RRB Nr. 1361/2013
Sportfonds, Beiträge, Mittelverwendung 2014
4. Dezember 2013Deutsch8 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Dezember 2013
1361. Sportfonds (Beiträge, Mittelverwendung 2014)
Erwägungen
1. Gemäss § 62 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (CRG, LS 611) führt der Kanton einen Sportfonds, der aus Gewinnanteilen der Sport-Toto-Gesellschaft sowie 21% des Ertrags- anteils der Genossenschaft Interkantonale Landeslotterie (Swisslos) ge- speist wird. Dem Regierungsrat ist in Abs. 3 die Zuständigkeit übertragen, die Mittel für die Förderung des Jugend-, Breiten- und Amateursports zu verwenden. 2013 wurde der Betrag von Fr. 16 216 440 in den Sport- fonds (Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, Konto 4130 0 00000, Ertrags- anteile Lotterie, Sport-Toto, Wetten) überwiesen.
2. Einzelheiten zur Verwendung der Mittel des Sportfonds sind in Ziff. 5.2 des Sportpolitischen Konzepts des Kantons Zürich vom 5. April 2006 (RRB Nr. 530/2006) festgehalten. In Ziff. 4.2 des Konzepts ist fest- gelegt, dass der Zürcher Kantonalverband für Sport (ZKS) als Dachver- band der Zürcher Sportverbände im Rahmen eines Leistungsauftrages verschiedene Aufgaben für die Sicherheitsdirektion erfüllt. Besonders erwähnt werden das Mitwirken bei der Verwendung und beim zielgerich- teten Einsatz der Mittel des kantonalen Sportfonds sowie das Führen des Kantonalen Sportzentrums Kerenzerberg. Er wird für seine zu er- bringenden Leistungen mit einem jährlichen Pauschalbetrag entschädigt. Dieser beträgt gemäss Leistungsvereinbarung vom 30. Oktober 2012 Fr. 850 000.
3. Für die Förderung des Verbands- und Vereinssports wird dem ZKS jährlich der sogenannte Verbandsanteil aus dem Sportfonds zur Verfügung gestellt. Die Verwendung dieses Verbandsanteils erfolgt in einem ver- bandsdemokratischen Verfahren. Der ZKS beantragt mit Eingabe vom 10. Oktober 2013 folgende Zuteilung und Verwendung des Verbands- anteils 2014 (Anteil für Sportverbände und -vereine): in Franken Beiträge an Sportmaterial von Sportverbänden und -vereinen 1 028 972 Beiträge an Ausbildung, Kurse und Jugendlager der Sportverbände 899 995 Beiträge an Sportanlagen von Sportverbänden und -vereinen 557 700 Grundbeiträge, Infrastrukturbeiträge an Sportverbände 580 000 Dienstleistungen für Sportverbände und -vereine 750 000 Anlässe für Sportverbände und -vereine 340 000 Total Anteil für Sportverbände und -vereine (Verbandsanteil) 4 156 667
Der ZKS hat eine Detailzusammenstellung zur Verwendung des Ver- bandsanteils für 2014 eingereicht. Die beantragte Summe kann geneh- migt werden und ist der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, Konto 3636 2 00000, Kostenbeitrag an private Organisationen ohne Erwerbs- zweck, zu belasten. Die nicht beanspruchten Positionen des Verbands- anteils werden dem Sportfonds zurückerstattet. Die Abrechnung über den Verbandsanteil 2014 hat der ZKS der Sicherheitsdirektion bis Ende April 2015 zur Genehmigung einzureichen.
4. Für den Betrieb des Kantonalen Sportzentrums Kerenzerberg 2014 hat der ZKS gestützt auf die erfolgten bzw. erwarteten Anmeldungen eine Kostenstellenrechnung erstellt. Die Tarife des Zentrums sind auf die Sportförderung ausgerichtet und damit für Sporttreibende nicht kosten- deckend. Der ZKS beantragt Fr. 942 459 für die Kostenunterdeckung des Sportzentrums. Dieser Betrag kann genehmigt werden und ist der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, Konto 3636 2 00000, Kostenbeitrag an private Organisationen ohne Erwerbszweck, zu belasten. Der nicht beanspruchte Betrag wird dem Sportfonds zurückerstattet. Die Betriebs- rechnung 2014 des Kantonalen Sportzentrums Kerenzerberg hat der ZKS der Sicherheitsdirektion bis Ende April 2015 zur Genehmigung einzu- reichen.
5. a) Gestützt auf das Sportpolitische Konzept sowie auf das mit RRB Nr. 654/2007 festgelegte Kantonale Sportanlagenkonzept (KASAK ZH) werden aus dem Sportfonds Sportanlagen von Städten und Gemeinden sowie anderen Institutionen (insbesondere nicht dem ZKS angeschlos- sene Sportverbände und -vereine) unterstützt. b) Beitragsgesuche für Sportanlagen, die im Katalog des KASAK ZH aufgeführt sind bzw. ein im Katalog ausgewiesenes Manko beheben, werden von der KASAK-ZH-Kommission bearbeitet, die aus je zwei Ver- treterinnen und Vertretern der Sicherheitsdirektion (Sportamt) und des ZKS zusammengesetzt ist. Die Bearbeitung erfolgt gemäss den Ausfüh- rungsbestimmungen der Sicherheitsdirektion zum KASAK ZH (AFB KASAK ZH). Die KASAK-ZH-Kommission beantragt für 13 Bau- vorhaben Fr. 6 754 000. Der höchste Betrag von Fr. 3 500 000 betrifft die Sanierung und Erweiterung des Hallenbads Buchholz in Uster. Die Beitragsgesuche können gemäss dem Antrag der KASAK-ZH- Kommission berücksichtigt werden. Die entsprechenden Beiträge werden direkt durch die Sicherheitsdirektion ausgerichtet und der Leistungs- gruppe Nr. 3910, Sportfonds, Konto 3636 2 00000, Kostenbeitrag an pri- vate Organisationen ohne Erwerbszweck, belastet. c) Beitragsgesuche für Sportanlagen, die nicht im Katalog des KASAK ZH aufgeführt sind, werden vom ZKS im Auftrag der Sicherheitsdirek- tion bearbeitet. Die Bearbeitung erfolgt nach den Richtlinien des ZKS
(Sportanlagen-Richtlinien für Gemeinden und Dritte). Der ZKS bean- tragt für 30 Bauvorhaben Fr. 2 256 100. Der höchste Betrag betrifft die Gesamtsanierung des Freibads Fondli in Dietikon und beläuft sich auf Fr. 473 000. Die Beitragsgesuche können gemäss dem Antrag des ZKS berücksich- tigt werden. Die entsprechenden Beiträge werden direkt durch die Sicher- heitsdirektion ausgerichtet und der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, 3636 2 00000, Kostenbeitrag an private Organisationen ohne Erwerbs- zweck, belastet.
6. Gemäss bisheriger Praxis werden von der Sicherheitsdirektion ge- stützt auf das Sportpolitische Konzept des Regierungsrates aus Mitteln des Sportfonds besondere Aktivitäten, Veranstaltungen und Projekte des Jugend- und Breitensports unterstützt. Wie im Vorjahr ist für 2014 mit Aufwendungen (Beiträge, Defizitgarantien, Sachaufwand) von höchstens Fr. 650000 zu rechnen. Darin nicht inbegriffen ist der Betrag von Fr. 65500 für das kantonale Aktionsprogramm «Leichter leben», der bereits mit RRB Nr. 555/2013 bewilligt worden ist.
7. Für die Förderung des Nachwuchssports hat die Sicherheitsdirektion seit 2012 jährlich einen Betrag von Fr. 750 000 aus Mitteln des kantona- len Sportfonds eingesetzt (Beiträge an die im Kanton Zürich unterstüt- zungsberechtigten Vereine, Verbände und Leistungszentren; kantonaler Beauftragter für Nachwuchsförderung, vgl. RRB Nr. 887/2011). Aufgrund der seitherigen Entwicklung der Nachfrage und Fördertätigkeit wird ab 2014 gemäss Antrag der Kommission neu ein Beitrag von Fr. 950 000 vorgesehen. Einzelheiten der Mittelverwendung werden der Sicherheitsdirektion durch die dafür eingesetzte Kommission beantragt.
8. Seit Beginn des Schuljahres 2013/2014 werden durch die Sicher- heitsdirektion in Absprache mit der Bildungsdirektion Förderbeiträge für freiwillige Schulsportkurse eingesetzt. Die laufende zweijährige Pilot- phase soll unter anderem den tatsächlichen Unterstützungsbedarf auf- zeigen. Für das Jahr 2014 ist mit einem Unterstützungsumfang von rund Fr. 800 000 zu rechnen.
9. Für die Anlagen und Gebäude des Sportzentrums Kerenzerberg werden dem Sportfonds im Jahr 2014 Abschreibungen und Zinsen von Fr. 2 050 000 sowie ein Unterhalts- und Sachaufwand von Fr. 1 219 000 be- lastet (Gesamtbetrag: Fr. 3 269 000).
10. Aus dem Sportfonds sind für 2014 demnach vom Regierungsrat mit vorliegendem Beschluss folgende Mittel zu bewilligen: in Franken Anteil für Sportverbände und -vereine (Verbandsanteil) 4 156 667 Betrieb des Kantonalen Sportzentrums Kerenzerberg 942 459 Beiträge für Sportanlagen im Katalog des KASAK ZH 6 754 000 Beiträge für übrige Sportanlagen 2 256 100 Beiträge 2014 14 109 226 Hinzu kommt aus den erwähnten zusätzlichen Aufwendungen ein Be- trag von Fr. 6 584 500 (besondere Aktivitäten, Veranstaltungen und Pro- jekte des Jugend- und Breitensports Fr. 650 000; Beitrag für das kantonale Aktionsprogramm «Leichter leben» Fr. 65 500; Förderung des Nach- wuchssports Fr. 950 000; Förderbeiträge für den freiwilligen Schulsport Fr. 800 000; Leistungsvereinbarung mit dem ZKS Fr. 850 000; Abschrei- bungen, Zinsaufwand, Unterhalts- und Sachaufwand Anlagen/Gebäude Sportzentrum Kerenzerberg Fr. 3 269 000). Der Gesamtbetrag der aus dem Sportfonds für 2014 bewilligten Mittel beläuft sich demnach auf Fr. 20 693 726.
11. Die benötigten Mittel aus dem Sportfonds sind im Budgetentwurf 2014 enthalten.
12. 2013 ist mit Erträgen von 18,6 Mio. Franken sowie gestützt auf eine Hochrechnung mit Aufwendungen von rund 18,3 Mio. Franken zu rech- nen und damit für Ende 2013 mit einer Fondseinlage von rund 0,3 Mio. Franken (mutmasslicher Fondsbestand am 31. Dezember 2013: 94,2 Mio. Franken). Beim Fondsbestand zu berücksichtigen ist, dass dieser am 31. Dezember 2013 mit offenen Verpflichtungen zu bewilligten, noch nicht abgerechneten Baubeiträgen von rund 20,9 Mio. Franken belastet sein wird (einschliesslich Beiträge gemäss vorliegendem Beschluss) und einen Immobilienbestand für das Kantonale Sportzentrum Kerenzerberg von rund 29,1 Mio. Franken aufweist (Stand 31. Dezember 2013). Die verfüg- baren Mittel Ende 2013 belaufen sich somit auf rund 44,2 Mio. Franken. Unter Berücksichtigung des Budgetentwurfs 2014, der eine Fondsent- nahme von 2,5 Mio. Franken vorsieht, ist Ende 2014 mit einem Fonds- bestand von 91,7 Mio. Franken zu rechnen.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für den Zürcher Kantonalverband für Sport werden gemäss seinem Antrag vom 10. Oktober 2013 Fr. 4 156 667 als Verbandsanteil (Anteil für Sportverbände und -vereine) sowie Fr. 942 459 als Betriebsbeitrag Sport- zentrum Kerenzerberg (Kostenunterdeckung) zulasten der Erfolgsrech- nung der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, bewilligt. Die Abrechnung über den Verbandsanteil und die Betriebsrechnung 2014 des Kantonalen Sportzentrums Kerenzerberg sind der Sicherheits- direktion bis Ende April 2015 zur Genehmigung vorzulegen.
II. Für die Unterstützung von Sportanlagen von Gemeinden und an- deren Institutionen werden auf Antrag der KASAK-ZH-Kommission vom 7. November 2012, 27. Juni 2013 und 6. November 2013 Fr. 6 754 000 und auf Antrag des Zürcher Kantonalverbandes für Sport vom 10. Okto- ber 2013 Fr. 2 256 100 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, bewilligt.
III. Mitteilung an den Zürcher Kantonalverband für Sport, Garten- strasse 10, 8600 Dübendorf, die Direktionen der Sport-Toto-Gesellschaft und der Swisslos, beide Lange Gasse 20, 4002 Basel, sowie an die Finanz- direktion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi