RRB Nr. 1360/2022
Kantonale Volksabstimmung vom 25. September 2022, Feststellung der Rechtskraft der Ergebnisse
26. Oktober 2022Deutsch2 min
Source zh.ch
Kantonale Volksabstimmung vom 25. September 2022, Feststellung der Rechtskraft der Ergebnisse
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Oktober 2022
1360. Kantonale Volksabstimmung vom 25. September 2022; Feststellung der Rechtskraft der Ergebnisse Am 25. September 2022 fand die kantonale Volksabstimmung über fol- gende Vorlagen statt:
Erwägungen
1. Verfassung des Kantons Zürich (Änderung vom 31. Januar 2022, Gegenvorschlag zur «Kreislauf-Initiative») (ABl 2022-02-11)
2. Kantonale Volksinitiative «Keine Steuergeschenke für Gross- aktionärinnen und Grossaktionäre» (ABl 2019-10-04) Der Zusammenzug der durch die Wahlbüros ermittelten Auswertungs- ergebnisse wurde am 7. Oktober 2022 im Amtsblatt gemeindeweise ver- öffentlicht (ABl 2022-10-07). Einsprachen gemäss § 10d des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (LS 175.2) oder weitere Rechtsmittel sind innert der mit der Veröffent- lichung der Ergebnisse angesetzten Frist von fünf Tagen keine erhoben worden. Die veröffentlichten Auswertungsergebnisse sind demnach un- verändert geblieben. Gestützt auf § 83 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (LS 161) hat der Regierungsrat demzufolge als wahlleitende Behörde die Rechtskraft der Ergebnisse dieser kantonalen Volksabstimmung festzustellen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Es wird festgestellt, dass die Stimmberechtigten in der Volksabstim- mung vom 25. September 2022 gemäss den im Amtsblatt vom 7. Okto- ber 2022 veröffentlichten Ergebnissen (ABl 2022-10-07) folgende Vor- lage rechtskräftig angenommen haben: 1. Verfassung des Kantons Zürich (Änderung vom 31. Januar 2022, Gegenvorschlag zur «Kreislauf-Initiative») (ABl 2022-02-11)
II. Es wird festgestellt, dass die Stimmberechtigten in der Volksab- stimmung vom 25. September 2022 gemäss den im Amtsblatt vom 7. Ok- tober 2022 veröffentlichten Ergebnissen (ABl 2022-10-07) folgende Vor- lage rechtskräftig abgelehnt haben: 2. Kantonale Volksinitiative «Keine Steuergeschenke für Gross- aktionärinnen und Grossaktionäre» (ABl 2019-10-04) III. Veröffentlichung im Amtsblatt.
IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Baudi- rektion, die Finanzdirektion, die Direktion der Justiz und des Innern sowie an das Statistische Amt.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli