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Entscheid

RRB Nr. 1349/2021

Anfrage Hans Egli, Steinmaur, betreffend Ärger über unzumutbare Baustellendauer in Höri, Beantwortung

24. November 2021Deutsch5 min

Source zh.ch

Anfrage Hans Egli, Steinmaur, betreffend Ärger über unzumutbare Baustellendauer in Höri, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 339/2021

Sitzung vom 24. November 2021

1349. Anfrage (Ärger über unzumutbare Baustellendauer in Höri) Kantonsrat Hans Egli, Steinmaur, hat am 20. September 2021 folgende Anfrage eingereicht: Es ist jedem Gewerbetreibenden bewusst, dass eine Strassensanie- rung nicht ohne Einschränkungen betrieben werden kann. Das Gewerbe und die betroffenen Anwohner sind jedoch darauf angewiesen, dass die Einschränkungen zeitlich so gering wie möglich gehalten werden. In der Anfrage KR-Nr. 149/2017 sagt der Regierungsrat, dass das Tiefbauamt alles daran setzt, Strassenbauprojekte und -sanierungen so rasch wie mög- lich umzusetzen und die damit verbundenen Behinderungen und Immis- sionen für alle Betroffenen so gering wie möglich zu halten. Die Stassen- sanierung in Höri begann am 1. März und hätte anfangs September be- endet sein sollen. In einem Flugblatt wurde nun informiert, dass der Ein- bau des Brückenbelags erst am 14.09.2021 beginnen kann und 10 Tage dauern wird. Dies ist umso ärgerlicher, als es an der Brücke immer wie- der zu längeren Bauunterbrüchen kam, zuletzt in den vergangenen 3 Wo- chen, an denen nicht gearbeitet wurde. Vor diesem Hintergrund bitten wir den Regierungsrat um die Beant- wortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Ist die Regierung ebenfalls der Ansicht, dass bei einer wichtigen Haupt- verkehrsachse die Baustellendauer wie versprochen auf das absolute Minimum, z. B. 3 Monate, reduziert werden muss?

2. Wieso werden bei einer so wichtigen Verbindungsstrasse nicht mehr Bauarbeiter aufgeboten, um die Sanierungszeit zu verkürzen?

3. Wieso wurde an der Brücke wochenweise nicht gearbeitet, anstatt die Brücke zügig fertig zu sanieren und nun die Strassensperrung unnö- tigerweise zu verlängern?

4. Was unternimmt der Regierungsrat, um zukünftig Baustellendauern erheblich zu verkürzen?

5. Etliche Gewerbebetriebe sind mit der zu kurzfristigen Terminkom- munikation der Verantwortlichen nicht zufrieden. Wie wichtig sind dem Projektleiter die betroffenen Gewerbetriebe und ihre Sorgen im Zusammenhang mit der Baustelle?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Hans Egli, Steinmaur, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Bei sämtlichen Strassensanierungen und Strassenprojekten achtet das kantonale Tiefbauamt darauf, dass die Bauarbeiten so rasch wie möglich durchgeführt werden und die Dauer der erforderlichen Sperrungen auf ein Mindestmass verkürzt wird. Eine absolute Obergrenze hingegen wäre nicht sachgerecht, weil es eine solche Regelung nicht erlauben würde, den Verhältnissen im Einzelfall Rechnung zu tragen. Zu Frage 2: Strasseninstandsetzungen werden als Linienbaustellen ausgeführt, da- mit der Verkehr auf einer Fahrspur jeweils zirkulieren kann. Entsprechend knapp sind die Platzverhältnisse für die Bauarbeiten. Diese Tatsache, zu- sammen mit der jeweils auszuführenden Arbeit, bestimmt die Anzahl Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter auf der Baustelle. Das Projekt Wehntalerstrasse in Höri umfasste neben der Sanierung der Randabschlüsse, eines Teils der Kiesfundation und dem Ersatz von drei Schichten Belag auch die Erneuerung der Strassenentwässerung, den Neubau zweier Fussgängerschutzinseln mit zugehöriger Aufweitung der Strasse und den Neubau von zwei hindernisfreien Bushaltestellen. Gleichzeitig wurden die Glattbrücke in Oberhöri und die Brücke über den Saumgraben beim Kreisel Neeracher Ried saniert. Dazu erneuerte die Gemeinde Höri in Oberhöri die Wasserleitung in der Wehntalerstrasse. Für die Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten kamen während der gesamten Bauzeit zwei Gruppen zum Einsatz. Bei besonderen Arbeiten wie dem Versetzen der Randabschlüsse und dem Betonieren von Busplat- ten wurden die Gruppen gezielt verstärkt. Die Belagsarbeiten erledigte eine zusätzliche Gruppe von Spezialistinnen und Spezialisten. Die Sanie- rungsarbeiten an den beiden Brückenbauwerken wurden durch ein zwei- tes Unternehmen mit eigener Gruppe ausgeführt. Gerade bei der Glattbrücke war die vorhandene Arbeitsfläche be- schränkt, weshalb auch nur eine beschränkte Anzahl Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter gleichzeitig beschäftigt werden konnte. Wo es platzmäs- sig möglich war, wurden mehr Personen eingesetzt, um den Bauvorgang möglichst zu beschleunigen. Zu Frage 3: Brückensanierungen sind komplexe Bauarbeiten, die nicht immer so ablaufen wie geplant. Witterungseinflüsse und Lieferengpässe bei Spe- zialmaterialien können zu Verzögerungen führen.

Bei der Instandsetzung der Glattbrücke wurde das Trottoir auf der Brücke durch einen Fussgängersteg, der an der Brücke angehängt wurde, ersetzt. Es wurden Schäden an Bewehrung und Konstruktionsbeton be- hoben, die Brückenwiderlager saniert, die Abdichtungen erneuert und ein neuer Fahrbahnbelag mit den entsprechenden Fahrbahnübergängen eingebaut. Gleichzeitig wurde die Brücke über den Saumgraben instand gesetzt. Auch bei diesem Bauwerk wurden Schäden an Bewehrung und Beton behoben und ein neuer Fahrbahnbelag eingebaut. Alle diese Arbeiten erfordern trockenes Wetter, Trocknungs- und Aus- härtungszeiten sind zu beachten und Laborergebnisse abzuwarten. Bei beiden Bauwerken konnte jeweils nur halbseitig gearbeitet werden, weil der Durchgang für Fussgängerinnen und Fussgänger (Glattbrücke) bzw. Verkehr (Saumgraben) immer gewährleistet sein musste. Zu Frage 4: Hierzu ist auf die Ausführungen bei der Beantwortung der Frage 1 zu verweisen. Das Tiefbauamt setzt alles daran, die Strassenprojekte und -sanierungen so rasch wie möglich umzusetzen und die damit verbun- denen Behinderungen und Immissionen für alle Betroffenen so gering wie möglich zu halten. Zu Frage 5: Dem Tiefbauamt ist es ein wichtiges Anliegen, die Betroffenen, insbe- sondere auch die Gewerbetreibenden, frühzeitig zu informieren, die Zu- gänglichkeit zu den Gewerbeliegenschaften auch während den Baupha- sen aufrecht zu erhalten und klar zu signalisieren. Ziel ist dabei stets, den Betroffenen zu ermöglichen, im Hinblick auf die zu gewärtigenden Einschränkungen sinnvolle Dispositionen zu treffen. Im vorliegenden Fall wurde eine Woche vor Baubeginn die Baustelleninfo für die gesamte Bauzeit vom 1. März 2021 bis Mitte September 2021 in alle Briefkästen in Höri, Niederglatt und Hochfelden verteilt. Die Zufahrt zu allen Liegen- schaften war bis auf wenige Tage, während der Deckbelagsarbeiten, immer gewährleistet. Die Gewerbetreibenden wurden einen Monat vor diesen Arbeiten informiert. Zudem wurde die Totalsperrung auf Tage gelegt, an denen ein direkt betroffener Betrieb geschlossen hatte, damit die Be- hinderung möglichst kurz gehalten werden konnte.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli