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Entscheid

RRB Nr. 1348/2025

Konferenz der Kantonsregierungen, Plenarversammlung vom 19. Dezember 2025, Ermächtigung

17. Dezember 2025Deutsch15 min

Source zh.ch

Konferenz der Kantonsregierungen, Plenarversammlung vom 19. Dezember 2025, Ermächtigung

Öffentliche Fassung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. Dezember 2025

1348. Konferenz der Kantonsregierungen, Plenarversammlung, Ermächtigung Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hält in der Regel vier- mal jährlich eine Plenarversammlung ab. Gemäss § 24 der Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwal- tung (LS 172.11) erfordern Stellungnahmen des Regierungsrates, die eines seiner Mitglieder in der Plenarversammlung der KdK abgibt, einen vorgängigen Beschluss des Regierungsrates. Der vorliegende Beschluss erfolgt im Hinblick auf die Plenarversammlung vom 19. Dezember 2025. Die Geschäfte einer Plenarversammlung unterteilen sich in Organi- sationsgeschäfte, Blockgeschäfte, Einzelgeschäfte und Varia.

Organisationsgeschäfte

Erwägungen

6. Schwerpunktplanung KdK 2026 Die Geschäfte der KdK werden entsprechend ihrer Priorisierung in drei Kategorien (A, B und C) eingeteilt. Für die Schwerpunktplanung 2026 der KdK sind folgende sechs A-Geschäfte vorgesehen: Europa- politik, Entlastungspaket 2027 des Bundes, Projekt Entflechtung 27, Finanzausgleich Bund–Kantone, Digitale Verwaltung Schweiz (DVS), sowie Integration von Ausländerinnen und Ausländern. Die geplanten B- und C-Geschäfte sind den Beilagen 6 und 6b zu entnehmen. Die Plenarversammlung ist eingeladen, die Schwerpunktplanung 2026 zu genehmigen. Haltung des Kantons Zürich Der Schwerpunktplanung 2026 der KdK kann grundsätzlich zuge- stimmt werden. Hinsichtlich der B- und C-Geschäfte ist eine Reduktion der Zahl der Themen zu prüfen. Allenfalls können bestimmte Themen- bereiche, insbesondere bei den C-Geschäften, ausschliesslich von den entsprechenden Fachdirektorenkonferenzen bearbeitet werden, ohne dass sich die KdK ebenfalls mit ihnen beschäftigt. Dies wäre zum Bei- spiel bei den Geschäften «Erdbebenversicherung», «Gewalt im Alter verhindern» und «Sicherheitsverbund Schweiz SVS» möglich.

10. Neubesetzung der Vertretung der Kantone im Forum der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EWR-EFTA- Staaten Das Forum der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EWR-EFTA-Staaten (EFTA-Regionalforum) wurde 2009 mit dem Ziel geschaffen, die lokalen und regionalen Ebenen der EWR-EFTA-Staa- ten in Fragen der Umsetzung des EWR-Abkommens einzubeziehen. Die Schweiz nimmt mit Beobachterstatus teil. Die beiden bisherigen kantonalen Vertreter haben ihren Rücktritt angekündigt, weshalb für das kommende Jahr eine Neubesetzung erforderlich ist. Mit Schreiben vom 25. September 2025 hat das Generalsekretariat (GS) der KdK die Kantonsregierungen um Wahlvorschläge gebeten. Der Leitende Aus- schuss hat sämtliche eingegangenen Nominierungen bestätigt. Die De- legation wird sich nach ihrer Wahl selbst konstituieren und dabei zwei Mitglieder für das EFTA-Regionalforum sowie zwei Stellvertretungen bestimmen. Die Plenarversammlung ist eingeladen, Regierungspräsident Conra- din Cramer (BS), Regierungsrat Frédéric Mairy (NE), Regierungsrat Urs Martin (TG) und Regierungsrat Marc Mächler (SG) als Vertretung der Kantone im EFTA-Regionalforum zu wählen. Haltung des Kantons Zürich Die vier nominierten Kantonsvertreter können gewählt werden. Bei Annahme des Pakets Schweiz–EU ist damit zu rechnen, dass die Be- deutung des EFTA-Regionalforums für die Schweiz zunimmt. Insbe- sondere die Möglichkeit zur frühzeitigen Einflussnahme auf EWR- Rechtsakte und die Pflege von Kontakten zu Nicht-EU-Mitgliedern, die aber Teil des EU-Binnenmarktes sind, können die Stellung der Schweiz gegenüber der EU stärken. Die Tätigkeiten des EFTA-Regionalforums sind in Zukunft stärker zu beobachten. Bei den weiteren Traktanden unter diesem Titel handelt es sich um Geschäfte zur Kenntnisnahme (7 und 8) sowie um unbestrittene Wahl- geschäfte (5 und 9) und ein unbestrittenes Genehmigungsgeschäft (4), die keiner Bemerkung oder Stellungnahme bedürfen.

Blockgeschäfte

14. Europarat / Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates (KGRE) Im März 2023 übernahm die KdK auf Vorschlag des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) die Leitung des Sekretariats der Schweizer Delegation beim KGRE. Nun soll auch das Verfahren zur Bestimmung der Mitglieder angepasst werden. Neu soll

das Sekretariat der Schweizer Delegation anstelle des EDA die Kandi- daturen sammeln. Die formelle Ernennung wird nach wie vor durch den Bundesrat vorgenommen. Das Mandat der KGRE-Mitglieder endet am 31. März 2026. Alle sechs Vertretungen der Kantone, darunter Regie- rungsrätin Jacqueline Fehr, haben ihr Interesse an der Fortsetzung ihres Mandats geäussert. Die Plenarversammlung ist eingeladen, die Anpassung des Nomina- tionsverfahrens der Schweizer Delegation beim KGRE zu bestätigen und die Wiederwahl der bestehenden kantonalen Vertreterinnen und Vertreter in der Schweizer Delegation beim KGRE zu beschliessen. Haltung des Kantons Zürich Der Anpassung des Nominationsverfahrens wie auch der Wiederwahl der bestehenden kantonalen Vertreterinnen und Vertreter kann zuge- stimmt werden. Bei den weiteren Traktanden unter diesem Titel handelt es sich um Geschäfte zur Kenntnisnahme (11, 12, 13, 15, 16, 17, 18, 19 und 20), die keiner Bemerkung oder Stellungnahme bedürfen.

Einzelgeschäfte 21. … …

22. Gemeinsame Erklärung Ostbelgien – Konferenz der Kantons- regierungen – ch Stiftung Der Präsident der KdK und der Ministerpräsident der Deutschspra- chigen Gemeinschaft Belgiens (Ostbelgien) haben bei einem gemeinsa- men Treffen am 30. Juni 2025 vereinbart, die Zusammenarbeit zwischen Ostbelgien und der KdK zu vertiefen. Dazu wurde eine Gemeinsame Erklärung (Beilage 22a) zwischen der Regierung Ostbelgiens, der KdK und der ch Stiftung erarbeitet. Diese sieht einen regelmässigen Aus- tausch zu den Themen Föderalismus, Mehrsprachigkeit, politische Pra- xis, Europapolitik und regionale Zusammenarbeit vor. Dieser Austausch soll mindestens alle zwei Jahre auf Exekutivebene stattfinden und kann ergänzt werden durch thematische Arbeitsgespräche, gegenseitige Be- suche und digitale Austauschformate. Das GS der KdK begründet die angestrebte vertiefte Zusammen- arbeit damit, dass Ostbelgien als strategischer Partner zu verstehen ist, mit einem vergleichbaren föderalen Aufbau, sich in unmittelbarer Nähe zu EU-Institutionen befindet, als Gliedstaat ebenfalls in der Aussen- politik mitwirkt und die Sichtbarkeit und Verständigung der föderalen Schweiz und der Kantone im europäischen Kontext erhöhen kann.

Die Gemeinsame Erklärung soll nach der Genehmigung durch den Stiftungsrat der ch Stiftung und die Plenarversammlung im Rahmen des Regierungsseminars 2026 unterzeichnet werden. Die Plenarversammlung ist eingeladen, den Entwurf der Gemeinsa- men Erklärung gemäss Beilage 22a zu unterzeichnen. Haltung des Kantons Zürich Der Entwurf der Gemeinsamen Erklärung ist abzulehnen. Die ge- plante vertiefte Zusammenarbeit mit der Deutschsprachigen Gemein- schaft Belgiens (Ostbelgien) hat keine Priorität für die KdK. Der Regie- rungsrat hat die KdK mehrfach darauf hingewiesen, sparsam mit ihren Mitteln umzugehen und diese gezielt einzusetzen. Inhaltlich bleibt der konkrete Mehrwert der vertieften Zusammenarbeit vage. Die Regierung Ostbelgiens vertritt im Gegensatz zur KdK nur einen Teil des föderalen Systems ihres Heimatlandes, wichtige Wechselwirkungen in Bezug auf den Föderalismus und die Mehrsprachigkeit werden somit vom belgi- schen Vertragspartner nicht abgedeckt. Auch hinsichtlich des EU- Kontextes ist darauf hinzuwirken, dass die KdK aufzeigt, wie sie sich bei einer allfälligen Annahme des Pakets Schweiz–EU strategisch auf- stellt und welche Gremien sie für welche Zielsetzungen nutzen will. Mit dem EFTA-Regionalforum (Traktandum 10), der Kontaktgruppe AdR- Schweiz (Traktandum 21) und der Vertretung der Kantone in Brüssel stehen bereits Gremien und Expertinnen und Experten zur Interessen- vertretung und Informationsgewinnung zur Verfügung oder sind in Planung.

23. Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen Die Eidgenössische Finanzverwaltung hat am 17. November 2025 eine Konsultation der Kantonsregierungen hinsichtlich einer Anpassung der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (SR 613.21) ausge- löst. Dabei geht es um eine Anpassung der Methodik zur Minderge- wichtung der Grenzgängereinkommen im Ressourcenpotenzial. Der Leitende Ausschuss der KdK schlägt vor, auf eine gemeinsame Stellung- nahme im Rahmen der KdK zu verzichten. Dies entspricht dem von der Plenarversammlung am 12. Juni 2025 festgelegten Grundsatz, dass die KdK einer materiellen Anpassung des Finanzausgleichs auf Verord- nungsstufe ausserhalb des Wirksamkeitsberichts nur zustimmen kann, wenn alle davon betroffenen Kantone damit einverstanden sind. Der Leitende Ausschuss der KdK schlägt vor, der Vorsteherin des Eidgenös- sischen Finanzdepartements (EFD) diesen Grundsatz in einem Schrei- ben (Beilage 23a) in Erinnerung zu rufen und sie aufzufordern, diesen bei der Auswertung der Vernehmlassung ebenfalls zu berücksichtigen. Die Plenarversammlung ist eingeladen, das Schreiben an die EFD- Vorsteherin gemäss Beilage 23a zu verabschieden.

Haltung des Kantons Zürich Dem Schreiben an die Vorsteherin des EFD kann zugestimmt wer- den. Die weiteren Anträge im Rahmen dieses Traktandums sind unbe- stritten.

24. Entlastungspaket 2027 des Bundes Die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) hat am 28. November 2025 ihre Anträge zum Entlastungspaket 2027 veröffentlicht. Insbeson- dere beantragt sie den Verzicht auf die Kürzung des soziodemografi- schen Lastenausgleichs und reduzierte Kürzungen bei weiteren die Kan- tone betreffenden Massnahmen (die Auflistung aller Massnahmen des Entlastungspakets 2027 und die Anträge der FK-S sind der Beilage 24d zu entnehmen). Keine Verbesserung für die Kantone gegenüber dem Bundesrat hat sie unter anderem im Asylbereich bei der Harmonisie- rung der Abgeltungsdauer für die Globalpauschale auf fünf Jahre be- schlossen. Als weiteres Vorgehen schlägt das GS der KdK vor, basierend auf der bisherigen Position der KdK und den Erwägungen in Ziff. 3 der Beilage 24 und der ausstehenden Beratung und dem Entscheid des Ständerates ein Schreiben an die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) zu richten. Diese wird im Januar 2026 mit der Detailberatung der Vorlage beginnen. Aus den Erwägungen der KdK geht hervor, dass sie nicht überall auf ihren bisherigen Maximalforderungen beharren wird. Bei der Massnahme im Asylbereich will das GS der KdK eine Korrektur anstreben, ist aber der Ansicht, dass nur ein Kompromiss- vorschlag gelingen kann. Die Plenarversammlung ist eingeladen, dem weiteren Vorgehen und damit dem geplanten Schreiben an die FK-N zuzustimmen. Haltung des Kantons Zürich Dem weiteren Vorgehen kann grundsätzlich zugestimmt werden. Die Anträge der FK-S stellen für die Kantone eine Verbesserung der Vor- lage dar. Die KdK wird beim weiteren Vorgehen Kompromissbereit- schaft zeigen müssen, um diese positive Entwicklung nicht zu gefährden. Dennoch gibt es aus Sicht des Regierungsrates (vgl. RRB Nr. 398/2025) in einigen Bereichen Anpassungsbedarf, auf den im Schreiben an die FK-N zwingend hingewiesen werden muss: – Massnahme 32, Kürzung des Beitrags an Modellversuche im Straf- und Massnahmenvollzug auf 50%: Der Vorschlag der KdK, diese Massnahme nicht mehr weiter zu bekämpfen, ist abzulehnen. Der Regierungsrat vertritt weiterhin die Haltung, dass auf die Einsparun- gen bei den Modellversuchen verzichtet werden muss. Die Modell- versuche leisten einen entscheidenden Beitrag zur notwendigen fach-

lichen Weiterentwicklung im Justizvollzug. Die Beiträge des Bundes- amtes für Justiz werden nur gewährt, wenn die Vorhaben tatsächlich einen Innovationsgehalt aufweisen. Zudem tragen die Modellversuche massgeblich zur Harmonisierung des Justizvollzugs zwischen den Kantonen bei. Modellversuche haben zudem die wichtige Funktion, die wissenschaftliche Evidenzbasis für den Justizvollzug zu verbrei- tern. – Massnahme 37, Harmonisierung der Abgeltungsdauer für die Global- pauschale auf 5 Jahre: Im Gegensatz zur KdK sieht der Regierungs- rat bei dieser Massnahme keinen Raum für einen Kompromiss, da der Bund lediglich seine Lasten auf die Kantone verschiebt.

25. Bundesgesetz über die Individualbesteuerung: Verabschiedung Positionsbezug Am 8. März 2026 findet die Abstimmung über das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung als indirekter Gegenvorschlag zur Volksini- tiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuer- gerechtigkeits-Initiative)» statt. Zehn Kantone hatten gegen das Gesetz das Referendum ergriffen, zudem kam auch das Volksreferendum zu- stande. Die Vorlage sieht einen Systemwechsel in der Einkommensbe- steuerung von Ehepaaren vor. Neu sollen alle Personen unabhängig von ihrem Zivilstand auf allen drei Staatsebenen individuell besteuert wer- den. Das Konzept «Behördeninformation seitens der KdK bei eidgenös- sischen Abstimmungsvorlagen» sieht bei einem Kantonsreferendum die höchste Stufe 4 vor. Der Leitende Ausschuss der KdK schlägt jedoch die Stufe 3 «umfassende Behördeninformation» vor, somit kann auf eine eigene Referendumskampagne der Kantone verzichtet werden. Am 10. Oktober 2025 wurden die Kantonsregierungen von der KdK eingeladen, zum Entwurf des ablehnenden Positionsbezugs (Beilage 25c) Stellung zu nehmen und allfällige Änderungs- und Ergänzungs- anträge mitzuteilen. Das GS der KdK hat die Rückmeldungen der Kan- tone ausgewertet und tabellarisch zusammengestellt (Beilage 25d). Die Plenarversammlung ist eingeladen, den Entwurf des Positions- bezugs gemäss den Beilagen 25c und 25d zu bereinigen und zu verab- schieden sowie den Positionsbezug mit «umfassender Behördeninfor- mation» zu beschliessen. Haltung Kanton Zürich Der Regierungsrat hat sich im Rahmen der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung mit Beschluss Nr. 283/2023 für die Einführung einer Individualbesteuerung ausgesprochen. Mit

Beschluss Nr. 1182/2025 hat er den Entwurf des Positionsbezugs, der den Kantonsregierungen zur Konsultation zugestellt worden war, entspre- chend abgelehnt. Somit ist auch der vorgeschlagene Positionsbezug ge- mäss Beilagen 25c und 25d abzulehnen.

26. Eidgenössische Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)»: Verabschiedung Positionsbezug Am 8. März 2026 findet die Abstimmung zur Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» statt. Die Initiative fordert, dass der Bund zur Finanzierung von Radio- und Fernsehprogrammen eine Abgabe von Fr. 200 pro Jahr ausschliesslich von privaten Haushalten erhebt. Am 28. Oktober 2025 wurden die Kantonsregierungen von der KdK eingeladen, zum Entwurf des Positionsbezugs (Beilage 26c) Stellung zu nehmen und allfällige Änderungs- und Ergänzungsanträge mitzuteilen. Das GS der KdK hat die Rückmeldungen der Kantone ausgewertet und tabellarisch zusammengestellt (Beilage 26d). Die Plenarversammlung ist eingeladen, den Entwurf des Positions- bezugs gemäss den Beilagen 26c und 26d zu bereinigen und zu verab- schieden sowie den Positionsbezug mit «einfacher Behördeninformation» zu beschliessen. Haltung Kanton Zürich Dem vorgeschlagenen Positionsbezug gemäss Beilagen 26c und 26d und dem Antrag für eine «einfache Behördeninformation» kann zuge- stimmt werden.

27. Digitale Verwaltung Schweiz DVS Der Plenarversammlung vom 19. September 2025 wurde ein Zielbild für die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit im Bereich der digita- len Verwaltung vorgelegt und von dieser mit einer Stellungnahme grund- sätzlich unterstützt. Das Zielbild umfasst zwei Stossrichtungen. Die Stossrichtung 1 bezweckt die Intensivierung der gemeinsamen Steuerung und Zusammenarbeit, mit der Stossrichtung 2 wird eine neue Bundes- kompetenz geschaffen, um wichtige Standards für alle Gemeinwesen verbindlich erklären zu können. Das Zielbild (Beilage 27b) wurde seit- her insofern präzisiert, als dass sich die Bundeskompetenz auf konzep- tionelle, semantische und technische Standards beschränken soll. Parallel zum Zielbild wird auch ein Mandat zur Konkretisierung des Zielbilds (Beilage 27c) erarbeitet, mit dem die Abstimmung und Koor- dination zwischen den Stossrichtungen sichergestellt werden soll.

Die Plenarversammlung ist eingeladen, das Zielbild der künftigen föderalen Zusammenarbeit im Bereich der digitalen Verwaltung gemäss Beilage 27b und das Mandat zur Konkretisierung des Zielbildes gemäss Beilage 27c zu verabschieden. Haltung Kanton Zürich Der Regierungsrat hat sich mit Beschluss Nr. 660/2025 zum Zielbild geäussert und die beiden darin enthaltenen Stossrichtungen grundsätz- lich unterstützt. Mit Beschluss Nr. 953/2025 unterstützte er auch die Stellungnahme der KdK vom 19. September 2025 als Kompromiss, ob- wohl diese hinsichtlich der Stossrichtung 2 kritischer formuliert war als die Haltung des Regierungsrates. Dem Zielbild und dem Mandat zur Konkretisierung des Zielbilds (Beilagen 27b und 27c) kann somit zu- gestimmt werden.

29. Kantonale Integrationsprogramme KIP – Stossrichtungen KIP 4 Die vom Staatssekretariat für Migration und der KdK eingesetzte Begleitgruppe Kantonales Integrationsprogramm (KIP) / Integrations- agenda Schweiz hat hinsichtlich der kommenden vierten KIP-Programm- periode ein Stossrichtungspapier erarbeitet (Beilage 29a). Darin wird im Vergleich zum KIP 3 auf grundlegende Anpassungen verzichtet. Inhaltlich sollen die beiden Schwerpunkte Integration von Frauen und Arbeit dank Bildung gesetzt werden. Zudem soll die Programmperiode im KIP 4 einmalig um ein Jahr verlängert werden, um eine bessere Ab- stimmung mit der Politik zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft) zu ermöglichen. Schliesslich soll beim In- tegrationsförderkredit ein Teuerungsausgleich geprüft werden. Hinsichtlich des Integrationsförderkredits ist zu prüfen, ob die KdK den Bund zu dessen Erhöhung von 32 Mio. auf 36 Mio. Franken einladen soll. Der Bund sieht vor, dass Bund und Kantone jährlich mindestens 32 Mio. Franken beisteuern sollen. Für die KIP 1 stellte der Bund noch 36 Mio. Franken bereit. Der Ausländeranteil sowie die Teuerung sind seither gestiegen. Gemäss Berechnungen der KdK wurden in die bis- herigen KIP mehr Kantonsmittel als Bundesmittel investiert. Die Plenarversammlung ist eingeladen, das Stossrichtungspapier für die KIP 4 gemäss Beilage 29a zu genehmigen und zu entscheiden, ob und falls ja in welchem Ausmass vom Bund eine Erhöhung des allge- meinen Integrationsförderkredits verlangt werden soll. Haltung des Kantons Zürich Das Stossrichtungspapier für die KIP 4 kann genehmigt werden. Die Kantone sind wachsenden Kosten und steigenden Anforderungen im Integrationsbereich ausgesetzt. Da es sich um eine Verbundaufgabe handelt, muss auch der Bund dieses Kostenwachstum mittragen. Es be-

steht ansonsten die Gefahr, dass den Kantonen vermehrt ungedeckte Kosten verbleiben. Im Entlastungspaket 2027 sieht der Bund erneut Kürzungen im Integrationsbereich zulasten der Kantone vor (vgl. RRB Nr. 398/2025). Um dieser Tendenz zur Lastenverschiebung auf die Kan- tone entgegenzuwirken, wäre eine Erhöhung des Bundeskredits eine mögliche Massnahme. Allerdings darf die parlamentarische Debatte zum Entlastungspaket 2027 des Bundes nicht durch zu hohe Forderun- gen der KdK nach mehr Bundesmitteln im Integrationsbereich negativ beeinflusst werden. Somit ist hinsichtlich des allgemeinen Integrationsförderkredits der KIP 4 mindestens der Ausgleich der Teuerung zu fordern. Dann stün- den dem Kanton Zürich rund Fr. 300 000 mehr für die Integrationsför- derung zur Verfügung. Weitergehende Forderungen der KdK sind im Kontext der politischen Diskussionen zum Entlastungspaket 2027 zu sehen und entsprechend abzuwägen. Eine Erhöhung des allgemeinen Integrationsförderkredits darf zudem nicht dazu führen, dass auch die Kantone mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stellen müssen. Bei den übrigen Traktanden unter diesem Titel handelt es sich um Geschäfte zur Kenntnisnahme (30) sowie unbestrittene Genehmigungs- geschäfte (28), die keiner Bemerkung oder Stellungnahme bedürfen.

Varia Bei den Traktanden unter diesem Titel handelt es sich um Geschäfte zur Kenntnisnahme (Varia II), die keiner Bemerkung oder Stellung- nahme bedürfen, oder die entsprechenden Unterlagen sind bis zur Sit- zung des Regierungsrates nicht eingetroffen (Varia I).

Öffentlichkeit dieses Beschlusses Das Geschäft 21 ist vertraulich. Die Ausführungen dazu sind deshalb gestützt auf § 23 des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (LS 170.4) nicht zu veröffentlichen.

Dispositiv

Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Vertreter des Regierungsrates in der KdK wird ermächtigt, anlässlich der Plenarversammlung der KdK vom 19. Dezember 2025 im Sinne der Erwägungen Stellung zu beziehen.

II. Dieser Beschluss ist bis zur Plenarversammlung vom 19. Dezem- ber 2025 nicht öffentlich. Die Erwägungen zum Traktandum 21 sind auch danach nicht öffentlich.

III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates (nach Ver- öffentlichung gemäss Dispositiv II), den Vorsteher der Finanzdirektion, die übrigen Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli