RRB Nr. 1360/2021
Kantonsschule Zürich Nord, Rämibühl, Freudenberg/Enge, Provisorien Zürich-Irchel, gebundene Ausgabe
24. November 2021Deutsch10 min
Source zh.ch
Kantonsschule Zürich Nord, Rämibühl, Freudenberg/Enge, Provisorien Zürich-Irchel, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. November 2021
1360. Kantonsschulen Zürich Nord, Rämibühl, Freudenberg/Enge, Provisorien Zürich-Irchel, gebundene Ausgabe
Erwägungen
A. Ausgangslage Gesamtinstandsetzung Bei den drei Kantonsschulen Zürich Nord (Baujahr 1975), Rämibühl (1970) sowie Freudenberg und Enge (1959) ist in den kommenden Jahren eine Gesamtinstandsetzung erforderlich. Im September 2019 hat der Re- gierungsrat entschieden, die Schulen für je drei Jahre in einem Proviso- rium in Gebäuden der Universität Zürich-Irchel unterzubringen. Dieses Provisorium besteht dementsprechend während mindestens neun Jah- ren. Dieser Entscheid beruht auf einer umfassenden Evaluation mit ver- schiedenen Alternativen. Das Institut für Chemie der Universität Zürich (UZH) bezieht zurzeit am Standort Irchel die gerade fertiggestellte 5. Bauetappe. Somit können Flächen der UZH vorübergehend für ein Kantonsschulprovisorium ge- nutzt werden. Dafür sind zwei Teilprojekte erforderlich: Das erste um- fasst notwendige Arbeiten, die unabhängig von der Nutzung für die Kan- tonsschulen anfallen (insbesondere den teilweisen Rückbau bzw. die Räu- mung der Flächen, die umfassende Schadstoffsanierung sowie Arbeiten im Bereich Statik und Brandschutz). Die Kosten werden gemäss § 50 Abs. 4 der Finanzcontrollingverordnung (LS 611.2) durch den Hochschul- rat der UZH bewilligt. Das zweite Teilprojekt umfasst die spezifischen Umbaumassnahmen für das Kantonsschulprovisorium, die Gegenstand des vorliegenden Beschlusses sind. Mit RRB Nr. 766/2020 wurde für die Projektierung des Provisoriums eine gebundene Ausgabe von Fr. 5 050 000 bewilligt. Für die Kantonsschul- nutzung auf dem Irchel wird auch ein Sporthallenprovisorium benötigt. Dafür bewilligte die Baudirektion mit Verfügung vom 16. Juni 2020 eine gebundene Ausgabe für die Projektierung von Fr. 625 000.
B. Projektbeschrieb Schulprovisorium Universität Zürich-Irchel Die Gebäude Y32, Y34 und Y12 auf dem Campus Irchel sollen auf einer Geschossfläche von rund 22 000 m² für eine mindestens zehnjährige Zwi- schennutzungszeit zu einem Schulprovisorium umgebaut werden. Eine allfällige Verlängerung der Zwischennutzung kann zu gegebenem Zeit- punkt geprüft werden. Das Provisorium dient den drei Kantonsschulen für je drei Jahre für den gesamten Schulbetrieb mit jeweils rund 2000 Schü-
lerinnen und Schülern und 350 Lehrpersonen. Die Kosten für die Erstel- lung eines Provisoriums sind deutlich geringer als bei einem Bau von drei separaten Provisorien für die jeweiligen Schulen. Für die neue Schulnutzung muss ein Grossteil der Flächen zurückge- baut werden. Sämtliche bestehenden Innenwände und Ausbauten wer- den entfernt und durch neue Abschlüsse ersetzt. Die denkmalgeschützte Fassade bleibt integral erhalten. Die gebäudetechnischen Anlagen wer- den, mit Ausnahme der Wärmeversorgung, weitgehend ersetzt. Der gesamte Ausbau wird sehr stark auf Funktionalität ausgerichtet, da die UZH nach der Zwischennutzung eine Gesamtinstandsetzung der Gebäude vorsieht. Die erforderlichen Unterrichtszimmer werden weit- gehend mit Leichtbauwänden erstellt. Die Nebenräume werden in Sicht- mauerwerk ausgebildet. Die Deckeninstallationen für Medien und Be- leuchtung werden sichtbar installiert. Wo möglich und sinnvoll werden Synergien mit der UZH genutzt. Dies umfasst unter anderem die räumliche und gebäudetechnische Erschlies- sung oder die Mitnutzung der Auditorien. In Bereichen, in denen dies nicht möglich ist, werden für die Schulnutzung autonome Infrastruktu- ren aufgebaut (neuer Hofzugang, zusätzliche WC-Anlagen, Schulmensa mit 300 Sitzplätzen usw.). Erste Vorbereitungsarbeiten sind bereits Ende 2021 vorgesehen. Die eigentlichen Bauarbeiten sind ab Anfang 2022 geplant.
C. Projektbeschrieb Sporthallenprovisorium Universität Zürich-Irchel Um während der gesamten Provisoriumsdauer den obligatorischen Sportunterricht gemäss Art. 12 Abs. 2 ff. des Bundesgesetzes über die För- derung von Sport und Bewegung (SR 415.0) zu gewährleisten, benötigt der Kanton – unter Berücksichtigung aller anderweitigen Möglichkeiten – auch provisorische Sportflächen. Vorgesehen sind zwei Hallen und drei Multifunktionsräume als Holz- elementbau sowie angebaute Nebenräume in Holzelement- und -modul- bauweise. Dabei handelt es sich um eine nachhaltige Baulösung im Mi- nergie-Standard mit einer Lebensdauer von mindestens 30 Jahren. Diese kann im Anschluss an die Provisoriumsdauer an einem anderen Ort wie- dererrichtet werden. Die Konstruktion ermöglicht einen mindestens zweifachen Wiederaufbau des Gebäudes. Aufgrund des seit Jahren an- haltenden Bevölkerungs- und Schülerwachstums sowie des Instandset- zungsbedarfs bestehender Schulen im Kanton besteht auch mittelfristig ein Bedarf an Provisorien. Somit ist die Weiterverwendung der Gebäude- elemente und damit die Wirtschaftlichkeit gesichert.
Das Gebäude wird im Minergie-A-Eco-Standard für Neubauten und mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach erstellt. Der Flächenbedarf der Räumlichkeiten wurde im Rahmen des Vorprojektes auf ein vertret- bares Minimum verkleinert. Die Abmessungen der Halle sind gegenüber den Empfehlungen des Bundesamtes für Sport in jeder Richtung um einen Meter verringert. Die Anforderungen der Schule an das Spielfeld, insbesondere auch für die im Schulsport betriebenen Mannschaftssport- arten, werden jedoch erfüllt. Die Nebenräume umfassen Garderoben mit Duschräumen, Toiletten- anlagen, Sportgeräteräume sowie Räume für den Lehrpersonenaufent- halt und die Hauswartung. Die Wärmeerzeugung erfolgt mittels Anschluss an das bestehende Fernwärmesystem der UZH.
D. Finanzierung Schulraumprovisorium Die Kosten für das Schulraumprovisorium in der Universität Zürich- Irchel belaufen sich auf Fr. 44 350 000 (Stand Kostenvoranschlag vom 13. August 2021; Preisstand 1. April 2021, 1057,7 Punkte, Basis 1939, Zür- cher Index der Wohnbaupreise) und weisen eine Genauigkeit von ±10% auf. Sie setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Baukostenplan (BKP) BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 0 Grundstück 0 1 Vorbereitungsarbeiten 1 346 000 2 Gebäude 28 756 000 3 Betriebseinrichtungen 6 451 000 4 Umgebung 1 206 000 5 Baunebenkosten 740 000 6 Reserve 3 867 000 9 Kunst am Bau 162 000 9 Ausstattung (einschliesslich Reserve) 1 822 000 Total (einschliesslich 7,7% MWSt) 44 350 000 Die Kapitalfolgekosten betragen jährlich Fr. 4 601 314, die sich aus Fr. 4 435 000 für Abschreibungen und Fr. 166 314 für Zinsen zusammen- setzen, wobei der kalkulatorische Zins 0,75% beträgt. Tabelle 2: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) (Bauteilgruppe) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 2 091 658 4,72 10 209 166 7 844 217 010 Hochbauten Rohbau 2 1 110 412 2,50 10 111 041 4 164 115 205 Hochbauten Ausbau 17 781 213 40,09 10 1 778 121 66 680 1 844 801 Hochbauten Installationen 21 366 905 48,18 10 2 136 691 80 126 2 216 817 Hochbauten Kunst am Bau 177 812 0,40 10 17 781 667 18 448 Hochbauten Ausstattung 1 822 000 4,11 10 182 200 6 833 189 033 Total 44 350 000 100 4 435 000 166 314 4 601 314
In den Gesamtkosten von Fr. 44 350 000 sind die mit RRB Nr. 766/2020 bewilligten Projektierungskosten von insgesamt Fr. 5 050 000 enthalten. Der Beschluss ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben.
E. Finanzierung Sporthallenprovisorium Die Kosten für das Sporthallenprovisorium in der Universität Zürich- Irchel belaufen sich auf Fr. 14 415 000 (Stand Kostenvoranschlag vom 13. August 2021; Preisstand 1. April 2021, 1057,7 Punkte, Basis 1939, Zür- cher Index der Wohnbaupreise) und weisen eine Genauigkeit von ±10% auf. Sie setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 3: Baukostenplan BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 0 Grundstück 0 1 Vorbereitungsarbeiten 417 000 2 Gebäude 11 545 000 3 Betriebseinrichtungen 359 000 4 Umgebung 158 000 5 Baunebenkosten 287 000 6 Reserve 1 292 000 9 Kunst am Bau 132 000 9 Ausstattung (einschliesslich Reserve) 225 000 Total (einschliesslich 7,7% MWSt) 14 415 000 Die Kapitalfolgekosten betragen jährlich Fr. 1 495 557, die sich aus Fr. 1 441 499 für Abschreibungen und Fr. 54 058 für Zinsen zusammen- setzen, wobei der kalkulatorische Zins 0,75% beträgt. Tabelle 4: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) (Bauteilgruppe) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 7 004 954 48,6 10 700 495 26 269 726 764 Hochbauten Rohbau 2 1 562 621 10,8 10 156 262 5 860 162 122 Hochbauten Ausbau 2 458 818 17,0 10 245 882 9 221 255 103 Hochbauten Installationen 3 020 533 21,0 10 302 053 11 327 313 380 Hochbauten Ausstattung 143 074 1,0 10 14 307 537 14 844 Kunst Hochbauten Ausstattung 225 000 1,6 10 22 500 844 23 344 Mobilien Total 14 415 000 100 1 441 499 54 058 1 495 557
In den Gesamtkosten von Fr. 14 415 000 sind die mit Verfügung der Baudirektion vom 16. Juni 2020 bewilligten Projektierungskosten von ins- gesamt Fr. 625 000 enthalten. Die Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Ebenfalls in den Gesamtkosten von Fr. 14 415 000 enthalten ist der mit Verfügung der Universität Zürich vom 1. April 2020 bewilligte zusätzliche Projektierungsanteil von Fr. 420 000.
F. Finanzierung Gesamtausgaben Gemäss kantonaler Praxis handelt es sich bei der Erstellung von Bau- provisorien, welche für die Aufrechterhaltung eines ordnungsgemässen Schul-, Forschungs- bzw. Spitalbetriebs erforderlich sind, grundsätzlich um gebundene Ausgaben im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a e contrario des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611), sofern dabei keine verhältnismässig grosse Handlungsfreiheit besteht. Bei der Beurteilung der Handlungsfreiheit ist gemäss Bundesgericht zu berück- sichtigen, dass ein Provisorium aus betrieblichen und organisatorischen Gründen in der Nähe des eigentlichen Schulstandortes zu sein hat (Bundes- gerichtsentscheid vom 23. August 2017, 1C_17/2017, E. 4.3.2 und 5.2.2). Das Bundesgericht schützte die Praxis des Kantons Zürich. Für das Projekt ist somit gemäss § 36 lit. b CRG eine gebundene Aus- gabe von insgesamt Fr. 58 765 000 durch den Regierungsrat zu bewilligen, aufgeteilt in die zwei vorstehend genannten Projekte. Die Ausgaben für die Ausstattung der beiden Projekte von Fr. 2 047 000 gehen zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen. Die Finanzierung der zwei Bauprojekte von Fr. 56 718 000 erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen. Für das Vorhaben sind in der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaf- ten Verwaltungsvermögen, im Budget 2021, im Budgetentwurf 2022 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2022–2025 fol- gende Beträge eingestellt: Tabelle 5: Verteilung pro Jahr (gemäss KEF/Budget) Investitionen (in Franken) 2021 2022 2023 2024 Schulraum Provisorium Irchel 9 200 000 16 600 000 15 300 000 7 800 000 Die Restsumme von Fr. 9 865 000 ist ab Planjahr 2023 im KEF 2023– 2026 einzustellen. Es sind durch den Bau der Provisorien, die keine Volumenerweiterung umfassen, keine personellen und betrieblichen Folgekosten zu erwarten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion und der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für das Schulraumprovisorium am Standort der Universität Zürich- Irchel wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 44 350 000 bewilligt. Davon gehen Fr. 42 528 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, und Fr. 1 822 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittel- schulen.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohn- baupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand 1. April 2021)
III. Die mit RRB Nr. 766/2020 bewilligten Ausgaben für die Projek- tierung von Fr. 5 050 000 werden aufgehoben.
IV. Für das Sporthallenprovisorium am Standort der Universität Zü- rich-Irchel wird eine gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 14 415 000 bewilligt. Davon gehen Fr. 14 190 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, und Fr. 225 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen.
V. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohn- baupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand 1. April 2020)
VI. Die mit Verfügung der Baudirektion vom 16. Juni 2020 bewillig- ten Ausgaben für die Projektierung von Fr. 625 000 werden aufgehoben.
VII. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli