RRB Nr. 1334/2011
Gemeindewesen, Stadt Kloten, Gemeindeordnung, Änderung, Genehmigung
9. November 2011Deutsch2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Stadt Kloten, Gemeindeordnung, Änderung, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. November 2011
1334. Gemeindeordnung (Kloten)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV) regeln die poli- tischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung (GO). Die Ge- meindeordnungen bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Der Regierungsrat prüft die Gemeindeordnungen auf ihre Rechtmäs- sigkeit (vgl. Art. 89 Abs. 3 KV). Die Genehmigung durch den Regie- rungsrat hat konstitutive Wirkung, d. h., die entsprechenden Gemeinde- beschlüsse werden erst nach der Genehmigung wirksam. Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Stadt Kloten haben am 4. September 2011 an der Urne einer Teilrevision der Gemeindeordnung zugestimmt. Dabei wurde die Zahl der Mitglieder der Geschäfts- und Rechnungs- prüfungskommission von bisher elf auf neun gesenkt. Ausserdem wählt die Schulbehörde aus ihrer Mitte statt zwei Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten neu nur eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsi- denten.
3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Stadt Kloten am 4. September 2011 beschlossene Änderung der Gemeindeordnung wird genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat Kloten, Kirchgasse 7, 8302 Kloten, den Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, sowie an die Bildungs- direktion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi