RRB Nr. 1335/2025
Gemeindewesen, Zweckverband Jugendarbeit Unteres Furttal, Statuten, Genehmigung
17. Dezember 2025Deutsch2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Zweckverband Jugendarbeit Unteres Furttal, Statuten, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. Dezember 2025
1335. Gemeindewesen (Zweckverband Jugendarbeit Unteres Furttal, Statuten, Genehmigung)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) und § 73 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG, LS 131.1) können sich Gemeinden zur ge- meinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbän- den zusammenschliessen. Die Statuten bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 92 Abs. 4 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkraft- treten der Statuten setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 80 Abs. 2 GG). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die politischen Gemeinden Boppelsen, Dänikon, Hüttikon und Otelfingen sowie die Sekundarschulgemeinde Unteres Furttal sind über- eingekommen, einen Zweckverband zur Zusammenarbeit im Bereich der Jugendarbeit zu gründen. Anlässlich der Urnenabstimmungen vom 28. September 2025 haben die Stimmberechtigten der Verbandsgemein- den die Statuten beschlossen. Der Bezirksrat Dielsdorf hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel eingelegt wur- den. Die Statuten des Zweckverbands Jugendarbeit Unteres Furttal enthalten die notwendigen Bestimmungen, die insbesondere die Ver- bandsaufgaben, die Organisation, die Mitwirkung der Stimmberechtig- ten, die Finanzierung und die Beendigung der Zusammenarbeit regeln. Die Statuten treten am 1. Januar 2026 in Kraft.
3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Bildungsdirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Statuten des Zweckverbands Jugendarbeit Unteres Furttal werden genehmigt.
II. Mitteilung an – die Gemeinderäte der politischen Gemeinden – Boppelsen, Oberdorfstrasse 2, 8113 Boppelsen, – Dänikon, Oberdorfstrasse 1, 8114 Dänikon, – Hüttikon, Zürcherstrasse 22, 8115 Hüttikon, – Otelfingen, Vorderdorfstrasse 36, 8112 Otelfingen,
– die Schulpflege der Sekundarschulgemeinde Unteres Furttal, Ellenbergstrasse 6, 8112 Otelfingen, – den Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, – die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli