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Entscheid

RRB Nr. 1336/2009

Amtliche Vermessung, Rheinau, Ersterhebung Los 5, Genehmigung

26. August 2009Deutsch1 min

Source zh.ch

Amtliche Vermessung, Rheinau, Ersterhebung Los 5, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. August 2009

1336. Grundbuchvermessung (Amtliche Vermessung)

Erwägungen

Die mit RRB Nr. 1024/2002 angeordnete amtliche Vermessung Rheinau, Los 5, wurde abgeschlossen. Damit ist nun die ganze Gemeinde Rheinau vermessen. Laut dem Protokoll des Gemeinderats Rheinau vom 9. Juni 2008 ist anlässlich der öffentlichen Auflage des Vermessungswerks keine Einsprache eingereicht worden. Das Amt für Raumordnung und Vermessung hat diese Ersterhebung geprüft und für richtig befunden. Gestützt auf § 23 der Verordnung über die amtliche Vermessung vom 17. Dezember 1997 ist die Ersterhebung Rheinau, Los 5, zu genehmigen. Anschliessend wird das Vermessungswerk dem Bundesamt für Landes- topografie zur Anerkennung eingereicht.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Ersterhebung Rheinau, Los 5, wird genehmigt.

II. Mitteilung an den Gemeinderat Rheinau, 8462 Rheinau, das Bun- desamt für Landestopografie, Eidgenössische Vermessungsdirektion, 3003 Bern, das Obergericht, Hirschengraben 13/15, Postfach, 8023 Zü- rich, das Notariatsinspektorat, Obere Zäune 12, 8023 Zürich, das Grund- buchamt Feuerthalen, Postfach 5, 8245 Feuerthalen, das Ingenieur- und Vermessungsbüro Walter Leisinger AG, Strehlgasse 21, 8472 Seuzach, sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi