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Entscheid

RRB Nr. 1350/2025

Staatsanwaltschaft, Stellenplan

17. Dezember 2025Deutsch3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. Dezember 2025

1350. Staatsanwaltschaft (Stellenplan)

Erwägungen

Mit RRB Nr. 487/2025 wurden befristet vom 1. Januar 2026 bis 31. De- zember 2028 bzw. vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2029 je neun Stellen für kaufmännische Assistenz-Staatsanwältinnen und -anwälte (Richtposition: Verwaltungsassistent/in LK15) geschaffen. Ziel des Ein- satzes der kaufmännischen Assistenz-Staatsanwältinnen und -anwälte ist die Effizienzsteigerung im Bereich des Massengeschäfts (insbeson- dere Strassenverkehrsdelikte, Verstösse gegen das Ausländerrecht sowie gegen die Betäubungsmittelgesetzgebung). Durch die Entlastung von diesen Massenverfahren können sich die erfahrenen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte auf die Altfälle und komplexeren Verfahren konzen- trieren und diese in einer höheren Kadenz zum Abschluss führen. Zur Messung der Wirkung der insgesamt 18 befristeten Stellen der kaufmännischen Assistenz-Staatsanwältinnen und -anwälte ist eine Struktur erforderlich, die eine optimale Datenerhebung und -auswer- tung ermöglicht. Dies bietet eine zentral geführte Abteilung mit iden- tischen Rahmenbedingungen, Zuteilungskriterien und einheitlichen Ausbildungsstandards. Auch die bestehende Abteilung «Joker» der Oberstaatsanwaltschaft leistet einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung der regionalen Amts- stellen. Die dort angegliederten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte haben eine Springerfunktion und kompensieren längerfristige Absenzen in den Regionalen Staatsanwaltschaften insbesondere aufgrund von Mutterschaftsurlauben und Krankheiten. Es bietet sich deshalb an, die neu zu schaffende Abteilung für die kaufmännischen Assistenz-Staatsanwältinnen und -anwälte mit der be- stehenden Abteilung «Joker» für die Zeit vom 1. Januar 2026 bis 31. Ja- nuar 2029 zu einer neu zu schaffenden «Entlastungsstaatsanwaltschaft» (ESTA) zusammenzuführen, um Synergieeffekte zu nutzen. Diese neue Organisationseinheit weist dieselben Merkmale wie die bereits bestehen- den Regionalen und Kantonalen Staatsanwaltschaften auf (Führungs-, Genehmigungs- und Prüfungskompetenz sowie die Bewilligung zur Vertretung von Berufungsverfahren vor Obergericht). Somit können die Fälle für die kaufmännischen Assistenz-Staatsan- wältinnen und -anwälte zentral und direkt, d. h. ohne Umweg über die anderen Amtsstellen, zugeteilt werden. Dank der Abteilung «Joker» ist zudem sichergestellt, dass bei einer Fallentwicklung über die Kompe- tenzen der kaufmännischen Assistenz-Staatsanwältinnen und -anwälte hinaus keine Fall-Rückführung auf eine andere Amtsstelle notwendig ist.

Zusätzlich zur bereits bestehenden Stelle der Abteilungsleitung «Jo- ker» sind deshalb befristet vom 1. Januar 2026 bis 31. Januar 2029 eine Abteilungsleitung für die kaufmännischen Assistenz-Staatsanwältinnen und -anwälte sowie eine Leitung für die ESTA vorzusehen. Für die da- für benötigten 200 Stellenprozente werden bereits bestehende Staats- anwaltsstellen in der Richtposition Staatsanwalt/-anwältin LK 25 VVO genutzt. Für die Stelle der Leitung der ESTA ist eine Stellenumwandlung er- forderlich. Die Leitung der ESTA ist dabei den Leitungen der Regio- nalen und Kantonalen Staatsanwaltschaften gleichzustellen. Entspre- chend ist eine Stelle Staatsanwalt/-anwältin LK 25 VVO ab 1. Januar 2026 befristet bis zum 31. Dezember 2029 in eine Stelle in der Richt- position Leitende/r Staatsanwalt/-anwältin LK 26 VVO umzuwandeln. Das Personalamt beurteilte die Stellenumwandlung bzw. die Einrei- hung der Leitungsstelle ESTA in die Richtposition Leitende/r Staats- anwalt/-anwältin LK 26 VVO als nachvollziehbar.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Stellenplan der Staatsanwaltschaft wird mit Wirkung vom 1. Januar 2026 befristet bis zum 31. Dezember 2029 wie folgt geändert: Bisher Klasse VVO Neu Klasse VVO 1 Staatsanwalt/-anwältin 25 1 Leitende/r Staatsanwalt/ 26 -anwältin

II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli