung und ist dafür verantwortlich, dass die technischen Komponenten der Gebäude im GLS-Cockpit auf- geschaltet werden und der Zugriff für die Mitarbeitenden des MBA bzw. der Betreiberorganisation gewährleistet ist. Im Weitern sollen die Alar- mierung bzw. die Alarmserver in den Gebäuden von IMA und MBA soweit möglich zentralisiert und über das GLS-Cockpit des IMA be- trieben werden. Dazu gehören auch Alarme von Medienverbräuchen,

falls diese vor Ort gemessen werden und vom Standard abweichen. Die Abarbeitung der Alarme obliegt weiterhin den jeweiligen Betreiberor- ganisationen. Provisorischer Projektplan GLS-Cockpit 2022 Q1 – 2022 Q3 Initialisierung – Bedarfsanalyse und Grobkonzeption – Ressourcenbeschaffung, Projektorganisation 2022 Q4 – 2023 Q4 Konzept – Evaluation und Selektion der Software- Plattform – Zeitplanung für die Anbindung der Gebäude IMA und MBA 2024 Q1 – 2024 Q3 Realisierung – System-Implementation, Aufbau IMA-internes Betriebsteam 2024 Q4 – 2025 Q4 Einführung – Inbetriebnahme GLS-Cockpit durch IMA – Zeitlich gestaffelte Anbindung der Gebäude bzw. GA-Anlagen Das GLS-Cockpit kann fortfolgend als Dienstleistung des IMA wei- teren kantonalen Betreiberorganisationen im Mietermodell zur Verfü- gung gestellt werden. Dies wird die Vereinheitlichung der Prozesse im technischen Gebäudemanagement und damit die Effizienz der Betrei- benden positiv unterstützen. Bestehende Leitsystemfunktionen lassen sich ins GLS-Cockpit integrieren. Bei der Anbindung zusätzlicher Ge- bäude können die Controller direkt an das GLS-Cockpit angeschlossen werden, ein eigenes Leitsystem ist nicht notwendig. bb. Stellenbedarf Für den Einsatz eines übergeordneten Gebäudeleitsystems und den Aufbau und Betrieb des GLS-Cockpits ist sowohl das softwarespezi- fische Fachwissen nötig als auch die Kenntnisse zu den verschiedenen Gebäudestandorten und den Betriebsprozessen. Aus diesem Grund soll ein Kompetenzzentrum GLS im IMA aufgebaut werden. Dieses soll zunächst das Projekt GLS-Cockpit (siehe provisorischer Projektplan GLS-Cockpit) erfolgreich umsetzen und danach die Bewirtschaftung der Softwareplattform für die kantonalen Betreiberorganisationen sicher- stellen (7x24h-Monitoring, User-Management und Support, Wartung, Erweiterung usw.). Die Verantwortung und der Betrieb der vor Ort vorhandenen Installationen bleiben bei den entsprechenden Betreiber- organisationen und werden durch deren vorhandene personelle Mittel abgedeckt.

Für den Aufbau und Betrieb des GLS-Cockpits einschliesslich An- bindung der 110 Gebäude IMA und MBA sind im Stellenplan des Immo- bilienamtes 5,0 Stellen zu schaffen. Weitere 200 bis 300 Gebäude können dank positiver Skaleneffekte angebunden werden, ohne dass das neu geschaffene Kompetenzzentrum personell verstärkt werden muss. Der Stellenplan des Immobilienamtes ist mit Wirkung ab 1. Juli 2023 um folgende Stellen zu erweitern: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Informatikspezialist/in 20 1,0 Informatikspezialist/in 18 1,0 Informatikspezialist/in 16 Es ist abzusehen, dass ab 2024 zwei weitere Stelle (Informatikspezia- list/in, Lohnklasse 16) benötigt werden. Diese Stellen werden separat beantragt und sind nicht Gegenstand dieses Beschlusses. Bei den zu schaffenden Stellen handelt es sich um neue Stellen. Die Einreihung der Stellen wurde vom Personalamt geprüft und als nach- vollziehbar erachtet. cc. Finanzen Für die 3,0 Stellen wird mit jährlichen Kosten von rund Fr. 525 000 ge- rechnet. Die benötigten finanziellen Mittel für 2023 sind im Budgetent- wurf 2023 der Leistungsgruppe Nr. 8700, Immobilienamt, nicht enthalten und werden über die zentral in der Leistungsgruppe Nr. 4950, Sammel- positionen, eingestellten 10 Mio. Franken finanziert. Die benötigten finanziellen Mittel ab 2024 sind in den KEF 2024–2027, Leistungsgruppe Nr. 8700, Immobilienamt, einzustellen. e. Kantonsapplikation Geografisches Informationssystem (GIS) aa. Handlungsfelder Ausweitung des GIS-ZH auf alle Verwaltungseinheiten Die GIS-ZH-Plattform ist eine Kantonsapplikation gemäss Ziff. 14 der IKT-Strategie. Damit ist festgelegt, dass diese Plattform verwaltungs- weit allen Direktionen zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird und für GIS-Aufgaben verwaltungsweit verbindlich einzusetzen ist. Die Abteilung Geoinformation des Amtes für Raumentwicklung als fachlich zuständi- ge Stelle steht deshalb in der Verantwortung, das Potenzial des GIS-ZH in allen Direktionen zu erschliessen und die Nutzung auch in jenen Direk- tionen und Fachämtern auszubauen, die das GIS bis heute noch nicht nutzen oder dessen Potenzial nicht vollumfänglich ausschöpfen. Konkret bedeutet dies, dass die Abteilung Geoinformation einen wesentlichen Beitrag leisten muss, um die «räumliche Digitalisierung» in allen Direk- tionen voranzutreiben. Ein grosses Potenzial besteht in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Sicherheit.

Die entsprechenden Verwaltungseinheiten sollen befähigt werden, Geodaten zu erheben, zu verknüpfen, zu analysieren und zu visualisieren. Damit soll die Grundlage geschaffen werden für die Generierung von neuem Wissen und nachhaltigeren Entscheidungsgrundlagen. Personalbedarf Die anstehende organisatorische Ausweitung des GIS-ZH auf alle Verwaltungseinheiten des Kantons ist mit den bestehenden personellen Mitteln nicht umsetzbar. Es handelt sich um neue zusätzliche Aufgaben, die nicht durch Priorisierungen, Ressourcenverschiebungen zwischen Teams oder Prozessoptimierungen intern kompensiert werden können. Für den Ausbau der Nutzung in jenen Direktionen und Fachämtern, die das GIS bis heute noch nicht nutzen oder dessen Potenzial noch nicht vollumfänglich ausschöpfen, ist von folgendem Mittelbedarf auszugehen: Aufgrund der aktuellen Erfahrungen beim Mittelbedarf in der Fach- ämterbetreuung kann eine GIS-Spezialisten-Stelle die Beratung und Be- treuung eines grossen Fachamtes wahrnehmen. Für die Unterstützung von mindestens zwei zusätzlichen Direktionen bei der Nutzung des Potenzials des GIS-ZH werden demzufolge mindestens 2,0 Stellen be- nötigt. Bei diesen Aufgaben handelt es sich um Beratungs- und Betreuungs- aufgaben, die zeitlich nicht befristet sind und auch nach dem Ausbau weiterhin benötigt werden. Neue Themen und Technologien Die Geoinformatik bildet eine Schlüsselrolle für die Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Sie ist ein sehr dynamischer Bereich, in welchem die technische Entwicklung rasch voranschreitet. Neben der organisatori- schen kantonsinternen Ausweitung des GIS-ZH ist die Geoinformation deshalb stets mit neuen technologischen Themen konfrontiert, die es um- zusetzen gilt. Das Bevölkerungswachstum des Kantons führt zu erhöhter Bautätigkeit und damit zu einem steigenden Bedarf an digitalen Geo- daten. Neue Lösungen müssen entwickelt werden, um mit dem technolo- gischen Fortschritt Schritt zu halten und die Planung und Visualisierung des Kantons so einfach und digital wie möglich zu machen. Ergänzend zum bereits bestehenden digitalen Geländemodell besteht zum Beispiel auf Nutzerseite der dringende Bedarf nach einem «Digitalen Zwilling». Dieses räumliche, digitale Abbild des Kantons soll die neue Geodaten- infrastruktur mit einer 3D-Geodaten-Basis und einer technischen Lö- sung für deren Nutzung ausbauen. Die Erweiterung der Geodaten auf die dritte Dimension ist auch Grundlage für die Einführung neuer zu- kunftsweisender Technologien wie z. B. Augmented-/Virtual-Reality- Anwendungen, die im Kanton bereits nachgefragt werden.

Personalbedarf Die Erschliessung neuer technologischer Trends und Themenfelder wie zum Beispiel 3D-GIS und Augmented- und Virtual-Reality ist mit den bestehenden personellen Mitteln nicht umsetzbar. Es handelt sich um neue zusätzliche Aufgaben, die nicht durch Priorisierungen, Ressour- cenverschiebungen zwischen Teams oder Prozessoptimierungen intern kompensiert werden können. Für die Nutzbarmachung dieser neuen technologischen Entwicklun- gen werden 1,0 Stellen benötigt. Betrieb kantonaler Leitungskataster Die vom Kantonsrat am 25. Oktober 2021 beschlossene Änderung des Kantonalen Geoinformationsgesetzes (LS 704.1, Vorlage 5669) sowie die Totalrevision der Leitungskatasterverordnung (LS 704.14) bilden die rechtliche Grundlage für einen neuen zentralen Leitungskataster Kanton Zürich (kantonaler Leitungskataster), dessen Führung in der Zuständigkeit des Kantons liegt. Damit stehen nicht mehr die Gemeinden in der Pflicht, einen Leitungskataster zu betreiben, sondern der Kanton, namentlich die Baudirektion mit dem Amt für Raumentwicklung als zuständiges Fachamt. Der kantonale Leitungskataster ist ein Gesamtsystem, das Teilinfor- mationen aller Leitungswerke der Medien Abwasser, Elektrizität, Fern- wärme, Gas, Kabel- und Telekommunikation und Wasser zusammen- führt und verfügbar macht. Er bietet eine räumliche Übersicht über die ober- und unterirdischen Leitungen, Trasseen und die zugehörigen bau- lichen Objekte. Im Rahmen des laufenden Aufbauprojektes wird eine zentrale Platt- form geschaffen und betrieben, die alle leitungskatasterrelevanten In- formationen in einem einheitlich strukturierten Datenmodell darstellt. Unter Berücksichtigung der Anforderungen der Informationssicherheit sowie des Daten- und Bevölkerungsschutzes können Interessierte Lei- tungskatasterinformationen direkt einsehen und beziehen. Personalbedarf Für den Aufbau und die ersten Betriebsjahre wurden mit RRB Nr. 1198/2021 Mittel für eine befristete Stelle «Fachverantwortliche Leitungskataster» und für den Beizug einer externen Geschäftsstelle bereitgestellt. Diese stellen den Betrieb des Leitungskatasters sowie die Koordination zwischen den Eigentümerinnen und Eigentümern der Leitungskatasterinformationen – wie Datenlieferungen, Qualitätsprü- fungen, technische Unterstützung – sicher. Der Leistungskataster stellt eine neue, hoheitliche und dauerhafte Verwaltungsaufgabe dar. Um den Betrieb dauerhaft zu gewährleisten und den Leistungsauftrag zu erfüllen, müssen diese beiden Stellen verstetigt und internalisiert werden.

Für die Bewältigung der neuen hoheitlichen Aufgaben Fachverant- wortliche/r Leitungskataster und Geschäftsstelle Leitungskataster sind 2,0 Stellen in der Abteilung Geoinformation zu schaffen. Professionalisierung Berufsbildung Geomatik Im Bereich der Geoinformatik zeigt sich seit einigen Jahren ein Fach- kräftemangel. Öffentliche Verwaltungen wie auch private Unternehmen konkurrenzieren sich gegenseitig auf der Suche nach Mitarbeitenden mit Kompetenzen im Bereich der Geoinformationstechnologien. Ein Grund ist die nach wie vor geringe Anzahl an Ausbildungsplätzen, die in der Schweiz angeboten werden. Die Abteilung Geoinformation bildet seit mehreren Jahren Geoma- tik-Lernende aus. Angefangen mit nur einem Lernenden wurde auf- grund des Fachkräftemangels entschieden, die Anzahl kontinuierlich zu erhöhen, sodass seit August 2020 vier Lernende (je eine bzw. einer pro Lehrjahr) gleichzeitig ausgebildet werden. Damit leistet das Amt für Raumentwicklung einen wichtigen Beitrag zur Ausbildung von Fach- kräften im Bereich Geoinformatik. Der interne Mittelbedarf für die Ausbildung der Geomatik-Lernenden ist mit der Aufstockung auf vier Lernende stark gestiegen. Die Betreuung ist sehr zeitintensiv, zudem gehören gewisse Aufgaben des Bildungsplanes nicht zum Kernaufgabengebiet der Abteilung Geoinformation. Zudem muss die Praxisbildung in anderen Fachabteilungen oder in Zusammen- arbeit mit der Stadt Zürich koordiniert werden. Dazu kommt, dass aufstrebende Disziplinen und Technologien der Informatik wie zum Beispiel Big-Data oder Augmented Reality zuneh- mend das Profil der Geoinformatik prägen. Diese Themen sind anspruchs- voll, dynamisch und neu und müssen von den Praxisbildnerinnen und Praxisbildnern fortlaufend evaluiert werden, bevor sie den Lernenden übertragen werden können. Die Erfahrung mit der Ausbildung von Lernenden im Bereich Geo- matik seit 2020 zeigt deutlich einen überdurchschnittlich hohen Betreu- ungsaufwand für die Berufs- und Praxisbildnerinnen und -bildner. Auf- grund der komplexen Lerninhalte kann die Ausbildung Geomatik be- züglich Mittelbedarf nicht mit den anderen Ausbildungsberufen im Kanton verglichen werden. Personalbedarf Die Verantwortung für die Berufsbildung wird heute als Nebenauf- gabe mit wenigen Stellenprozenten von zwei Mitarbeitenden übernom- men. Eine professionelle Ausbildung von vier Geomatik-Lernenden kann mit diesen bestehenden Mitteln nur ungenügend bewältigt und auch nicht durch Priorisierungen, Ressourcenverschiebungen zwischen Teams oder Prozessoptimierungen intern kompensiert werden.

Um den Ansprüchen der Auszubildenden und den Vorgaben des Bil- dungsplanes gerecht zu werden, sind 1,0 Stellen einer Berufsbildnerin bzw. eines Berufsbildners in der Abteilung Geoinformation zu schaffen. bb. Stellenbedarf Mit den derzeit im ARE verfügbaren Stellen lassen sich die heutigen und künftigen gesetzlichen Aufträge des GIS als Kantonsapplikation nicht im nötigen Umfang erfüllen. Für die Umsetzung der in den vier Handlungsfeldern erforderlichen Aufgaben sind im Stellenplan des Amtes für Raumentwicklung folgende unbefristete Stellen zu schaffen: Mit Wirkung ab 1. Januar 2023: Stellen Richtposition Klasse VVO 2,0 Informatikspezialist/in 19 1,0 Ingenieur/in 20 Mit Wirkung ab 1. Juli 2023: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Informatikspezialist/in 19 Es ist abzusehen, dass ab 2024 zwei weitere Stellen (Ingenieur/in, Lohnklassen 19 und 18) benötigt werden. Diese Stellen werden separat beantragt und sind nicht Gegenstand dieses Beschlusses. Bei den zu schaffenden Stellen handelt es sich um neue Stellen. Die Einreihung der Stellen wurde vom Personalamt geprüft und als nach- vollziehbar erachtet. cc. Finanzen Für die 4,0 Stellen wird mit jährlichen Kosten von rund Fr. 700 000 gerechnet. Die benötigten finanziellen Mittel für diese Stellen sind im Budgetentwurf 2023 und im KEF 2023–2026 der Leistungsgruppe Nr. 8300, Amt für Raumentwicklung, zum Teil eingestellt (P23: Fr. 490 000, P24: Fr. 435 000, P25: Fr. 255 000, P26: Fr. 255 000). Die darüber hinaus- gehenden Kosten werden über die zentral in der Leistungsgruppe Nr. 4950, Sammelpositionen, eingestellten 10 Mio. Franken finanziert. Die zusätzlich benötigten finanziellen Mittel ab 2024 sind in den KEF 2024–2027, Leistungsgruppe Nr. 8300, Amt für Raumentwicklung, ein- zustellen. f. Umsetzung Geschäftsorganisationshandbuch aa. Stellenbedarf Aus der Umsetzung des Geschäftsorganisationshandbuchs ergeben sich für die Baudirektion verschiedene Aufgaben. Diese werden in Zu- kunft sogar zunehmen. Insbesondere steigen die Anforderungen an die

direktionsspezifischen Leistungserbringungen bei den Fachapplikatio- nen. Ausserdem wird erwartet, dass die Komplexität der direktionsüber- greifenden Schnittstellen sowie der Zusammenarbeit zunehmen wird. Die Baudirektion hat die Arbeitsabläufe durch den vermehrten Ein- satz von digitalen Hilfsmitteln z. B. mit dem DMS und den elektronischen Baubewilligungen effizienter gestaltet und somit die Arbeitsprodukti- vität erhöht. Trotz dieser digitalen Hilfsmittel ist absehbar, dass die Er- ledigung der Aufgaben ohne zusätzliches qualifiziertes Personal nicht mehr im gleichen Umfang und mit der nötigen Qualität sichergestellt werden kann. bb. Überführung bestehender Stellen Die für die Erfüllung dieser Aufgaben benötigte Stelle besteht be- reits als befristete Stelle. Sie ist auf den 1. Januar 2023 in eine unbefristete Stelle überzuführen. Der Stellenplan des Generalsekretariats der Bau- direktion wird dementsprechend wie folgt angepasst: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Informatikspezialist/in 20 Es ist abzusehen, dass ab 2024 eine weitere Stelle (Informatikspezia- list/in, Lohnklasse 20) benötigt wird. Diese Stelle wird separat bean- tragt und ist nicht Gegenstand dieses Beschlusses. Die Stelle ist im Stellenplan des Generalsekretariats der Baudirektion bereits vorhanden. Es handelt sich mithin um eine Stellenaufstockung, weshalb sich eine erneute Einreihungsüberprüfung erübrigt. cc. Finanzen Für diese Stelle wird mit jährlichen Kosten von rund Fr. 175 000 ge- rechnet. Die benötigten finanziellen Mittel für 2023 sind im Budgetent- wurf 2023 der Leistungsgruppe Nr. 8000, Generalsekretariat, nicht ent- halten und werden über die zentral in der Leistungsgruppe Nr. 4950, Sammelpositionen, eingestellten 10 Mio. Franken finanziert. Die benö- tigten finanziellen Mittel ab 2024 sind in den KEF 2024–2027, Leis- tungsgruppe Nr. 8000, Generalsekretariat, einzustellen.

D. Zusammenfassender Überblick über den Stellenbedarf

Organisation Stellen für Stellen für Total Stellen 2023 Strategische Initiativen direktionale Vorhaben Staatskanzlei 14 1,0 15,0 Direktion der Justiz und des Innern 11,5 5,0 16,5 Sicherheitsdirektion 0,5 2,0 2,5 Finanzdirektion 11,0 20,35 31,35 Volkswirtschaftsdirektion 3,5 3,0 6,5 Gesundheitsdirektion 0,5 4,2 4,7 Bildungsdirektion 0,5 2,0 2,5 Baudirektion 0,5 16,0 16,5 Total 42,0 53,55 95,55 Davon per 1. Januar 2023: 31,6 Stellen für direktionale Vorhaben und 21 Stellen für Strategische Initiativen. Davon per 1. Juli 2023: 21,95 Stellen für direktionale Vorhaben und 21 Stellen für Strategische Initiativen.

E. Gremien Das Gremium SDI hat den vorliegenden Antrag an seiner ausseror- dentlichen Sitzung vom 1. September 2022 zuhanden des Regierungs- rates vorberaten und diesem zugestimmt.

Dispositiv

Auf Antrag der Staatskanzlei und der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die digitale Transformation der kantonalen Verwaltung wird über die Strategischen Initiativen gesteuert. Die Strategischen Initiativen werden entlang der unter Abschnitt B formulierten Ambitionen gestaltet und mittels Handlungsfeldern konkretisiert. Die Weiterentwicklung er- folgt laufend.

II. Der Stellenplan der Staatskanzlei wird mit Wirkung ab 1. Januar 2023 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 5,0 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mbA 21 1,0 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 20 1,0 Juristische/r Sekretär/in mbA 21 1,0 Juristische/r Sekretär/in 20 1,0 Informatikspezialist/in mbA 21

III. Der Stellenplan der Staatskanzlei wird mit Wirkung ab 1. Juli 2023 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 2,0 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mbA 21 2,0 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 20 1,0 Juristische/r Sekretär/in 20

IV. Der Stellenplan des Generalsekretariats der Direktion der Justiz und des Innern wird mit Wirkung ab 1. Januar 2023 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Juristische/r Sekretär/in mbA 21

V. Der Stellenplan des Generalsekretariats der Direktion der Justiz und des Innern wird mit Wirkung ab 1. Juli 2023 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Juristische/r Sekretär/in 20

VI. Der Stellenplan des Handelsregisteramtes wird mit Wirkung ab 1. Juli 2023 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 0,5 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 20

VII. Der Stellenplan des Statistischen Amtes wird mit Wirkung ab 1. Januar 2023 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Hauptabteilungschef/in 24 1,0 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mbA 21 1,0 Organisator/in 20

VIII. Der Stellenplan des Statistischen Amtes wird mit Wirkung ab 1. Juli 2023 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 5,0 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 20

IX. Der Stellenplan des Staatsarchivs wird mit Wirkung ab 1. Juli 2023 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 0,5 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 20

X. Der Stellenplan des Personalamtes wird mit Wirkung ab 1. Januar 2023 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 2,0 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mbA 21

XI. Der Stellenplan des Personalamtes wird mit Wirkung ab 1. Juli 2023 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mbA 21

XII. Der Stellenplan des Amtes für Informatik wird mit Wirkung ab 1. Januar 2023 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 4,0 Informatikspezialist/in mbA 21

XIII. Der Stellenplan des Amtes für Informatik wird mit Wirkung ab 1. Juli 2023 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 3,5 Informatikspezialist/in mbA 21

XIV. Der Stellenplan des Generalsekretariats der Volkswirtschafts- direktion wird mit Wirkung ab 1. Januar 2023 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 20

XV. Der Stellenplan des Generalsekretariats der Volkswirtschafts- direktion wird mit Wirkung ab 1. Juli 2023 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 20

XVI. Der Stellenplan des Amtes für Wirtschaft und Arbeit wird mit Wirkung ab 1. Januar 2023 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mbA 21

XVII. Im Sinne der Erwägung B, Ziff. 5, werden mit Wirkung ab 1. Juli 2023 folgende Stellen bewilligt: Direktion der Justiz und des Innern: Stellen Richtposition Klasse VVO 0,5 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 20 Sicherheitsdirektion: Stellen Richtposition Klasse VVO 0,5 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 20 Finanzdirektion: Stellen Richtposition Klasse VVO 0,5 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 20 Volkswirtschaftsdirektion: Stellen Richtposition Klasse VVO 0,5 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 20 Gesundheitsdirektion: Stellen Richtposition Klasse VVO 0,5 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 20 Bildungsdirektion: Stellen Richtposition Klasse VVO 0,5 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 20 Baudirektion: Stellen Richtposition Klasse VVO 0,5 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 20

XVIII. Der Stellenplan der Staatskanzlei wird mit Wirkung ab 1. Ja- nuar 2023 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Organisator/in (Business Analyst/in) 20

XIX. Der Stellenplan des Generalsekretariats der Direktion der Justiz und des Innern wird mit Wirkung ab 1. Januar 2023 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 2,0 Informatikspezialist/in 20

XX. Der Stellenplan des Generalsekretariats der Direktion der Justiz und des Innern wird mit Wirkung ab 1. Juli 2023 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Informatikspezialist/in 16 1,0 Informatikspezialist/in 18 1,0 Informatikspezialist/in 20

XXI. Der Stellenplan der Kantonspolizei wird mit Wirkung ab 1. Ja- nuar 2023 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 2,0 Informatikspezialist/in 20

XXII. Der Stellenplan des Personalamtes wird mit Wirkung ab 1. Ja- nuar 2023 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Informatikspezialist/in mbA 21

XXIII. Der Stellenplan des Personalamtes wird mit Wirkung ab 1. Juli 2023 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,45 Informatikspezialist/in mbA 21

XXIV. Der Stellenplan des Amtes für Informatik wird mit Wirkung ab 1. Januar 2023 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 2,0 Informatikspezialist/in mbA 21 4,0 Informatikspezialist/in 20

XXV. Der Stellenplan des Amtes für Informatik wird mit Wirkung ab 1. Juli 2023 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Informatikspezialist/in mbA 22 3,0 Informatikspezialist/in mbA 21 3,0 Informatikspezialist/in 20

XXVI. Der Stellenplan der Finanzverwaltung wird mit Wirkung ab 1. Januar 2023 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,4 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mbA 21

XXVII. Der Stellenplan des Steueramtes wird mit Wirkung ab 1. Ja- nuar 2023 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 2,0 Informatikspezialist/in mbA 21

XXVIII. Der Stellenplan des Steueramtes wird mit Wirkung ab 1. Juli 2023 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,5 Informatikspezialist/in mbA 21

XXIX. Der Stellenplan des Zürcher Verkehrsverbunds wird wie folgt ergänzt: Per 1. Januar 2023: Stellen Richtposition Klasse VVO 2,0 Informatikspezialist/in 20 Per 1. Juli 2023: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 19

XXX. Der Stellenplan des Generalsekretariats der Gesundheits- direktion wird mit Wirkung ab 1. Januar 2023 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mbA 23 1.0 Informatikspezialist/in mbA 21 1,0 Informatiker/in mbA 15 0,2 Dokumentalist/in mbA 14

XXXI. Der Stellenplan des Veterinäramtes wird mit Wirkung ab 1. Januar 2023 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Organisator/in 20

XXXII. Der Stellenplan der Bildungsverwaltung wird mit Wirkung ab 1. Januar 2023 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Informatikspezialist/in 20

XXXIII. Der Stellenplan der Bildungsverwaltung wird mit Wirkung ab 1. Juli 2023 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Organisator/in 20

XXXIV. Der Stellenplan des Generalsekretariats der Baudirektion wird mit Wirkung ab 1. Januar 2023 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Informatikspezialist/in mbA 21 2,0 Informatikspezialist/in 20 1,0 Organisator/in 20

XXXV. Der Stellenplan des Generalsekretariats der Baudirektion wird mit Wirkung ab 1. Juli 2023 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Informatikspezialist/in 21

XXXVI. Der Stellenplan des Hochbauamtes wird mit Wirkung ab 1. Januar 2023 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Organisator/in 20

XXXVII. Der Stellenplan des Tiefbauamtes wird mit Wirkung ab 1. Juli 2023 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Organisator/in 20

XXXVIII. Der Stellenplan des Immobilienamtes wird mit Wirkung ab 1. Juli 2023 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Organisator/in 20 1,0 Informatikspezialist/in 20 1,0 Informatikspezialist/in 18 1,0 Informatikspezialist/in 16

XXXIX. Der Stellenplan des Amtes für Raumentwicklung wird mit Wirkung ab 1. Januar 2023 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Ingenieur/in 20 2,0 Informatikspezialist/in 19 XL. Der Stellenplan des Amtes für Raumentwicklung wird mit Wir- kung ab 1. Juli 2023 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Informatikspezialist/in 20 1,0 Informatikspezialist/in 19 XLI. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli