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Entscheid

RRB Nr. 134/2021

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Lindau, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

24. Februar 2021Deutsch2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Februar 2021

134. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Lindau)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Ge- meindegesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmi- gung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Lindau haben an- lässlich der Urnenabstimmung vom 29. November 2020 die Totalrevision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Lindau beschlossen. Die Gemeindeordnung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft und enthält die not- wendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gemeindeordnung wird die bis dahin geltende Ge- meindeordnung der Politischen Gemeinde Lindau aufgehoben.

3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Lindau am 29. November 2020 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.

II. Mitteilung an den Gemeinderat Lindau, Tagelswangerstrasse 2, 8315 Lindau, den Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli