RRB Nr. 1373/2014
Bildungszentrum Zürichsee, Horgen, Instandsetzung, gebundene Ausgabe
17. Dezember 2014Deutsch7 min
Source zh.ch
Bildungszentrum Zürichsee, Horgen, Instandsetzung, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. Dezember 2014
1373. Bildungszentrum Zürichsee, Horgen (Instandsetzung)
Erwägungen
1. Ausgangslage und Projekt Die Berufsfachschule in Horgen wurde 1970 durch die Gemeinde ge- baut. Gestützt auf das Gesetz über die Trägerschaft der Berufsschulen vom 2. Dezember 1984, erwarb der Kanton die Liegenschaft am 21. September 1987 von der Gemeinde. Im Hinblick auf die künftige Erstellung von Turn- hallen und die geplante Erweiterung des Schulhauses erwarb er auch die benachbarten Liegenschaften (RRB Nrn. 2965/1986 und 1566/2011). Wegen der Zunahme der Zahl der Lernenden und der seit Sommer 2012 neu angebotenen Ausbildung zur Mediamatikerin EFZ bzw. zum Mediamatiker EFZ hat das Bildungszentrum Zürichsee (BZZ) in Hor- gen einen zusätzlichen Raumbedarf. Dieser wird zurzeit durch eine Miet- liegenschaft an der Tödistrasse 56 in Horgen Oberdorf abgedeckt. Mit der geplanten Erweiterung des bestehenden Schulgebäudes (vgl. Vor- lage 5160) kann auf diese Liegenschaft verzichtet werden. Bei dem 1970 erstellten Schulgebäude ist eine Instandsetzung erforderlich. Mit RRB Nr. 1426/2010 wurde die Instandsetzung und Erweiterung des BZZ in Horgen für die Phase Vorstudie freigegeben. Das bestehende Schulgebäude wird instand gesetzt und mit einem Neubau ergänzt. Zudem wird mit dem Bau einer Dreifachturnhalle die Infrastruktur für den obligatorischen Turn- und Sportunterricht gemäss Vorgaben des Bundes geschaffen. Das bestehende Gebäude ist im Innern teilweise noch in einem guten Zustand, ein Grossteil der Innenoberflächen kann deshalb erhalten wer- den. Die Betonelemente der Nordfassade zeigen Alterserscheinungen auf und sind sanierungsbedürftig. Die Fensterrahmen dieser Fassade wer- den erhalten, die Scheiben jedoch ersetzt. Auf der Südseite werden die Fenster gesamthaft ersetzt. Zudem sind die Sanitärleitungen zu erset- zen, und in den Steigzonen sind schallschutzverbessernde Massnahmen erforderlich. Ferner sind Anpassungen an die Brandschutzanforderun- gen und die Erdbebensicherheit notwendig.
2. Finanzielles Mit Beschluss Nr. 238/2013 bewilligte der Regierungsrat einen Pro- jektierungskredit von 3,7 Mio. Franken. Grundlage dafür bildete eine ge- schätzte Investitionssumme von 63,6 Mio Franken (einschliesslich Land- kosten von 5,5 Mio. Franken). Aufgrund der höheren Projektanforde- rungen musste der Projektierungskredit angepasst werden. Mit Beschluss Nr. 835/2014 bewilligte der Regierungsrat eine Erhöhung der Projektie- rungskosten um Fr. 700 000 auf insgesamt 4,4 Mio. Franken, einschliess- lich MWSt. Diese Projektierungskosten sind in den mit diesem Beschluss zu bewilligenden Ausgaben enthalten. Die Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nrn. 238/2013 und 835/2014 ist demzufolge aufzuheben. Die Inves- titionen betragen für die Erweiterung rund 51,4 Mio. Franken, für die Instandsetzung 17,8 Mio. Franken und für die Ausstattung 5,5 Mio. Fran- ken (Stand Kostenschätzung Vorprojekt: Januar 2014, Genauigkeitsgrad +/–15%, Preisstand 1. April 2013, einschliesslich 8% MWSt). Sie setzen sich gemäss Kostenschätzung wie folgt zusammen: Tabelle 1: Baukostenplan BKP-Nr. Arbeitsgattung Gebundene Ausgabe: Neue Ausgabe: Total Sanierung Erweiterungsbau in Franken in Franken in Franken 0 Grundstück 507 000 583 000 1 090 000 1 Vorbereitungsarbeiten 1 828 000 6 967 000 8 795 000 2 Gebäude 12 117 000 34 149 000 46 266 000 3 Betriebseinrichtungen 0 2 263 000 2 263 000 4 Umgebung 849 000 1 643 000 2 492 000 5 Baunebenkosten und 809 000 2 302 000 3 111 000 Übergangskonten 6 Reserve 1 712 000 3 498 000 5 210 000 9 Ausstattung 1 059 000 4 414 000 5 476 000 Total 18 881 000 55 819 000 74 700 000 (Stand Kostenschätzung Vorprojekt: Januar 2014, Genauigkeitsgrad +/–15%, Peisstand 1. April 2013, einschliesslich 8% MWSt).
Tabelle 2: Aufteilung gebundene und neue Ausgaben Budgetierung Gebundene Neue Total Ausgabe Ausgabe in Franken in Franken in Franken Investitionsrechnung Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bildungsdirektion Konto 5000 0 00000 Grundstück Übertragung Grundstück Kat-Nr. 11682, 5 488 000 5 488 000 Kat-Nr. 11463, Kat-Nr. 8001 und Kat-Nr.1069 Konto 5040 0 00000 Hochbauten Erweiterung (BKP 1–BKP 6) 51 405 000 51 405 000 Konto 5041 0 00000 Erneuerungsunterhalt Sanierung (BKP 1–BKP 6) 17 822 000 17 822 000 Total Investitionen Leistungsgruppe Nr. 7050 17 822 000 56 893 000 74 715 000 Investitionsrechnung Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung Konto 5069 0 0000 Übrige Mobilien, Mobiliar (BKP 9) 1 059 000 4 414 000 5 473 000 Total Investitionen Leistungsgruppe Nr. 7306 1 059 000 4 414 000 5 473 000 Total Investitionsrechnung 18 881 000 61 307 000 80 188 000 Die Finanzierung der Hochbauinvestitionen erfolgt ab 2015 über die Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bildungsdirektion (vgl. Tabelle 2). Hochbauinvestitionen, die in 2014 anfallen, werden über die Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, finanziert. Schulspezifische In- vestitionen werden über die Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, finanziert. Vom Regierungsrat sind insgesamt Fr. 18 881 000 als gebundene Aus- gabe zu bewilligen (§ 36 lit. b und 37 Abs. 2 lit. b CRG): – Zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hoch- bauinvestitionen Bildungsdirektion: Fr. 17 822 000 (BKP 1–6) für die Instandsetzung – Zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Be- rufsbildung: Fr. 1 059 000 (BKP 9) für Mobilien Da die Instandsetzung des bestehenden Schulhauses sowie die An- schaffungen für den Schulbereich von Fr. 18 881 000 nicht ohne den ge- planten Erweiterungsbau verwirklicht werden können, ist für die vorlie- gende Ausgabenbewilligung die Bewilligung des Kantonsrates für einen Objektkredit gemäss Vorlage 5160 vorzubehalten. Für das Vorhaben sind 50,5 Mio. Franken im KEF 2015–2018 einge- stellt. Der restliche Betrag fällt nach 2018 an ist in den nachfolgenden KEF-Perioden einzuplanen.
3. Kapitalfolgekosten Zusätzlich zu den Investitionskosten fallen folgende Kapitalfolgekos- ten an: Tabelle 3: Bau- und Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Aktivierbarer Kosten- Nutzungs- Kalk. Abschrei- Total Kostenanteil anteil dauer Zinsen bungen in Franken in % in Jahre Grundstücksarbeiten 507 000 2,7 – 4 436 4 436 Hochbauten Rohbau 1 3 160 052 16,7 120 27 650 26 334 53 984 Hochbauten Rohbau 2 4 073 652 21,6 40 35 644 101 841 137 485 Hochbauten Ausbau 5 040 275 26,7 30 44 102 168 009 212 111 Hochbauten Installationen 5 041 021 26,7 30 44 109 168 034 212 143 Ausstattung, Mobilien 1 059 000 5,6 10 9 266 105 900 115 166 Total 18 881 000 100% 165 207 570 118 735 325 Die Kapitalfolgekosten für die Investitionsausgabe von Fr. 18 881 000 betragen jährlich Fr. 735 325. Sie bestehen aus den Abschreibungen, die sich aus den unterschiedlichen Abschreibungssätzen pro Bauteilgruppe zusammensetzen, und der Hälfte der jährlichen kalkulatorischen Zinsen von 1,75% der Baukosten. Zusätzliche, betriebliche Folgekosten fallen im Bereich von Bewirtschaftung und Unterhalt an. Zudem sind perso- nelle Folgekosten infolge der Bewirtschaftung der zusätzlichen Sport- hallen zu erwarten. Zum heutigen Zeitpunkt können diese Folgekosten noch nicht beziffert werden. Durch den Verzicht auf die Mietliegen- schaft Tödistrasse 56 entfallen die jährlichen Mietausgaben von rund Fr. 205 000.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Instandsetzung des Bildungszentrums Zürichsee in Horgen wird eine gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 18 881 000 bewilligt. Davon gehen Fr. 17 822 000 zulasten der Investitionsrechnung Leis- tungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bildungsdirektion, und Fr. 1 059 000 zulasten der Investitionsrechnung Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Baukostenindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 1. April 2013)
III. Der mit RRB Nrn. 238/2013 und 835/2014 bewilligte Projektierungs- kredit von insgesamt Fr. 4 400 000 wird aufgehoben.
IV. Die Ausgabenbewilligung und die Aufhebung gemäss Dispositiv III erfolgen unter dem Vorbehalt der Bewilligung des Objektkredites für die Erweiterung des Bildungszentrums Zürichsee in Horgen durch den Kantonsrat.
V. Die Baudirektion wird mit der Ausführung der Gesamtsanierung und Erweiterung des Bildungszentrums Zürichsee in Horgen beauftragt.
VI. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Bil- dungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi