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Entscheid

RRB Nr. 1348/2012

Statthalteramt Andelfingen, Stellvertretung, Amtsdauer 2009-2013, Ernennung

19. Dezember 2012Deutsch2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. Dezember 2012

1348. Statthalteramt Andelfingen (Stellvertretung)

Erwägungen

Gemäss § 11 des Bezirksverwaltungsgesetzes vom 10. März 1985 (LS 173.1) bestimmt der Statthalter mit Genehmigung des Regierungs- rates einen oder mehrere Stellvertreter. Mit RRB Nr. 1286/2009 wurde die Ernennung der Stellvertreterinnen und Stellvertreter aller Statthalter für die Amtsdauer 2009–2013 geneh- migt. Beim Statthalteramt Andelfingen betraf dies die Ernennung von Bezirksratsschreiberin Elisabeth Künzi, lic. iur., zur Stellvertreterin des Statthalters, welche mit RRB Nr, 813/2010 aus dem Amt entlassen wurde. Mit demselben RRB wurde Johanna Vopat, lic. iur., zur Stell- vertreterin des Statthalters ernannt. Mit Schreiben vom 30. November 2012 an den Regierungsrat teilt der Statthalter des Bezirks Andelfingen mit, dass er Johanna Vopat, lic. iur., infolge ihres Stellenwechsels per 1. September 2012 zum Statthalteramt des Bezirks Dietikon aus der Funktion als Stellvertreterin des Statt- halters entlassen habe. Gleichzeitig gibt er die Ernennung von Nora Castagna, lic. iur., als Nachfolgerin ab 1. Oktober 2012 für den Rest der Amtsdauer 2009–2013 bekannt. Der Statthalter ersucht um Genehmigung der Ernennung durch den Regierungsrat. Aufgrund der Ausbildung als Juristin und der bisherigen beruflichen Erfahrung und der bisherigen Einarbeitung im Statthalter- amt darf vorausgesetzt werden, dass Nora Castagna die Stellvertretung des Statthalters gewährleistet. Die Ernennung kann demnach genehmigt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die vom Statthalteramt des Bezirks Andelfingen für den Rest der Amtsdauer 2009–2013 vorgenommene Ernennung von Nora Castagna, lic. iur., zur Stellvertreterin für die Geschäfte des Statthalters wird ge- nehmigt.

II. Mitteilung an Nora Castagna, Seebahnstrasse 115, 8003 Zürich, das Statthalteramt Andelfingen, Schlossgasse 14, Postfach 281, 8450 An- delfingen, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi