RRB Nr. 1342/2021
Gemeindewesen, Zweckverband Gruppenwasserversorgung Thurtal-Feldi, neue Statuten, Genehmigung
24. November 2021Deutsch2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Zweckverband Gruppenwasserversorgung Thurtal-Feldi, neue Statuten, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. November 2021
1342. Gemeindewesen (Zweckverband Gruppenwasserversorgung Thurtal-Feldi)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) und § 73 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG, LS 131.1) können sich Gemeinden zur ge- meinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbän- den zusammenschliessen. Die Statuten bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 92 Abs. 4 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkraft- treten der Statuten setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 80 Abs. 2 GG). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politischen Gemeinden Adlikon, Altikon, Ossingen, Rickenbach, Thalheim a. d. Th. und Truttikon bilden seit 1989 einen Zweckverband für die Sicherstellung der gemeinsamen Beschaffung von Wasser, dessen Verteilung und Speicherung für die angeschlossenen Gemeinden (RRB Nr. 1963/1989). Anlässlich der Urnenabstimmung vom 26. September 2021 haben die Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden eine Totalrevision der Statuten beschlossen. Der Bezirksrat Winterthur hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel eingelegt wurden. Die neuen Statuten des Zweckverbands Gruppenwasserversorgung Thurtal- Feldi enthalten die notwendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz, insbesondere die Einführung eines eigenen Haushalts. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens (am 1. Januar 2022) ersetzen sie die bis dahin gelten- den Statuten vom 2. Januar 2010.
3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Statuten des Zweckverbands Gruppenwasserversorgung Thur- tal-Feldi werden genehmigt.
II. Mitteilung an – den Verbandsvorstand Gruppenwasserversorgung Thurtal-Feldi, c/o Gemeindeverwaltung Rickenbach, Hauptstrasse 9, 8545 Rickenbach, – die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden – Adlikon, Unterdorfstrasse 1, 8452 Adlikon, – Altikon, Schloss 2, 8479 Altikon, – Ossingen, Truttikerstrasse 7, 8475 Ossingen, – Rickenbach, Hauptstrasse 9, 8545 Rickenbach, – Thalheim a. d. Th., Thurtalstrasse 19, 8478 Thalheim an der Thur, – Truttikon, Hinterdorfstrasse 2, 8467 Truttikon, – den Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, – die Baudirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli